Schadensersatzregelung für Depots

    • Schadensersatzregelung für Depots

      Dürfen beide Ehepartner über ein Wert-
      papierdepot jeweils selbstständig ver-
      fügen, so sind gegenseitige Schadenser-
      satzansprüche ausgeschlossen, wenn ein
      Partner ohne Wissen des anderen Wertpa-
      piere verkauft hat. Das berichtet die
      Zeitschrift "OLG-Report" unter Berufung
      auf ein Urteil des Oberlandesgerichts
      (OLG) Frankfurt.

      Denn rechtlich stünden die Papiere in
      diesem Fall nicht ohne weiteres im Mit-
      eigentum des jeweils anderen Partners.
      Etwas anderes gelte nur, wenn beide
      Eheleute nur gemeinsam Verfügungen
      treffen dürften. (Az.: 15 U 166/03)
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