Neue Betrugsmasche angeblicher Fakeartikel / fjodkir-0

    • Neue Betrugsmasche angeblicher Fakeartikel / fjodkir-0

      Hallo,
      ich habe ein nagelneues Handy verkauft und verschickt, es ist auch angekommen. Sofort wurde ein Fall durch den Käufer eröffnet daß das Gerät ein angeblicher Fake ist. Ebay hat natürlich sofort Paypal eingefroren. Käufer reagierte auch nicht auf meine Fragen. Ohne Vorwarnung wurde der Fall zugunsten des Käufers geschlossen. Auf meine Nachfrage wurde mir ein angebliches Dokument von Samsung über den Kundendienst geschickt auf welchem steht daß das Gerät ein Fake sei. Nachdem ich mir das Dokument angeschaut habe ist mir aufgefallen daß die Adresse erfunden ist und die Telefonnummer auch nicht existiert. Ebay hat also seine Entscheidung auf einer Urkundenfälschung seitens des Käufers basiert. Habe das Dokument auch an Samsung geschickt, in der Antwort steht daß ich nicht das erste Opfer dieser Masche bin. Diese Mail habe ich auch an Ebay weitergeleitet. Ich habe mir sogar die Mühe gemacht die Adresse auf diesem Dokument auf googlemaps (ist ein Wohnblock) zu suchen und diesen Link an ebay geschickt. Trotz dessen wurde der Fall FÜR den Käufer geschlossen. Ebay fällt also auf diese Betrugsmasche herein und weigert sich dies anzuerkennen. Ich habe natürlich mit ebay telefoniert aber leider wird darauf verwiesen daß Ebay Deutschland nix macht wenn der Käufer über Ebay.com den Fall gemeldet hat.

      PS: wie füge ich einen Anhang hinzu?
    • Der Button Dateianhänge fehlt bei mir, evtl noch zuwenige Beiträge? Ich hab telefoniert, wurde weiterverbunden und dort wurde mir erklärt dass der Fall über ebay.com in den usa eröffnet wurde da der Kunde in Lettland wohnt. Ebay Deutschland hat angeblich keinen Einfluß auf die Entscheidungen von ebay in den usa. Habe natürlich auch mit ebay auf englisch geschrieben, aber denen scheint es egal zu sein dass hier jemand mit Urkundenfälschungen arbeitet, die machen sich also der Beihilfe zum Betrug schuldig.
    • Welchen Einfluß ebay.de auf ebay.com hat, ist deren Problem. Nicht Deines.

      ebay schrieb:

      Der PayPal-Verkäuferschutz hilft Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise weiter bei:
      • Zahlungsausfall, weil der Kontostand eines Käufers nicht gedeckt ist oder er die Lieferung grundlos bemängelt

      verkaeuferportal.ebay.de/verkaeuferschutz-international
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Hallo,

      gibt es keinen Button wo du dem geschlossenen Fall widersprechen kannst?

      Ich bin mir nicht sicher ob das bei eBay generell noch möglich ist aber ich hatte da vor ca. 1 Jahr mal ein Problem mit einer Käuferin die ein neues Designer Outfit bei mir gekauft und unter einem Vorwand dreckig und nach Rauch stinkend (also getragen) an mich zurück geschickt hatte.

      eBay hat dann im Nachhinein, nachdem Sie zu Gunsten der Käuferin entschieden und ihr das Geld bereits erstattet hatten, doch noch für mich entschieden- ich musste eine Bestätigung eines Reinigungsunternehmens vorlegen was per se schon schwierig genug war da 90% der Unternehmen scheinbar alle nicht bereit sind diese von eBay geforderten "Gutachten" auszustellen.

      Aber mit der Bestätigung von Samsung hast du ja schon einmal etwas in der Hand.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nevaeh ()

    • @Plauener:
      Könntest Du bitte mal das Bewertungsprofil Deines Käufers posten oder dessen eBay-Nick nennen? Das verstößt ja nicht gegen irgendwelche Regeln oder den Datenschutz, es handelt sich nur um ein anonymes Nutzerprofil. Aber evtl melden sich dann ja noch weitere betroffene Verkäufer, die vom selben Käufer betrogen wurden.

