Ebay Käufer fordert von Privat eine Rückgabe

    • Ebay Käufer fordert von Privat eine Rückgabe

      Hallo alle zusammen!

      Ich habe momentan ein Problem auf Ebay wo ich etwas Unterstützung gebrauchen könnte.

      Erläuterung des Falls:

      Jemand auf Ebay hat ein teures neues iPad von mir als Privatperson gekauft. Dieses wurde verschickt und ist heute dann auch angekommen. Nun hat der Käufer einen Ebayfall eröffnet und mir folgendes hinterlegt...

      Käufer schrieb:

      Funktioniert nicht/defekt

      Anmerkungen: Das Gerät kam unbeschädigt und in gut erhaltener Verpackung an. Nach mehreren Versuchen geht das Gerät nicht an. Ich werde eine Rückgabe starten.
      Daraufhin habe ich ihm heute geschrieben:

      Ich schrieb:

      Hallo, Sorry aber eine Rückgabe ist ausgeschlossen. Ich habe das Gerät vor dem Versand noch einmal gestartet gehabt und es hat tadellos funktioniert. "Wenn" wirklich wie behauptet ein defekt vorliegt, dann lässt sich das über den Apple Support problemlos beheben. Und wie Sie beschrieben haben, war die Ware sehr gut verpackt. - Von daher dürfte dem Gerät auch auf dem Versandweg nichts zugestossen sein. Tut mir Leid aber das ist unglaubwürdig.
      Und nun hat der Käufer mir wieder eine Nachricht zukommen lassen:

      Käufer schrieb:

      Guten Tag, aufgrund der Umstände sehe ich mich gezwungen Ihnen mitzuteilen, dass nach §433 abs 1 BGB ein Gesetzliches Rückgaberecht greift. Ich schlage daher vor, dass ich die Rücksendekosten übernehme und Ihnen die Nicht funktionstüchtige Wahre zurücksenden. Die Rückzahlung der Gesamten Kaufsumme würde über PayPal geschen. Mit freundlichen Grüßen

      ...So weit erst einmal zum Verlauf. Ich kann von mir sagen, dass ich mir 100% sicher bin, dass das Gerät noch voll in Takt gewesen ist, als ich es abgeschickt habe. Und wie der Käufer ja bereits zugegeben hat, war die Ware tadellos verpackt also hätte auf dem Versandweg eigentlich nichts passieren können. Natürlich ist da immer diese mikroskopisch geringe Chance, dass doch etwas zu Bruch gegangen sein könnte oder ähnliches wovon ich aber einfach nicht ausgehe. Es ist viel logischer für mich, dass der Käufer irgendetwas anderes vor hat. Mir eventuell ein anderes Gerät zuschicken will, welches dann wirklich kaputt ist oder ähnliches... Theoretisch wäre die Rückgabe für mich absolut kein Problem aber ich hab in letzter Zeit so viel Mist auf Ebay erfahren und durchgemacht, (drei Anzeigen sind noch offen) dass ich dieses Risiko am liebsten gar nicht eingehen möchte. Es wäre für den Käufer doch auch viel einfacher, in einem Apple Store vorbei zu schauen und sich garantiebedingt einfach ein neues Gerät zu besorgen. Das sollte ja kein Problem sein, sofern keine physischen Schäden zu sehen sind. Die Apple Garantie läuft ja auch noch 11 Monate... All das lässt mich einfach von der Annahme ausgehen, dass der Käufer nicht ehrlich handelt.

      Ich bin bereits mit PayPal in Kontakt getreten und habe mich weitestgehend versucht zu erkundigen was meine nächsten Schritte sein könnten. Mir wurde mitgeteilt, dass für den Fall kein PayPal Fall geöffnet wurde, sondern alles über Ebay statt findet. PayPal hat mir außerdem mitgeteilt, dass nachtragend für diese Transaktion keine Möglichkeit besteht (sofern der Käufer deutsch ist ?( ) aus Käufersicht ein Fall zu öffnen... also wäre PayPal schon einmal raus anscheinend und ich hätte mich im Ernstfall nur noch mit Ebay rum zu prügeln.

