Kann ein Treuhandservice (z.B. PAYLAX) die Sicherheit bei Online-Käufen erhöhen?

    • Camillo schrieb:

      Ich weiß nicht, wie die Gepflogenheiten hier im Forum sind, ob Threads geschlossen werden oder offen bleiben und wer das macht

      Die bleiben einfach offen. Denn vielleicht hat ja noch irgend jemand anderes eine Rückfrage. Sacken von alleine runter.

      Und soweit es mich persönlich angeht denke ich jedes Mal, wenn ich in einem Forum den Hinweis "This Thread is closed" sehe "Boah, was für ein arrogantes quer- und arschgeficktes Eichhörnchen*) ist denn da Admin, dass der sich anmaßt festzulegen, ob und wann da Schluss ist?"

      *) Nein, natürlich verwende ich dann Kraftausdrücke, nicht so eine gepflegte Formulierung
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo zusammen,

      Ich will mich gleich als Mitgründer von PAYLAX ausgeben, daher hier eine (etwas verspätete :) ) Antwort in eigener Sache.

      Der Unterschied von einem Treuhandservice wie unserem zu PayPal ist, dass der Käuferschutz bei PayPal eine Kulanzleistung ist. Das bedeutet, ein Mitarbeiter von PayPal entscheidet im Streitfall ob Geld an den Käufer zurück geht oder an den Verkäufer ausbezahlt wird. Bei einem Treuhandservice bleibt das Geld auf dem Treuhandkonto, bis eine Einigung erzielt wurde (Freigabe durch Käufer, Abbruch durch Verkäufer, Anfrage zur Preisreduzierung vom Verkäufer an den Käufer) oder - im schlimmsten Fall - ein Gerichtsbeschluss daliegt.

      Jetzt kann man natürlich argumentieren, dass es sein kann, dass das Geld bei einem Treuhandservice im Betrugsfall für längere Zeit auf dem Treuhandkonto verbleibt. Das ist zwar richtig, aber dafür ist das Geld noch da wenn ein Gerichtsbeschluss da ist, wobei es bei anderen Bezahlmethoden dann schon auf Konten im Ausland liegen kann und nicht mehr greifbar ist. Man hätte den rechtlichen Anspruch auf das Geld natürlich trotzdem, kommt aber nicht mehr dran.

      Ein Treuhandservice ist für hochvolumige Geschäfte ausgelegt. Die Bezahlung einer CD mit Versand macht daher eher wenig Sinn (hier ist PayPal sicherlich besser), bei höheren Zahlungen für einen Laptop oder einer teuren Uhr lohnt sich der Treuhandservice allerdings. Unsere Erfahrung zeigt, dass wenn sich Käufer und Verkäufer auf einen Treuhandservice einlassen, beide auch bereit sind, die versprochene Leistung (Geld, bzw. die beschriebene, funktionierende Ware) zu leisten.

      Ich hoffe ich konnte Euch damit ein wenig helfen!



      Btw, ich kann meinen Avatar nicht ändern. Geht das nicht, weil mein Account neu ist?
    • Schön, dass Du gleich mal Werbung machst. Damit wäre deine Antwort eigentlich woanders besser aufgehoben.

      Aber da Du ja vom Fach bist habe ich mal ganz direkte Fragen.

      felice schrieb:

      Unsere Erfahrung zeigt, dass wenn sich Käufer und Verkäufer auf einen Treuhandservice einlassen, beide auch bereit sind, die versprochene Leistung (Geld, bzw. die beschriebene, funktionierende Ware) zu leisten.

      Meine Erfahrung zeigt mir allerdings, dass Verkäufer es ganz einfach nicht nötig haben, sich auf einen Treuhandservice einzulassen. Hast Du mir dafür mal ein echtes Argument? Also nicht "Dann kann sich der Käufer doch sicher fühlen". Sondern knallhart "Das ist der konkrete Vorteil". Denn als Verkäufer ist mir das relativ wumpe. Zahlt der nicht per Überweisung, dann tut's ein anderer. Der Treuhandservice-Nutzer soll zusehen, wo er sein Zeug sonst bekommt.

      Und eventuell erklärst Du mir dann auch noch kurz, wieso ich in der ZAG-Datenbank der BaFin diesen Zahlungsdienst, den Du mitgegründet hast, nicht finden kann. Und wieso im Impressum keine Registernummer der zuständigen Aufsichtsbehörde drinsteht. Denn wenn ich mich nicht ganz arg irre, dann ist das, was ihr da betreibt, ein Finanztransfergeschäft gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr 6 ZAG. Damit ist es dann erlaubnispflichtig nach § 10 Abs. 1 ZAG. Die sehe ich aber bei euch nirgends.

      Na, vielleicht kann mir das Referat VBS3 der BaFin ja am Montag eine erhellende Auskunft erteilen.

