Markenrecht - abgemahnt und abgesahnt

    • Markenrecht - abgemahnt und abgesahnt

      Schon ein falsches Wort bei eBay kann einige tausend Euro kosten. Anwälte großer Unternehmen machen Jagd auf jeden, der im Internet Markenrechte verletzt


      Per Laptop mal eben ins Internet? Wer nicht aufpasst, kolidiert schnell mit dem Gesetz
      Foto (M): Corbis
      Für Cartier ist Tobias Köller* so ähnlich wie ein lästiges Insekt, gegen das man sich wehren muss. »Wer von einem Wespenschwarm angegriffen wird, der lässt die einzelne Wespe auch nicht unbeachtet«, sagt Richard Cremer, Rechtsanwalt des Luxusgüter-Produzenten. Das Opfer ist für ihn der gute Namen des Unternehmens. Der Schwarm sind Markenrechtsverletzer, die unberechtigt mit dem Namen Cartier werben. Und Tobias Köller ist die Wespe.

      Der Angriff erfolgte vor zwei Jahren, als der damals 20-jährige Schüler aus Niedersachsen im Internet-Auktionshaus eBay eine goldene Kette versteigerte. Im Begleittext zum Angebot schrieb er, das Schmuckstück eines ihm unbekannten Herstellers sei »im Cartier-Design« – und genau das war der Stich, der Cartier schmerzte. Anwalt Cremer schickte dem Abiturienten ein knappes halbes Jahr später eine Abmahnung – verbunden mit der Aufforderung, die beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 1208 Euro Anwaltskosten zu bezahlen. Köller hielt den Brief für einen schlechten Scherz und ignorierte ihn. Ein Fehler, denn Cremer klagte, es kam erst zum Prozess und dann zu einem Urteil. Köller verlor. Inzwischen sind alle Rechnungen bei ihm eingetroffen, vom Gericht, von seinem Anwalt und von dem von Cartier. Alles in allem müsse er 10000 Euro zahlen, sagt Köller. »Mir bleibt nur noch, Privatinsolvenz anzumelden.«

      »Der Missbrauch von Markennamen nimmt stark zu«, sagt Privatdetektiv Bernd Griasch aus Neuhofen. Er durchforstet das Internet nach Menschen, die den Begriff »Cartier« unerlaubt verwenden und leitet die Fälle an Anwalt Cremer weiter. Jedes Jahr würden daraus etliche hundert Abmahnungen resultieren. »Es gibt Kanzleien, die sehr viel Zeit und Mühe darauf verwenden, Fälle von Missbrauch des Marken- oder Urheberrechtes zu finden«, sagt Thomas Lapp, Vorstandsmitglied der Arbeitsgruppe Internet beim Deutschen Anwaltverein. »Das Internet lässt sich leichter durchsuchen, dadurch kommen mehr Fälle ans Tageslicht als zuvor.« Und natürlich finden auch die Abgemahnten auf diesem Wege zueinander – im Fall von Cartier haben sich mehr als 140 von ihnen in einem Internet-Forum zusammengeschlossen.