Betrug auf Ebay-Kleinanzeigen was tun?

    • Betrug auf Ebay-Kleinanzeigen was tun?

      Hi ich habe folgendes Problem und zwar habe ich auf Ebay-Kleinanzeigen eine Anzeige geschaltet worin nach einen Maler gesucht habe für eine 1 Zimmer Wohnung für Renovierungsarbeiten/Streichen in einer Mietwohnung.

      Da ich über 400 km weg wohne und nach einen Maler gesucht habe der die Aufgaben für mich erledigt, da ich mit meinen Umzug beschäftigt bin, hat sich darauf hin jemand über meine Anzeige gemeldet mit welchen ich mich getroffen habe und der sich meine Wohnung vor Ort angeschaut hat.

      Nun bin ich mit ihm so verblieben dass ich ihm einen Wohnungsschlüssel hinterlege und ihm dass Geld fürs Material vorstecke welches er benötigt, dass er dann dass Material einkauft und mit denn Arbeiten in der Wohnung anfängt.

      Da ich ihm vertraut habe, hab ich mir leider keine Quittung geben lassen und er meinte wenn er mit der Arbeit fertig ist würde ich eine Rechnung bekommen und er würde mir frühzeitig bescheid geben und mich nochmal anrufen dass ich dann weiß wann ich wieder runterfahre.

      Nun nachdem er mich über 3 Wochen hingehalten hat mit irgendwelchen Argumenten und auch von ihm nicht mehr wirklich eine Antwort darauf zurück kam und ich ihm öfters geschrieben habe und ihm auch angerufen habe mehrfach und er auch nicht auf meine Anrufe reagierte kam von ihm nur die Nachricht zurück: dass er denn Wohnungsschlüssel in die Wohnung gelegt habe und er nichts machen kann und ich mich nach einem anderen Maler umschauen soll.

      Auf die Frage darauf was mit meinen Geld ist was ich ihm vorgestreckt habe für die Renovierungsarbeiten/Malerarbeiten kam von ihm darauf keine Antwort zurück...

      Nach mehreren hin und her Schreiben und versuchte Anrufe kam von ihm nur die Aussage: Dass seine Anwälte wegen Körperverletzung anzeige stellen wollen und jede weitere Nachrichten und Anrufe von mir die Strafe erhöhen würden...

      Zum einen habe ich ihm nicht oft und schon gar nicht Tag täglich geschrieben so wie er es hingestellt hat was totaler Quatsch ist vor allem was hat dass bitte mit Körperverletzung zu tuhen?

      Zum anderen ist er noch mir gegenüber Frech und Beleidigend geworden und ich wollte nur wissen was mit meinen Geld ist...


      Zum Schluss schrieb ich ihm: Dass er seinen weg gehen soll und ich meinen! Dass er meine Nummer löschen soll und damit ist die Sache erledigt und dass ich ihm ein schönes Leben wünsche!

      Da mir dass ganze zu blöde wurde mit der hin und her schreiben aber natürlich ist die Sache für mich nicht erledigt, da ich schließlich mein Geld zurück möchte auch wenn ich es wahrscheinlich nicht mehr sehen werde.

      Was für Möglichkeiten habe ich um Rechtlich gegen ihm vorzugehen? Ich würde ihn gerne Anzeigen wegen Betrug und da er mir gegenüber Frech geworden ist und Beleidigend was ich als Beleidigung empfinde würde ich ihn gerne anzeigen.

      Jetzt ist die Frage ob ich gegen ihn vorgehen kann Rechtlich?

      Mit einer Gegenanzeige muss ich bestimmt auch rechnen da es in denn meisten fällen immer so ist wenn man jemand anzeigt oder?
    • Der Mod macht gerade Kaffeepause .. :P


      Coolman90 schrieb:

      dass er denn Wohnungsschlüssel in die Wohnung gelegt habe und er nichts machen kann und ich mich nach einem anderen Maler umschauen soll.
      da hast du ja noch Glück gehabt, dass wenigstens der Wohnungsschlüssel abgelegt wurde.
      An deiner Stelle würde ich trotzdem das Schloss auswechseln .. wer weiß, wer weiß.


