BKA - Abschaltung des deutschlandweit größten Drogen-Onlineshops „Chemical Revolution“, Festnahme der mutmaßlichen Verantwortlichen

    • BKA - Abschaltung des deutschlandweit größten Drogen-Onlineshops „Chemical Revolution“, Festnahme der mutmaßlichen Verantwortlichen

      BKA schrieb:


      Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und das Bundeskriminalamt (BKA) haben im Rahmen umfangreicher operativer Maßnahmen in dem Zeitraum vom 13.02.2019 bis zum 28.05.2019 den deutschlandweit größten Drogen-Onlineshop „Chemical Revolution“ abgeschaltet und insgesamt 11 mutmaßliche Verantwortliche der Plattform wegen des dringenden Tatverdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge festgenommen. Der Server des Drogen-Onlineshops wurde durch Beamte des Bundeskriminalamts und der französischen Kriminalpolizei sichergestellt. Der Ermittlungserfolg ist das Ergebnis umfangreicher internationaler Ermittlungen.

      Ausgangspunkt für die Aufnahme der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen war die Festnahme eines 26-jährigen Tatverdächtigen aus Brandenburg an der Havel im Frühjahr 2018, der nach Erkenntnissen des BKA mit Rauschgift handelte. Bei diesem wurden in Hessen und Niedersachsen erhebliche Mengen an Betäubungsmitteln sichergestellt, darunter knapp 50 Kilogramm Amphetamin, 16 Kilogramm Cannabis, 2 Kilogramm MDMA, 900 Gramm Kokain, 600 Gramm Heroin sowie eine hohe Anzahl an Ecstasy-Tabletten und sogenannten LSD-Trips. Der Tatverdächtige soll die Betäubungsmittel für eine unbekannte, unter der Bezeichnung „Chemical Revolution“ agierende Tätergruppierung aufbewahrt und für den Versand an einzelne Abnehmer vorbereitet haben. Im Rahmen der anschließenden umfangreichen Ermittlungen konnten 10 weitere mutmaßliche Angehörige der Tätergruppierung identifiziert und festgenommen werden.

      Dem 26-jährigen aus dem Landkreis München stammenden Haupttatverdächtigen, der zuletzt auf Mallorca/Spanien, seinen Wohnsitz hatte, wird vorgeworfen, den Drogen-Onlineshop mit der Bezeichnung „Chemical Revolution“ im September 2017 aufgebaut und anschließend mit weiteren Tatverdächtigen gemeinsam betrieben zu haben. Auf der Internetseite des Onlineshops wurden Betäubungsmittel, insbesondere synthetische Drogen (Ecstasy, MDMA, Amphetamin), Heroin, Kokain und Cannabis zum Verkauf und weltweiten Versand angeboten. Die Käufer bezahlten die Betäubungsmittel mit der Kryptowährung Bitcoin. Neben dem Verkauf über den eigenen Onlineshop soll die Tätergruppierung um den 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen Betäubungsmittel auch über den (zwischenzeitlich durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt abgeschalteten) Darknet-Online-Marktplatz „Wall Street Market“ angeboten und verkauft haben. Der 26-jährige Haupttatverdächtige soll im Wesentlichen den Verkauf von Betäubungsmitteln über das Internet betreut, die Beschaffung der Betäubungsmittel koordiniert und die Gelder der Tätergruppierung verwaltet haben. Er wurde am 28.05.2019 bei seiner Wiedereinreise nach Deutschland aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