      Es ist zwar in höchstem Maße ärgerlich, daß eBay Dich da dermaßen in die Pfanne gehauen hat. Aber grundsätzlich besteht der Kaufvertrag ja nicht nur bei eBay, sondern auch in der realen Welt !!
      Du solltest daher jetzt mal die Keulen des realen Lebens auspacken und

      1.) eine Betrugsanzeige erstatten bei der Polizei, denn das, was Dein Käufer da abgezogen hat, ist eiskalter vorsätzlicher Betrug und somit eine Straftat.
      2.) den nach wie vor rechtsgültigen Kaufvertrag bzw die Bezahlung der bereits gelieferten Ware zivilrechtlich durchsetzen. Soll heißen, schick dem Käufer eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung und anschließend nen Mahnbescheid. Notfalls nimm Dir 'nen Anwalt und verklage den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises.
    • Laut den AGB von ebay ist evtl doch ebay Deutschland verantwortlich?, Zitat:


      Der Vertragspartner eines Nutzers ist bei einem Sitz des Unternehmens oder Wohnsitz der natürlichen Person
      • in der EU mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs die eBay GmbH, Albert-Einstein-Ring 2-6, 14532 Kleinmachnow, Deutschland,
      • im Vereinigten Königreich die eBay (UK) Limited, 1 More London Place, London, SE1 2AF, Großbritannien
      • außerhalb der EU mit Ausnahme der USA, Kanadas und Indiens die eBay Marketplaces GmbH, Helvetiastraße 15-17, 3005 Bern, Schweiz
      • in Kanada die eBay Canada Limited, 500 King Street West, Suite 200, Toronto, ON M5V 1L9, Kanada
      • in Indien die eBay Singapore Services Pte Ltd, 10 Collyer Quay, #10-01 Ocean Financial Centre, Singapore 049315
      • in den USA die eBay Inc., 2145 Hamilton Ave., San Jose, CA 95125, USA
      Der jeweilige Vertragspartner wird nachfolgend als „eBay” bezeichnet.
    • fjodkir-0
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…tems=200&userid=fjodkir-0

      Ach Du Elend...
      Hast Du die Ware ebenfalls nach Lettland versendet?? =O
      War die Lieferanschrift eine richtige Adresse oder ein Postfach oä?
      Den Kaufaccount halte ich für kompletten Fake, der wurde ja eben erst angemeldet und alle Bewertungen stammen von chinesischen Bewertungsmaschinen.
      Wer weiß, wieviele Verkäufer der parallel noch abgezockt hat...


      Grundsätzlich ist ein europäisches Mahnverfahren gegen einen Schuldner in Lettland durchaus möglich. Lettland ist ja EU-Mitglied.
      Bei einem Account, der offensichtlich nur für Betrugszwecke angelegt wurde, bezweifle ich allerdings, daß die vorliegenden Daten real sind :(
    • Der Käufer hat sich wahrscheinlich über ebay.com angemeldet und eingeloggt und dort auch den Streitfall geöffnet.
      Deswegen wurde der Fall über USA abgewickelt, die sind zuständig für alle Mitglieder aus Ländern, die keine eigene eBay-Plattform haben (wie zB Lettland).
      Dagegen kannst Du offenbar überhauptnichts tun, außer Du schließt bei Deinen Angeboten von vornherein den Auslandsversand aus.

      Bewertungsmaschinen werden von großen Händlern eingesetzt, besonders gerne in China. Sie geben Bewertungen automatisch ab. Manche bewerten automatisch zurück, sobald ein Käufer einen Kauf positiv bewertet (selbst dann, wenn er garnicht bezahlt hat). Andere bewerten automatisch, wenn der Artikel mit Paypal bezahlt wurde. Wenn ein Betrüger sich also bei einem frischen Account erstmal ein paar positive Bewertungen verschaffen will, kauft er bei einem Dutzend solcher Verkäufer mit Bewertungsmaschinen jeweils irgendeinen 1-EUR-Artikel und bekommt binnen weniger Stunden seine positiven Bewertungen.