      Coolman90 schrieb:

      Nach mehreren hin und her Schreiben und versuchte Anrufe kam von ihm nur die Aussage: Dass seine Anwälte wegen Körperverletzung anzeige stellen wollen und jede weitere Nachrichten und Anrufe von mir die Strafe erhöhen würden...
      ?
      Ist ja interessant, er hat gleich mehr Anwälte.
      Ich hab nur eine Anwältin, die regelt alles oder gibt es dann an bekannte Anwälte weiter - mit meinem
      Segen.

      Coolman90 schrieb:

      Was für Möglichkeiten habe ich um Rechtlich gegen ihm vorzugehen? Ich würde ihn gerne Anzeigen wegen Betrug und da er mir gegenüber Frech geworden ist und Beleidigend was ich als Beleidigung empfinde würde ich ihn gerne anzeigen.

      Wenn du den Namen, die Adresse, die Quittung für die vorgestreckte Summe hast, kannst du auch deine Anwälte einschalten - oder Anzeige erstatten.

      Du hast aber auch die Möglichkeit, es als Spende zu verinnerlichen.

      Coolman90 schrieb:

      Mit einer Gegenanzeige muss ich bestimmt auch rechnen da es in denn meisten fällen immer so ist wenn man jemand anzeigt oder?
      Welcher Gegenanzeige - was genau will er anzeigen, wenn du dir sicher bist, dass nichts passiert ist.
      (Anrufe, SMS etc. zählen eher als Belästigung - seelische Grausamkeit - aber nicht Körperverletzung.)

      Das ganze ist nicht cool - klingt eher wie ein schlechter Witz.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Glashaus-W ()

    • Hallo leider ist es kein schlechter Witz und ich habe mir auch keine Quittung geben lassen. Ich denke auch nicht dass ich das Geld wieder sehen werde aber eine Anzeige würde ich schon gerne erstatten jetzt ist nur die frage ob es auch was bringt?

      Wie gehe ich da am besten vor? Screenshots von denn ganzen Chatverläufe habe ich gesichert und denn Support von Ebay-Kleinanzeigen habe ich auch versucht zu Kontaktieren mehrfach kommt aber leider nichts zurück und über denn Telefonischen Telefonsupport ist leider darüber auch keiner zu erreichen bzw. ist dieser glaub auch vorübergehend eingestellt?

      Seinen Vor und Nachnahmen, Wohnort, Telefonnummer und Email Adresse habe ich ob es aber beim Wohnort der richtige ist oder sein Vor und Nachname weiß ich nicht aber ich vermute es mal.

      Habe mir leider seinen Perso nicht vorzeigen lassen, weil ich blind vertraut habe :wallbash

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    • Servus,

      Coolman90 schrieb:

      Wie gehe ich da am besten vor? Screenshots von denn ganzen Chatverläufe habe ich gesichert
      nimm alles was du hast, geh bei der nächsten Dienststelle vorbei und lasse dich beraten.
      Beratung kostet nix, klärt nur auf.
      Dann kannst du noch immer entscheiden, wie du vorgehst.

      Ohne Quittung wird es schwierig - da kein Nachweis der Zahlung vorliegt.

      Wenn er das Geld eingesteckt hat ohne eine Leistung zu erbringen, kann es wieder passieren oder
      es gibt schon Geschädigte.

      Coolman90 schrieb:

      Seinen Vor und Nachnahmen, Wohnort, Telefonnummer und Email Adresse habe ich ob es aber beim Wohnort der richtige ist oder sein Vor und Nachname weiß ich nicht aber ich vermute es mal.
      Ob der Name und die Adresse stimmt wird sich rausstellen - Einwohnermeldeamt?
      Du hast Telefonnummer und Mail-Addy.
      Versuche doch ein wenig im Netz zu suchen .. ev. wirst du fündig.

      eBay Kleinanzeigen - die Nummer funktioniert schon ..

      Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00-17.00 Uhr unter 033 203 851 555

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    • Glashaus-W schrieb:



      Coolman90 schrieb:

      Mit einer Gegenanzeige muss ich bestimmt auch rechnen da es in denn meisten fällen immer so ist wenn man jemand anzeigt oder?
      Welcher Gegenanzeige - was genau will er anzeigen, wenn du dir sicher bist, dass nichts passiert ist.(Anrufe, SMS etc. zählen eher als Belästigung - seelische Grausamkeit - aber nicht Körperverletzung.)

      Das ganze ist nicht cool - klingt eher wie ein schlechter Witz.
      Wenn er mit einer Gegenanzeige ankommt mit Belästigung kommt er damit überhaupt durch?

      Ich habe ihm nicht Tag täglich geschrieben wollte lediglich wissen was mit meinen Geld ist was ich ihm vorgestreckt habe fürs Material, da er nicht mehr geantwortet hat und ich wollte nur mein Geld wieder zurück haben.

      Kann er eigentlich Anzeige erstatten wegen Verleumdung und kommt er damit überhaupt durch?

      Ich habe leider keine Quittung und keine beweise dass ich ihm dass Geld vorgestreckt habe fürs Material somit steht Aussage gegen Aussage aber im Chatverlauf hat er erwähnt gehabt dass er wegen dem Material im Baumarkt wegen gewisse Sachen schauen wird die ich ihm gebeten habe dort mitzukaufen weiß aber nicht ob dass als Beweis ausreichen würde dass ich ihm Geld hinterlegt habe?
    • Ich finde den Spruch wunderbar:


      Den größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen.
      Dietrich Bonhoeffer

      Coolmann90 schrieb:

      Wenn er mit einer Gegenanzeige ankommt mit Belästigung kommt er damit überhaupt durch?
      Ich bin kein Anwalt, kein Richter, keine Polizei die Frage kann ich dir nicht beantworten.

      Willst du was unternehmen oder willste dich 100% absichern?

      Wenn du was unternehmen willst, dann unternimm was.

      Wenn du dich 100% absichern willst, dann suche einen Anwalt auf.

      Ich weiß, dass ich NIEMALS einem Fremden meinen Schlüssel gebe.

      Viel Glück - du wirst für dich schon richtig entscheiden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Glashaus-W ()

    • Glashaus-W schrieb:

      Ich finde den Spruch wunderbar:


      Den größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen.
      Dietrich Bonhoeffer

      Coolmann90 schrieb:

      Wenn er mit einer Gegenanzeige ankommt mit Belästigung kommt er damit überhaupt durch?
      Ich bin kein Anwalt, kein Richter, keine Polizei die Frage kann ich dir nicht beantworten.
      Willst du was unternehmen oder willste dich 100% absichern?

      Wenn du was unternehmen willst, dann unternimm was.

      Wenn du dich 100% absichern willst, dann suche einen Anwalt auf.

      Ich weiß, dass ich NIEMALS einem Fremden meinen Schlüssel gebe.

      Viel Glück - du wirst für dich schon richtig entscheiden.
      Danke dir dass werde ich zukünftig auch nicht mehr machen einen Schlüssel einer Person hinterlegen welche ich nicht kenne, da ich aber umziehe und die Wohnung über 400 km von mir entfernt ist und ich mit dem Umzug beschäftigt bin und nicht noch die Zeit habe die Wohnung noch zu renovieren wollte ich es so machen und habe vertraut was wohl Falsch war daher hoffe ich einfach mal dass alles gut aus geht und ich in meiner neuen Wohnung ankommen kann.

      Normalerweise kann man einen Wohnungsschlüssel ohne Schlüsselkarte nicht einfach nachmachen wenn es sich um eine Schließanlage handelt oder?

      Vielen Dank nochmal für deine Antworten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Coolman90 ()

    • Wer kriminelle Absichten hegt, weiß auch wie man Schlüssel ohne Karte nachmachen lässt...

