Quoka: um Nintendo Switch betrogen.

    • Quoka: um Nintendo Switch betrogen.

      Hallo!
      Ich wurde am 05.09.2019 um eine Switch betrogen. Die Verkäuferin soll Stefanie Hinsch heißen und Nähe Stade/Hemmoor wohnen.
      Ich habe ein Bild ihres Ausweises und ihrer Bankkarte.
      Bezahlt habe ich über Banküberweisung.
      Paar Tage danach war ich bei der Polizei, sie meinten, ich solle mich in zwei Wochen, also diese Woche ca., nochmal melden.
      Könnte mir das negativ angerechnet werden, wenn ich die Bilder veröffentliche? Sonst würde ich das natürlich nachreichen.
      Anwalt und diese Woche dann die Polizei wurden informiert.
      Vielleicht hat ja auch jemand anderes Erfahrung mit dieser Dame gesammelt!
      LG
    • Mir wurden die Kopien von Bankkarte und Ausweis zur Prüfung weitergeleitet.

      Es sind beides Kopien von echten Dokumenten und die Inhaberin ist eine reale existierende Person. Aus diesem Grund verbietet sich ein Veröffentlichung.

      @Miri
      Wenn du bis jetzt noch keine Ware oder eine Rückzahlung erhalten hast, dann gehe wie angekündigt erneut zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Betrugsverdachtes. Die bringt dir allerdings das Geld auch nicht wieder. Die reale Adresse solltest du dadurch jedoch erfahren

      Sollte dir bereits jetzt die wahre Adresse bekannt sein, dann fordere die Verkäufern per Einschreiben (Einwurfeinschreiben!) auf, bis zum ...<Datum> dir entweder die Ware zu liefern oder das Geld zu erstatten. Mit dem (Erfüllungs-)Datum ist der Eingang der Ware bzw. des Geldes auf deinem Konto gemeint.
    • @YmxlZXA=
      Danke fürs Prüfen!
      Eine Frist habe ich ihr gesetzt und sie wurde auch gelesen (per Whatsapp). Morgen oder am Montag erstatte ich dann die Anzeige und mache das, was du mir beschrieben hast, wenn ich die Adresse dann bekomme.
      Durch den Anwalt sehe ich dann hoffentlich auch mein Geld wieder.
      Darf ich die Bankverbindung hier posten oder soll das nicht veröffentlicht werden?
      Kann ich den Namen online lassen?
      LG
    • Miri schrieb:

      Darf ich die Bankverbindung hier posten oder soll das nicht veröffentlicht werden?
      Das ist derzeit nicht mehr erforderlich ;)

      Miri schrieb:

      Kann ich den Namen online lassen?
      Die Mods würden das schon editieren, denke ich. Immerhin ist das der Name der Inhaberin des Kontos, auf das du gezahlt hast, aber nicht beliefert worden bist.


      Miri schrieb:

      was du mir beschrieben hast, wenn ich die Adresse dann bekomme.
      Meist ist dazu Akteneinsicht durch einen Anwalt nötig, eigentlich auch vorgeschrieben, aber manchmal ...
    • Ob ihr tatsächlich Kontakt hattet mit der Kontoinhaberin / Ausweisinhaberin, sei mal dahingestellt.
      Bitte mal diesen Thread durchlesen: Finanzagenten / Was ist ein Finanzagent / eine Finanzagentin ?
      Vermutlich ist die Kontoinhaberin nicht diejenige, die euch betrogen hat, sondern sie hat möglicherweise "nur" das Geld auf ihrem Konto entgegengenommen und dann an einen Unbekannten weitergeleitet, ohne sich im Klaren zu sein, daß sie in eine Straftat verwickelt ist und sich der Geldwäsche schuldig macht.
      Das ändert aber natürlich nichts daran, daß sie zivilrechtlich für den euch entstandenen Schaden haftet.
    • Weil es wesentlich wahrscheinlicher ist, daß sie als Finanzagentin angeheuert wurde als daß ein Täter oder Täterin den eigenen Ausweis an die Opfer versendet.