      Hattest Du Dir von eBay mal die Anmeldedaten Deines Käufers geholt? Stimmen die überein mit der Lieferanschrift?
    • fjodkir-0 ( 10) Kein angemeldeter Nutzer

      Ein Mahnverfahren in Lettland würde nichts zu nichts führen. Das würde wegen falscher Kontaktdaten ins Leere laufen.
      Ein Besuch in der ebay Zentrale ist nicht der richtige Weg. Du bist doch kein Bittsteller der nach Canossa reisen muß. Du bist Kunde.
      Du hast prinzipiell nichts verkehrt gemacht. Jedenfalls wenn man nach den ebay und paypal Regularien geht. Und das ist das Entscheidende.

      Mein Vorschlag: schriftlich! mit Terminsetzung (Datum in 14 Tagen) ebay / Paypal mit den vorhandenen Fakten (Samsung Schreiben) konfrontieren und zu Zahlung / Kontenausgleich auffordern. Bei Zahlungsverzug Mahnbescheid gegen Paypal beantragen. Es kann sein, daß dem Mahnbescheid dann seitens Paypal widersprochen wird. Das würde dann von Deiner Seite den Klageweg vor Gericht bedeuten. Du mußt wissen, ob Du diesen -nicht einfachen- Weg gehen willst. Am besten bespricht Du die Sache vorher mit einem Rechtsanwalt. Du kannst Dir das erstmal in Ruhe überlegen. Es ist mir jetzt nicht genau bekannt wer von beiden ebay / Paypal nun Dein Schuldner ist. Ein Rechtsanwalt kann Dir das genau sagen.
      Bilder
      • 2019-10-02 00_40_48-eBay-Bewertungsprofil für fjodkir-0.png

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    • Den Käufer hatte ich als Fake-Account unter Verweis auf den Betrug mit dem gefälschten Gutachten umgehend gemeldet. Wohlgemerkt, direkt in den USA 8)
      Ok, den hat ebay.com also jetzt prompt aus dem Verkehr gezogen.

      Vielleicht kommt in die Sache mit dem SNAD-Fall ja dadurch auch nochmal Bewegung...
      Man soll im Zusammenhang mit eBay nicht unbedingt Wunder erwarten (die dauern bekanntlich eh immer etwas länger), aber die Hoffnung noch nicht aufgeben...

      @Plauener:
      Nochmal die Frage: Hattest Du Dir im Verlauf des Falles von eBay die Anmeldedaten des Accounts fjodkir-0 geholt und die mal mit der Lieferanschrift verglichen?
      Der Accountaufbau mit den gefakten Bewertungen lässt darauf schließen, daß dieser Täter das nicht zum ersten Mal gemacht hat. Vermutlich meldet er die Fake-Accounts also mit ständig wechselnden Datensätzen bei eBay an, die Lieferanschrift dürfte dann aber immer dieselbe sein.
      Da eBay die Kaufabwicklung nicht routinemäßig kontrolliert, merken die das nicht.
      Wenn ich richtig liege, sollte die vollständige Lieferanschrift unbedingt hier bei Auktionshilfe veröffentlicht werden, um davor zu warnen.
      Vermutlich ist der Täter schon längst wieder mit einem anderen neu angemeldeten Account auf Beutezug... X(

      Plauener schrieb:

      Ich nehme an die Zahlungsaufforderung an ebay Deutschland und Paypal Deutschland?
      Ich weiß ja nicht, wie lange der Ärger sich jetzt schon zieht, aber evtl solltest jetzt Du noch mal einige Tage (auf die kommt's jetzt auch nicht mehr an) abwarten, bevor Du die Rechtsmittel-Keule rausholst und damit die Fronten, die durch die Sperre des Käufers evtl grade etwas gelockert wurden, wieder verhärtest.

      ebay.de hat so gut wie keine Möglichkeit, aktiv in den Fall einzugreifen, wenn der beim Mutterkonzern in den USA geführt und entschieden wird.
      Der Fall wird auf der Plattform geführt, auf der der Käufer angemeldet ist (bzw in diesem Fall jetzt "war"). Und das ist ebay.com

      An welche Mailadresse kommunizierst Du mit eBay?
    • Habe gerade nochmal mit ebay geschrieben, wenigstens antworten se schnell, hier die Antwort:

