Käufer leitet PayPal-Freunde-Rückzahlung in die Wege

    • Käufer leitet PayPal-Freunde-Rückzahlung in die Wege

      Hallo zusammen,
      ich stehe gerade vor folgendem Problem:

      Kürzlich hat ein Interessent einen Artikel aus meinen Angeboten bei ebay Kleinanzeigen erworben. Da eine Selbstabholung für ihn nicht in Frage kam, hat der Käufer mir das Geld via Paypal-Freunde gesendet und ich habe ihm die Ware (noch am gleichen Tag) als unversichertes Päckchen per Post geschickt. Laut seiner Aussage sei die Ware bis heute, nach 2 Wochen, noch nicht eingetroffen. Wir haben das Problem zwar kommuniziert aber bisher keine Lösung gefunden. Heute morgen erhalte ich plötzlich eine Email von Paypal:


      Paypal schrieb:

      Es gibt ein Problem mit einer kürzlich durchgeführten Transaktion

      Eine am 18. August 2019 an Sie gesendete Zahlung erfolgte ohne Zustimmung des Kontoinhabers, oder es handelte sich dabei um einen Transaktionsfehler. Diese Zahlung wurde an den Kontoinhaber zurückgesendet.

      Transaktionsdetails



      Bearbeitungsnummer
      Name des Käufers
      Transaktionsbetrag




      Wir prüfen gerade diesen Fall und melden uns, falls wir weitere Informationen benötigen.

      Wir senden Ihnen eine E-Mail, wenn wir weitere Informationen zu diesem Fall haben.


      Ist das Ganze rechtens? 8|
      Mittlerweile bestehe ich ja eigentlich - wenn überhaupt - auf FREUNDE-Zahlungen via Paypal weil ich schon mal an Schlitzohre geraten bin, die den Käuferschutz buchstäblich missbraucht haben. Sitze ich jetzt immer noch am kürzeren Hebel? ;(

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von J_mo ()

    • Ja was war es denn nun ?

      Transaktionsfehler?
      Nicht autorisierte Zahlung?

      Und was genau soll denn ein "Transaktionsfehler" eigentlich sein? Also ich kenne "Denkfehler", Tippfehler" und "allgemeine Autofehler". Wen die damit meinen sollten, dass die Zahlung gar nicht an diese Mailadresse gehen sollte ist das das Problem desjenigen, der die ZAhlung ausgelöst hat un dnicht das der Bank, die die Zahlung ausgeführt hat.

      Das solltest Du also erst mal rausfinden. Nach Möglichkeit ohne Paypal mit der Nase darauf zu stoßen, dass sie sich in dem Fall eine Beschwerde bei der CSSF einfangen.

      Wenn es eine nichtautorisierte Transaktion war, dann heisst das (auf 'ne richtige Bank übertragen) dass der Kontoinhaber mit seinen Zugangsdaten fahrlässig umgegangen ist, was angesichts des Umstands, dass man für den Login bei Paypal derzeit nur Mailadresse und Passwort braucht, auch mindestens teilweise die Schuld der Bank ist (wird zum 15.9. geändert, da bekommt man dann noch eine SMS mit 'nem Code zugeschickt - auch nicht viel besser)

      Dein Hauptproblem ist aber, dass PP Freunde&Familie eigentlich gar nicht dazu da ist, Warenkäufe im Netz zu bezahlen. Das heisst auch, dass Du das ganze Instrumenatrium der Verkäuferschutzregelungen vergessen kannst.

      Was mich zur nächsten Frage bringt: um welchen Betrag geht es denn? Denn im Moment hat dein Käufer Ware, die er nicht bezahlt hat. Ob er sie tatsächlich hat ist dabei irrelevant, falls Du privater Verkäufer bist. Dann reicht es aus, wenn Du den Versand nachweisen kannst. Idealerweise dadurch, dass Du das Päckchen online beauftragt hast, weil dann die Empfängeradresse noch im Portal gespeichert ist und die Abbuchung des Päckchenportos von deinem Bankkonto nahelegt, dass das Päckchen auch bei der Post eingescannt wurde.

      Sei also est mal so nett und frage bei Paypal, was denn un der Grund für den Drawback war. Und danach überleg dir, ob Du nachweisen kannst, das Päckchen verschickt zu haben. Im Zweifelsfall bleibt dir aber immer noch der Weg, einen regulären Mahnbescheid gegen deinen Käufer zu beantragen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hmmmm....