      Neben dem 26-jährigen Haupttatverdächtigen konnten im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen weitere mutmaßliche Mitglieder der Tätergruppierung festgenommen werden. So wurde am 13.02.2019 ein 43-jähriger niederländischer Staatsangehöriger bei der Übergabe von insgesamt 14 Kg diverser Betäubungsmittel in Hamburg festgenommen. Er steht im Verdacht, die zum Verkauf vorgesehenen Betäubungsmittel in den Niederlanden beschafft und deren Transport nach Deutschland organisiert zu haben. Er befindet sich seitdem aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen in Untersuchungshaft. Ebenfalls am 13.02.2019 wurde ein 24-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Hamburg festgenommen, der für die Tätergruppierung den Versand der verkauften Betäubungsmittel organisiert haben soll. Ein 34-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Hamburg steht im Verdacht, in Hamburg eine Wohnung für die Tätergruppierung angemietet zu haben, in der anschließend die versandfertige Verpackung von Betäubungsmitteln für die einzelnen Käufer erfolgte. Er wurde am 19.02.2019 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Ebenfalls am 19.02.2019 konnten ein 26-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Hamburg, der für die versandfertige Verpackung der Betäubungsmittel verantwortlich gewesen sein soll, und ein 25-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Hamburg, der die Auslieferung der Drogenpakete an die Logistikdienstleister organisiert haben soll, aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Gießen festgenommen werden. Auch diese Tatverdächtigen befinden sich in Untersuchungshaft.

      Am 25.02.2019 konnte aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen ein 35-jähriger Tatverdächtiger aus dem Landkreis Teltow-Fläming festgenommen werden. Der deutsche Staatsangehörige soll den Transport der Betäubungsmittel aus den Niederlanden nach Deutschland für den Weiterverkauf organisiert haben. Am 28.02.2019 erfolgte im Landkreis Diepholz aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen die Festnahme eines in der Woiwodschaft Lodz wohnhaften 44-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der als Kurier für den Transport von Betäubungsmitteln nach Deutschland verantwortlich gewesen sein soll. Am 27.03.2019 wurde in Polen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls ein 32-jähriger polnischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Kielce (Polen), der ebenfalls im Verdacht steht, als Kurier für die Tätergruppierung tätig geworden zu sein, festgenommen. Er wurde am 12.04.2019 zur Durchführung des Strafverfahrens nach Deutschland ausgeliefert. Am 29.04.2019 wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Gießen ein 29-jähriger deutscher Staatsangehöriger aus Hamburg in Düsseldorf festgenommen, der innerhalb der Tätergruppierung den Versand der Betäubungsmittel organisiert haben soll.

      Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und das Bundeskriminalamt (BKA) bedanken sich bei den beteiligten Polizeibehörden der Bundesländer sowie den Partnerbehörden in den Niederlanden, Polen, Frankreich und Spanien für die sehr gute Zusammenarbeit.
      gez. Georg Ungefuk, Oberstaatsanwalt



      Einladung für Pressevertreter

      Heute, am 28.06.2019, stehen Pressevertretern in der Zeit vom 11:00 bis 13:00 Uhr in den Räumlichkeiten des Bundeskriminalamts in Wiesbaden, Thaerstraße 11, 65193 Wiesbaden, der Sprecher der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk, und die Leiterin der Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität im Bundeskriminalamt, Dr. Sabine Vogt, für ein Pressestatement, O-Töne und zur Beantwortung ergänzender Fragestellungen zur Verfügung. Darüber hinaus sind Foto- und Filmaufnahmen verschiedener ausgestellter Asservate möglich, darunter im Verfahren sichergestelltes Rauschgift wie Cannabis, Amphetamine und synthetische Drogen.
      Einlass ist ab 10.30 Uhr. Melden Sie Ü-Wagen bitte an unter
      pressestelle@bka.bund.de oder der Rufnummer 0611 55 13083.
      Bitte kommen Sie rechtzeitig.

      Informationen zu der ZIT:
      Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) wurde am 01.01.2010 als Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit Sitz in Gießen errichtet. Sie besteht derzeit aus einem Oberstaatsanwalt als Leiter und 8 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie einem Oberstaatsanwalt als Pressesprecher.
      Die ZIT ist erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen bundesweit. Als operative Zentralstelle bearbeitet der ZIT besonders aufwendige und umfangreiche Ermittlungsverfahren aus den Deliktsbereichen:
      • Kinderpornographie und sexueller Missbrauch von Kindern mit Bezug zum Internet,
      • Darknet-Kriminalität (Bekämpfung krimineller Darknet-Plattformen sowie des Handels mit Waffen, Drogen und Fälschungsgütern im Darknet),
      • Cyberkriminalität im engeren Sinne (Hackerangriffe, Datendiebstahl und Computerbetrug).
      Sie ist darüber hinaus für Aus- und Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten und Polizeibeamten zuständig. Die ZIT ist zudem nationaler deutscher Ansprechpartner in dem Judicial Cybercrime Network, einem europäischen Netzwerk der Justizbehörden zur Bekämpfung der Internetkriminalität.
      Quelle: bka.de/DE/Presse/Listenseite_P…PMChemicalRevolution.html