      Achso und noch einmal kurz zu meiner privaten Artikelanzeige bei Ebay. (Vielleicht ist dies ja wichtig) In der Widerrufsbelehrung in meiner Anzeige steht: Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.

      Was mir auch noch unklar ist. - Greift §433 abs 1 BGB bei Privatpersonen? Das konnte ich leider noch nirgends herauslesen.

      Wie soll ich am besten weiter vor gehen? Ich habe echt Angst bei einer Rücknahme ins Fettnäpfchen zu treten und einem Gauner wieder zugespielt zu haben. :(

      In jedem Fall danke für's durchlesen und für jede Antwort die mich in dem Fall weiter bringt. :!:

      PS: Ist @Stubentiger eigentlich noch aktiv? :) Falls ja, würde ich mich super freuen, wenn du dich bei mir per PN melden könntest. (Ich kann dir leider keine schicken!

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    • karakorum666 schrieb:

      Domayoyo schrieb:

      Jemand auf Ebay hat ein teures neues iPad von mir als Privatperson gekauft.

      Domayoyo schrieb:

      Die Apple Garantie läuft ja auch noch 11 Monate...
      Darf ich fragen, wie das zusammenpasst?
      Neu im Sinne von "so gut wie neu". Das habe ich aber auch alles in der Artikelbeschreibung genau deklariert. "Der Artikel war etwa vier Stunden im Betrieb." "wurde Mitte Juni diesen Jahres erworben" etc.

      Und "Apple Garantie" (sofern du das nicht weißt) ist eine Apple Abdeckung die lediglich 12 Monate läuft. (Unabhängig von der gesetzl. Gewährleistung)
    • Oh Mann.... Dein EP beweist mir eigentlich nur, dass Du keine Ahnung hast, was Du da auf ebay treibst. Sonst wären ein paar Informationen dabei, die fehlen.

      Also frag ich mal.

      1.) Immer die erste Frage ist die nach der Artikelnummer.
      2.) Dann die zweitre Frage: Wie hat der Käufer bezahlt?

      Kommen wir mal zu deinen Rückfragen.

      Domayoyo schrieb:

      Was mir auch noch unklar ist. - Greift §433 abs 1 BGB bei Privatpersonen? Das konnte ich leider noch nirgends herauslesen.

      Na aber sicher greift der. Allerdings schwurbelt dein Käufer da ähnlich viel Unwissenheit raus wie ich sie auch bei dir erkenne. Der 433 besagt lediglich, dass die Ware die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit haben muss. Von "Rückgabe" steht da nichts. Im Gegenteil. Der Käufer muss dir zuerst Gelegenheit geben, den behaupteten Mangel zu prüfen und, sofern er tatsächlich besteht, zu beheben. Danach bekommt er das Teil wieder zurück.

      Das löst dann auch dein Problem mit der Frage nach der Äppel-Garantie. Denn wenn das Teil echt 'nen Schuss hat, dann ist die Nachbesserung ja auch kein Problem, sobald
      1.) das Teil bei dir ist, es
      2.) auch tatsächlich das Teil ist, das Du verschickt hast (Seriennummer hast Du ja) und
      3.) der Käufer nicht den Schuss selbst verursacht hat, indem er zum Beispiel die ipad-Kaputtmach-Äpp draufgeladen hat.

      Ach, noch 'ne nette Kleinigkeit, die ich kürzlich gegenüber Paypal auch schon erwähnt habe.

      Einen "ebay-Käuferschutz" gibt es nicht. Den "ebay-Käuferschutz" findet mah hier:
      pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html
      Von dort aus kommt man dann zum "Grundsatz für den ebay-Käuferschutz":
      ebay.de/help/policies/ebay-mon…m-ebaykuferschutz?id=4210


      Und liest man dort den ganzen Grunzatz, grunzt einen dieses hier an:

      Weitere Informationen zum eBay-Käuferschutz
      Alle Details zu Auszahlungen, Ansprüchen, Pflichten und Voraussetzungen für den eBay-Käuferschutz finden Sie in der Käuferschutzrichtlinie von PayPal. Im Falle einer Bestellung als Gast gelten die Bestimmungen für „Zahlungen ohne PayPal-Konto”.

