Artikel bei deutschem Online Shop gekauft und zurückgeschickt, keine Erstattung

    • Artikel bei deutschem Online Shop gekauft und zurückgeschickt, keine Erstattung

      Habe einen Artikel gekauft, erhalten und noch am selben Tag retoure geschickt.
      Der Verkäufer hat einen Fall geöffnet und behauptet, der Artikel wäre nicht im ursprünglichen Zustand.
      Diese Behauptung wurde von einem mir unbekannten Gutachter bestätigt.
      ebay/paypal wollte mir nicht verraten, was nicht im ursprünglichen Zustand gewesen ist und wer das Gutachten angefertigt hat.
      Die Erstattung wurde mir verweigert und per Telefon gesagt, dass Einspruch vermutlich zwecklos ist.

      1) Wie kann man Einspruch einlegen, wenn man nicht weiß gegen was?
      2) Was kann man in so einem Fall tun?
      3) Wie aussagefähig ist ein Gutachten, wenn man einen Gegenstand vorher manipulieren kann?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dgrat ()

    • Hast Du bitte mal die Artikelnummer zu dem Kauf? Dann kann man sich erstmal einen Überblick verschaffen, um wen oder was genau es eigentlich geht.

      Warum genau hast Du die Ware zurückgesendet? Geht es hier um einen einfachen Widerruf oder einen Sachmangel??

      Den Einspruch legst Du pauschal gegen die Entscheidung, Dir das Geld nicht zu erstatten ein. Was Dir irgendein subalterner Mitarbeiter des telefonischen eBay-Kundendienstes erzählt, ist dabei völlig irrelevant, die haben eh keine Ahnung von nichts, davon aber reichlich... :wallbash
      Allerdings stellt eBay eigentlich nur die Plattform und Paypal ist ein Zahlungsdienstleister.
      Beide haben mit Deinen gesetzlichen Ansprüchen gegenüber einem gewerblichen Händler eigentlich überhauptnichts zu tun, auch wenn beide gerne mal was anderes behaupten und sich oft völlig unangemessen (eBay) oder sogar rechtswidrig (Paypal) in die Angelegenheiten zweier Vertragspartner einmischen.

      Wie auch immer: Ohne zu wissen, was Du überhaupt gekauft und warum genau Du es zurückgeschickt hast, ist eine sinnvolle Antwort kaum möglich.
    • https://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=fpv1de
      Der Verkäufer hat erstmal ein blitzsauberes Profil, der scheint eigentlich kein typischer Querulant zu sein.
      In seinem Impressum hat der auch eine Telefonnummer zu stehen. Hast Du mal versucht, mit dem persönlich zu sprechen? Evtl könnt ihr im Gespräch erstmal klären, was eigentlich los ist und im weiteren Verlauf zu einem Konsens kommen?!

      dgrat schrieb:

      https://www.ebay.de/itm/Fatshark-HDO-FPV-Videobrille-mit-OLED-Display-Akku-und-HDMI-für-FPV-Racing-DJI/323364290999
      Das Item ist mir für die Quailität den Preis nicht wert gewesen. Die Linsen waren mies. Außerdem hat einer der Schieber gehakt. Verarbeitung war semi.
      Das rot markierte könnte der Aufhänger sein, weswegen der VK jetzt behauptet, der Artikel sei nicht mehr im Originalzustand. Allerdings war das dann wohl eher ein Sachmangel, wenn der Fehler schon vorhanden war, als der Artikel bei Dir eintraf. Hättest Du dafür gegebenenfalls einen Zeugen?
      Und was schreibt der Verkäufer denn eigentlich, wie er sich den weiteren Ablauf vorstellt? Will er erstatten und eine Wertminderung abziehen?
      Oder will er überhauptnichts erstatten? Was soll dann seiner Meinung nach mit der Ware passieren, aktuell hat er ja Geld und Ware und Du garnichts?!

      Im Übrigen ist mir der ganze Ablauf irgendwie rätselhaft. Was für einen "Fall" kann denn ein Verkäufer bei eBay öffnen außer Nichtbezahlung zu melden?
      Und was haben eBay oder Paypal überhaupt mit der ganzen Geschichte zu tun, hier geht es doch nicht um einen von Dir eröffneten Käuferschutzfall, sondern um eine Kaufpreisrückforderung nach Widerruf von Dir direkt an den Verkäufer. Die Rückzahlung kann also nur vom Verkäufer aktiv getätigt oder verweigert werden, eBay und Paypal haben damit doch überhauptnichts zu tun. Das Ganze ist eine zivilrechtliche Sache zwischen Dir und dem Verkäufer.

      Sofern auch telefonisch keine einvernehmliche Lösung / Einigung erzielt werden kann, solltest Du dem Verkäufer umgehend über eBay und zusätzlich auch noch schriftlich per Einschreiben mitteilen, daß Du
      1.) vom Dir als Verbraucher gesetzlich zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch gemacht,
      2.) die Ware in genau dem Zustand retourniert hast, in dem sie bei Dir ankam und
      3.) eine Erstattung des kompletten Kaufpreises ohne Abzug spätestens bis zum xx.08.2019 (festes Datum mindestens 14 Tage nach Deinem Widerruf) erwartest.

      Sollte der Verkäufer die Erstattung abermals ablehnen mit Verweis auf irgendein ominöses "Gutachten", das Dir nicht vorliegt, fordere ihn auf, Dir dieses Gutachten umgehend vollständig und im Original zu übermitteln. Insbesondere willst Du natürlich wissen, was denn eigentlich an dem Artikel jetzt nicht mehr "im ursprünglichen Zustand" sein soll.
      Teile ihm außerdem mit, daß er nach Verstreichen der 14tägigen Rückzahlungsfrist nach Erhalt Deines Widerrufes automatisch im Verzug ist und kündige ihm an, daß Du in dem Fall ohne weitere Mahnungen zivilrechtliche Schritte gegen ihn einleiten wirst zur Rückerlangung Deines Geldes.

      Wenn der Verkäufer sich auch weiterhin quer stellt, wird Dir nichts anderes übrigbleiben, als Deine Verbraucherrechte zivilrechtlich durchzusetzen. Soll heißen, sofern Du rechtsschutzversichert bist, holst Du Dir eine Deckungszusage Deiner Versicherung und übergibst den Fall einem Anwalt.
      Falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du auch erstmal ohne Anwalt den ersten Schritt des Mahnverfahrens starten, indem Du einen Mahnbescheid beantragst.

      Infos dazu: online-mahnbescheid.de/infos_021.html
      Mahnbescheid online beantragen: online-mahnantrag.de/omahn/Mah…66072752946&Command=start