Verkäufer versendet den Artikel nicht und reagiert nicht auf Nachricht.

    • Verkäufer versendet den Artikel nicht und reagiert nicht auf Nachricht.

      Hallo.
      Ich habe am 24.6. eine Goldkette über Sofort-Kauf zum reinen Goldpreis erworben.
      Am selben Abend habe ich die Online Überweisung veranlasst und erfährungsgemäß ist eine Überweisung am nächsten Tag gutgeschrieben.
      Der Verkäufer hat weder den Zahlungseingang bestätigt noch auf meine Anfrage 'ob er die Kette bereits verschicken konnte' geantwortet.
      Ich habe den ebay Kunden-Support angeschrieben und die haben heute ihrerseits den Verkäufer um Stellungnahme gebeten.
      Der Verkäufer ist auf der Webseite haendlerschutz.com als Online-Shop für Antiquitäten und Kunst gelistet.
      Auf ebay hat er vorher über einen gewerblichen Account seine Artikel verkauft der jetzt aber schon ein Jahr inaktiv ist.
      Mit seinem Privat Account den er jetzt zum verkaufen nutzt, handelt er auch wieder Antiquitäten.
      Der Account hat eher wenige Verkäufe aber positive Bewertungen und bietet jetzt noch aktiv seine Artikel an.
      Der Name vom Verkäufer Account ist [Moderation: eBay-Nick des VK entfernt.]

      Das übliche Vorgehen scheint folgendes zu sein,
      1. nachdem der Artikel nicht versendet wurde schriftlich mit Fristsetzung auf Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen und auf weitere Konsequenzen und deren Kosten hinweisen,
      2. danach ist er bereits in Verzug und es folgt die Anzeige bei der Polizei,
      3. direkt mal einen Anwalt zu Rate ziehen und den Artikel einschliesslich aller vorausgegangenen Spesen einfordern oder eine Schadensersatzforderung die einen gleichwertigen Artikel abdeckt.
      Ist das soweit erstmal richtig?
      Ich weiss dass alles noch etwas früh ist aber einer erfahrener der weder den Geldeingang bestätigt noch auf einen Kontaktversuch von mir reagiert ist mir verdächtig.
    • Die da?


      Der Kauf war am 24. Jun. 2019 19:47:02 MESZ.

      Also rennt der Verkäufer frühestens am 25. Juni zur Bank und giert nach Kontoauszügen.

      Ab da läuft die interne Bearbeitungszeit von drei Tagen. Versand wäre also bis heute. Dann kommt Hermes und bestätigt, dass ebay uns permanent Scheisse erzählt. Weil ebay behauptet, Hermes würde 1 bis 2 Werktage brauchen. Hermes hat aber nach eigener Einlassung eine Regellaufzeit von zwei bis vier Werktagen.


      leveler2020 schrieb:

      Der Verkäufer hat weder den Zahlungseingang bestätigt noch auf meine Anfrage 'ob er die Kette bereits verschicken konnte' geantwortet.

      Wozu auch? Wenn die Zahlung nicht zurückgekommen ist, dann ist sie bei ihm angekommen. Und das er sie bis heute noch gar nicht verschickt haben muss habe ich ja eben schon geschrieben.


      leveler2020 schrieb:

      Ich habe den ebay Kunden-Support angeschrieben und die haben heute ihrerseits den Verkäufer um Stellungnahme gebeten.

      Und jetzt hättest Du von mir eine Meldung an ebay reingehauen bekommen. Der Punkt ist: Du hast überwiesen. Da ist es ebay scheissegal, ob Du Ware bekommst. Ist dein Problem. Dass Du aber Dinge möchtest, die Du gar nicht möchten können dürftest interessiert ebay sehr wohl.

      Schau mal in deinem ebay-Account unter deinen Käufen, ob da heute eine Sendungnummer auftaucht. Faule Verkäufer nutzen für Hermes inzwischen nämlich den Versandscheindruck von ebay. Das erspart ihnen einmal einloggen. Und dann taucht die Sendungnummer auch irgendwann bei ebay im System auf. Die Sendungsverfolgung solltest Du aber trotzdem über Hermes und nicht über ebay machen. Bei Hermes funktioniert die nämlich, ebay erzählt uns da gerne auch wieder mal gequirlte Scheisse. Ich hatte schon Sendungen in der Hand, von denen wusste ebay noch nicht mal, dass sie verschickt worden sind.


      leveler2020 schrieb:

      Das übliche Vorgehen scheint folgendes zu sein,
      1. nachdem der Artikel nicht versendet wurde schriftlich mit Fristsetzung auf Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen und auf weitere Konsequenzen und deren Kosten hinweisen,
      2. danach ist er bereits in Verzug und es folgt die Anzeige bei der Polizei,
      3. direkt mal einen Anwalt zu Rate ziehen und den Artikel einschliesslich aller vorausgegangenen Spesen einfordern oder eine Schadensersatzforderung die einen gleichwertigen Artikel abdeckt.
      Ist das soweit erstmal richtig?