      Das ist zwar nicht meine bevorzugte Baustelle, will aber trotzdem mal eine Erklärung versuchen.

      So wie es imho aussieht, wirst du hier aufs Brett ...., weißt schon.

      Du hast eindeutig gegen die PayPal-AGB verstoßen.

      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/u…ement-full?locale.x=de_DE

      PP-AGB schrieb:

      A1.1. Geschäftliche und persönliche Zahlungen


      Eine "geschäftliche Zahlung" ist eine Zahlung, die im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen geleistet wird. Dies umfasst auch Zahlungen, die Sie über die Funktion "Geld anfordern" in Ihrem PayPal-Konto erhalten.


      Eine "persönliche Zahlung" ist eine Zahlung, der kein Kauf oder Verkauf zugrunde liegt, die Zahlung also nicht für Waren oder Dienstleistungen geleistet wird, sondern die beispielsweise an Freunde oder Familienmitglieder (unter Verwendung des Buttons "Persönlich" in der Funktion "Geld senden" im PayPal-Konto) gesendet wird oder die Sie von Freunden oder Familienmitgliedern erhalten.


      Sofern Sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen, dürfen Sie Ihren Käufer nicht bitten, Ihnen eine persönliche Zahlung zu senden. Sollten Sie dies dennoch tun, so kann PayPal Sie für den Empfang von persönlichen Zahlungen ganz oder teilweise sperren. Bitte beachten Sie, dass das Versenden von persönlichen Zahlungen von einem deutschen PayPal-Konto möglicherweise nicht unter allen Umständen und von allen Gerätearten verfügbar ist.
      Dein Verkauf war eine geschäftliche Handlung und der Absender des Geldes eine dir unbekannte Person. Außerdem hast du durch dieses Handeln die für geschäftliche Zahlungen fälligen Gebühren hinterzogen.

      Desweiteren scheint es auf den PP-Account, von dem diese Zahlung kam, einen unerlaubten Zugriff gegeben zu haben, mithin war dieser gehackt. Der wahre Inhaber hat deswegen eine Rückabwicklung veranlasst.

      Du würdest das wohl auch nicht anders machen, wenn dein Bankkonto oder PP-Account gehackt worden wäre, oder?
    • YmxlZXA= schrieb:

      Du hast eindeutig gegen die PayPal-AGB verstoßen.

      roflem schrieb:

      Sehr schlecht! In Zukunft aufpassen.

      Ach Mädels...

      Wenn ihr wüsstet, wie scheissegal mit die AGB von Paypal sind. Mich interessiert viel mehr, ob der Käufer gegen 433 II BGB verstoßen hat, weil er seine Gefahr nach 447 BGB auf einen anderen abwälzen will.

      Warten wir also erst mal ab, was der TE noch an Substanz bringt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Mich interessiert viel mehr, ob der Käufer gegen 433 II BGB verstoßen hat, weil er seine Gefahr nach 447 BGB auf einen anderen abwälzen will.
      Einen Käufer, der mit einem gehackten PP-Account bezahlt und die Ware an einen Drop senden lässt, wird diese Frage nicht besonders interessieren.

      Aber darüber philosophieren kann man natürlich ..., ohne mich, wenn es es geht.
    • 1.) Von welcher Summe reden wir hier denn eigentlich genau ??
      2.) Wer ist der Käufer? Verlinke bitte mal das Kleinanzeigenprofil des Käufers. Klicke dazu in der Konversation in Deinem Kleinanzeigen-Account auf den Namen des Käufers, dann kommst Du zu seinem Profil.
      3.) Nenne bitte mal die vollständige Adresse, an die das Päckchen versendet wurde.

