Gelöschte Artikel wieder finden

    • Gelöschte Artikel wieder finden

      Hallo..

      Ich heiße Marvin und habe ein problem..
      Ich habe mir bei ebay kleinanzeigen ein boot gekauft und wurde dabei auf deutsch gesagt beschissen..
      Und warscheinlich macht der verkäufer das öffters.. ist es möglich alle auch schon gelöschten artikel des verkäufers zu sehen..?

      Ich hoffe mir kann hier einer helfen.
    • Hmmm...

      Mir erschließt sich jetzt in der Kürze der Zeit nicht, warum es sich bei den beiden Anbietern um dieselben Personen handeln soll.

      ebay-kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=58929085

      ebay-kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=30383811


      Die Anzeige 1170544186 ist seit mindestens 26.07.2019 online.

      Derselbe Anbieter hatte noch ein weiteres Boot angeboten, ist aber inzwischen gelöscht.

      ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeig…infr/1169188852-211-24516

      1169188852 Motorboot / Sportboot / For Winns Horizon RS 180 ( in Schleiz ) 9.700 € VB



      Suchst du diese Anzeige?
    • Ich habe mir anfang april diesen jhres ein boot gekauft dies war inseriert über den anbieter der jetzt den erdaushub anbietet als ich mir das boot angeschaut habe waren dort noch 3 weitere boote auf seinem grundstück. Und unter dem anderen anbieter war am anfang auch seine handynummer angegeben..
      er wohnt auch nur 20 km von mir weg.
      Also es ist auf alle fälle der selbe kerl.

      Ja wie gesagt im april habe ich das boot bei ihm gekauft und mitte Mai dann bei uns auf dem schönen bleilochstatsee ins wasser gelassen, jedoch nur 3 stunden lang dann musste es wieder raus weil wasser reingelaufen ist und das nicht wenig..

      Habe ihn dann gleich angerufen und ihm das gesagt er hat mir nur schlaue ratschläge gegeben was es sein könnte und weiter nichts, obwohl er es mir verkauft hat als einwandfreis boot..

      Zu dem boot war kein hänger mit dazu, er hat mir jedoch beim kauf angeboten mir das boot zu bringen und sobald ich es im wasser habe, soll ich ihm den trailer zurück bringen auf dem das boot war..

      Naja ich hab halt dann auf seine aussagen gehört und habe die sachen noch gewechselt die er gesagt hat was es sein könnte..

      War aber alles nix.. habs bis jetzt 4 mal im wasser gehabt immernoch mit seinem trailer.. läuft immer noch wasser rein..

      Hab ihm dann lezte woche gesagt dass er es bitte wieder holen soll und mir mein geld wieder geben soll..

      Das wollte er nich..

      Gestern komme ich an die halle an der das boot steht ( da hatte er es mir auch angeliefert) da steht das boot nur noch auf holzpaletten und der trailer ist weg..

      Ich würde halt gerne wissen ob der das gewerblich macht bzw angemeldet hat, damit ich was gegen ihn in der hand habe..

      Und habe gehofft dass ich von jemandem von euch vielleicht ausschnitte aus seinem kleinanzeigen artikeln bekomme die er die lezten jahre verkauft hat..
    • Hmmm...

      Es sieht danach aus, dass du hier nur zivilrechtlich was machen wirst können. Wenn du eine Rechtsschutzversicheung hast, dann versuche, diese in Anspruch zu nehmen. Ohne Rechtsbeistand hast du vermutlich schlechte Karten.

      Ob der das gewerblich macht bzw. ihm gewerbliches Handeln unterstellt werden kann, ist für deinen Fall vermutlich zweitrangig.

      Das alles hier aufzudröseln versuchen ist imho müßig, leider.

      Ich schicke die gleich eine PN.

      auktionshilfe.info/conversation-list/
    • YmxlZXA= schrieb:

      Derselbe Anbieter hatte noch ein weiteres Boot angeboten, ist aber inzwischen gelöscht.

      ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeig…infr/1169188852-211-24516

      1169188852 Motorboot / Sportboot / For Winns Horizon RS 180 ( in Schleiz ) 9.700 € VB
      Dieses Boot wurde noch unter einer anderen Anzeigennummer 1170564860 vom selben Anbieter ebenfalls seit midestens dem 26.07.2019 angeboten.