      Der Link in diesem Absatz führt, wie einige andere, dann hier her:
      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full

      Ähhh... Paypal? Haben die nicht gerade noch behauptet, sie hätten damit nichts zu tun? :lach:

      Und ob Du es glaubst oder nicht, meinen Fall bei ebay letzte Woche habe ich in meinem Paypal-Account sofort gesehen. 8o :D

      Der kleine Haken für den käuferschutzfordernden Käufer besteht aber immer darin, dass Paypal keinen Einfluss auf die rechtlichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nimmt. Wollen sie auch gar nicht, weil sie sonst noch schlimmer in der Tinte säßen als sie es schon jetzt tun.

      Also egal, was sich da abspielt: es ändert nichts an der Tatsache, dass der Käufer gekauft hat, dir den Kaufpreis und die Abnahme der Ware schuldet (übrigens auch nach § 433 BGB) und allenfalls Mängelbeseitigung von dir einfordern kann. Holt er sich die Kohle auf igrned einem Weg zurück, dann stehen dir sämtliche zivilrechtlichen Wege offen, um das Geld wieder zurückzuholen.

      Oder wie ich das kürzlich zu Paypal mal gesagt habe: der KS-Fall ist mir wumpe. Ich zahl da erst mal zurück, dann sind die und ebay raus und schiesse dann ansatzlos und ohne weitere Vorwarnung einen gerichtlichen Mahnbescheid an den Käufer hinterher. Ist bestimmt gut für die Reputation von Paypals Käuferschutz.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hey Löschbert!

      Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Dein Beitrag ist wirklich eine große Hilfe. Dann werde ich den Käufer nun in einem Schreiben daraufhin weisen, dass er mir die Ware gern wieder zuschicken kann mit dem Einwand, dass ich, sollte es sich wirklich um mein Gerät handeln, ich umgehend eine Nachbesserung veranlassen werde.
    • Domayoyo schrieb:

      sollte es sich wirklich um mein Gerät handeln, ich umgehend eine Nachbesserung veranlassen werde.

      Genau das ist der Weg. Der wird dem lieben Käufer aber erfahrungsgemäß nicht wirklich gefallen. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Kleines Update: Bis heute hat der Käufer sich noch nicht wieder zurückgemeldet. ?( Ich weiß nicht was ich davon halten soll... anscheinend ist ihm eine möglichst schnelle Abwicklung nicht wichtig... leider bin ich nun auch bald im Urlaub und frage mich, wie viel Zeit verstreichen kann/darf, bis der Fall hinfällig wird.

      Der Fall ist aber auch immer noch offen. Was mich noch ein wenig stutzig macht, ist der Satz:
      "Der Käufer ist mit dem erhaltenen Artikel nicht zufrieden und möchte ihn zurückgeben.Bitte leiten Sie bis zum 20. Jul. die erforderlichen Schritte ein."

      ...Habe ich evtl. zu befürchten, dass Ebay auch die Macht hat von meinem Konto Geld einzuziehen? - Eher nicht oder? Ich könnte mir vorstellen, dass sich PayPal dann doch noch irgendwie einmischt und ich dann vielleicht wirklich ohne Gerät + Geld dastehe und ich tatsächlich zivilrechtliche Wege einleiten muss. :wallbash

      Vielleicht male ich das aber auch nur schwarz! Die Wartezeit ist in solchen Angelegenheit das schlimmste.
    • Ich wiederhole mich aus gegebenem Anlass mal.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      2.) Dann die zweite Frage: Wie hat der Käufer bezahlt?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Der Käufer hat über PayPal bezahlt.

      Und heute morgen hat er dann nochmal einen Fall bei Ebay eröffnet. Ebay überprüft nun den Fall und wird sich bin in 48 Stunden bei mir melden.

      Ich hänge auch hier nochmal den ganzen Verlauf dran:

      Käufer schrieb:

      16. Jul.
      Der Käufer hat eine Rückgabe gestartet (5121130613)

      Grund für Rückgabe
      Funktioniert nicht/defekt
      Anmerkungen
      Das Gerät kam unbeschädigt und in gut erhaltener Verpackung an. Nach mehreren Versuchen geht das Gerät nicht an. Ich werde eine Rückgabe starten.