      Vor was hast Du eigentlich Angst? "Angezeigt" zu werden? Und wenn, da passiert doch nichts. Es sei denn Du hättest den massiv bedroht.

      Ich würde einen Strafantrag stellen aufgrund der Unterschlagung. Vielleicht hat der "Handwerker" noch nicht einmal ein Gewerbe angemeldet...

      Und parallel mein Geld auf zivilrechtlichem Weg zurückfordern (Mahnbescheid, Anwalt...)
    • Ich hab jetzt ne ganze Weile überlegt, ob der Thread ernstgemeint ist... :wallbash

      Wie alt bist Du??
      Selbst wenn man 400 KM entfernt wohnt, man sucht doch nicht bei den Kleinanzeigen irgendeinen Unbekannten, von dem man nie irgendwelche Unterlagen gesehen hat, und drückt dem dann Bargeld in die Hand in der Hoffnung, daß er anschließend irgendetwas dafür tut??!! Das ist so ziemlich genau das Szenario, das seit Jahren immer als Beispiel in den Foren genannt wird, daß soetwas im realen Leben doch niemand machen würde...

      Einen Handwerker sucht man sich über sein Gewerbe, zB bei Google, gelbe Seiten oä. Oder evtl über My Hammer. Und bezahlt ihn, wenn er fertig ist mit seiner Arbeit. Auch das benötigte Material stellt ein seriöser gewerblich tätiger Handwerker erst nach Abschluss des Auftrages in Rechnung (Ausnahme sind Großaufträge wie der Bau eines ganzen Hauses oä, aber darum geht es hier ja nicht).

      Und wo um Himmels Willen liegt das Problem, den Vogel wenigstens endlich mal anzuzeigen?
      Du hast die Chat-Protokolle, in denen bestätigt der Heini doch wohl irgendwann mal, daß er Geld von Dir erhalten hat, um Material zu kaufen, oder? Du hast irgendeinen Namen und Anschrift (warum hast Du Dir denn eigentlich nicht wenigstens mal einen Ausweis zeigen lassen, Du hast dem Mann doch persönlich getroffen??), die kann die Polizei zumindest mal überprüfen. Wenn die sich als falsch erweist, können sie noch die Telefonnummer nachverfolgen und sich bei den Kleinanzeigen noch die hinterlegte Mailadresse holen, vielleicht führt das irgendwo hin.
      Falls der sowas schon öfter gemacht hat, liegen evtl ja auch weitere Anzeigen gegen ihn vor.
      Das alles kann die Polizei aber erst feststellen, wenn Du Dich endlich mal aufraffst, die zu Deinen Ungunsten begangene(n) Straftat(en), nämlich Unterschlagung und/oder Betrug, endlich anzuzeigen.

      Und mit einer Gegenanzeige "kommt" auch niemand "durch". Es steht jedem Bürger frei, jederzeit eine vermeintliche Straftat anzuzeigen. Ob tatsächlich eine begangen wurde und falls ja, von wem, das anhand der vorgelegten Unterlagen zu ermitteln ist dann Aufgabe der Ermittlungsbehörden. Wenn Du hier die Kommunikation mit dem vermeintlichen Maler wahrheitsgemäß schilderst, werden jedwede Ermittlungen gegen Dich wegen was auch immer selbstverständlich umgehend wieder eingestellt (sofern sich der Wachbeamte nicht sowieso gleich weigert, eine eventuelle Anzeige dieses Clowns überhaupt erst aufzunehmen. Dürfen Polizeibeamte zwar eigentlich nicht verweigern, passiert aber trotzdem regelmäßig).
      Dein Kontrahent scheint geistig nicht unbedingt die hellste Kerze auf der Torte zu sein, "Körperverletzung" kommt hier sowieso nicht in Fragem, Du hast den Vogel nach der Wohnungsbesichtigung samt Geldübergabe doch nie wiedergesehen, oder? Also kannst Du ihn wohl kaum irgendwie körperlich verletzt haben (auch wenn der Wunsch danach evtl im weiteren Verlauf der Kommunikation verbal formuliert wurde...).
      In Frage kämen hier maximal Nötigung und/oder Beleidigung, wobei ich davon ausgehe, daß der Austausch von Nettigkeiten nach Deiner Schilderung wohl gegenseitig war.
      Also hör auf, Dir über so einen Blödsinn einen Kopf zu machen und handle endlich mal sinnvoll.