      Mit der Behauptung, sein Paypal-Account sei gehackt worden, hat der Inhaber des PP-Accounts automatisch den Empfänger des Päckchens zu einem gewerbsmäßigen Betrüger erklärt. Von daher spricht nichts dagegen, dessen Namen und Anschrift hier zu nennen, um andere Käufer zu warnen, nichts an diese Adresse zu versenden. 8)

      Sofern es nicht grade um hochwertige Elektronik für mehrere hundert Euro geht (dagegen spricht der Versand als unversichertes Päckchen), bezweifle ich allerdings, daß der Paypal-Account tatsächlich gehackt war.
      Der Käufer hat das Päckchen nicht erhalten bzw, er behauptet zumindest, daß er es nicht erhalten hat. Und weil er keinen Käuferschutz hat bei einer Freundezahlung, hat er einfach bei Paypal die Zahlung stornieren lassen mit der Behauptung, die hätte ein Unbefugter getätigt. Derselbe höchst kriminelle Tip wurde einem nichtbelieferten Käufer sogar schon hier bei Auktionshilfe gegeben !! X(
      Paypal prüft das bei Freundezahlungen überhauptnicht nach. Wozu auch? Das sind Zahlungen unter Freunden und Verwandten, die explizit nicht als Bezahlung für Ware oder Dienstleistungen getätigt werden. Also warum sollte Paypal sich da nen Kopp machen, wenn der Absender sagt, er hat diese Zahlung nicht getätigt, dann kriegt er sie eben wieder zurück. Es kann ja per definitionem kein unbeteiligter Dritter dadurch betrogen werden...

      Gegen die Behauptung eines "gehackten" Accounts spricht unter anderem, daß die Zahlung erst storniert wurde, nachdem das Päckchen angeblich nicht angekommen ist.
      Wobei die Behauptung "nach über 2 Wochen" so eigentlich auch nicht stimmen kann, denn in der eingangs zitierten Mail von Paypal heißt es "Eine am 18. August 2019 an Sie gesendete Zahlung".
      Äh. Gestern war der 26. August !! Wenn das von Paypal genannte Zahlungsdatum 18.08. stimmt, war die Zahlung gestern erst 8 Tage und nicht "über 2 Wochen" her. Der 18.08. war ein Sonntag, das Päckchen kann demnach erst am Montag 19.08. versendet worden sein. Wenn das nachmittags eingeliefert wurde in irgendeine Klitsche, die nebenbei DHL-Sendungen annimmt, dann wurde das Päckchen möglicherweise erst am nächsten Tag überhaupt abgeholt. Dann war das gestern grade mal 6 Tage unterwegs. Die Möglichkeit, daß das noch zugestellt wird, halte ich in dem Fall für durchaus realistisch, weil Päckchen durchaus auch mal ne gute Woche unterwegs sein können (obwohl es normalerweise schneller geht).

      Wie auch immer:
      Vom Käufer hast Du ja Name + Anschrift sowie die Mailadresse.
      Dem Vogel würde ich umgehend ankündigen, daß das Bezahlen mit einem gehackten Paypal-Account eine Straftat ist und Du daher Strafanzeige erstatten wirst. Daß Du mit der Annahme einer Freundezahlung für einen Warenverkauf gegen die AGB von Paypal verstoßen hast, spielt weder straf- noch zivilrechtlich eine Rolle.
      Strafrechtlich hat der Käufer gleich 2 Straftaten begangen: 1. Vortäuschen einer Straftat (die Behauptung, sein Paypal-Account wäre gehackt gewesen) und Betrug (das Vortäuschen einer Zahlung, um kostenlos an Deine Ware zu kommen). Die Polizei wird sehr schnell ermitteln können, daß es sich tatsächlich um Betrug durch den Käufer handelt, falls der den Kleinanzeigenaccount mit derselben Mailadresse angemeldet hat, über die auch die Paypal-Zahlung kam. Entsprechende Auskunft bekommt die Polizei natürlich direkt auf Anfrage bei den Kleinanzeigen. Außerdem bekommt die Polizei natürlich auf Anfrage auch Auskunft von Paypal, auf welchen Namen + Adresse der Paypal-Account angemeldet ist. Wäre schon etwas blöd, wenn das dann zufällig die Adresse ist, die Du als Lieferanschrift genannt bekommen hast... 8)

      Zivilrechtlich hast Du mit dem Käufer einen Kaufvertrag geschlossen. Das bedeutet, der Käufer muss zahlen, der Verkäufer muss liefern. Wie es momentan aussieht, hast Du geliefert, der Käufer schuldet Dir aber die Zahlung. Nach der Aktion mit der zurückgezogenen Zahlung und dem angeblich gehackten Account wirkt auch die Behauptung, daß er die Ware nicht erhalten hat, wesentlich unglaubwürdiger. Ich nehme an, Du hingegen hast wenigstens noch die Quittung, daß Du das Päckchenporto bezahlt hast.
      Das Verlustrisiko liegt beim Verkauf von / an privat beim Käufer.
      Soll heißen, selbst wenn die Sendung nicht ankommt, bist Du aus der Nummer raus in dem Moment, wo Du die Sendung eingeliefert hast.