      Ich schrieb:

      16. Jul.
      Hallo, Sorry aber eine Rückgabe ist ausgeschlossen. Ich habe das Gerät vor dem Versand noch einmal gestartet gehabt und es hat tadellos funktioniert. "Wenn" wirklich wie behauptet ein defekt vorliegt, dann lässt sich das über den Apple Support problemlos beheben. Und wie Sie beschrieben haben, war die Ware sehr gut verpackt. - Von daher dürfte dem Gerät auch auf dem Versandweg nichts zugestossen sein. Tut mir Leid aber das ist unglaubwürdig.

      Käufer schrieb:

      16. Jul.
      Guten Tag, aufgrund der Umstände sehe ich mich gezwungen Ihnen mitzuteilen, dass nach §433 abs 1 BGB ein Gesetzliches Rückgaberecht greift. Ich schlage daher vor, dass ich die Rücksendekosten übernehme und Ihnen die Nicht funktionstüchtige Wahre zurücksenden. Die Rückzahlung der Gesamten Kaufsumme würde über PayPal geschen. Mit freundlichen Grüßen

      Ich schrieb:

      17. Jul.
      Guten Tag Herr XXX, erst einmal entschuldigen Sie für das verzögerte Antwortschreiben. Und entschuldigen Sie bitte ebenso den schroffen Tonfall in meiner letzten Nachricht. Ich hatte nur in letzter Zeit viele Probleme mit Ebay und bin mittlerweile extrem misstrauisch geworden, was den Ebayhandel betrifft. Da Sie sich auf §433 beziehen, möchte ich Sie darüber informieren, dass es sich bei diesem Paragraphen lediglich darum handelt, dass die Ware die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit haben muss. Da Sie mir geschrieben haben, dass die Ware nicht funktionstüchtig angekommen ist, biete ich Ihnen hiermit an, wie im BGB beschrieben, den Artikel an mich zurück zu senden, unter der Prämisse, dass ich das Gerät im Vorhinein begutachte und bei wirklicher Fehlerquelle eine Nachbesserung leiste. Dies kann unter Umständen ein paar Tage in Anspruch nehmen, sollte das Gerät wirklich nicht anspringen. Dann würde ich nämlich das Gerät selbst zum Apple Service bringen um überhaupt erst einmal zu überprüfen, ob es sich wirklich um das Gerät handelt, welches ich Ihnen habe zukommen lassen. Da mir der Fall leider etwas suspekt erscheint, kann ich Ihnen keine schnellere Lösung anbieten. Nachdem ich allerdings den Fall auf Echtheit überprüft habe und wirklich das von mir zugesendete Gerät einen, nicht von Ihnen ausgelösten Defekt aufweist, verspreche ich Ihnen, dass Sie in jedem Fall auf keine Extrakosten sitzen bleiben werden. Mit Ihrer Zustimmung zu den genannten Voraussetzungen schicken Sie mir das Gerät bitte, über den vollen Kaufpreis versichert, zurück an meine hinterlegte Adresse. Mit freundlichen Grüßen

      Käufer schrieb:

      20. Jul.
      Der Käufer hat einen Fall geöffnet
      Grund für Übergabe an Kundenservice
      Ich kan das Problem nicht mit dem Verkäufer klären
      ...So viel zum Stand der Dinge.

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    • Domayoyo schrieb:

      ...So viel zum Stand der Dinge.

      Ja, das ist der lästige Stand der Dinge bei Paypal-Zahlung. Das heisst, dass dein PP-Guthaben zum Teil eingefroren ist. Ersatzweise steht dein PP-Account im minus.

