Betrug: Warnung vor DEUTDEDBPAL (IBAN: DExx 1207 0088 30xx xxxx xx) auf ebay Kleinanzeigen

    • Hallo,
      An Henneshh, ich bin exakt auf die gleiche Anzeige hereingefallen, aber direkt am 08.01. als sie aufgegeben wurde. Wann haben Sie die Anzeige gesehen? Ich habe fast jeden Tag in Ebay Kleinanzeigen geschaut ob sie wieder ein neues Angebot eingestellt hat, habe aber bisher zum Glück keines mehr gesehen.

      Ich habe mittlerweile Paypal zur Klärung eingeschaltet und wer auch immer hinter alldem steckt hat noch 9 Tage Zeit sich bei Paypal zu melden. Es dauert also noch eine Weile.

      Ihren (oder seinen) Jutta Account habe ich auf jeden Fall mal bei Ebay Kleinanzeigen gemeldet und denen die Situation geschildert, evtl. blockieren sie den Account ja.
    • Mira-elisa schrieb:

      Hallo,
      An Henneshh, ich bin exakt auf die gleiche Anzeige hereingefallen, aber direkt am 08.01. als sie aufgegeben wurde. Wann haben Sie die Anzeige gesehen? Ich habe fast jeden Tag in Ebay Kleinanzeigen geschaut ob sie wieder ein neues Angebot eingestellt hat, habe aber bisher zum Glück keines mehr gesehen.

      Ich habe mittlerweile Paypal zur Klärung eingeschaltet und wer auch immer hinter alldem steckt hat noch 9 Tage Zeit sich bei Paypal zu melden. Es dauert also noch eine Weile.

      Ihren (oder seinen) Jutta Account habe ich auf jeden Fall mal bei Ebay Kleinanzeigen gemeldet und denen die Situation geschildert, evtl. blockieren sie den Account ja.
      Hallo,
      haben Sie per Paypal gezahlt oder auch überwiesen?
      Sollte bzw. kann ich noch weiteres unternehmen, als lediglich dies bei der Polizei anzuzeigen?
      Ich hab mein Geld überwiesen und da wird auch ein Rückbuchungsantrag von meiner Bank nichts bringen, soweit ich das hier rauslesen konnte.
    • Ich habe via Paypal gezahlt weil ich schon einige schlechte Erfahrungen bei Ebay Kleinanzeigen gemacht habe. Da sind noch einige mehr Betrüger unterwegs als man denkt.

      Wenn sie überwiesen haben können sie ja versuchen mithilfe ihrer Bank das Geld zurückzuholen aber eine Garantie dass das funktioniert gibt es wahrscheinlich nicht da haben Sie recht.
    • Hallo,
      ich bin auch vor einiger Zeit reingefallen.
      Ich habe am 09.12.19 ein Microsoft Surface Pro 6 (neu) für 400€ gekauft. Nachdem ich weiter keine Antworten bekam und diesen Post sah, habe ich am 16.12.19 eine Anzeige erstattet. Von der Polizei habe ich bis jetzt nichts gehört.

      Meine Daten:

      Verkäuferin: Anja Wüst
      IBAN: DE08 1207 0088 3012 7441 70
      Anschrift: Höhrenbergerstraße 30 in 78476, Allensbach
      Objekt: Microsoft Surface Pro 6, für 400€

      Anzeige:

      Aktenzeichen:608000-119687-19/4
      Aufgegeben am 16.12.19, in 52134, Herzogenrath
    • Jo, ich auch.

      D750 für 550 Euro, Abholung ok, blabla, das gleiche wie überall.

      Frau Theresa Kaufmann, Höhrenbergstraße 30, 78476 Allensbach


      Konto bei der Deutschen Bank IBAN DE40 1207 0088 3013 4218 18

      Falls Du hier mit liest Kollege: behalt das Geld, ich habe genug davon. Ich gebe aber jetzt noch gerne 5k aus, um Dich zu finden. Egal in welchem Land Du sitzt. Ich komme vorbei, vielleicht nächste Woche, vielleicht nächsten Monat, vielleicht nächstes Jahr, aber ich komme vorbei. ;)

      Account bei Kleinanzeigen: "Theresa".

