xxx Bildagentur, Verdacht gezielter Abmahnung

    • xxx Bildagentur, Verdacht gezielter Abmahnung

      Ich bekam Post von besagter Agentur. Da stand, ich hätte unrechtmäßig Bildmaterial aus ihrem Portfolio verwendet. Als ich das Bild gesehen hatte, war mir klar woher das stammt.
      Das war ein kostenloses Bild von Pixelio. Scheinbar habe ich vergessen den Bildquellennachweis in meinem Angebot einzufügen. Jetzt will der Urheber 250,-€ plus Märchensteuer
      für eine Nachlizensierung von mir. Er verzichtet dabei großzügig auf eine anwaltliche Abmahnung nebst Unterlassungserklärung. Scheinbar sieht er selbst schon keine Erfolgsschancen mehr
      und hofft, dass wieder ein Dummer aufgestanden ist und zahlt.
      250,- € für ein ehemals kostenloses Bild finde ich etwas happich. Genauso sieht es auch das Kammergericht Berlin in einem Beschluß vom 07.12.2015 (Az. 24 U 111/15).
      Ich werde natürlich nicht zahlen und mich auf einen, für die Agentur vermutlich aussichtslosen, Rechtsstreit einlassen.
      Nur noch soviel, schwarze Schafe gibt es im Netz zuhauf. Da werden gezielt kostenlose Bilder gestreut um dann Leute abzumahnen weil sie irgendwelche Lizensvereinbarungen übersehen haben.
      Diese Lizensvereinbarungen sind so gehalten, dass man "immer" irgend einen Fehler machen kann. Sch... Bildersuche bei Tante G__gle.
    • huggo80 schrieb:


      250,- € für ein ehemals kostenloses Bild finde ich etwas happich. Genauso sieht es auch das Kammergericht Berlin in einem Beschluß vom 07.12.2015 (Az. 24 U 111/15).
      Ich werde natürlich nicht zahlen und mich auf einen, für die Agentur vermutlich aussichtslosen, Rechtsstreit einlassen.

      Du scheinst überlesen zu haben, dass der ursprünglich verlangte Betrag nur reduziert wurde - zahlen musste der "Kopierer" trotzdem
    • ob ein Rechtsstreit für die Agentur wirklich aussichtslos wäre, kommt darauf an wie das Bild genutzt wurde, und wie die Nutzungslizenz für das Bild aussieht... nur redaktionelle oder redaktionell und kommerzielle Nutzung.

      Was die redaktionelle und kommerzielle Nutzung angeht ...:

      Pixelio schrieb:

      IV. Urheberbenennung und Quellenangabe

      Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen: ‚© Fotografenname / PIXELIO'

      Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muß zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zuwww.pixelio.de erfolgen.

      Bei der isolierten Darstellung des Bildes durch direkten Aufruf der Bild-URL ist eine Urheberbenennung nicht erforderlich.

      Da von einer "Nachlizenz" die Rede ist, tippe ich mal auf eine Lizenz zur ausschliesslich redaktionellen Nutzung?
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JusticeHunter ()

    • Eigentlich steht alles schon in der Eröffnung. Das Bild wurde kostenlos angeboten und ich hätte nur die Bildquellenangaben einfügen müssen. Habe ich gemacht, ... oder auch nicht? Da das Angebot älter als 90 Tage ist, ist es nicht mehr aufrufbar. Der Screenshot, welchen mir der Urheber gesendet hat, zeigt nur mein Angebot, nicht aber den Verkaufstext. In diesem könnte ja die Quellenangabe stehen. Wie gesagt, das war im April. Jetzt bietet er mir an, und das steht auch schon in der Eröffnung, das Bild nachträglich zu lizensieren als ob ich es bei ihm gekauft hätte, nur weil ich vermutlich die Quellenangaben vergessen haben soll. Und dabei verzichtet er auf eine anwaltliche Abmahnung nebst Unterlassungserklärung, ganz nach dem Motto, wir verschicken mal 100 Briefe inkl. Rechnung und schauen dann wer zahlt.

      @hasjana Keine Sorge ich habe da nichts überlesen. Beim Beschluß des besagten Kammergerichtes in Berlin handelt es sich um einen Beschluß und nicht um ein Urteil, es musste auch niemand hundert Euro zahlen. Das Bild wurde auch nicht einfach "kopiert", sondern offiziell bei Pixelio runtergeladen. Das Gericht hat nur festgestellt, dass der geforderte Preis in einem Mißverhältnis steht und hat einen Rundungswert in den Raum gestellt. Und da die Anwaltskosten bei einem Streitwert von fiktiven 100 € kein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis haben, versucht er es erstmal mit einer Rechnung. Der Mahner kann doch nicht einfach ein bereits kostenlos lizensiertes Bild zu einem Kostenpflichtigen machen. Desweiteren kann er mir auch nicht nachweisen welcher Schaden ihm entstanden sei. Schadenshöhe für ein kostenloses Bild ??? Das lässt sich schwer definieren.
      Ich sitz das dann mal aus.