      Das heißt erstens, Strafanzeige bei der Polizei.

      Und zweitens kannst Du parallel dazu auch schon mal zivilrechtlich Fakten schaffen. Falls Du rechtsschutzversichert bist ohne Selbstbeteiligung, kannst Du die ganze Angelegenheit direkt einem Anwalt übergeben.
      Falls nicht, musst Du selbst tätig werden. Hör auf, nutzlose "Chats" zu führen, sondern formuliere eine formgerechte Rückforderung mit ebenso formgerechter Fristsetzung (wie sowas auszusehen hat, kannst Du ergoogeln) auf echtem Papier und schicke das per Einwurfeinschreiben an die Dir vorliegende Adresse.
      Entweder kommt das unzustellbar zurück, dann weißt Du direkt schon mal, daß Name und/oder Adresse falsch waren (was auf einen von Anfang an vorhandenen betrügerischen Vorsatz verweisen würde), oder eben nicht. In letzterem Fall beantragst Du nach Verstreichen der gesetzten Frist einen Mahnbescheid (auch das kannst Du googlen, ist heutzutage online möglich und garnicht so kompliziert) und wartest dann ab, wie der Gegner reagiert.
    • Von welcher Summe reden wir hier eigentlich?

      Poste bitte mal den Link zum Userprofil des angeblichen "Malers". Klicke dafür in Deinem Kleinanzeigenprofil im Chat auf seinen Namen , dann kommst Du zu seinem Profil. Den Link dann bitte hier posten.

      Coolman90 schrieb:

      wenn er mit der Arbeit fertig ist würde ich eine Rechnung bekommen
      Hast Du das mit der Rechnung, die Du bekommen solltest, schriftlich? Hat der Dir gegenüber vielleicht sogar im Chat-Verlauf nachweisbar schriftlich behauptet, gewerblich tätig zu sein?
    • Schützin schrieb:

      Ich hab jetzt ne ganze Weile überlegt, ob der Thread ernstgemeint ist... :wallbash

      Wie alt bist Du??
      Selbst wenn man 400 KM entfernt wohnt, man sucht doch nicht bei den Kleinanzeigen irgendeinen Unbekannten, von dem man nie irgendwelche Unterlagen gesehen hat, und drückt dem dann Bargeld in die Hand in der Hoffnung, daß er anschließend irgendetwas dafür tut??!! Das ist so ziemlich genau das Szenario, das seit Jahren immer als Beispiel in den Foren genannt wird, daß soetwas im realen Leben doch niemand machen würde...

      Einen Handwerker sucht man sich über sein Gewerbe, zB bei Google, gelbe Seiten oä. Oder evtl über My Hammer. Und bezahlt ihn, wenn er fertig ist mit seiner Arbeit. Auch das benötigte Material stellt ein seriöser gewerblich tätiger Handwerker erst nach Abschluss des Auftrages in Rechnung (Ausnahme sind Großaufträge wie der Bau eines ganzen Hauses oä, aber darum geht es hier ja nicht).

      Und wo um Himmels Willen liegt das Problem, den Vogel wenigstens endlich mal anzuzeigen?
      Du hast die Chat-Protokolle, in denen bestätigt der Heini doch wohl irgendwann mal, daß er Geld von Dir erhalten hat, um Material zu kaufen, oder? Du hast irgendeinen Namen und Anschrift (warum hast Du Dir denn eigentlich nicht wenigstens mal einen Ausweis zeigen lassen, Du hast dem Mann doch persönlich getroffen??), die kann die Polizei zumindest mal überprüfen. Wenn die sich als falsch erweist, können sie noch die Telefonnummer nachverfolgen und sich bei den Kleinanzeigen noch die hinterlegte Mailadresse holen, vielleicht führt das irgendwo hin.
      Falls der sowas schon öfter gemacht hat, liegen evtl ja auch weitere Anzeigen gegen ihn vor.
      Das alles kann die Polizei aber erst feststellen, wenn Du Dich endlich mal aufraffst, die zu Deinen Ungunsten begangene(n) Straftat(en), nämlich Unterschlagung und/oder Betrug, endlich anzuzeigen.

