Löschbert Bastelhamster schrieb:
Oder wie ich das kürzlich zu Paypal mal gesagt habe: der KS-Fall ist mir wumpe. Ich zahl da erst mal zurück, dann sind die und ebay raus und schiesse dann ansatzlos und ohne weitere Vorwarnung einen gerichtlichen Mahnbescheid an den Käufer hinterher. Ist bestimmt gut für die Reputation von Paypals Käuferschutz.
Dazu bedarf es jedoch als Privatverkäufer einer ordentlichen Ausschusserklärung i.d. Angebotsbeschreibung. Ein "Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück." reicht da nicht aus. Sonst kann man es gleich vergessen.
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