      In diesem Sinne

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von huggo80 ()

    • huggo80 schrieb:

      Desweiteren kann er mir auch nicht nachweisen welcher Schaden ihm entstanden sei.
      Genau und da liegt das Problem.
      Du hast das Bild genutzt um was zu Verkaufen - warum kein eigenes Bild machen Faulheit?
      Du hast dich also an dem Werk bereichert.
      Vieleicht wollte der Besitzer das ja nicht und wollte sein Bild nur für Ungeldliche Dinge frei geben?
      Ich wäre auch stinkig wenn jemand meine Bilder "klaut" um damit Geld zu machen.
      Nicht weil es im Netz zum runterladen ist heißt das auch es wäre UMSONST
      Gilt auch für Musik, Filme genauso wie für Texte
      Vieles ist da auch nur für den privaten Gebrauch und nicht für die Masse bzw. um auf Kosten anderer Geld zu verdienen.
    • Jetzt pass mal auf, das dir der erhobene Zeigefinger nicht einfriert und abbricht. Dann kannst du nur noch den Mittelfinger heben.

      Ich wollte mit meinem Post doch nur andere User auf dieses Thema sensibilisieren.

      m_atze schrieb:

      warum kein eigenes Bild machen Faulheit?
      Das wäre eine Möglichkeit, dafür gibt es aber solche Anbieter wie Pixelio

      m_atze schrieb:

      Du hast dich also an dem Werk bereichert.
      Nein, ich habe dieses Bild lizensfrei erworben, erwerben bedeutet nicht gleich bezahlen.

      m_atze schrieb:

      Ich wäre auch stinkig wenn jemand meine Bilder "klaut" um damit Geld zu machen.
      Auch nein. Ich habe nicht als gewerblicher Verkäufer gehandelt sondern als Privater. Ich habe nur etwas von meinem Eigentum, weit unter dem Einkaufspreis, veräußert. Damit habe ich keine Gewinne generiert. Wenn ich meiner Nachbarin Eier vom Wochenmarkt mitbringe und von ihr das Geld kassiere, ist das auch kein Geschäft im rechtlichen Sinne. Ich hab ihr nur das Geld ausgelegt (geliehen) und den Transport übernommen. Zum Thema "geklaut" hab ich ja schon eins weiter oben geschrieben.

      m_atze schrieb:

      Nicht weil es im Netz zum runterladen ist heißt das auch es wäre UMSONST
      Nicht einfach nur zum runterladen, sondern es wurde als lizensfreies Bild angeboten, vom Urheber selbst zur Verfügung gestellt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von huggo80 ()

    • huggo80 schrieb:

      Ich wollte mit meinem Post doch nur andere User auf dieses Thema sensibilisieren.

      Hast Du. Aber dann schmeiss ich mal gleich dazwischen, dass man demnach Bilder von pixelio bei ebay nicht verwenden kann. Denn entweder verstö´ßt man gegen die Lizenzbestimmung, die ja hier oben schon verlinkt wurde oder man verstößt gegen die ebay-AGB, konkret gegen den Grundsatz zu den ebay-Bilderstandards.

      ebay in seiner unendlichen Güte und Weisheit schrieb:



      Folgendes ist nicht zulässig:
      • Fotos, die den Artikel nicht korrekt darstellen.
      • Platzhalterbilder, um Botschaften zu vermitteln.
      • Standardbilder bei Artikeln, die gebraucht, beschädigt oder defekt sind.
      • Fotos mit zusätzlich hinzugefügtem Rahmen.
      • Fotos, denen Sie Text, Grafiken oder Marketing-Inhalte hinzugefügt haben.
      • Wasserzeichen jeder Art, auch solche zur Kennzeichnung der Urheberrechte.


      Mit anderen Worten: sobald einer Bilder von pixelio verwendet, kann er Probleme bekommen. Entweder mit pixelio (bzw dem jeweilgen Uhrheber beim Heben der Uhr) oder mit ebay.

      Und natürlich ist es dann naheliegend, dass manch ein Fotograf, der anders nicht zu Geld kommt, seine Bilder dort reinpackt und dann hofft, dass sie bei ebay wieder auftauchen. Ohne Kennzeichnung. Oder auch mit. Im letzteren Fall muss er nur die Angebote wegen Verstoß gegen den Grundsatz melden und futsch sind sie.

      Dass der Verkäufer gar nicht mitbekommt wer ihm da denn eigentlich ans Bein gepinkelt hat und für die Löschung der Artikel verantwortlich zeichnet und sich dann denkt "Dann mach ich den Vermerk eben raus" ist der nächste naheliegende Schritt. Und schon sind wir wieder da, wo Du im EP angefangen hast.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.