      Und mit einer Gegenanzeige "kommt" auch niemand "durch". Es steht jedem Bürger frei, jederzeit eine vermeintliche Straftat anzuzeigen. Ob tatsächlich eine begangen wurde und falls ja, von wem, das anhand der vorgelegten Unterlagen zu ermitteln ist dann Aufgabe der Ermittlungsbehörden. Wenn Du hier die Kommunikation mit dem vermeintlichen Maler wahrheitsgemäß schilderst, werden jedwede Ermittlungen gegen Dich wegen was auch immer selbstverständlich umgehend wieder eingestellt (sofern sich der Wachbeamte nicht sowieso gleich weigert, eine eventuelle Anzeige dieses Clowns überhaupt erst aufzunehmen. Dürfen Polizeibeamte zwar eigentlich nicht verweigern, passiert aber trotzdem regelmäßig).
      Dein Kontrahent scheint geistig nicht unbedingt die hellste Kerze auf der Torte zu sein, "Körperverletzung" kommt hier sowieso nicht in Fragem, Du hast den Vogel nach der Wohnungsbesichtigung samt Geldübergabe doch nie wiedergesehen, oder? Also kannst Du ihn wohl kaum irgendwie körperlich verletzt haben (auch wenn der Wunsch danach evtl im weiteren Verlauf der Kommunikation verbal formuliert wurde...).
      In Frage kämen hier maximal Nötigung und/oder Beleidigung, wobei ich davon ausgehe, daß der Austausch von Nettigkeiten nach Deiner Schilderung wohl gegenseitig war.
      Also hör auf, Dir über so einen Blödsinn einen Kopf zu machen und handle endlich mal sinnvoll.

      Das heißt erstens, Strafanzeige bei der Polizei.

      Und zweitens kannst Du parallel dazu auch schon mal zivilrechtlich Fakten schaffen. Falls Du rechtsschutzversichert bist ohne Selbstbeteiligung, kannst Du die ganze Angelegenhait direkt einem Anwalt übergeben.
      Falls nicht, musst Du selbst tätig werden. Hör auf, nutzlose "Chats" zu führen, sondern formuliere eine formgerechte Rückforderung mit ebenso formgerechter Fristsetzung (wie sowas auszusehen hat, kannst Du ergoogeln) auf echtem Papier und schicke das per Einwurfeinschreiben an die Dir vorliegende Adresse.
      Entweder kommt das unzustellbar zurück, dann weißt Du direkt schon mal, daß Name und/oder Adresse falsch waren (was auf einen von Anfang an vorhandenen betrügerischen Vorsatz verweisen würde), oder eben nicht. In letzterem Fall beantragst Du nach Verstreichen der gesetzten Frist einen Mahnbescheid (auch das kannst Du googlen, ist heutzutage online möglich und garnicht so kompliziert) und wartest dann ab, wie der Gegner reagiert.
      Hi Vielen Dank für die ausführliche Antwort, ich habe heute Anzeige erstattet und es wird an die Staatsanwalt weitergeleitet alles weiter werde ich dann noch sehen... Viel Sagen kann ich dazu nicht da ich denke dass es Eingestellt werden wird weil Aussage gegen Aussage steht aber ich wollte es jetzt trozdem nicht so stehen lassen.

      Da er mir Sympatisch rüber kam und ich ihm vertraut habe beim Treffen habe ich mir denn Personalausweis nicht vorzeigen lassen, ich wollte erst dass Material mit ihm zusammen kaufen da ich aber nur für ein Tag vor Ort meiner Wohnung war habe ich gedacht ist es besser wenn ich ihm dass Geld fürs Material hinterlege und einen Wohnungsschlüssel was leider Falsch war.