      Kurzum: Schreib dem Käufer, er soll umgehend den Kaufpreis samt Versandkosten auf Dein Bankkonto xxx überweisen. Schreib ihm weiterhin, falls das Geld nicht vollständig spätestens Donnerstag um 15 Uhr (bzw 36 Stunden, nachdem Du die Nachricht versendet hast) auf Deinem Konto ist, gehst Du erstens zur Polizei (erwähne auch gleich die entsprechenden Details siehe oben), und startest zweitens ein ziviles Mahnverfahren, dessen Kosten natürlich zu seinen Lasten gehen.

      Evtl ist diesem Klappskalli garnicht bewusst, daß das, was er da abgezogen hat, kein kleines Kavaliersdelikt, sondern kriminell ist, selbst wenn er tatsächlich das Päckchen zum Zeitpunkt der Zahlungsstornierung noch nicht erhalten hat...
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Dann reicht es aus, wenn Du den Versand nachweisen kannst. Idealerweise dadurch, dass Du das Päckchen online beauftragt hast, weil dann die Empfängeradresse noch im Portal gespeichert ist und die Abbuchung des Päckchenportos von deinem Bankkonto nahelegt, dass das Päckchen auch bei der Post eingescannt wurde.
      Das geht sogar noch besser, auch bei einem Päckchen kann man von DHL tatsächlich einen sendungsbezogenen Einlieferungsschein bekommen !
      Und zwar, indem man den Schein wie beschrieben online kauft und bezahlt, dann hat auch ein Päckchen tatsächlich eine individuelle Sendungsnummer. Die ist zwar nicht trackbar, aber darum geht es ja hier auch nicht. Wenn man dieses Päckchen dann direkt einem DHL-Zusteller mitgibt, dann scannt der das mit dem kleinen Handscanner, den die immer dabeihaben, ein und das Gerät wirft einen Einlieferungsschein mit der Sendungsnummer des Päckchens aus, die auch auf dem beim Absender verbleibenden ausgedruckten Teil des Paketscheins steht. Damit ist die Einlieferung des Päckchens mit kompletter Empfängeradresse hieb- und stichfest belegbar :)
      Für einen Privatverkäufer reicht das immer aus, um aus dem Schneider zu sein.
    • Warum wurden schlagartig 31 meiner Anzeigen gelöscht?

      Hallo zusammen,
      erschreckend musste ich heute morgen über mein Email-Postfach feststellen, dass vor zwei Tagen innerhalb weniger Minuten ganze 31 von meinen Anzeigen gelöscht wurden. :cursing: Über jeden gelöschten Artikel wurde ich per Email informiert - meistens mit folgender Begründung:

      ebay kleinanzeigen schrieb:

      Der Handel mit Produkten bei eBay Kleinanzeigen ist prinzipiell erlaubt, wenn der Handel mit diesen Produkten nicht gegen die nationale oder internationale Gesetzgebung verstößt. Darüber hinaus gibt es einige spezielle Grundsätze für die Nutzung von eBay Kleinanzeigen:
      Grundsätze
      Also habe ich mich nochmal ausgiebig mit den Grundsätzen befasst. Aber das ganze scheint trotzdem so unplausibel. Es handelte sich bei den Artikeln um gebrauchte Ware aus den verschiedensten Kategorien, die m.E. nicht gegen die Grundsätze verstoßen haben. z.B. getragene Schuhe, PC-Prozessor, Lautsprecher, Wasserhahn, Kabel, Fahrradschloss, usw.....

      Außerdem habe ich dann am gleichen Tag noch folgende Email erhalten:

      ebay Kleinanzeigen schrieb:

      Lieber Nutzer,
      leider müssen wir dich heute kontaktieren, da du wiederholt gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen hast. Eine jeweilige Information über den Verstoß haben wir dir zugesandt.
      Wir geben dir nun letztmalig die Möglichkeit, dich an die Nutzungsbedingungen zu halten. Solltest du diese auch zukünftig nicht einhalten, so erfolgt die dauerhafte Sperre deines Nutzerkontos.
      Dein eBay Kleinanzeigen-Team
      Bitte beantworte diese E-Mail NICHT per 'Reply' (Antwort-Button in deinem E-Mail-Programm).
      Wenn du Fragen hast, schaue bitte auf unsere Hilfeseiten.