      Das kommt zwar in sehr seltenen Ausnahmefällen auch mal vor, dann handelt es sich beim Täter in der Regel um einen Spiel- oder Drogensüchtigen, dem es völlig wurscht ist, was evtl irgendwann in der Zukunft passiert, solange er seine Sucht jetzt sofort befriedigen kann.
      Aber in der überwiegenden Anzahl der hier bei Auktionshilde gemeldeten Betrugsfälle sind die Kontoinhaber entweder als Finanzagenten unterwegs.
      Oder sie sind auf so einen Schwachsinn hereingefallen: "Unfreiwillige Kontoinhaber"
    • MatthiasS schrieb:

      Kann ich die Adresse dieser Frau nun bei der Polizei erfragen?
      Da der Betrugsfall bereits aus September ist, stehen die Chancen ganz gut, daß die Polizei zumindest die Daten der Kontoinhaberin bereits von der Sparkasse erhalten hat.
      Du kannst also mal versuchen, ob Du selbst Auskunft erhältst von den Ermittlungsbehörden. Wie weiter oben schon gesagt wurde: Regulär bekommt nur ein Anwalt Akteneinsicht.
      Aber häufig bekommt man auch als Geschädigter / Anzeigenerstatter die benötigte Auskunft, um zivilrechtliche Schritte einzuleiten.

      MatthiasS schrieb:

      Von meiner Anzeige habe ich auch schon Feedback erhalten.
      Könntest Du das näher erläutern?
      Von wem hast Du welches Feedback erhalten?
    • Ich habe im September Anzeige erstattet. Letzte Woche habe ich nun einen Brief von der Staatsanwaltschaft Stade erhalten. Die besagte Dame wurde bereits für schwerere Vergehen belangt. Ich habe heute bei der Polizei angerufen, ob ich die Adresse von dieser Dame bekomme, jedoch lässt sich ohne Anwalt nichts machen. Hat zufälligerweise einer die Adresse von der Dame?
    • MatthiasS schrieb:

      Ich habe im September Anzeige erstattet. Letzte Woche habe ich nun einen Brief von der Staatsanwaltschaft Stade erhalten. Die besagte Dame wurde bereits für schwerere Vergehen belangt. Ich habe heute bei der Polizei angerufen, ob ich die Adresse von dieser Dame bekomme, jedoch lässt sich ohne Anwalt nichts machen. Hat zufälligerweise einer die Adresse von der Dame?
      Ok, das ändert die Ausgangslage. Das klingt dann so, als sei das hier tatsächlich einer der eher seltenen Fälle, in denen ein Täter bzw in diesem Fall eine Täterin mit den eigenen Daten betrügerisch unterwegs ist.
      Für die Opfer sind das häufig die frustrierendsten Fälle, weil sie in den betreffenden Threads miterleben müssen, wie sich zum Teil jahrelang ein Opfer nach dem anderen meldet, ohne daß anscheinend das Rechtssystem irgendetwas dagegen tun kann oder will. Die betreffenden Täter eröffnen ein Bankkonto nach dem anderen, immer auf den eigenen Namen. Sie wechseln häufig den Wohnsitz, tauchen hier auf und dort wieder unter. Es melden sich zum Teil sogar Leute in den Threads, die berichten, daß die betreffende Person auch Bekannte oder Verwandte abgezockt hat.