      Anzeige gelöscht.
      ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeig…leiz-/1170564860-211-3589

    • Na ja, wenn der Verkäufer gewerblich handelt, kann er eine 1jährige Gewährleistung nicht ausschließen, dh, eine zivilrechtliche Auseinandersetzung würde sich insofern deutlich vereinfachen, als daß der Käufer nicht belegen müsste, daß der Schaden schon bei Gefahrenübergang vorhanden war, da ein gewerblicher Händler auch für Schäden haftet, die binnen 12 Monaten nach dem Kauf auftreten.
      Bei einem Verkäufer, bei dem mehrere Boote gleichzeitig herumstehen und der verschiedene Boote auch in den letzten 11 Monaten (älter ist der Account garnicht) zum Verkauf angeboten hat, ist die Vermutung des gewerblichen Handelns nicht von der Hand zu weisen. Dafür muss er garkein Gewerbe angemeldet haben, es genügt, wenn er einige oder alle dieser Boote angekauft hat mit der Absicht, sie weiterzuverkaufen. Oder sie evtl gegen Provision für Dritte verkauft.

      Der Account Ranke ebay-kleinanzeigen.de/s-bestandsliste.html?userId=30383811 ist tatsächlich als gewerblich ausgewiesen. Allerdings scheint der Bauunternehmer zu sein. Auch ein gewerblicher Bauunternehmer kann natürlich privat ein Boot verkaufen. Solange er das Boot nicht bei seinem gewerblichen Account einstellt (bei dem er nur den branchentypischen Erdaushub drin hat), sondern über einen zweiten privaten Account, der wahrscheinlich auf seine Frau läuft.

      Um allerdings die Frage aus dem Eingangsposting mal zu beantworten: Nein, es ist nicht möglich, sämtliche Annoncen eines Anbieters aus den letzten Jahren übersichtlich irgendwo einzusehen. Man kann nur über Google unter Umständen Annoncen noch im Cache finden, die noch nicht allzu lange gelöscht sind, allerding auch nur dann, wenn man Suchbegriffe hat, mit denen man suchen kann, vorzugsweise eine Annoncennummer oder die Überschrift einer bestimmten Annonce. Eine Garantie für Vollständigkeit gibts da allerdings nicht.
    • Im vorliegenden Fall handelt es sich, unabhängig von Gewerblichkeit oder Gewährleistung, offensichtlich um einen Sachmangel, siehe dejure.org/gesetze/BGB/434.html
      Eine Sachmangel-Haftung kann auch ein privater Verkäufer nicht ausschließen, ganz egal, was für einen Stuss von EU-Recht und "Privatverkauf, ich hafte für nix" er unter sein Angebot schreibt.
      Soll heißen, der Artikel muss bei Gefahrenübergang (also entweder bei Übergabe an ein Versandunternehmen oder bei Abholung durch den Käufer) "frei von Sachmängeln" sein, ansonsten hat der Käufer das Recht, vom Verkäufer entweder die Behebung des Sachmangels zu fordern ("Nachbesserung") oder, wenn dies nicht gelingt oder der Verkäufer eine Nachbesserung ablehnt, sein Geld gegen Rückgabe der mangelhaften Ware zurückzufordern.

      Die Sache wird hier aber nicht grade einfach. Der Kauf ist inzwischen bereits 5 Monate her.
      Der Sachmangel wurde erst 6 Wochen nach Kauf festgestellt und dem Verkäufer gemeldet.
      Und zur Krönung hat der Käufer dann auch noch selbst am Boot herumgedoktert. ;(

      Wenn der VK nur 20 Kilometer entfernt wohnt, wieso um Himmels Willen wurde dann nicht erstmal eine Probefahrt gemacht und das Boot auf Wasserdichtigkeit getestet, BEVOR es gekauft / bezahlt wurde??
      Und wieso wurde nicht wenigstens direkt nach Feststellung des Sachmangels vom Verkäufer Nachbesserung oder Rücknahme verlangt?
      Bisher scheint ja noch nichtmal geklärt zu sein, wieso / wo das Boot eigentlich so erheblich Wasser nimmt. Wenn das vom Käufer nicht klar benannt werden kann, muss notfalls wohl erstmal ein Gutachten erstellt werden, in dem der Schaden konkret formuliert wird und auch die voraussichtlichen Reparaturkosten (falls möglich) durch eine Fachwerkstatt beziffert werden. Und mit diesem Gutachten muss der Käufer dann eine sauber formulierte Forderung schriftlich per Einschreiben an den Verkäufer schicken.

      Sollte der Verkäufer diese ablehnen oder die in der Forderung gesetzte konkrete Frist fruchtlos / schweigend verstreichen lassen, bleibt nur, wie YmxlZXA= schon schrieb, der Gang zum Rechtsanwalt.