      Im Grunde Jein. ;) Da ihr einen Versandtermin vereinbart habt (bzw der VK einen angegeben hat) ist der Verkäufer ab Montag sowieso mit dem Versand im Verzug. (Also rechtlich, dass ebay §§186ff BGB nicht kapiert ist eine andere Geschichte) Einer der Gründe, warum ich diesen "voraussichtlichen Liefertermin" den ebay angibt, Scheisse finde. (Und auch die gesetzliche Grundlage, die das wegen der gewerblichen VK eforderlich macht einschliesslich der EU, die sich diesen Dreck ausgedacht hat) Denn der hängt von Dingen ab, die der VK gar nicht beeinflussen kann. Viel wichtiger wäre zu wissen, wann der Verkäufer spätestens versenden muss. Das steht aber nirgends, das kann man nur zurückrechnen, wenn man weiss, wie ebay den voraussichtlichen Liefertermin berechnet.

      Also streich den Punkt 2 komplett aus der Liste. Denn die Strafanzeige (Polizei) kannst Du zwar erstatten, aber die wird unter den Umständen in eine große Schublade wandern, in der auch das andere Schmierpapier für den internen Dienstgebrauch abgelegt ist. Das hat noch Zeit, wenn sich der VK nach Punkt 3 weiter nicht meldet.

      Willst Du jetzt noch ehrlich meine Meinung hören? Ein VK, der
      1.) keine vernünftige Beschreibung zusammenbekommt,
      2.) Zeug als "antik" anpreist, das keine 50 Jahre auf dem Buckel hat und
      3.) die 40er-Jahre (1940er!) als "barock" bezeichnet
      von dem würde ich auch sonst nicht viel erwarten. Schon gar nicht irgend eine Art von Kommunikation. Da kann er bei hundeschmutz oder sonstwo angemeldet sein. Ich hätte bei so einer Wurst allenfalls unter Androhung eines empfindlichen Übels was gekauft.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ja, das ist die Kette.
      Ist die Bearbeitungszeit immer noch drei Tage?
      Ich dachte Inlandsüberweisungen müssen inzwischen innerhalb von 48h gutgeschrieben werden.
      Ich weiss aus Erfahrung dass es 24h dauert und wenn ich um 5 Uhr eine Überweisung mache ist die häufig 10h später bestätigt.

      Das Hermes länger braucht ist klar, das ist auch nicht das Problem sofern ich eine Versandbestätigung mit Sendungsnummer bekommen hätte.

      Wenn ich einen Artikel verkaufe dann bestätige ich den Gelderhalt im ebay System sofern das nicht schon automatisch über eine Paypal Zahlung geschieht oder ich die Versandmarke über ebay kaufe.
      Zumindest auf meine Anfrage hätte der Verkäufer reagieren können.
      Weil er das nicht getan hat hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack.

      >Dass Du aber Dinge möchtest, die Du gar nicht möchten können dürftest interessiert ebay sehr wohl.<
      Ich verstehe nicht was du damit meinst.
      Mir ist schon klar dass es ebay egal ist und der Käuferschutz nicht greift weil ich mit Überweisung gezahlt habe.
      Aber welche Möglichkeiten bleiben mir im Falle einer Unterschlagung oder Betrugs - ich kenne mich nicht damit aus - mein Recht durchzusetzen, d.h. den Artikel zu bekommen oder einen Gleichwertigen oder Schadensersatz?
      Ich meine wenn das konsequenzlos möglich ist so zu agieren dann mache ich das auch, hole den Verlust wieder rein und dazu noch etwas plus.

      Nehmen wir also an dass der Verkäufer erst heute offiziell den Zahlungseingang hat - drei Tage nach der Online Überweisung - und 6 Werktage nach Zahlungseingang der Artikel bei mir einzutreffen hat.
      Was ist denn jetzt wenn innerhalb dieser 6 Werktage der Artikel nicht eintrifft und ich auch keine weiteren Versandinformationen bekomme?

