Dürfen beide Ehepartner über ein Wert-
papierdepot jeweils selbstständig ver-
fügen, so sind gegenseitige Schadenser-
satzansprüche ausgeschlossen, wenn ein
Partner ohne Wissen des anderen Wertpa-
piere verkauft hat. Das berichtet die
Zeitschrift "OLG-Report" unter Berufung
auf ein Urteil des Oberlandesgerichts
(OLG) Frankfurt.
Denn rechtlich stünden die Papiere in
diesem Fall nicht ohne weiteres im Mit-
eigentum des jeweils anderen Partners.
Etwas anderes gelte nur, wenn beide
Eheleute nur gemeinsam Verfügungen
treffen dürften. (Az.: 15 U 166/03)
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