      Fairhandel schrieb:

      AvartarSupport-ThReAd

      Schätze, da sind ganz andere Probleme zu lösen, als hier einen Avatar hochzuladen. Du weisst doch: Wenn das Internet ein Haifischbecken ist, dann sind hier die Leute, die gewohnheitsmäßig Haifischflossensuppe in Dosen füllen.

      Und der Haifisch, der hat Zähne
      und die trägt er im Gesicht
      und ist er erst mal eingedost
      dann jucken die mich nicht..
      *...träller...pfeif... :whistling: *



      Bin dann mal wieder Fische schuppen.
      :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hellöle Löschbert,

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Meine Erfahrung zeigt mir allerdings, dass Verkäufer es ganz einfach nicht nötig haben, sich auf einen Treuhandservice einzulassen.
      Das stimmt für einige Verkäufer sicherlich, das ist aber auch genau der Punkt, den wir lösen wollen (und damit auf die Frage des Threads eingehen, in dem es um die Käufer geht). Zahlt ein Käufer vorab an einen unbekannten Verkäufer hat der Käufer immer ein Risiko und meistens auch ein schlechtes Gefühl. Wir wollen die Waage zwischen Käufer und Verkäufer ausgleichen. Wenn deine Käufer Dir immer vorab überweisen, brauchst Du uns nicht, das stimmt. Unsere steigenden Nutzerzahlen, der Erfolg anderer Zahldienste mit Käuferschutz (PayPal) und dieser Thread zeigen aber, dass bei anderen Bedarf besteht.
      Ein Vorteil für Verkäufer wäre, dass Sie sich gegenüber anderen Verkäufern, die nur Vorkasse akzeptieren, abheben können. Ob der Verzicht auf Vorkasse das den Verkäufern wert ist, muss natürlich jeder selbst entscheiden :)


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und eventuell erklärst Du mir dann auch noch kurz, wieso ich in der ZAG-Datenbank der BaFin diesen Zahlungsdienst, den Du mitgegründet hast, nicht finden kann.
      Das erkläre ich Dir gerne. Wir sind ein technischer Dienstleister und agieren unter dem Dach von unserem Zahlungsanbieter, welcher eine ZAG Lizenz besitzt. Dieser Hinweis steht auch auf der „Über uns“ Seite auf paylax.de. Daher findest Du uns auch nicht im ZAG Register. Unser Zahlungsdienstleister ist Mangopay S.A. und wird - wie PayPal auch - von der luxemburgischen Finanzaufsicht (CSSF, searchentities.apps.cssf.lu/se…dvanced&entNames=Mangopay ) überwacht. Ein bekannter Kunde von Mangopay, der auf dem gleichen System wie wir aufbaut, ist zum Beispiel Chrono24.

      Und das mit dem Haifischbecken sehen wir positiv. Es gibt sicher noch mehr Personen, die sich die selben Fragen wie Du stellen wenn Sie in Kontakt mit uns kommen, und nur durch kritische Fragen können wir besser werden. Und ein gesundes Maß an Skepsis bei unbekannten Bezahlverfahren ist ebenfalls angebracht, es geht ja schließlich ums Geld.

      Daher erstmal danke an Dich & weiterhin viel Erfolg beim Fische schuppen :thumbup:
    • felice schrieb:

      Das erkläre ich Dir gerne. Wir sind ein technischer Dienstleister

      Ok, das sehe ich ein. Aber ein Rat am Rande: schreibt das doch zusätzlich im Impressum rein. Denn dort würde man sonst die Lizenz suchen. Steht da nichts, werden viele auch nicht weiter suchen.


      felice schrieb:

      Wenn deine Käufer Dir immer vorab überweisen, brauchst Du uns nicht, das stimmt.
      ...
      Ein Vorteil für Verkäufer wäre, dass Sie sich gegenüber anderen Verkäufern, die nur Vorkasse akzeptieren, abheben können.

      Und genau das ist der Punkt, den ich gerne als Wunschdenken der Treuhand- bzw allgemein der Zahlungsdiensteanbieter bezeichne. Bei einem Käufermarkt ist dieses Sichabhebenkönnen sicher ein Argument, mit dem man einen Verkäufer überzeugen kann. Das Problem dabei ist nur, dass mir gerade kein Käufermarkt einfällt. Ein Käufermarkt ist dadurch gekennzeichnet, dass es mehr Verkäufer als Käufer gibt, weil sie Waren anbieten, die eigentlich keiner haben will.