      Mir reicht das aus wenn ich bis nächste Woche Donnerstag bei der Polizei eine Anzeige zu machen wenn ich keine Versandinformationen bekomme.
      Im ebay Community Forum habe ich von zwei Fällen gelesen woraufhin der/die VerkäuferIn die Artikel versendet haben und der Wert waren 20€ und 45€.
      Ausserdem wäre es dumm das nicht zutun weil es sich doch um eine Straftat handelt und eine Anzeige für weitere Schadensersatzansprüche notwendig ist. Meine Informationen sind angelesen und deswegen nicht unbedingt zu 100% richtig, ich musste mich bisher nicht mit so einer Situation befassen.

      Was die Beschreibungen angeht hast du ja auch Recht, aber auch Verkäufer mit dieser Art Artikelbeschreibung können gute Artikel verkaufen.
      Im Fall der Goldkette stand alles wesentliche drin.
      Ich weiss das es nicht antik ist sondern 'Ramsch' - jetzt kann man einen Verkäufer deswegen meiden oder auch nicht - ich weiss nicht wie die Chancen da stehen das es gut ausgeht, 50:50 :?:

      Dienstag Nachmittag werde ich bei der Polizei die Anzeige machen.
      Wie geht es dann weiter?
      Soll ich schon am Montag ein Einschreiben mit einer Fristsetzung verschicken?
      Und dann einen Anwalt zu Rate ziehen? Bevor die Frist abläuft oder danach?
      Ich weiss es nicht.
      Ich freue mich über Hinweise und auch eigene Erfahrungen.
    • Wo ist das Problem?
      Ich ändere das gerne wenn ich eine Antwort von dem Verkäufer bekomme.
      Wenn es aber aber ein Betrüger ist dann ist meiner Meinung nach diese Bewertung gerechtfertigt weil sie als Warnung für andere Käufer dienen kann und dem Verkäufer vielleicht mal eine Reaktion abgewinnt.
    • wow
      warum tut sich ein Profiverkäufer sowas an?
      statt für 12,90/g an marin-goldankauf zu schicken, macht er sich die Mühe mit Fotos und Ebayanzeige eintragen und setzt sich dem Risko aus, eine ungerechtfertigte miese Bewertung reingedrückt zu bekommen für einen Erlös von 12,15/g minus ebaygebühren
    • MajorK schrieb:

      @leveler2020

      Ansonsten geht es dir aber noch gut oder?

      [Moderation: Link entfernt]

      Jetzt erweitere doch mal diesen Beitrag mit etwas Gehaltvollem.
      Was wolltest du mir damit sagen?
      Der Verkäufer ist entweder kommunikationsunwillig oder nicht in der Lage zu kommunizieren, in beiden Fällen ist diese Bewertung gerechtfertigt und dient als Warnung dem Menschen nicht noch mehr Geld zu überweisen.

      aurum schrieb:

      wow
      warum tut sich ein Profiverkäufer sowas an?
      statt für 12,90/g an marin-goldankauf zu schicken, macht er sich die Mühe mit Fotos und Ebayanzeige eintragen und setzt sich dem Risko aus, eine ungerechtfertigte miese Bewertung reingedrückt zu bekommen für einen Erlös von 12,15/g minus ebaygebühren
      Ich weiss nicht wann der Verkäufer das Angebot erstellt hat, möglicherweise war der Goldpreis zu dieser Zeit niedriger.
      Ich habe schon mehrere Goldketten bei ebay ersteigert oder über Sofort-Kauf erworben und dafür Goldpreis bis 40% darüber hinaus gezahlt und war mit jedem einzelnen Kauf zufrieden.

      Ich warte immer noch auf Tipps und Erfahrungen wie ich jetzt vorzugehen habe.
      Ich dachte hier wird versucht Betrügern das Handwerk zu legen und Betrogenen zu helfen !?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von leveler2020 ()

    • leveler2020 schrieb:

      Ich weiss nicht wann der Verkäufer das Angebot erstellt hat, möglicherweise war der Goldpreis zu dieser Zeit niedriger.
      Das war am 23. Jun. um 13:56 Uhr.

      Gekauft hast du nur ca. 30 Stunden später, am 24. Jun. um 19:47 Uhr. Da wird sich der Goldpreis nicht wesentlich verändert haben.

      Heute, am 28. Jun. um 00:23 Uhr, also bereits ca. 3 Tage und viereinhalb Stunden nach deinem Kauf, schlägst du hier auf und unterstellst Betrug.