      Keine Rechnung habe ich noch nicht erhalten und eine Frist habe ich ihm auch gesetzt innerhalb einer Woche kam aber nichts mehr zurück von ihm daher habe ich jetzt heute auch Anzeige erstattet wegen Betrug.

      Alles weitere werde ich jetzt sehen wie sich dass ganze Entwickelt anhand der Handy Nummer können Sie hoffentlich die Persönlichen Daten anfragen denn Chatverlauf und alle Infos die ich über ihn hatte habe ich ebenfalls an die Polizei weitergegeben.

      Was ich nur nicht verstehe dass der Typ nicht gesperrt wird bei Ebay-Kleinanzeiger obwohl es offensichtlich ist also denn Support von Ebay-Kleinanzeiger finde ich unterste Schupplatte auch wenn dort kein richtiger Support angeboten wird hätten die anhand des Chatverlauf die Person sperren können...

      Danke euch allen
    • Schützin schrieb:

      Von welcher Summe reden wir hier eigentlich?

      Poste bitte mal den Link zum Userprofil des angeblichen "Malers". Klicke dafür in Deinem Kleinanzeigenprofil im Chat auf seinen Namen , dann kommst Du zu seinem Profil. Den Link dann bitte hier posten.

      Coolman90 schrieb:

      wenn er mit der Arbeit fertig ist würde ich eine Rechnung bekommen
      Hast Du das mit der Rechnung, die Du bekommen solltest, schriftlich? Hat der Dir gegenüber vielleicht sogar im Chat-Verlauf nachweisbar schriftlich behauptet, gewerblich tätig zu sein?
      Eine Rechnung habe ich nicht bekommen von ihm, da er die Arbeit auch gar nicht ausgeführt hat und ob er gewerblich tätig ist habe ich ihn auch gar nicht gefragt, da er von sich aus auch gemeint hat dass ich eine Rechnung bekommen würde wenn er fertig ist daher bin ich auch davon ausgegangen dass er gewerblich tätig ist.

      Spielt auch glaube ich gar keine Rolle mehr, da ich sowieso Anzeige wegen Betrug erstattet habe.

      Bezahlt habe ich ihn noch gar nicht es ging mir lediglich um dass Geld welches ich vorgestreckt hatte wegen denn Materialkosten aber dass werde ich wohl sowieso nicht mehr sehen.

      Mal schauen wie dass ganze weiter geht aber ich denke mal dass es eingestellt wird, da Aussage gegen Aussage stehen wird.

      Danke trozdem euch allen für die Tipps und Infos
    • Coolman90 schrieb:

      da er von sich aus auch gemeint hat dass ich eine Rechnung bekommen würde wenn er fertig ist
      Hat er das schriftlich "gemeint" ??
      Kannst Du also belegen, daß er Dir eine ordentliche Rechnung in Aussicht gestellt hat?!
      Falls ja, poste bitte mal den genauen Wortlaut, den er Dir zum Thema "Rechnung" geschrieben hat.

      Außerdem fehlt hier immernoch der Link zum Nutzerprofil des sauberen Herrn.

      Und die Frage, um welche Summe der dich betrogen hat, ist auch noch offen.
    • Deswegen frage ich, ob es einen nachprüfbaren schriftlichen Beleg dafür gibt, daß der Kerl eine ordentliche Rechnung versprochen hat. Damit hätte er Gewerblichkeit bestätigt. Und dann wäre es ok, hier auch Namen und Anschrift des "Malers" zu veröffentlichen, denn Gewerbetreibende haben Impressumspflicht. Und das vorgeschriebene Impressum darf natürlich auch anderswo veröffentlicht werden, wenn es um eben diese gewerbliche Tätigkeit geht.
      Die Daten einer Privatperson hingegen darf man nicht einfach so ins Netz stellen, auch wenn man mit demjenigen Ärger hat.