      RE: GS=CU1193 | Escalating claim to CS, I received an item that is not as described [#DE $DE 100994T A1 SR# 1-228713325966

      Hello xxx,
      Thank you for finding time to respond to our email about the Samsung Galaxy Note10 (383138065046) sold to "fjodkir-0". I can see that you wish to get your money back since the buyer is no longer registered on eBay. My name is Jannah, and allow me to give you my expert advice.
      xxx, we took time to carefully review the case details, and we saw:
      *September 30, 2019: we received your appeal
      *the appeal was denied
      We only accept one appeal on a case within 30 days of the case closing. No additional appeals will be reviewed for this case.
      To help you get either the item back or the payment, we provided the following options to help you proceed:
      ·We highly recommend that you facilitate the return of the item for you to get the item back. You can either issue a pre-paid shipping label and upload it to eBay or ask the buyers PayPal email address and send a PayPal money to cover the return shipping. Please continue communicating with your buyer to make sure that they are aware if you decide to send them a return shipping label or return shipping cost.
      ·You can also continue communicating with your buyer to come up with an agreement. If they prefer to keep the item, then you can consider sending them another invoice for their payment. To make sure that you’ll receive the payment in a secure manner; please send your buyer another invoice via PayPal.
      To avoid this situation in the future, we suggest offering Free Returns as your return policy. This helps drive more sales for you from buyers who love to shop from sellers who pay for return shipping. This also gives you protection from buyers who file false return claims.
      Here is a link to help you set this up:
      ebay.com/help/selling/managing…olicy&context=9056_SELLER
      Thank you for being a great part of eBay since August 2001. I wish you all the best in your future transactions.
      Sincerely,
      Jannah S.
      eBay Customer Support
      [THREAD ID: 1-2XFU7DE7]

      Die Mailadresse ist customerhelp@ebay.com
      Die schlagen mir in dieser Mail echt vor ich soll dem Käufer einen Versandschein schicken und ihn über Ebay kontaktieren obwohl er nicht mehr angemeldet ist? :wallbash


      Lieferadresse

      Fjodorov Kirill
      Gunara Astras ielaa 17
      Riga
      Latvia
      LV-1082
      Latvia

      Die Anmeldedaten des Käufers habe ich leider nicht, keine Ahnung wie man an die herankommt.
    • Na ja, "wegen Betruges" steht da nicht so direkt. Und ja, allein die Tatsache, daß der Käufer jetzt gesperrt ist, ist noch nicht automatisch ein Grund, den Fall wieder zu öffnen oder gegen ihn zu entscheiden.
      Im Übrigen kann auch ein gesperrtes Mitglied tatsächlich immernoch Nachrichten über das eBay-Nachrichtensystem empfangen, er/sie/es kann nur nicht mehr auf demselben Wege antworten. Wer also mit einem gesperrten Mitglied kommunizieren will oder muss, sollte immer eine alternative Möglichkeit zur Antwort in seine Nachricht setzen.
      In einem laufenden Streitfall kann hingegen auch ein gesperrtes Mitglied immernoch antworten, denn einloggen kann man sich immernoch, nur die meisten Funktionen nicht mehr nutzen. Das aber in Deinem Fall nur als rein theoretischer Exkurs, natürlich ist der Misthaken von Käufer Betrüger weder an einer Kommunikation mit Dir noch an einer Rücksendung der Ware interessiert.
      Dies ist übrigens das erste Mal, daß ich höre, daß ein Käufer in einem SNAD-Fall (Significantly Not As Described) das Geld bereits erstattet bekommt, bevor er die Rücksendung des beanstandeten Artikels nachgewiesen hat. ?(

      Ich bin mir aktuell nicht sicher, ob das, was Dir da geantwortet hat, tatsächlich ein lebender Mensch war oder eine KI in Form eines Textbausteingenerators.
      Oft antwortet erst ein- oder 2x so ein automatischer TB-Generator, bevor die Kommunikation dann, wenn der Fragesteller immernoch nicht aufgibt, irgendwann an einen echte Menschen weiter eskaliert wird.