      Es soll Leute geben, die auch noch anderes zu tun haben, als den ganzenTag vorm Computer zu sitzen um auf mögliche Verkäufe und Zahlungseingänge zu warten. Als privater Verkäufer ein bis zweimal täglich nachzusehen ist vollkommen ausreichend.


      Du hast doch bestimmt vor dem Kauf die Angaben zu Lieferung gelesen?

      Ich werde diese Angaben jetzt nicht zitieren, das überlasse ich dir.


      Okay, den Anfang mache ich.
      Lieferung: Innerhalb von ...
      Bitte vervollständige das von mir angefangene Zitat in deinem nächsten Post. (notfalls hier spicken ebay.ch/itm/202716145722)
    • Spoiler anzeigen

      YmxlZXA= schrieb:

      leveler2020 schrieb:

      Ich weiss nicht wann der Verkäufer das Angebot erstellt hat, möglicherweise war der Goldpreis zu dieser Zeit niedriger.
      Das war am 23. Jun. um 13:56 Uhr.
      Gekauft hast du nur ca. 30 Stunden später, am 24. Jun. um 19:47 Uhr. Da wird sich der Goldpreis nicht wesentlich verändert haben.

      Heute, am 28. Jun. um 00:23 Uhr, also bereits ca. 3 Tage und viereinhalb Stunden nach deinem Kauf, schlägst du hier auf und unterstellst Betrug.

      Es soll Leute geben, die auch noch anderes zu tun haben, als den ganzenTag vorm Computer zu sitzen um auf mögliche Verkäufe und Zahlungseingänge zu warten. Als privater Verkäufer ein bis zweimal täglich nachzusehen ist vollkommen ausreichend.


      Du hast doch bestimmt vor dem Kauf die Angaben zu Lieferung gelesen?

      Ich werde diese Angaben jetzt nicht zitieren, das überlasse ich dir.


      Okay, den Anfang mache ich.
      Lieferung: Innerhalb von ...
      Bitte vervollständige das von mir angefangene Zitat in deinem nächsten Post. (notfalls hier spicken ebay.ch/itm/202716145722)


      Nee, ist okay Forenlegende, ich werde hier nichts vervollständigen.
      Ich wurde vor Jahren schon für 750€ bei ebay betrogen, das Muster ist dasselbe.
      Und komm mir nicht mit - die Leute haben auch noch was anderes zu tun - wieviel Energie und Zeit kostet es denn die Versandinforationen zu schicken oder einfach nur zu antworten ?
      Wie oft schaust du am Tag in dein Emailpostfach und gibt es in den letzten 30 Tagen einen Tag in dem du nicht reingeschaut hast.
      Ich werde deine Blödsinn nicht vervollständigen, versuch du erstmal zu verstehen worauf ich hinaus will.

      [Moderation: unnötiges Vollzitat verspoilert]
    • leveler2020 schrieb:

      Ist die Bearbeitungszeit immer noch drei Tage?

      Das hast Du falsch verstanden. iuch meinte die interne Bearbeitungszeit, die der Verkäufer bei ebay angibt, bis wann der Artikel versendet wird. Die hat er mit drei Tagen angegeben. Sehe ich am voraussichtlichen Liefertermin.


      leveler2020 schrieb:

      Das Hermes länger braucht ist klar, das ist auch nicht das Problem sofern ich eine Versandbestätigung mit Sendungsnummer bekommen hätte.

      Hast du inzwischen mal ei ebay nachgeschaut, ob da eine Sendungnummer vorliegt?


      leveler2020 schrieb:

      Zumindest auf meine Anfrage hätte der Verkäufer reagieren können.
      Weil er das nicht getan hat hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack.

      Tip von mir: kaufe zukünftig beim gewerblichen Verkäufer. Ich enne auch nicht jeden Tag zur Bank und hole Auszüge. Dass ich zufällig jeden Tag meine Mails checke und dabei auch Verkaufsbenachrictigungen meines privaten Accounts sehe ich beruflich bedingt. Wie dieser VK es damit hält weiss ich nicht, ich kann es nur aufgrund seiner Beschreibungen mutmaßen. Und danach geurteilt ist der ein gleichgültig-wurstiger Schlamper.Das hat dann nichts mit der Ware zu tun, die kann ja gerne in Ordnung sein. Es hat mit der Grundeinstellung des Verkäiufers in geschäftlichen Dingen zu tun. Du würdest ja auch nicht in einen Biergarten gehen, wenn die Tische und Stühle zentimeterdick mit Dreck bedeckt sind,. Da mag das Bier noch so toll sein, die Gläser sind vermutlich trotzdem schmutzig.


      leveler2020 schrieb:

      >Dass Du aber Dinge möchtest, die Du gar nicht möchten können dürftest interessiert ebay sehr wohl.<
      Ich verstehe nicht was du damit meinst.