      "Der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler" besagt ein altes Sprichwort. Und bis jetz thast Du ausser dem lahmen Argument, man könne sich abheben damit irgend ein restverstrahlter Käufer dann auch noch kauft und damit mehr Ärger und Kosten verursacht, als er an Grenzgewinn einbringt. Sag mir einfach mal in Geld, wieviel das bringt. Erfahrungsgemäß - das hat man bei ebay und Paypal sehr schön über JAhre hinweg sehen können - klappt so was nur mit Zwang. Und nun macht ebay auch wieder einen auf Zahlungsabwicklung. Auch wieder mit Zwang. Weil sie mit rationalen Argumenten keinen Verkäufer davon überzeugen können, das zu nutzen.

      Ich mach dir mal einen Vorschlag. Der wird dem treuhandbedürftigen Käufer gefallen. Ihr nehmt vom Käufer 25% Gebühren auf die Transfersumme, streicht davon zwei Prozent selbst ein und zahlt die restlichen 23 Prozent an den Verkäufer aus, der sonst keine Kosten hat. Spricht ja nichts dagegen. Der Käufer hat seinen begehrten Treuhandservice, ihr habt eine Provision und der Verkäufer hat einen Zusatznutzen dafür, dass er nicht einfach auf diese Käufer verzichtet.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Aber ein Rat am Rande: schreibt das doch zusätzlich im Impressum rein.
      Guter Punkt, Gebe ich mal so weiter!

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und genau das ist der Punkt, den ich gerne als Wunschdenken der Treuhand- bzw allgemein der Zahlungsdiensteanbieter bezeichne.
      Das stimmt zu einem gewissen Punkt sicherlich. Andersherum könnte man aber auch argumentieren, „Es ist das Wunschdenken der Verkäufer, dass diese auch weiterhin das komplette Vorleistungsrisiko auf den Käufer übertragen können“ ;)
      Wir wollen, dass beide Seiten gleichberechtigt sind, was die Risikoverteilung angeht. Jetzt kannst Du natürlich argumentieren, dass das für Dich als Verkäufer ein schlechterer Deal ist, weil Du vorher gar kein Risiko hattest, und das ist wahrscheinlich auch korrekt. Wir wollen diese Situation trotzdem ändern, da es ansonsten unfair ist. Dass das nicht jeder Verkäufer gut findet ist uns klar, aber wir zwingen auch niemanden uns zu nutzen. Wir wollen die ansprechen, die dazu bereit sind, und die gibt es definitiv.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      "Der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler" besagt ein altes Sprichwort. Und bis jetz thast Du ausser dem lahmen Argument, man könne sich abheben damit irgend ein restverstrahlter Käufer dann auch noch kauft und damit mehr Ärger und Kosten verursacht, als er an Grenzgewinn einbringt.
      Wie bereits gesagt, jeder Verkäufer muss selber wissen, ob er dazu bereit ist.
      Wenn Du zum Beispiel Verkäufer eine Rolex für 5.000 oder 10.000 EUR verkaufen willst, wird es schon sehr viel problematischer werden (oder einfach länger dauern), einen Käufer zu finden, der Dir das Geld einfach vorab überweist. Das ist eigentlich eher eine Frage des Preises und der persönlichen Schmerzgrenze des Käufers sowie der Bekanntheit und (scheinbaren) Seriosität des Verkäufers.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Sag mir einfach mal in Geld, wieviel das bringt.
      Das kann ich Dir nicht sagen. Wenn Du nur manchmal einzelne Transaktionen abwickelst und immer sofort einen Käufer findest, bringt es Dir wahrscheinlich nichts. Wenn Du aber ein Power-Seller bist oder in einem hochpreisigen Markt agierst, bekommst Du wenn Du eine sichere Bezahlmethode anbietest, eventuell (schneller) neue Käufer, die sonst gar nicht bei Dir kaufen würden, Stichpunkt Reichweite. Hängt aber, wie schon von Dir gesagt, vom Markt ab. Bei uns erstellt übrigens in ca. 35-40% der Fälle der Verkäufer die Treuhandzahlung und übernimmt auch die Gebühren.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Erfahrungsgemäß - das hat man bei ebay und Paypal sehr schön über JAhre hinweg sehen können - klappt so was nur mit Zwang.
      Wir zwingen niemanden, uns zu nutzen :) Und soweit ich weiß, war PayPal bei Ebay am Anfang auch kein Zwang (korrigiere mich bitte falls das nicht stimmt), sondern ist aufgrund des Käufer- und Verkäuferschutzes so erfolgreich geworden. Und auch jetzt haben wir viele Zahlungen, die Ihren Ursprung auf Ebay haben. Wir sind ebenfalls keine Freunde von Zwang, das Produkt muss einen Mehrwert bieten und dadurch erfolgreich sein.
      Anderes schönes Beispiel sind auch EC- und Kreditkarten sowie die Mobilen Bezahldienste in Läden. Hier steigen die Nutzungszahlen ebenfalls, obwohl man immer noch Bar zahlen kann, weil der Mehrwert eben woanders liegt.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Der Käufer hat seinen begehrten Treuhandservice, ihr habt eine Provision und der Verkäufer hat einen Zusatznutzen dafür, dass er nicht einfach auf diese Käufer verzichtet.
      Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du 25% nennst um überspitzt zu sagen, dass wenn der Käufer Schutz haben will, er ja auch ein viertel mehr zahlen kann. Wir wollen weder dem Verkäufer eine zweite Einnahmequelle verschaffen, noch dem Käufer unverschämt hohe Gebühren aufdrücken. Unsere Gebühren liegen zwischen 0,7% und 2% der Transaktionssumme und können frei aufgeteilt werden. Meistens übernimmt derjenige die Gebühren, der PAYLAX vorgeschlagen hat.