      Du wendest dich vier Tage nach der Falleröffnung an ebay. Über den Hilfe-Link oben auf der Seite und dann zur Käuferschutzabteilung. Dort beschreibst Du dem Supporti deinen Fall schön in allen Einzelheiten und weist auch auf den Mailverkehr (der lief ja hoffentlich über ebay) hin. Insbesopndere, dass der Käufer einräumt, dass die Sendung ordnungsgemäß bei ihm angekommen ist und daher also kein Transportschaden vorliegen kann. Des weiteren hast Du das Gerät vor dem Versand auf Funktion getestet und da war es in Ordnung, insbesondere hat es sich einschalten lassen. Weise auch darauf hin, das Du den K auf die Apple-Garantie aufmerksam gemacht hast und ihm angeboten hast, falls er zu doof dafür istm, das für ihn zu erledigen, wenn er das Teil zur Überprüfung zurückschickt

      Eventuell - wenn der Support rumzickt - weise auch darauf hin, dass der Käufer aus seiner Zahlungsverpflichtung dir gegenüber auch dan nicht raus ist, wenn ebay zu seinen Gunsten entscheidet. Im Gegenteil hast Du dann Anspruch auf Abahme des Gerätes (das er dir ja zurückschicken muss) und Ausgleich des kompletten Kaufpreises.

      Das wäre jetzt so in etwa meine Vorgehensweise. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Domayoyo schrieb:

      Sollte ich eventuell auch noch einmal darauf eingehen, dass nichts dies bezüglich seitens Käufer genau nachgewiesen wurde. (Fotos oder Video?)

      Was will er da nachweisen? Ein Foto des ausgeschalteten Geräts?

      Dein Hauptargument sollte darin bestehen, dass Du dem Käiufer durchaus angeboten hast, das Problem zu lösen, dass er aber die Lösungen verweigert. Er macht also im Fall falsche Angaben. Aber auf diesen Satz muss der Support von sich aus kommen durch das was Du ihm sagst.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Du wendest dich vier Tage nach der Falleröffnung an ebay.
      Bis jetzt hat sich seitens Ebay oder Käufer noch nichts weiter getan. Ich habe nun aber wie von dir empfohlen das "Problem mit einem Käufer" bei Ebay gemeldet.


      Ich schrieb:

      Guten Tag, am 13.07. habe ich den genannten Artikel an Herrn XXX verkauft und dieser hat ihn am 16.07. erhalten. Am gleichen Tag hat er einen Fall eröffnet, dass das Gerät nicht funktionieren würde, was in meinen Augen ausgeschlossen ist, da ich es, bevor ich es versendet hatte, noch einmal auf Funktionalität überprüft hatte und es lief, wie nicht anders zu erwarten für ein fast neues Gerät einwandfrei. Wie Hr. XXX im Fallverlauf bereits selbst geschildert hatte, war es sauber verpackt und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das Gerät innerhalb der Originalverpackung Schaden genommen hat auf dem Versandweg. Ich habe ihm am 17. Juli angeboten eine Nachbesserung zu leisten, indem er mir das Gerät zurücksendet und mir etwas Zeit gibt, das Gerät bei Apple selbst überprüfen zu lassen, sodass ich auch für mich erst einmal sicher feststellen kann, dass es sich auch wirklich um mein Gerät mit der identischen Seriennummer handelt. Im Übrigen habe ich Herr XXX ebenso über die Möglichkeit in Kenntnis gesetzt sich selbst über den Apple Support Hilfe zu holen. Einmal kurz einen Termin bei Apple gemacht um das Gerät für eine Reparatur anzumelden bzw. gegen ein Neugerät eintauschen zu lassen und die Sache wäre vom Tisch gewesen. Ohne zu meinen Vorschlägen Stellung zu nehmen, hat er am 20.07. einen Ebay Fall eröffnet mit der Begründung: "Ich kann das Problem nicht mit dem Verkäufer klären". Da mir der Fall suspekt erscheint bitte ich dies bezüglich um Hilfe von der Käuferschutzabteilung. Mit freundlichen Grüßen,

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    • Ebay hat jetzt seinen Schritt gemacht und zugunsten des Käufers entschieden. Warum sie so entschieden haben wurde nicht geschrieben und ob ich die Ware nun je wieder sehe weiß ich auch nicht. Die einzige Nachricht die ich nun von Ebay habe ist:

      Ebay schrieb:


      • Entscheidung zu Ihrem Fall
      • Der eBay-Kundenservice hat eine endgültige Entscheidung getroffen.
      • Der Käufer beanstandet, dass der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht.
      • Endgültige Entscheidung:
      • Dieser Fall wurde zugunsten des Käufers entschieden.
      • Angaben zur Transaktion:
      • Etwaige verbleibende Beträge aus dieser PayPal-Transaktion sind verfügbar.