      Ds verstehen (bzw wissen) die Wenigsten. Nachdem ebay bei den Verkäufern mit der Mängelquote tierisch eine auf den Sack bekommen hat hat ebay ergänzend zum sonstigen Verkäuferschutz intern ein Rating der Käuferqualität eingeführt. Das siehst Du nicht und Du bekommst auch nichts davon mit. Nicht mal über eine negative Bewertung, denn die darf der Verkäuifer ja gar nicht mehr abgeben. Aber die Kombination aus beidem hat bei ebay zu ziemlich kräftigem Umdenken geführt. Wenn ein Verkäufer das weiss...

      Mit deiner Meldung an ebay hast Du ebay gegenüber vermerkt, dass Du schon versendet haben möchtest. Das ist aber (zu dem Zeitpunkt) gar nicht Vertragsbestandteil. Und für die Meldung gibt es sogar einen vorgegebenen Punkt: "Käufer stellt unangemessene Forderungen". Gibt intern eine Meckerwanze (das Gegenteil von einem Fleißbienchen) in deinem Profil. Drei davon und der Account ist weg oder zumindest vom Kaufen ausgeschlossen.


      leveler2020 schrieb:

      Wo ist das Problem?
      Ich ändere das gerne wenn ich eine Antwort von dem Verkäufer bekomme.

      Das erste Problem besteht darin, dass Du die Bewertung gar nicht mehr ändern kanst.

      Das zweite Problem besteht darin, dass der Verkäufer diese Bewertung - wenn er sich auskennt - innerhalb weniger Minuten aus seinem Profil raushauen lässt. Und zwar komplett einschliesslich des roten Punkts. Als wäre sie niemals da gewesen. Das geht dann einher mit der zweiten Meckerwanze in deinem Profil wegen Missbrauchs des Bewertungssystems. Die läuft da automatisch mit rein. Denn da Du erstens die Ware noch gar nicht hast (hast Du ja eingeräumt) und zweitens auch noch gar nicht haben können musst hast Du vorschnell bewertet.

      Das dritte Problem könnte bei einem äusserst missliebigen Verkäufer nun darin bestehen, dass er vor der Löschung der Bwertung einen Screenshot davon macht (bei ihm steht das Datum ja mit drin, man sieht also, dass der Versand noch gar nicht fällig war) und dir wegen übler Nachrede auf die Pelle rückt. Da ebay die Bewertung ausserdem (siehe oben) auf Zuruf löschen würde, hätte er da eine sehr starke Position wenn er das argumentieren müsste.

      Allerdings frage ich mich manchmal, wieso eigentlich wir das den ebay-Nutzer erklären müssen. Es wäre doch viel einfacher, ebay würde einfach jedem Käufer alle Regelungen und Verpflichtungen genau so penetrant aufs Auge drücken wie den Verkäufern die angeblichen Vorteile von kostenlosem Versand. So im Monat drei bis vier Mails zum Thema...


      leveler2020 schrieb:

      Dann muss ich noch warten bis ich hier Antworten bekomme ?

      Hast Du doch, Zweites Posting hier drin.


      leveler2020 schrieb:

      Was wäre wenn...?....wird hier nicht gespielt? Einfach nur auf theoretische Interesse heraus !?

      Ach, solange du selbst genug konkrete Ansätze aufzeigst, was Du alles falsch machst ist das "was wäre wenn" eher uninteressant. Ausserdem steht die Antwort darauf ja schon im zweiten Posting.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich würde die Frage

      MajorK schrieb:

      Ansonsten geht es dir aber noch gut oder?
      noch ergänzen wollen um "Hast Du sie noch alle?" X(

      1.)
      sind bei Überweisungen, wie Du selbst schon erwähnt hast, Laufzeiten von bis zu 48 Stunden möglich, je nachdem von welcher Bank zu welcher Bank Du überweist und um welche Uhrzeit. ZB vertragen sich Postbank und Sparkasse überhaupt nicht, Überweisungen zwischen diesen beiden Banken werden meistens erst am übernächsten Tag beim Empfänger verbucht.
      Und das ist nur die bekannteste Paarung, da gibt es noch etliche mehr.