      Ich verstehe, dass Du als Verkäufer, bei dem bis jetzt immer per Vorkasse bezahlt wurde, einem Treuhandservice erstmal wenig abgewinnen kannst. Aber das Argument „Das haben wir schon immer so gemacht und das soll so bleiben“ zählt unserer Meinung nach nicht, denn Käufer wollen eine Sicherheit, genauso wie die Verkäufer auch. Du willst deine Ware ja auch nicht verschicken, ohne eine Sicherheit zu haben. Unsere steigende Zahl an Treuhandzahlungen sowie der Marktplätze mit (eigenen) Treuhandsystemen (Kleiderkreisel, twago, chrono24,…), dass wir mit der Annahme nicht falsch liegen.

      Danke Dir auf jeden Fall für den konstruktiven (und tiefgehenden) Austausch, das haben wir selten! Und ich wünsche Dir noch einen schönen Sonntagabend :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von felice () aus folgendem Grund: - Ein "Hast" war zu viel, gelöscht

    • felice schrieb:

      Wir wollen, dass beide Seiten gleichberechtigt sind, was die Risikoverteilung angeht.

      Guter Ansatz. Und wie geht ihr bei unberechtigten Käuferbeschwerden vor? Ich lese hier
      "Das Geld wird bis zu einer Einigung auf dem Treuhandkonto verwahrt. Eventuell hilft Ihnen unsere Preisanpassungsfunktion, um eine schnellere Einigung zu erzielen."


      felice schrieb:

      Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du 25% nennst um überspitzt zu sagen, dass wenn der Käufer Schutz haben will, er ja auch ein viertel mehr zahlen kann.

      Nein. Ich meine damit, dass sich der Verkäufer dann bis zu 25% "Problembären" leiisten kann. Als Käufer hat man zwar den Vorteil, dass man sich den Verkäufer einigermaßen aussuchen kann, als Verkäufer hat man diese Möglichkeit nur sehr eingeschränkt bis gar nicht. Und diesen Vertrauensmalus, an dem zwar nicht alle Käufer schuld sind, aber eben seit Jahrzehnten doch nur Käufer, hat der Käufer dann eben auszugleichen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      "Das Geld wird bis zu einer Einigung auf dem Treuhandkonto verwahrt. Eventuell hilft Ihnen unsere Preisanpassungsfunktion, um eine schnellere Einigung zu erzielen."
      Wie bereits gesagt, das Geld bleibt bis zu einer Einigung (im schlimmsten Fall einer gerichtlichen Einigung) auf dem Treuhandkonto verwahrt. Wir schützen vor Betrug, vor Streit kann aber niemand schützen. Es könnte ja auch sein, dass der Verkäufer unberechtigt handelt. Schaltet sich der Bezahldienst ein und würde (z.Bsp. anhand eines Versandbeleges) entscheiden, würde das immer Raum für Betrug lassen, da es für einen Mitarbeiter einfach unmöglich ist, den Fall mit vertretbarem Aufwand zu 100% richtig zu beurteilen. Daher liegt der Fokus bei uns eben auch auf hochpreisigen Geschäften, bei denen das erste Ziel nicht die schnellstmögliche Klärung ist, sondern dass das Geld nicht weg ist.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und diesen Vertrauensmalus, an dem zwar nicht alle Käufer schuld sind, aber eben seit Jahrzehnten doch nur Käufer, hat der Käufer dann eben auszugleichen.
      Ebay Kleinanzeigen ist hier anscheinend auch Deiner Meinung: stadt-bremerhaven.de/ebay-klei…ehrt-sicher-bezahlen-ein/ :) Hier muss, wie von Dir angedacht, auch der Käufer die Gebühren bezahlen. Allerdings mischen die sich im Streit- bzw. Betrugsfall ebenfalls ein und man kann (im Moment) nur Computer und Smartphones bis 1.000 EUR bezahlen, was wieder bestätigt, dass diese Bezahlmethode eher für geringere Volumen gedacht ist.