      BKA Chemical Revolution Fotostrecke BTM.pdf

      BKA Chemical Revolution Fotostrecke Logistik.pdf

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    • Den Stoff würde ich mir sowieso nicht übers Internet bestellen, den bekommt man ja an jedem Eck. Erstaunlich dass der Shop so lange so gut lief.
      "Dass die Vögel der Sorge und des Kummers über deinem Kopf fliegen, kannst du nicht ändern. Aber du kannst verhindern, dass sie Nester in deinen Haaren bauen" ( Aus China )
    • Chemical Revolution: Prozess für August angesetzt.

      tarnkappe.info schrieb:

      Chemical Revolution: Prozess für August angesetzt.

      Vor dem Landgericht Gießen müssen sich ab dem 5. August mehrere Angeklagte verantworten, die hauptsächlich am Betrieb des Dark Commerce Shops Chemical Revolution beteiligt waren. Man führt das Verfahren in der Gießener Kongresshalle durch. Das Gerichtsgebäude wäre wegen der Corona-Kontaktbeschränkungen zu klein.

      Im Sommer 2019 schaltete das BKA den ehemals deutschlandweit populärsten Drogen-Onlineshop Chemical Revolution ab. Gleichzeitig verhaftete die Polizei 11 Tatverdächtige. Den früheren Betreiber erwischte man bei seiner Einreise aus Spanien. Bereits im Mai wurden mehrere Läufer und später ein Mitbetreiber hochgenommen. Die Auswertung der beschlagnahmten Asservate dürfte bei der Ermittlung aller Beteiligten entsprechend hilfreich gewesen sein. Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat zwischenzeitlich vor dem LG Gießen Anklage wegen bandenmäßigem Drogenhandel in 320 Fällen erhoben.

      Gegen sieben von elf Angeklagten beginnt der Prozess am 5. August. Die 320 Straftaten schließt den Transport der Drogen bzw. Betäubungsmittel aus den Niederlanden und die eigentliche Durchführung des illegalen Versandhandels ein. Laut Anklage wurde bei Chemical Revolution mit dem Verkauf von Ecstasy, Heroin, Kokain etc. ein Umsatz von einer halben Million Euro erzielt. Der Umsatz bezieht sich auf den Tatzeitraum zwischen Spätsommer 2017 und Februar 2019. Man handelte laut offizieller Angaben im Tatzeitraum mit über 40 Kilo Cannabis, über 130 Kilo Amphetamin, sechs Kilo Kokain, ein Kilo Heroin, 17 Kilo Ecstasy und neuen psychoaktiven Stoffen in bisher unbekannter Menge.

      Nicht nur der Ort der Verhandlung wurde verschoben. Zunächst stehen nur sieben Angeklagte vor Gericht. Man werde die restlichen vier Angeklagten in einem gesonderten Verfahren im November 2020 behandeln. Dies gab kürzlich das Landgericht Gießen bekannt. Das mittelhessische Gericht ist zuständig, weil einige Taten in Ortenberg (Wetteraukreis) vollzogen wurden. Für die Kongresshalle muss man allerdings noch ein Sicherheitskonzept erarbeiten. Deswegen steht der Termin noch nicht hundertprozentig fest. Man muss dort fast 50 Zeugen, die Mitglieder der Neunten Strafkammer, mehrere Gutachter nebst den Angeklagten und ihren Anwälten bzw. Wachtmeistern unterbringen. Sollte es zu Verzögerungen wegen des Sicherheitskonzepts kommen, wird man auch das nachfolgende Verfahren nach hinten schieben.
      Quelle: tarnkappe.info/chemical-revolu…ss-fuer-august-angesetzt/