Verkauf von Konzertkarten - Mahnverfahren?

    • Verkauf von Konzertkarten - Mahnverfahren?

      Hi Leudz,

      ich habe bei Ebay eine Konzertkarte versteigert doch der Käufer zahlt nicht:

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…eName=ADME:L:EOISSA:DE:11

      Soweit so gut. Nun wollte ich gegen den Newbie mal ein Mahnverfahren eröffnen um halt mein Geld zu bekommen. Da das Konzert schon war, kommt eine erneute Einstellung bei Ebay nicht in Betracht. Allerdings steht auf der Konzertkarte, dass der Erwerb zum Zwecke des Weiterverkaufs vorboten sei. 1. Ich habe die Karte geschenkt bekommen und nicht gekauft und 2. nicht verkauft sondern versteigert, dies ist ja ein kleiner Unterschied. Nun meine Frage ob es trotzdem verboten ist über Ebay die Karte versteigert zu haben. Nicht dass ich mir ein rechtliches Eigentor schieße mit dem Mahnverfahren. Hat jemand in der Hinsicht schon Erfahrungen gesammelt -> Mahnverfahren???

      Thx für Antowrten...

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    • RE: Konzertkarten Verkauf verboten?

      ... und 2. nicht verkauft sondern versteigert, dies ist ja ein kleiner Unterschied.

      Das ist grundsätzlich falsch. Bei ebay wird nichts versteigert, sondern zum Höchstgebot verkauft. Für eine Auktion braucht mann z. B. einen zugelassenen Auktionator, der den Zuschlag erteilt. Das Geschäft macht ja auch nicht ebay, sondern Du. Mithin könnte es für Dich sinnvoll sein, den Ball flach zu halten. Andererseits ist es gang und gäbe Konzertkarten privat weiterzuverkaufen.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Konzertkarten Verkauf verboten?

      Der Vermerk auf den Karten ist wohl eher an "hauptberufliche" Weiterverkäufer gedacht, die bereits beim Kauf der Karte die Absicht hegen, diese weiterzuverhökern. Wenn man aus persönlichen Gründen verhindert ist, dürfte gegen einen Weiterverkauf nichts einzuwenden sein.

      (Siehe auch die Disskussion um die evtl. rechtswidrigkeit der personengebundenen WM-Karten)
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Konzertkarten Verkauf verboten?

      Danke für die ersten Antworten.
      Na dann steht ja einem Gang zum Gericht, zwecks Mahnverfahren beantragen nix im Wege oder? Es geht mir ja nicht um die 10 Euro, aber ich lass mich ungerne von einem Ebay Newbie verar.....!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mix2k1 ()