      Gibt's eine zentrale Poliziedienststelle, die sich um den Fall kümmert?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Atomic ()

    • Atomic schrieb:

      Gibt's eine zentrale Poliziedienststelle, die sich um den Fall kümmert?
      Vielleicht kann @Sassone dazu Näheres posten. Sofern der nicht inzwischen von seinen Vorgesetzten Postingverbot erhalten hat...
      Angesichts der rasant steigenden Anzahl von Geschädigten möchte der für seinen Bereich zuständige Staatsanwalt möglicherweise auf keinen Fall die Worte "Zentrale Ermittlungen" hören... 8)

      Der war oder ist gehackt. Gabs da schon eine Betrugswarnung der Kleinanzeigen-Redaktion?
    • Hallo,
      Das nimmt ja schön langsam echt größere Ausmaße an als gedacht.
      Ich habe ja zum Glück via PayPal bezahlt und da sich "Jutta" oder "Eva" oder wer auch immer nicht zum Fall geäußert hat wurde zu meinen Gunsten entschieden. Somit habe ich das gesamte Geld wieder bekommen.

      Diesmal ist er oder sie auf jeden Fall nicht damit durchgekommen. Ich hoffe für euch alle dass man irgendwann hinter den Betrüger kommt und ihr euer Geld wieder erhaltet!
    • @Schützin Ich würde das Thema Paypal-IBANs gerne aufgreifen und die Sache mittels eines Rechtsbeistands bei PayPal klären lassen. Die Kosten hierfür übernehme ich (wie gesagt, ich werfe dem Thema gerne Geld hinterher, den Typen hole ich mir, selbt wenn er in Thailand sitzt - was für mich sogar seeeehr praktisch wäre). Könnten sich alle Geschädigten, die an eine entsprechende IBAN gezahlt haben, bitte bei PN bei mir melden? Ich werde meinen Schaden gegenüber PayPal geltend machen und sehen, was dabei rauskommt.

      Faktisch bin ich auf den Typen nämlich nicht reingefallen, weil der Artikel so billig war, sondern weil ich von einem Konto bei der Deutschen Bank ausgegangen bin. Das ist der einzige Grund.

      Wenn jemand Interesse hat, bitte per PM bei mir melden:

      1. Kurzer Sachverhalt
      2. Verwendete IBAN
      3. Aktenzeichen bei der Polizei

      Das Ganze geht dann nicht nur an PayPal sondern auch an die zuständige Aufsichtsbehörde, damit dieser Missbrauch künftig eingedämmt wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Atomic ()

    • Ich arbeite mich gerade in das PayPal/IBAN-Thema ein.

      Die IBAN wird ja individuell für eine Transaktion erstellt und ist, soweit ich da jetzt durchgedrungen bin, nur für Kauf auf Rechnung möglich? Kann das das jemand falsifizieren?

      Wenn ich allerdings keine Rechnung mit der IBAN erhalte und bei der Zahlung des Betrags auch nicht davon ausgehe, auf eine solche zu zahlen, schlagen meine "Spinnensinne" natürlich an: da liegt ein Missbrauch vor, den im Zweifelsfall Paypal bzw. die Deutsche Bank zu verantworten haben. Ich lasse das auf jeden Fall juristisch bewerten, mein Bauchgefühl sagt mir, dass das Geld nicht 100% verloren ist.
    • Ok, jetzt wird es spannend:

      Wenn ich das korrekt verstehe, hat PayPal mit der Deutschen Bank im Rahmen des oben genannten ARM-Cases einen Kauf auf Rechnung entwickelt.

      Hierfür werden:

      - für eine spezifische Transaktion
      - beim Kauf auf Rechnung
      - virtuelle IBANs erzeugt.

      Hintergrund ist die Vereinfachung von e-Commerce durch Entfallen der Namensprüfung etc. bei Transaktionen.

      Jetzt ist das Verhältnis, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, ja das Folgende:

      Beim Kauf auf Rechnung geht PayPal in Vorleistung.
      Der Händler hat einen Zahlungsanspruch gegen den Käufer.
      Dieser Zahlungsanspruch wird an PayPal abgetreten.
      Der Käufer des Artikels leistet direkt an PayPal auf den abgetretenen Anspruch.

      In unseren Fällen ist jetzt aber Folgendes passiert:

      Wir haben an PayPal geleistet, obwohl PayPal keinen Anspruch gegen uns hat.
      Woraus soll sich der Zahlungsanspruch ergeben? Aus dem nicht bestehenden Kaufvertrag über das Betrugsobjekt? Selbst bei Bestehen des Anspruchs hätte der Verkäufer genau diesen(!) Anspruch ja nicht abgetreten.

      Meines Erachtens ist PayPal zu Unrecht bereichert. Wir haben an PayPal gezahlt, ohne dass PayPal einen Anspruch gegen uns(! - das ist der Knackpunkt) hatte. Weshalb sollte PayPal das recht haben, das Geld behalten zu dürfen?

      Ich setze die nächsten Tage ein Schreiben an PayPal (Luxemburg), die Deutsche Bank, die EU-Aufssichtsbehörde und Frontal 21 auf.

