AGB-Klauseln VERkäuferschutz bei unberechtigtem Kontozugriff

    • AGB-Klauseln VERkäuferschutz bei unberechtigtem Kontozugriff

      Ganz grob schützt Paypal den Verkäufer gegen alle möglichen Zahlungsausfälle (Rückbuchungen Lastschrift, unberechtiger Kontozugriff), vorausgesetzt man versendet materielle Ware an die korrekte Adresse mit Nachweis.

      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full

      Da steht nun:


      a schrieb:

      ...schützt PayPal den Empfänger einer... PayPal-Zahlung vor folgenden Arten von Zahlungsausfällen (im Folgenden insgesamt: „Verkäuferschutz“):


      a
      b
      c
      d) Rückbuchungen von Zahlungen, die durch den Inhaber des PayPal-Kontos nicht genehmigt wurden (jede eine „unautorisierte Zahlung“); dies gilt allerdings nicht, sofern die unautorisierte Zahlung auf einer Website oder in einer mobilen Applikation initiiert wurde, die nicht von PayPal selbst gehosted wird.

      Es geht mir um Punkt d). ich verstehe diese Ausnahme nicht. Was ist damit gemeint und woher all ich als Empfänger wissen wo (Website, mobile App) eine Zahlung ausgeführt wurde.


      Sind damit Shops gemeint, die die Paypal-Zahlung irgendwie in ihr Shop-Checkout-Prozedere integrieren?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von fly ()

    • fly schrieb:

      Sind damit Shops gemeint, die die Paypal-Zahlung irgendwie in ihr Shop-Checkout-Prozedere integrieren?

      Kommt darauf an, wie Paypal das Wort "initiiert" versteht. Wenn die damit tatsächlich meinen, dass das zahlungsauslösende Ereignis auf einer Drittseite stattgefunden hat, dann ist keine unauthorisierte Zahlung davon gedeckt, Weil selbst ebay nicht von Paypal gehostet wird.

      Diese Lesart halte ich daher für ausgeschlossen.

      Normalerweise läust der PP-Chekout in einem Shop aber ähnlich ab. Der Käufer wird zu Paypal geleitet und muss sich zur Zahlung dort einloggen, In dem Moment würde die Zahlung selbst aber auf einer Webseite initiiert, die von Paypal gehosted wird.

      Nun gibt es noch die Option, dass der Shop das direkt über die API macht. Wird bei entsprechender Größe wohl gehen. Damit hat aber der Verkäufer auch die Logindaten. Kann ich nachvollziehen, dass sich Paypal das nicht ans Bein binden will. Andererseits muss ich dazu sagen, dann sollen sie eben keine Schnittstelle anbieten.

      Und zuletzt der Fakeshop, der dann auf eine Phishingseite weiterleitet. Kann ich auch nachvollziehen, dass der dann keinen Verkäuferschutz hat. Wenn ihm das dann nicht passt, dann soll er eben dagegen klagen.
      :D


      fly schrieb:

      woher all ich als Empfänger wissen wo (Website, mobile App) eine Zahlung ausgeführt wurde.

      Woher sollst Du als Empfänger...? Kurze Auszeit... :)

      Wer hat denn Paypal als Zahlungsmethode integriert? Du doch wohl. Da wirst Du ja hoffentlich auch wissen, wie Du das gemacht hast.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Naja, nehmen wir mal eBay bzw eBay-Kleinanzeigen oder einfach ein Verkauf auf irgendeiner anderen Plattform auf der ich die Mail dem Käufer direkt mitteile.


      c schrieb:

      Wer hat denn Paypal als Zahlungsmethode integriert?

      Habe ich das, wenn die Paypal-Zahlung im Kaufprozess bei eBay passiert?
    • Du musst da erst mal trennen. Wenn Du selbst bei KA oder auch irgendwo anders Paypal einbaust, dann hast Du das ohne Zweifel selbst in den Zahlungsweg eingebracht, Dann weisst Du auch, wie das passiert. Verweist Du da einfach auf PP ist das unkritisch, denn der Käufer loggt sich ja dort ein und macht das dann von dort.



      fly schrieb:

      Habe ich das, wenn die Paypal-Zahlung im Kaufprozess bei eBay passiert?

      Jein. Das war in dem Fall dann dein Erfüllungsehilfe. Für das, was der an Mist baut bist Du allerdings verantwortlich. Allerdings wird auch bei ebay die eigentliche ZAhlung über Paypal initiiert. Daher meine Einschränkung oben: es kommt drauf an, was Paypal unter "initiiert" versteht. Das kann dir aber nur Paypal beantworten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Acrylium schrieb:

      Das ist aber neu, dass PayPal Verkäufer schützt in den Fällen in denen Käufer einen unautorisierten Kontozugriff melden, oder

      Steht in der Verkäuferschutzrichtlinie. Ich weiss allerdings nicht, wie Paypal das bei "normalen" Nutzern handhabt. Ich weiss nur, dass Paypal bei mir (und einigen anderen) niemals und unter keinen Umständen Guthaben einfriert, Geld zurückbucht (Richtig, meine KS-Fälle erstattet Paypal immer "kulanzhalber") oder sich für Auszahlungen länger als 24 Stunden Zeit lässt, weil sie genau wissen, dass ich ein Telefon habe und sie so ein Blödsinn ihre Banklizenz kosten kann.

      ebay werde ich mir in der Richtung noch dressieren müssen, falls die ihr neues Zahlungssystem tatsächlich eingeführt bekommen.

      Trotzdem kann man sich gegenüber PP auch als Normalo auf die VKS-Richtlinie berufen, wenn man sich peinlich genau an die Bedingungen hät, die Paypal da aufgestellt hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.