      In jedem Fall solltest Du auf dieses Schreiben erneut antworten, wenns geht, nach wie vor geduldig und höflich, auch wenns schwerfällt, mit der Bitte, den Fall zu eskalieren (to escalate) und erneut darauf hinweisen, daß es hier nicht um einen nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel geht, sondern der Käufer ein auf falsche Daten angemeldeter Betrüger ist, der mit Hilfe von Fake-Daten, gefakten Bewertungen und einem ebenfalls gefakten Gutachten von Anfang an nur darauf aus war, das Smartphone kostenlos zu erhalten und das mit Sicherheit nicht das erste Mal gemacht hat. Und natürlich nicht mal im Traum daran denkt, das teure nagelneue Smartphone, das selbstverständlich kein Fake ist, zurückzuschicken, egal, wieviele kostenlose Rücksendeetiketten Du ihm als Sahnehäubchen auch noch schenken könntest.

      Parallel könntest Du noch schreiben an customerhelp_de@ebay.com . Dort antworten normalerweise echte Menschen in deutscher Sprache.
      Leite denen die aktuelle Nachricht des Textbausteingenerators weiter und schreib ihnen darüber auf deutsch, daß Du nicht mehr weiter weißt, weil man Dich offenbar in USA nicht versteht. Jemand von customerhelp_de möge doch bitte mal den Sachverhalt auf englisch so formulieren, daß er drüben endlich verstanden wird, und das an die amerikanischen Kollegen weiterleiten.
      Schreib gleich dazu, daß Du weißt, daß sie nicht direkt für den Fall zuständig sind, obwohl laut AGB sowohl Lettland als auch Deutschland als EU-Mitglieder in den Zuständigkeitsbereich der deutschen Niederlassung in Dreilinden fallen (Link zur Fundstelle mit in die Nachricht einfügen) und Du sowieso garnicht nachvollziehen kannst, wieso ebay.com überhaupt in den Fall involviert wurde.


      Btw muss Dir in jedem Fall klarsein: Wenn Du an Paypal Fristsetzungen und Drohungen mit rechtlichen Schritten schickst, ist das zwar Dein gesetzliches Recht. Allerdings musst Du dann damit rechnen, daß Paypal Dir im Gegenzug sehr plötzlich kündigen könnte. Lasse also kein Guthaben auf dem PP-Account liegen und überlege Dir gründlich, ob Du gegebenenfalls ohne Paypal auskommst, bevor Du diesen Schritt tust.
    • Ich respektiere Schützin sehr, bin aber hier nicht vollständig ihrer Meinung.

      Nach meiner Meinung ist ebay Dein Ansprechpartner. Und zwar ebay Deutschland. Mit ebay.com hast Du nichts am Hut, egal was ebay Dir erzählen möchte.
      Du siehst ja, was mit einem Versuch einer freundlichen Kommunikation herauskommt. Pure Vera...

      Wenn Du an ebay.com Forderungen stellst, mußt Du auch bereit sein, im Zweifelsfall ebay.com in den USA zu verklagen. Willst Du das? Das wäre das ziemlich Letzte, was man möchte.

      Solltest Du an ebay.de Forderungen stellen wollen, müßtest Du im Zweifelsfall bereit sein ebay.de in D zu verklagen. Der Weg könnte steinig werden und der Erfolg steht in den Sternen ("auf hoher See und vor Gericht"), ist aber nicht gänzlich unmöglich. Allein die Klageandrohung eines Rechtsanwalts könnte hier ein Wunder bewirken. Ebay würde dann über die möglichen Verfahrenskosten nachdenken und möglicherweise abwägen, ob eine "Schadensersatzahlung" nicht der günstigere Weg für ebay ist. Sie würden dabei nicht an Dich denken, sondern nur an sich ... aber das kann Dir ja egal sein, Hauptsache Du bekommst Dein Geld wieder. Um welchen Betrag geht es?

      Mit der von Schützin vorgeschlagenen Weg der Kommunikation würde sich die Angelegenheit nur verzetteln und Du würdest in den ebay-Mühlen kleingemahlen werden. Die würden Dich hin- und herkicken wie einen ping-Pong-Ball. Machen sie eigentlich jetzt schon.

      Wie hier ja schon geschrieben wurde, besteht kein Grund zum voreiligen Aktionismus. Du kannst Dir Deine Vorgehensweise gut überlegen und in Ruhe entscheiden. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

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