      Mal gucken, was daraus wird. ;)
    • Atomic schrieb:

      Die IBAN wird ja individuell für eine Transaktion erstellt und ist, soweit ich da jetzt durchgedrungen bin, nur für Kauf auf Rechnung möglich? Kann das das jemand falsifizieren?
      Soweit ich das bisher verstehe, werden diese IBANs nicht für einzelne Transaktionen erstellt, sondern jedes Mal, wenn jemand einen neuen Paypal-Account aufmacht, wird offenbar automatisch (vermutlich über eine API-Schnittstelle) bei der Deutschen Bank Potsdam eine neue DEUTDEDBPAL-IBAN erstellt und diesem Account fest zugewiesen.

      1.) Über diese IBAN kann der Paypal-Accountinhaber seinen Paypal-Account mit Guthaben aufladen.
      Es sollte allerdings nicht möglich sein, Guthaben von einem anderen Bankkonto einzuzahlen als dem, das der Accountinhaber zu diesem Zweck mit seinem Paypal-Account verknüpft hat, siehe paypal.com/de/smarthelp/articl…-lange-dauert-das-faq1348

      2.) Um "Kauf auf auf Rechnung" über Paypal anbieten zu können, muss sich ein Händler zu diesem Programm bei Paypal anmelden. Soweit ich das im Net recherchieren konnte, funktioniert das dann im Großen und Ganzen so:
      Wenn ein Käufer bei diesem Händler etwas auf Rechnung kauft, muss er im Zahlungsprozess im Voraus angeben, von welchem Bankkonto die Zahlung für diese Rechnung später überwiesen wird. Paypal schreibt dem Verkäufer dann von der Paypal-IBAN, die mit dessen Paypal-Account verknüpft ist, sofort den Kaufpreis gut auf dessen Paypal-Account. Damit steht diese IBAN dann in Höhe des Kaufpreises im Minus. Und dieses Minus muss der Käufer durch eine Überweisung auf die betreffende Paypal-IBAN, die ihm direkt nach dem Kauf angezeigt bzw auf der Rechnung ausgewiesen wird, binnen 14 Tagen wieder ausgleichen. Dabei darf dann aber eigentlich dessen Überweisung nur von dem Bankkonto kommen, das der Käufer zu diesem Zweck vor Kaufabschluss in der Kaufabwicklung angegeben hatte.

      Fazit: In beiden Fällen müsste der Täter die IBAN seines Opfers gekannt haben, um sie als Absender-Konto bei Paypal anzugeben, bevor die Zahlung vom betrogenen Kleinanzeigenkäufer auf der vom Betrüger genannten Paypal-IBAN bei der Deutschen Bank Potsdam eingegangen ist.
      Ich habe aber bei keinem einzigen der hier versammelten Geschädigten gelesen, daß der Betrüger vor der Bezahlung nach dessen Kontonummer gefragt hätte.


      Atomic schrieb:

      Wenn ich allerdings keine Rechnung mit der IBAN erhalte und bei der Zahlung des Betrags auch nicht davon ausgehe, auf eine solche zu zahlen, schlagen meine "Spinnensinne" natürlich an: da liegt ein Missbrauch vor, den im Zweifelsfall Paypal bzw. die Deutsche Bank zu verantworten haben. Ich lasse das auf jeden Fall juristisch bewerten, mein Bauchgefühl sagt mir, dass das Geld nicht 100% verloren ist.
      Wie es dem Täter also gelingt, die Bestimmungen auszuhebeln, die Paypal aufgestellt hat, damit genau das, was hier in größerem Umfang abläuft, eigentlich unmöglich sein sollte, ist bisher völlig unklar. Entweder hat der Täter eine Sicherheitslücke in diesem Zahlungsprozess entdeckt. Oder Paypal hält sich nicht an die eigenen Vorschriften.

      Tatsache ist jedenfalls, daß Paypal der Inhaber jedes einzelnen Bankkontos ist, auf das die Geschädigten hier überwiesen haben.
      Die Zahlungen der Geschädigten wurden offensichtlich entgegengenommen, ohne daß die jeweilige Kontoverbindung des betrogenen Käufers vor Eingang der Zahlung bei Paypal bekannt oder hinterlegt gewesen sein kann.
      Was Paypal dann mit dem Geld der betrogenen Käufer gemacht hat, weiß bisher nur Paypal.
      Die Geschädigten hier haben in Bezug auf diese Käufe bei den Kleinanzeigen mit Paypal keinerlei Vertrag geschlossen und auch nicht zugestimmt, daß Paypal ihr Geld entgegennimmt und einem Dritten übereignet.