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    • Ich habe heute zwei Mal versucht über den Kundensupport einen Ebay Mitarbeiter zu erreichen um ihnen zu verklickern, dass ich meine Ware nicht wieder habe und ich keine Ahnung habe wie es weiter geht. Beide male aus der Leitung geflogen. Die andere Möglichkeit die ich jetzt noch habe ist Widerspruch einzulegen, was ich mir eigentlich noch aufsparen möchte, "falls" ich das Gerät wirklich nochmal zurück gesendet bekomme und es nicht das ist, was ich dem Käufer zugesendet habe.

      Sollte ich den Käufer nun noch einmal anschreiben und ihm eine Frist setzen (Wenn ja, wie lange?) bis wann er das Gerät an mich zurück zu schicken hat oder hätte das nun generell keinen Sinn alles weitere über Ebay abzuwickeln?
    • Domayoyo schrieb:

      Sollte ich den Käufer nun noch einmal anschreiben und ihm eine Frist setzen (Wenn ja, wie lange?)

      Nö. Schau mal in deinem Paypal-Account nach, wie der Status dort ist. Und der Umstand, dass Du bis jetzt keine Ware zurück hast ist bei PP auch besser aufgehoben. Die Käuferschutzabteilung dort soll nochmal mit dem Vorgang beschäftigen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich hab die Ware nun zurück... Als ich heute von der Arbeit wieder kam, lag es vor meiner Haustür... unglaublich oder?! Da verschickt man ein Gerät mit über 1000€ Wert ohne Versicherung mit der Post.

      Das Gerät funktioniert einwandfrei... ich weiß zwar nicht warum aber es war lediglich entladen... einmal kurz den Netzstecker angeschlossen hätte das Problem gelöst.

      Die größte Unverschämtheit ist, dass der Käufer... jetzt kann ich das Kind ja auch ruhig beim Namen nennen ( ploud_de2015 ) vermutlich damit ohne irgendwelche Einbußen durchkommt. Ich habe zwar nun nochmal einen Einspruch eingelegt aber dieser soll lediglich dazu dienen, dass ich evtl. meine Versandkosten zurück erstattet bekomme. Versuchen kann man es ja.

      Die Tatsache, dass ich nun weiß, dass meine 64 100%-Bewertungspunkte für die Verkäufe die ich in den letzten 12 Monate getätigt habe im Grunde für den Ebay Kundenservice rein gar nichts wert sind, macht mich wütend und traurig zu gleich. Für den Verkauf von Artikeln ziehe ich nun doch nur noch Kleinanzeigen vor. Das mit PayPal war mir auch eine Lehre.

      Aber ich bin froh, dass ich das iPad nun doch wieder in den Händen halte und nun wirklich für mich sagen kann, dass ich nichts falsch gemacht habe.

      @Löschbert Bastelhamster Ich würde dir ganz gerne noch ein kleines Trinkgeld über Family&Friends zu kommen lassen, falls das in Ordnung für dich geht. Wenn ja, dann schick mir einfach eine PN mit deiner Mailadresse. - In jedem Fall nochmals vielen Dank für die Hilfe.

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    • Ende der Geschichte:

      Ebay schrieb:

      Nach der Prüfung dieses Falls wurde entschieden, das ursprüngliche Ergebnis beizubehalten. Wir konnten Ihrem Einspruch nicht stattgeben, da wir festgestellt haben, dass der Artikel im gleichen Zustand an Sie zurückgeschickt wurde, in dem der Käufer ihn erhalten hatte.
      ...Ich habe übrigens sogar zu guter Letzt noch einmal ein Foto mit eingeschaltetem Gerät + Seriennummer an den Fall angehangen. Aber wie ich mir dachte, macht es sich Ebay leicht und handelt anscheinend in jedem Fall für den Käufer. Auch wenn die Indizien klar gegen diesen sprechen.

      perlblau schrieb:

      aber soll Domayo seinen Käufer auf Einhaltung verklagen?
      Den Stress möchte ich mir dann doch nicht antun, obwohl es natürlich interessant wäre, was dann dabei raus gekommen wäre.