      Jetzt bekomme ich langsam Panik. 8| ;(
      Kann mir jemand erklären was da los ist?

      Moderation:
      2 Threads zusammengelegt, da der zweite wohl die Folge des ersten ist.
    • Hallo mal wieder,
      erstmal danke ich euch für eure ausführlichen Antworten und Erläuterungen! Einfach klasse! :thumbsup: dadurch habe ich schon mal viel dazu gelernt. Ich würde übrigens nicht davon ausgehen, dass sein PP-Acc gehackt wurde.
      Bisher hatte ich mich die Geschichte mit der PayPal-Rückzahlung relativ kalt gelassen, da der Betrag (es sind übrigens 69€ für ein Smartphone der älteren Generation) nicht mehr von meinem KOnto zurückgebucht wurde.





      Vielmehr habe ich nun Probleme mit dem Käufer, der (angeblich) seine Ware nicht erhalten hat. Folgendes ist zwischenzeitlich passiert:

      Der Käufer hatte mich mehrmals informiert, dass keine Ware ankam. Ich habe mich auf den unversicherten Versand und auf meine Person als Privatverkäufer berufen. Da keine Lösung zustande kam und ich mich langsam durch den Käufer buchstäblich terrorisiert gefühlt habe, habe ich den "Nutzer blockiert". Auch seine Telefonnummer, da er mittlerweile im Minutentakt angerufen hat.

      Letzter Stand war: letzte Woche hat er von einer anderen Telefonnummer aus angerufen und mir eine ziemlich "böse" Nachricht auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen in der er u.a. mit einer Strafanzeige droht. :cursing:
      Das Ganze setzt mit mittlerweile ziemlich zu, zumal ich momentan privat ganz andere Dinge um die Ohren habe als mich mit derartig lästigen Konflikten auseinanderzusetzen. Oder wie ernst sollte ich die Situation nehmen? ?(


      Um nochmal auf das (unversicherte) Päckchen zurückzukommen: Da ich es über die DHL-Online Frankierung freigemacht habe, besitze ich natürlich noch die Austragsbestätigung inkl. Barcode als Email. Ich werde mir das Dokument jetzt sicherheitshalber mal ausdrucken und mich darüber schlau machen was ich über den Verbleib des Päckchens herausfinden kann. Oder vllt kann mir jemand dazu schon mal einen Tipp geben.... ;)
    • Du solltest in jedem Fall umgehend einen offiziellen Nachforschungsauftrag bei DHL stellen. Das kann nur der Absender der Sendung, denn der ist der Vertragspartner von DHL.
      Auch wenn der Empfänger Dir auf den Geist geht, soviel Kooperation sollte seitens des Absenders immer drin sein.

      Daß Du den Käufer bei den Kleinanzeigen blockiert hast, war jetzt nicht unbedingt Deine beste Idee. Dadurch wurde die gesamte Kommunikation mit ihm aus Deinem Account gelöscht!!
      Du hast nichts mehr vorzuweisen zu der Transaktion, es sei denn, Du hast Dir das vor dem Blockieren wenigstens alles abgespeichert und ausgedruckt. Falls nicht, könntest Du nichtmal mehr belegen, daß Versand als unversichertes Päckchen ausdrücklich vereinbart war und der Käufer Dir tatsächlich die Adresse so genannt hat, wie Du sie aufs Päckchen geschrieben hast (falls da zB irgendein Zahlendreher in Hausnummer oder PLZ drin ist oä).
      Zumindest kannst Du ihm ja per Handy eine Kopie des Nachforschungsauftrages weiterleiten und ihm außerdem noch mitteilen, daß Du ihn informieren wirst, wenn Du diesbezüglich irgendeine Nachricht bekommst von DHL. Der augenscheinliche Untergang des Päckchens täte Dir zwar leid für ihn, aber mehr könntest Du aktuell in der Sache wirklich nicht für ihn tun. Einer Anzeige seinerseits sähest Du gelassen entgegen, da Du als privater Verkäufer nicht für den Verlust einer unversicherten und nicht trackbaren Sendung haftest, sondern Deinen Teil des Kaufvertrages mit der Einlieferung des Päckchens bei einer DHL-Annahmestelle erfüllt hast.
      Sollte er allerdings weiterhin Dich mit Telefonterror überziehen, sähest Du Dich Deinerseits gezwungen, Strafanzeige wegen Belästigung und Stalkings zu erstatten.

