Quoka: um Nintendo Switch betrogen.

    • MatthiasS schrieb:

      Was soll ich Ihrer Meinung nach als nächsten Schritt unternehmen?
      Was genau steht denn eigentlich in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft?
      Wurde die Beschuldigte bereits wegen schwerwiegenderer Straftaten verurteilt? Oder ist ein entsprechendes Verfahren noch anhängig?

      Ich würde grundsätzlich gegen die Einstellung erstmal Widerspruch einlegen. Das Recht hast Du binnen 14 Tagen (Frist unbedingt einhalten!!). Und es kostet nichts.
      Häufig ist überhauptnicht einzusehen, wieso weitere Straftaten unter den Tisch fallen sollen, nur weil die Beschuldigte bereits wegen anderer, schwerwiegenderer angeklagt wurde.
      Sofern der Betrug zu Deinen Lasten zB erst begangen wurde, als das Verfahren, auf das das Schreiben der Staatsanwaltschaft sich bezieht, bereits lief, dann hat der an Dir begangene Betrug insofern Relevanz, als daß er zB zeigt, daß die Beschuldigte überhauptkeine Reue oder Schuldbewusstsein an den Tag legt, da sie weitere Straftaten beging, während bereits das Ermittlungsverfahren gegen sie lief.
      Außerdem: Sofern das andere Ermittlungsverfahren noch läuft und noch garkeine Verhandlung stattgefunden hat oder noch kein Urteil gesprochen wurde, besteht ja auch durchaus die Möglichkeit, daß die Angeklagte in diesem Verfahren unerwartet freigesprochen wird. Und sei es nur wegen eines Verfahrensfehlers. Und dann könnte sie wegen des Betruges an Dir auch nicht mehr angeklagt werden, wenn die Ermittlungen diesbezüglich bereits endgültig eingestellt wurden.

      Im Übrigen könntest Du Dich mit Deinem Auskunftsersuchen in Bezug auf die aktuelle Anschrift der Beschuldigten tatsächlich, wie von Uwe64 vorgeschlagen, telefonisch oder schriftlich an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden. Du hast zwar kein "Recht" auf diese Auskunft, weder bezüglich des obengenannten noch aufgrund sonst irgendeines anderen Paragraphen, aber vielleicht bekommst Du ja direkt von der Staatsanwaltschaft trotzdem irgendwelche sachdienlichen Infos.
      Falls bereits eine Verhandlung stattgefunden hat und die Beschuldigte verurteilt wurde, müsstest Du diese Info (Ausgang des gerichtlichen Verfahrens) aufgrund von Absatz 3 erhalten. Und falls die Dame zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde, müsste zB ihre gegenwärtige ladefähige Anschrift eine Justizvollzugsanstalt sein. Somit wären Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid zumindest zustellbar. Zu pfänden gäbe es da zwar wahrscheinlich nichts. Wobei ich nicht weiß, ob der Lohn eines Häftlings im Knast pfändbar wäre, ich befürchte allerdings, eher nicht.

      Allerdings ist ein Vollstreckungsbescheid, wenn man ihn erstmal hat, ja immerhin 30 Jahre gültig. Es kommt halt drauf an, wie optimistisch Du selbst bist. Wenn Du die Hoffnung hast, daß sich die Beschuldigte in den nächsten 30 Jahren bessert und es irgendwann doch noch was zu holen gibt, dann besorg Dir den vollstreckbaren Titel und leg ihn für später beiseite.

      Falls nicht, kannst Du eigentlich garnichts tun, außer den Fall abzuhaken :(