      Hin und wieder kommt dann mal die Meldung, daß es ein Gerichtsverfahren geben wird oder kürzlich gegeben hätte. Bei den ersten 2-3 Verfahren wegen Betruges bekommen die Täter in der Regel Geld- oder Bewährungsstrafen. Im Klartext bedeutet das dann, die Täter verlassen das Gerichtsgebäude, setzen sich an den nächstbesten Computer und betrügen direkt erstmal ein paar Dutzend weitere Leute, um von der Beute dann die Gerichtskosten und die Geldstrafe zu bezahlen.
      Betrug ist kein Kapitalverbrechen, auch notorische Wiederholungstäter kommen in der Regel nicht in Untersuchungshaft, sondern bleiben bis zur Verurteilung zu einer tatsächlich abzusitzenden Haftstrafe durchgehend auf freiem Fuß. Und betrügen sogar dann noch eifrig weiter, wenn bereits ein Verhandlungstermin bezüglich der bis dahin nachweisbaren Taten anberaumt wurde.
      Frei nach dem Motto "Ist der Ruf erst ruiniert, betrügt man völlig ungeniert" ist bei solchen Tätern Hopfen und Malz verloren. Bei denen ist natürlich nichts zu holen, sie haben, wenn der Gerichtsvollzieher sie denn überhaupt mal zu fassen bekommt, längst die EV abgegeben. Obwohl die Geschädigten zähneknirschend miterleben, daß offensichtlich ständig weitere Betrogene Geld auf ein Konto des betreffenden Täters überweisen, ist natürlich nie Geld da, wenn der Gerichtsvollzieher irgendwas pfänden will.
      Nach einigen Jahren muss der Täter dann in der Regel tatsächlich mal eine Haftstrafe antreten. Dann kehrt hier bei Auktionshilfe im betreffenden Thread entsprechend für einige Monate oder auch mal ein Jahr Ruhe ein. Aber man kann die Uhr danach stellen, kaum hat der Täter die üblichen 2/3 der Strafe abgesessen und kommt auf Bewährung raus, melden sich kurz danach im Thread auch wieder die nächsten betrogenen Käufer. ;(
    • Du musst wissen um wieviel Geld es geht und ob dir das Wert ist. Bei 250 oder 350 Euro Verlust sehe das als Lehrgeld an. Ansonsten wenn du finanziell auf Hilfe von Ämtern angewiesen bist kann man Prozesskostenhilfe beantragen, dann übernimmt die Gerichtskasse die Anwaltskosten.

      Deutschland und seine Verbrecherschutzgesetze halt :(

      Und von der Tante ist nichts zu holen wie man sieht , somit zahlt man nur noch eine Menge drauf und bekommt es nie wieder, weil die ein Leben lang vom Staatsgeldern leben und immer weiter machen werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Uwe64 ()

    • Uwe64 schrieb:

      Das ist falsch was die Polizei sagt. §406d StGB besagt die Behörden sind Auskunftspflichtig auch gegenüber dem Opfer. Somit Staatsanwaltschaft anschreiben und Informationen gemäß dieses § anfordern.
      strafgesetzbuch-stgb.de/stpo/406d.html

      (1) Dem Verletzten ist, soweit es ihn betrifft, auf Antrag mitzuteilen:
      1.die Einstellung des Verfahrens,
      2.der Ort und Zeitpunkt der Hauptverhandlung sowie die gegen den Angeklagten erhobenen Beschuldigungen,
      3.der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens.

      Da steht kein Wort davon, daß die Strafverfolgungsbehörden dem Geschädigten die Anschrift der Beschuldigten mitteilen müssen.
      Der Auskunftspflicht ist die zuständige Staatsanwaltschaft nachgekommen, indem sie die Einstellung des Verfahrens in Bezug auf seine Strafanzeige mitgeteilt haben.
      Möglicherweise würde ihm auf Anfrage auch noch mitgeteilt, wann + wo das Verfahren gegen die Beschuldigte stattfindet, dessentwegen seine eigene Anzeige nicht mehr ins Gewicht fällt.
      Weitergehende Auskünfte und Informationen bekommt man dann nur noch per Akteneinsicht. Und die bekommt eben nur ein Anwalt.
    • Hatte die Moderation gestern gebeten den Kommentar zu löschen, was jedoch nicht getan wurde. Hatte mich im Paragraphen und Gesetzbuch vertan.

      Akteneinsicht beantragen: das Opfer in einem Strafverfahren gemäß § 406e StPO – dabei muss der Antragsteller allerdings ein sogenanntes berechtigtes Interesse an der Auskunft haben –,

      Ein Strafverfahren liegt vor und ein berechtigtes Interesse des Opfers.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Uwe64 ()