      Solange der Käufer Dir nur mit einer Strafanzeige (und nicht mit körperlicher Gewalt oder anderen Straftaten) droht, kannst Du recht gelassen bleiben. Schlimmstenfalls wirst Du irgendwann mal als Beschuldigter zur Einvernahme auf eine Polizeidienststelle eingeladen. Da wirds einem dann etwas ungemütlich zumute, aber Du hast ja den online-Beleg, daß Du ein Päckchen-Label mit der Anschrift des Käufers gekauft und bezahlt hast. Bleib bei der Vernehmung ruhig und sachlich, schwafle nicht und antworte nur direkt auf die Fragen, die Dir gestellt werden.
      Vorzugsweise solltest Du Dir jetzt schon mal eine genaue Time-Line machen, wann was passiert ist. Sprich, wann ging die Paypal-Zahlung bei Dir ein, wann hast Du das Label online gekauft, wann hast Du das Päckchen tatsächlich in welchem DHL-Shop aufgegeben und wann kam dann diese ominöse Nachricht, daß der Absender der Zahlung jetzt behauptet, sein Paypal-Account sei missbraucht worden. Das solltest Du für den Fall der Fälle jederzeit greifbar haben und gegebenenfalls übersichtlich dokumentieren können.
      Nach menschlichem Ermessen werden die Ermittlungen dann anschließend eingestellt. Darüber bekommst Du dann einen Einstellungsbescheid der zuständigen Staatsanwaltschaft und damit ist die widrige Angelegenheit dann erledigt.
      Aber vielleicht kommt da auch garnichts mehr weiter.
      Sichere sämtliche Unterlagen und bewahre die MINDESTENS 1 Jahr so sicher auf, daß auch ein Computercrash Dich nicht völlig nackig zurücklässt.
      Und dann warte gelassen ab.
    • J_mo schrieb:

      Warum wurden schlagartig 31 meiner Anzeigen gelöscht?
      ...
      Jetzt bekomme ich langsam Panik. 8| ;(
      Kann mir jemand erklären was da los ist?
      Na ich nehme mal an, der Käufer des auf dem Postweg verlorengegangenen Handys hat bei den Kleinanzeigen gemeldet, daß Du ihn betrogen hast.
      Ohne dessen User-ID kann Dir da aber niemand weiterhelfen, also bitte poste die mal:

      Schützin schrieb:

      2.) Wer ist der Käufer? Verlinke bitte mal das Kleinanzeigenprofil des Käufers. Klicke dazu in der Konversation in Deinem Kleinanzeigen-Account auf den Namen des Käufers, dann kommst Du zu seinem Profil.
      Die Artikelnummer des verkauften/verlorengegangenen Handys wäre ebenfalls SEHR hilfreich...
    • Hallo zusammen, ich melde mich nach längerer Zeit zurück. Ich habe kürzlich Post im Briefkasten gehabt:

      Brief von der Kreispolizeibehörde Seite 1
      Brief von der Kreispolizeibehörde Seite 2

      Brief von der Kreispolizeibehörde Seite 3

      Nach wie vor sehe ich der Situation gelassen entgegen. Ich werde mich gleich telefonisch mit meiner Rechtschutzversicherung in verbindung setzen um mich auch nochmal bei denen beraten zu lassen.



      Wer ist der Käufer? Verlinke bitte mal das Kleinanzeigenprofil des Käufers. Klicke dazu in der Konversation in Deinem Kleinanzeigen-Account auf den Namen des Käufers, dann kommst Du zu seinem Profil.

