Vom Kauf zurück treten?

  • Vom Kauf zurück treten?

    Hallo.
    Ich bin neu hier, falls der Thread im falschen Forum gelandet ist, bitte ich dies zu entschuldigen und ihn in das richtige Forum zu schieben :)

    Folgender Sachverhalt:
    Ich habe am 03.06.19 einen Gegenstand bei eBay Kleinanzeigen erstanden, der mit "VB 120€" angeboten wurde. Mit dem Verkäufer habe ich mich auf folgende Sachen geeinigt:
    - Preis 120€
    - Bezahlung via PayPal (zwecks Käuferschutz)
    - Versand an eine DHL PackStation

    Der Verkäufer hat sich mit alldem einverstanden erklärt.

    Nach der Überweisung via PayPal wurde ein Tag später (also am 04.06.19) das Paket in einem DHL Paketshop abgegeben und mir ein Foto des Einlieferungsbeleges sowie der Sendungsnummer zugesandt.

    Leider hatte ich in der Angabe der Postnummer (welche für eine Zusendung an eine PackStation erforderlich ist) einen Zahlendreher, daher konnte das Paket mir nicht zugeordnet und somit nicht zugestellt werden.
    Nach mehreren Telefonaten mit DHL und dem Verkäufer (der Verständnis für die Situation hat) ist es aktuell so, dass das Paket bisher nicht bei dem Verkäufer (=Absender) angekommen ist.

    Ich würde nun gerne vom Kaufvertrag zurücktreten und den Verkäufer auffordern, mir das Geld via PayPal zurück zu überweisen.

    Habe ich dafür alle Voraussetzungen erfüllt?

    Viele Grüße
    Stefan
  • Stefan Berger schrieb:

    Hallo.
    Ich bin neu hier, falls der Thread im falschen Forum gelandet ist, bitte ich dies zu entschuldigen und ihn in das richtige Forum zu schieben :)

    Folgender Sachverhalt:
    Ich habe am 03.06.19 einen Gegenstand bei eBay Kleinanzeigen erstanden, der mit "VB 120€" angeboten wurde. Mit dem Verkäufer habe ich mich auf folgende Sachen geeinigt:
    - Preis 120€
    - Bezahlung via PayPal (zwecks Käuferschutz)
    - Versand an eine DHL PackStation

    Der Verkäufer hat sich mit alldem einverstanden erklärt.

    Nach der Überweisung via PayPal wurde ein Tag später (also am 04.06.19) das Paket in einem DHL Paketshop abgegeben und mir ein Foto des Einlieferungsbeleges sowie der Sendungsnummer zugesandt.

    Leider hatte ich in der Angabe der Postnummer (welche für eine Zusendung an eine PackStation erforderlich ist) einen Zahlendreher, daher konnte das Paket mir nicht zugeordnet und somit nicht zugestellt werden.
    Nach mehreren Telefonaten mit DHL und dem Verkäufer (der Verständnis für die Situation hat) ist es aktuell so, dass das Paket bisher nicht bei dem Verkäufer (=Absender) angekommen ist.

    Ich würde nun gerne vom Kaufvertrag zurücktreten und den Verkäufer auffordern, mir das Geld via PayPal zurück zu überweisen.

    Habe ich dafür alle Voraussetzungen erfüllt?

    Viele Grüße
    Stefan
    xxx, nachdem du durch deinen Fehler, den Verkäufer um seine Ware gebracht hast, möchtest du noch dein Geld haben? Warte doch wenigstens bis die Situation geklärt ist, bevor du dich so egoistisch verhälst. Meine Fresse, solche Leute sollte mal ein Leben lang von den Verkaufsplatformen bannen.

    [Moderation: persönlich Beleidigung entfernt, auktionshilfe.info/terms/]
  • Stefan Berger schrieb:

    Habe ich dafür alle Voraussetzungen erfüllt?

    Nein. Und wenn Du keine Probleme mit PP und dem VK bekommen willst würde ich dir raten, dem Grundsatz nach auf Jannis zu hören.

    Folgendes ist jetzt passiert.

    1.) Du hast gekauft. Vermutlich bei privat, wenn es KA war.
    2.) Du hast bezahlt. Mit Paypal und nicht mit Paypal Familie&Freunde. Bei letzterem hast Du sowieso keinen Käuferschutz.
    3.) Du hast dem VK eine Versandadresse genannt.
    4.) Der VK hat an genau diese Adresse verschickt und kann das auch belegen.

    Und ab dem Moment ist der Rest dein Problem. Beim Versendungskauf haftet der Verkäufer gem. §447 BGB nur bis zur Übergabe an den Versanddienstleister. Dass das beim gewerblichen Verkäufer anders ist liegt an der abweichenden Regelung aus §474 BGB.

    Das gilt so übrigens auch für den Käuferschutz von Paypal. Der Verkäufer hat an die von dir angegebene Anschrift versendet und hat den Sendungsbeleg dafür. Für Sendungen die unterwegs abhanden kommen, egal aus welchem Grund, gibt es keinen Käuferschutz.

    Dass du bei der Postnummer einen Zahlendreher gemacht hast ist also sozusagen dein Privatvergnügen. Du solltest jetzt also auf jeden Fall die Sendung im Auge behalten. Das sollte mit der "alten" Sendungsnumer gehen, sonst frag bei DHL nach, unter welcher Nummer die Rüclksendung läuft. Dann siehst Du wenigstens, ob bzw wann das Paket wieder beim Absender ist.

    Da müsst ihr also nun ein wenig zusammenarbeiten. Der VK kann bei der Post eine Verlustmeldung einreichen. Das erhöht für DHL ein klein wenig die Motivation, nach der Sendung zu suchen. Dabei kann er auch angeben, dass der Versicherungsbetrag an den Empfänger ausgezahlt werden soll, falls die Sendung verschwunden bleibt. Das ist die einfachste Möglichkeit. Sonst musst Du ich drauf verlassen, dass der VK dir das dann auszahlt, wenn er es bekommen hat.

    Und noch ein kleiner Tip für die Zukunft. Wenn Du längere Zahlenkolonen immer wieder brauchst, dann leg dir auf dem Desktop eine kleine Textdatei ab, in der Du die drinstehen hast. Dann kannst Du so was einfach mit Copy&Paste rübernehmen. Zahlendreher ausgeschlossen. Wobei ich das von DHL schon etwas fahrlässig finde, die Postnummern ohne Prüfziffer zu vergeben.
    Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
    Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

    1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
    2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
    3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.