      Allerdings scheint dem Coolman90 erstens die ganze Angelegenheit insgesamt doch nicht so besonders wichtig zu sein, da er Fragen zur Sache nicht beantwortet.
      Darüber hinaus scheint es ihm zweitens auch ziemlich egal zu sein, ob evtl noch andere Leute auf diesen windigen Typen hereinfallen. Solange der Link zum Userprofil nicht kommt, kann nichtmal eine Meldung an die Kleinanzeigenredaktion erfolgen, damit der mal aus dem Verkehr gezogen wird...
    • Guppi schrieb:

      Name und Anschrift des Malers. Wieso kommt das nicht. So kann keiner helfen
      Habe ich alles der Polizei schon mitgeteilt zumindest was ich wusste alles weitere haben die an die Staatsanwaltschaft weitergegeben jetzt werde ich abwarten, mehr kann man leider nicht machen.

      Eine Rechnung habe ich nicht bekommen, da auch die Arbeit noch gar nicht ausgeführt wurden ist. Ich habe lediglich nur dass Geld vorgestreckt fürs Material was er einbehalten hat und danach hat er mich ständig hingehalten bis dann nichts mehr zurückgekommen ist.

      Dass Profil möchte ich hier nicht veröffentlichen, alles weitere habe ich schon der Polizei mitgeteilt welche meine Anzeige aufgenommen hat.

      Dennoch vielen Dank für eure Antwort und Tipps.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Coolman90 ()

    • Daß Du keine Rechnung bekommen hastm, haben wir inzwischen begriffen.
      Das ist ja auch nicht die Frage. Die lautet, ob Du eine schriftliche Bestätigung hast, daß der angebliche Maler Dir eine Rechnung ausstellen würde, wenn er fertig ist!!?
      Und es ist nicht sonderlich sozial, andere möglicherweise ahnungslos in dieselbe Falle tappen zu lassen, weil der Kleinanzeigenaccount dieses Typs nicht gemeldet und gesperrt wird X(
    • Guppi schrieb:

      Warum hast du überhaupt hier geschrieben?? Bringt ja keinen weiter
      Weil ich mich darüber informieren wollte was ich für Rechtliche Möglichkeiten habe um gegen solche Personen vorgehen zu können und weil ich betrogen wurden bin um 250 €

      Im großen und ganzen werde ich dass Geld sowieso nicht mehr sehen aber Hauptsache ich habe Anzeige erstattet, da ich nicht weiß ob es der jenige schon öfters abgezogen hat bei anderen.

      Jetzt kann ich leider nur abwarten ob und was zurückkommt von der Staatsanwaltschaft danke trozdem euch allen.
    • Schützin schrieb:

      Daß Du keine Rechnung bekommen hastm, haben wir inzwischen begriffen.
      Das ist ja auch nicht die Frage. Die lautet, ob Du eine schriftliche Bestätigung hast, daß der angebliche Maler Dir eine Rechnung ausstellen würde, wenn er fertig ist!!?
      Und es ist nicht sonderlich sozial, andere möglicherweise ahnungslos in dieselbe Falle tappen zu lassen, weil der Kleinanzeigenaccount dieses Typs nicht gemeldet und gesperrt wird X(
      Nein eine Schriftliche Bestätigung habe ich nicht bekommen, da er es mir nur Persönlich gesagt hat dass wenn er fertig ist mit denn Renovierungsarbeiten in der Wohnung, dass er mir eine Rechnung (Quittung) geben würde.

      Sein Account habe ich auf Ebay-Kleinanzeigen gemeldet, aber es scheint denn Support von Ebay-Kleinanzeigen nicht zu interessieren troz der ganzen Chatverläufe...

      Die meinten nur man solle es versuchen Privat in Ruhe zu klären eine wirkliche Antwort kam von dennen nicht zurück und über Telefon kann man die ja leider nicht erreichen, daher wundert es mich auch nicht dass immer mehr Betrüger die Plattform missbrauchen...

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