      Irgendwie kann ich das Kleinanzeigen Profil bzw den Nachrichtenverlauf des Käufers nicht mehr ausfindig machen. ?( Sein Mitgliedsname war Stork und die Anzeigennummer lautete 1185930260.
    • Grundsätzlich verstehe ich den Gedanken dahinter sogar, sich verkaufte Artikel über die Freunde-Zahlungs-Option bezahlen zu lassen. Denn man nimmt als Verkäufer an, dass dann der Käufer nicht einfach einen Käuferschutzfall eröffnen kann um sich das Geld wiederzuholen. In der Vergangenheit hat sich nämlich nur all zu oft gezeigt, dass PayPal solche Käuferschutzfälle fast immer zugunsten des Käufers entscheidet und die Verkäuferschutzrichtlinien nichts wert sind, weil Käuferschutz eben vorrang hat.

      Aber tatsächlich steht den Käufern auch noch ein weiteres - selten beachtetes - Mittel zur Verfügung, einmal bezahltes Geld zurück zu holen: Sie müssen vor PayPal einfach nur behaupten, eine Zahlung wäre nicht autorisiert gewesen. Das prüft PayPal erst gar nicht sondern entscheidet immer zugunsten des Käufers und nimmt eine nicht autorisierte Zahlung an. Dagegen kann der Verkäufer dann nichts machen.

      Käufer müssen den behaupteten Missbrauch Ihres Accounts nicht mal belegen, sie müssen noch nicht mal nachweisen, dass sie ihre Zugangsdaten zu ihrem PayPal-Account nicht leichtfertig verteilt oder ein selten einfaches und damit schwaches Passwort gewählt haben.

      Daher darf man sich meiner Meinung nach Verkäufe niemals nie über PayPal bezahlen lassen, die Gefahr betrogen zu werden ist aufgrund der Leichtigkeit dort zu betrügen, enorm hoch. Man kann sich weder auf die Verkäuferschutzrichtlinien verlassen, noch auf die Vermeindliche Sicherheit durch die Freunde-Zahlungs-Option.
    • Du hattest den Käufer doch blockiert, auf Deinem Profil...

      Und ja, er macht das, was er angekündigt hat: Strafanzeige. Wahrscheinlich hat er tatsächlich nichts bekommen, und ist entsprechend sauer.

      Würde der Käufer hier einen Thread eröffnen "Ware nicht erhalten, Verkäufer wollte Zahlung über PP Freunde und Familie", würde man ihm genau das raten.

      Die Rückbuchung wegen nicht autorisiertem Zugriff hat ja anscheinend nicht funktioniert....
    • Es kommt bei einem Privatverkauf aber gar nicht darauf an, ob der Käufer den Artikel erhält. Der Verkäufer muss lediglich nachweisen können, dass er den Artikel ordnungsgemäß auf den Versandweg gebracht hat. Ab da geht das Verlustrisiko auf den Käufer über.
      Einen solchen Nachweis erhält der Verkäufer üblicherweise über einen Einlieferungsbeleg. Einen solchen bekommt man aber bei unversicherten Päckchen in der Regel nicht. Damit hätte der Verkäufer keine Möglichkeit zu belegen, den Artikel verschickt zu haben und muss demnach dem Käufer den Kaufpreis zurückerstatten.

      Ob sich die vom TE hier erwähnte "Auftragsbestätigung per E-Mail" als Nachweis eines ordnungsgemäßen Versands eignet vermag ich nicht zu sagen. Glaube aber fast nicht, da doch genau dafür ein Einlieferungsbeleg einer versicherten Sendung dient.
    • Acrylium schrieb:



      Einen solchen Nachweis erhält der Verkäufer üblicherweise über einen Einlieferungsbeleg. Einen solchen bekommt man aber bei unversicherten Päckchen in der Regel nicht. Damit hätte der Verkäufer keine Möglichkeit zu belegen, den Artikel verschickt zu haben und muss demnach dem Käufer den Kaufpreis zurückerstatten.

      zum einen muss nicht unbedingt per "Papier" belegt werden, dass versendet wurde - glaubwürdige Zeugen reichen ggf. auch

      zum anderen bekommt man - wenn online frankiert wird - auch eine Quittung mit Absender- / Empfängername und einer Sendungsnummer für Päckchen, ist logischerweise nicht so sendungsverfolgt wie ein Paket und auch ohne Haftung, aber intern sicherlich verfolgbar

      bei Auslandspäckchen bekommt man mit der Sendungsnummer (ohne Nachweis) sogar angezeigt, dass eingeliefert wurde, dafür muss man die Nummer allerdings auf der Postseite eingeben und nicht bei DHL