      2.)
      steht da "Lieferung: Innerhalb von ca. 4-5 Werktagen nach Zahlungseingang."
      Du hast am 24. abends gekauft. Deine Überweisung wurde von Deiner eigenen Bank also frühestens am 25. morgens um 10 ausgeführt, bis dahin war das lediglich ein vorgemerkter interner Vorgang. Die Wahrscheinlichkeit, daß die Zahlung noch am gleichen Tag beim Empfänger gutgeschrieben wurde, liegt bei höchstens 50%, wahrscheinlich ist das Geld beim VK erst am 26. aufgetaucht. Das bestätigt der übrigens auch mit seinem Bewertungskommentar vom 28.06.:

      28.06.2019: Der Verkäufer schrieb:

      Ungerechtfertigte, negative Bewertung 2 Tage nach Zahlungseingang
      Seine Bearbeitungszeit von 3 Tagen begann also am Mittwoch 26.06. Rechnen wir mal nach:
      1 Tag = 27.06. (Donnerstag)
      2 Tage = 28.06. (Freitag)
      3 Tage: 29.06. (Samstag)
      Das wäre wann ??
      Richtig: HEUTE !!
      Soll heißen, erst heute müsste er überhaupt zwingend das Paket bei Hermes abliefern.
      Wobei meiner Meinung nach nicht nur die Lieferzeit, sondern auch die Bearbeitungszeit nicht in Tagen, sondern in WERKtagen gemessen wird. Dann würde der heutige Samstag noch nichtmal mitzählen, sondern die Bearbeitungszeit endet erst am kommenden Montag.

      3.)
      Paketannahmestellen von Hermes werden Montags bis Freitags täglich 1x angefahren, in der Regel bis mittags. Soll heißen, egal, ob der VK das Paket gestern nachmittag oder heute bei Hermes einliefert, abgeholt wird es da wahrscheinlich erst Montag Vormittag. Und dann braucht Hermes mindestens 2, eher 3 Tage, um es Dir zuzustellen.
      Vor frühestens kommendem Mittwoch, eher vielleicht Donnerstag, brauchst Du mit einer Lieferung überhauptnicht zu rechnen.
      Es sei denn, der Verkäufer hätte seine angegebene Bearbeitungszeit freiwillig unterschritten und das Paket schon am selben Tag oder nach einem Bearbeitungstag versendet.

      4.)
      hast Du zwar ein Recht auf Lieferung, aber nicht darauf, daß der Verkäufer jeden seiner Handgriffe bei eBay protokolliert oder Dir diesbezüglich ständig irgendwelche Nachrichten schickt. Das Einzige, wás der Dir schicken muss, ist die Ware. Alles andere kann man machen, muss man aber nicht.
      Weder muss ein Verkäufer sein Versandetikett über eBay kaufen noch ist er verpflichtet, händisch den Button "versendet" anzuklicken. Solange er nicht mit der Lieferung im Verzug ist, ist er nichtmal verpflichtet, Dir eine Trackingnummer mitzuteilen, die bekämest Du außerhalb von eBay auch von einem gewerblichen online-Händler nicht automatisch genannt.

      5.)
      Kommen wir zum Liefertermin. Wie schon erwähnt, 4-5 WERKtage nach Zahlungseingang (26.06.). Rechnen wir mal nach:
      1. Werktag: 27.06. (Donnerstag)
      2. Werktag: 28.06. (Freitag)
      3. Werktag: 01.07. (Montag)
      4. Werktag: 02.07. (Dienstag)
      5. Werktag: 03.07. (Mittwoch)

      6.)
      Vor frühestens Mittwoch abend nächster Woche braucht der Verkäufer also auf keine Deiner Nachrichten in irgendeiner Weise zu reagieren, wenn er nicht will.
      eBay ist nicht Facebook oder Twitter und auch keine Anbahnungsplattform für Brieffreundschaften. eBay ist eine Handelsplattform !!!
      Die einzige bindende Verpflichtung, die man dort eingeht ist bezahlen (als Käufer) und liefern (als Verkäufer).
      Der ganze Quatsch, den eBay ansonsten in "mein eBay" zur Verfügung stellt mit Dutzenden von Buttons und Gimmicks, ist lustiger Schnickschnack, dessen Benutzung absolut freiwillig ist. Nirgends in den AGB des Plattformbetreibers steht, daß ein Handelspartner diesen ganzen Käse nutzen MUSS.
      Ebensowenig, wie in den AGB steht, daß ein Nutzer verpflichtet ist, mit seinem Handelspartner in irgendeiner Form zu kommunizieren, wenn er nicht will, solange er seiner einzigen verbindlichen Pflicht aus dem Kaufvertrag pünktlich nachkommt.

      7.)
      Sicherlich ist es hilfreich und höflicher, wenn man als Verkäufer seinem Käufer zeitnah mitteilt, daß das Geld eingegangen ist und das Paket versendet wurde / dann und dann versendet wird. Aber Vorschrift ist es nicht und es gibt, grade jetzt in den Ferien und bei dem Wetter, diverse Gründe, weswegen jemand evtl auch mal mehrere Tage nicht auf eBay-Nachrichten reagiert. Vor allem, wenn der Verkäufer noch garnichts mitzuteilen hat, weil er das Paket eben noch garnicht losgeschickt hat und damit noch locker in der Zeit ist.
      Ich habe es allerdings auch schon oft so gehandhabt, daß ich voll im Stress morgens, bevor ich zur Arbeit stürze, nur fix ins online-banking kucke, den Zahlungseingang sehe und die Sendung dann irgendwann im Laufe des Tages irgendwie auf den Weg bringe. Die Benachrichtigung, daß seine Sendung unterwegs ist, bekommt der Käufer dann unter Umständen auch schon mal erst am nächsten Tag, wenn ich nicht dazu komme, mich bei eBay einzuloggen. Hauptsache ist ja, daß der seine Ware innerhalb der von mir festgelegten Frist in den Händen hat. Eine Sendungsnummer bei eBay hochgeladen habe ich überhaupt noch nie, wozu auch? Was geht es den Plattformbetreiber an, wie die Sendungsnummer zu der Transaktion lautet, solange ich pünktlich liefere...
      Und auch der Käufer hat kein gesetzlich oder sonstwo vorgeschriebenes Recht darauf, daß ich ihm eine Trackingnummer mitteile, solange die Ware nicht überfällig ist.

      8.)
      Wenn Du bis hierher gekommen bist, solltest Du Dich umgehend beim Verkäufer schriftlich entschuldigen.
      Und dann bei eBay anrufen und dafür sorgen, daß diese Bewertung SOFORT wieder gelöscht wird.
    • 9.)
      Spielen wir mal das "was wäre wenn..."

      leveler2020 schrieb:

      Ausserdem wäre es dumm das nicht zutun weil es sich doch um eine Straftat handelt und eine Anzeige für weitere Schadensersatzansprüche notwendig ist.
      Nein und Nein.
      Nach diesem Thread verstehe ich erstmals, wieso immer wieder Geschädigte aus tatsächlichen Betrugsfällen, die das bereits nach sehr kurzer Zeit bemerken, von Polizeibeamten nach hause geschickt werden mit der Vorgabe, erstmal 10 Tage abzuwarten.
      Typen wie Du haben dafür gesorgt, daß es zum einen unmöglich geworden ist, bei gehackten gewerblichen Verkäufern potentielle Opfer SOFORT durch eine negative Bewertung zu warnen, weil der Plattformbetreiber sich irgendwann gezwungen sah, mit der 7-Tage-Frist für negative Bewertungen zumindest die gewerblichen Verkäufer vor solchen Amokläufern zu schützen.
      Und daß zum anderen auch die Polizei nichtmal mehr richtig hinhört, wenn jemand die beiden Worte "eBay" und "Betrug" bereits wenige Tage nach dem Kauf in einem Satz ausspricht.

      Für zivilrechtliche Ansprüche gegen den Verkäufer brauchst Du keine Strafanzeige zu erstatten, damit hat die Polizei nicht das Geringste zu tun.
      Denn nicht jede nichtgelieferte Ware ist eine Straftat / Betrug, dafür braucht es den Vorsatz. Wenn der von Dir angezeigte Verkäufer bei der Polizei angibt, er habe schlicht vergessen, das Paket zu versenden, oder er sei krank gewesen oder wasweißichwas, und ansonsten liegt gegen ihn weder etwas vor noch gab es bei seinen Verkäufen jemals irgendwelche Probleme (wie es anhand des bis zu Deinem Affentheater blitzsauberen VK-Profiles anzunehmen ist), dann würden die Ermittlungen direkt wieder eingestellt.
      Und Du hättest immernoch keine Ware und kein Geld. Die Anzeige bei der Polizei kannst Du Dir direkt sparen, damit würdest Du nur unser aller Steuergelder verschwenden und die Polizei davon abhalten, in echten Betrugsfällen zu ermitteln (was sie im Zusammenhang mit eBay aber eh schon seit mindestens 10 Jahren nur noch ganz selten tut).

      Wenn von einem Verkäufer ein einzelner Artikel nicht geliefert wird, ist das eine rein zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Dir und ihm, die auch rein zivilrechtlich angegangen werden muss. Dazu bräuchtest Du im Übrigen auch keinen Anwalt. Jedenfalls nicht bis zu dem Moment, wo der Schuldner einem Mahnbescheid widersprochen hat und Du im nächsten Schritt klagen müsstest.
      Allerdings sehe ich im vorliegenden Fall nicht das geringste Anzeichen dafür, daß Du im Laufe der nächsten Woche Deine Ware nicht ordnungsgemäß und fristgerecht geliefert bekommst.

      Nur mal so am Rande:
      Verleumdung und üble Nachrede hingegen sind durchaus Straftaten.
      Zwar hast Du wenigstens nicht noch die Realdaten des Verkäufers veröffentlicht.
      Aber immerhin seinen eBay-Account in einem Atemzug bzw einem Posting zusammen mit dem Vorwurf "Betrug" genannt. Mindestens dessen bisherige und zukünftige Handelspartner können diesen Thread jederzeit über Google finden und wissen, um wen es sich handelt.
      Die Erfolgsaussichten einer Strafanzeige des Verkäufers gegen Dich würde ich als deutlich höher einstufen als umgekehrt...
    • @leveler2020
      bei allem Respekt ( is geheuchelt :evil: )
      Ich war seinerzeit in den eBayforen als Brachial-Verbraucherschützer bekannt, bei manchen gar als Verkäuferfresser (gänzlich unbegründet :saint: )
      aber Leute wie Du waren stets der Anlass, dass mich eine Welle von Mitleid mit allen Verk. überschwappte, die das Unglück hatten, an jemand wie Dich zu geraten. Und ich bin kurz davor, meinen stillgelegten VK-Account zu reaktivieren, bloß um mit Dir meine nicht sehr umfangreiche Sperrliste zu bereichern.


      @Schützin
      Ich bin mit jedem Deiner Sätze einverstanden - außer mit diesen beiden:

      ...eine Trackingnummer mitzuteilen, die bekämest Du außerhalb von eBay auch von einem gewerblichen online-Händler nicht automatisch genannt.
      Da ist meine Erfahrung anders. Ich kaufe auch gelegentlich außerhalb von eBay online. Und ich kriege den Link fast immer. Unaufgefordert. Sogar von meinem Online-Apotheker.

      und:
      ...Und auch der Käufer hat kein gesetzlich oder sonstwo vorgeschriebenes Recht darauf, daß ich ihm eine Trackingnummer mitteile, solange die Ware nicht überfällig ist.


      Ist natürlich richtig. Ich lege aber trotzdem großen Wert auf eine SV-Nummer. Ob in oder out of eBay. Erstens bietet sie mir (zumindest meistens) die Möglichkeit, mich auf den Zeitpunkt der Auslieferung einzustellen. - Und zweitens, wenn es mal hakt, kann ich oft erkennen, ob es am Händler liegt oder am Versandunternehmen.
      Ein gewerbl. Verk., der mir die Nummer trotz Aufforderung nicht mitteilt, wird deshalb vergeblich auf einen weiteren Auftrag von mir warten.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      Ist natürlich richtig. Ich lege aber trotzdem großen Wert auf eine SV-Nummer. Ob in oder out of eBay. Erstens bietet sie mir (zumindest meistens) die Möglichkeit, mich auf den Zeitpunkt der Auslieferung einzustellen. - Und zweitens, wenn es mal hakt, kann ich oft erkennen, ob es am Händler liegt oder am Versandunternehmen.
      Ein gewerbl. Verk., der mir die Nummer trotz Aufforderung nicht mitteilt, wird deshalb vergeblich auf einen weiteren Auftrag von mir warten.
      :thumbsup:

      Ergänzen möchte ich noch folgendes:
      Wenn ich als PVK Artikel zum Verkauf/zur Versteigerung einstelle, dann muss ich mich auch darum „kümmern“. Sprich: Ich weiß, wann die Auktionen enden und muss entsprechend nachschauen und auch reagieren. Den Zahlungseingang zu bestätigen, bzw den Versand mittzuteilen ist das Mindeste. Wenn ich dafür keine Zeit habe, sollte ich besser nichts einstellen.
      Ob das nun Pflicht ist oder nicht. Ein Häkchen zu setzen, überfordert niemanden. Dafür gibt es ja den ganzen ebay Sch…..
      Ich halte das jedenfalls so, und hatte in 15 Jahren ebay noch keine Probleme. Weder als VK noch als K.
      Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.