      Das ist aktuell wohl die Basis, auf der ein Anwalt, der sich mit Internetrecht verdammt gut auskennen sollte, das Geld von Paypal zurückfordern müsste.
    • Atomic schrieb:

      Faktisch bin ich auf den Typen nämlich nicht reingefallen, weil der Artikel so billig war, sondern weil ich von einem Konto bei der Deutschen Bank ausgegangen bin. Das ist der einzige Grund.
      Vorsicht, dieses Argument wäre nun wirklich völlig kontraproduktiv.
      Erstens handelt es sich ja durchaus tatsächlich um ein Konto bei der Deutschen Bank, nur daß der Kontoinhaber eben nicht "Theresa Kaufmann", sondern vermutlich mit vollständigem Namen "PayPal (Europe) S.à r.l." heißt.

      Und zweitens ist ein Konto bei der Deutschen Bank (oder irgendeiner anderen deutschen Filialbank) ja nun per se noch kein Beweis für die Seriosität des Verkäufers.
      Die einschlägigen Serienbetrüger verfügen über einen schier unerschöpflichen Vorrat an deutschen Bankkonten, weil leider täglich Dutzende (!!) von erschreckend naiven und leichtgläubigen Menschen auf irgendwelche blödsinnigen und haarsträubenden "Jobangebote" hereinfallen, aufgrund derer sie wahllos Bankkonten bei deutschen Banken eröffnen und die Zugangsdaten unbekannten Dritten übermitteln, siehe "Unfreiwillige Kontoinhaber"

      Falls also tatsächlich ausschließlich die Kontoverbindung bei der Deutschen Bank Dich bewogen hat, Geld an einen unbekannten Dritten zu überweisen, solltest Du Dich unbedingt hier im Forum mal näher umsehen. Da sträuben sich Dir die Haare wahrscheinlich in alle Richtungen...
      Bisher ist übrigens immernoch kein Präzedenzfall bekannt, bei dem ein betrogener Käufer so einen "unfreiwilligen Kontoinhaber" mal verklagt und gewonnen hat. Die meisten Geschädigten scheuen das finanzielle Risiko einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit diesen Kontoinhabern, weil eben bisher nichtmal ganz klar ist, wie die Rechtssprechung das Verhalten dieser "App-Tester" bewerten würde.
    • Atomic schrieb:

      Meines Erachtens ist PayPal zu Unrecht bereichert. Wir haben an PayPal gezahlt, ohne dass PayPal einen Anspruch gegen uns(! - das ist der Knackpunkt) hatte. Weshalb sollte PayPal das recht haben, das Geld behalten zu dürfen?
      Die haben es ja mit ziemlicher Sicherheit nicht "behalten", sondern direkt an einen Dritten weitergeleitet bzw es einem Dritten in Form von virtuellem Guthaben zur Verfügung gestellt. Sie haben sich also ziemlich sicher umgehend auch wieder entreichert.
      Allerdings ist diese Geldwäsche Paypals Problem, nicht das der Personen, die Geld an diese IBANs überwiesen haben. Die haben ja Paypal nicht damit beauftragt, ihr Geld einem Dritten zu überlassen.
      Im Grunde genommen hat Paypal sich hier wohl verhalten wie ein klassischer Finanzagent. Von daher ist der Ansatz, daß der Kontoinhaber Paypal schadensersatzpflichtig ist, nicht von der Hand zu weisen. Wenn Du einen kompetenten Anwalt gefunden hast, könntest Du mit dem mal die Möglichkeit einer wohl ausformulierten Anzeige wegen Geldwäscheverdachts gegen Paypal in den hier gesammelten Fällen diskutieren.

      Übrigens sollten Dein Anwalt und Du unbedingt erstmal sicherstellen, wie die ganz genaue Bezeichnung des Kontoinhabers ist. Paypal selbst gibt in den Paypal-Accounts als Zahlungsempfänger nämlich nur "Paypal (Europe)" an. Das ist definitiv Bullshit, da fehlt ein Teil der Firmenbezeichnung.
      Wenn man ins Impressum auf der Webseite paypal.com/webapps/mpp/imprint schaut, sieht man schnell, daß alleine da schon 2 verschieden Firmen stehen:

      Paypal schrieb:

      Betreiberin der Website www.paypal.de: PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.

      Persönlich haftende Gesellschafterin der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.: PayPal (Europe) S.à r.l.
      Das sind einmal eine GmbH + Co KG /AG (grün) und einmal eine GmbH (blau).
      Bevor also irgendwer verklagt oder angezeigt wird, muss erstmal hieb- und stichfest sichergestellt werden, wer da nun tatsächlich der richtige Ansprechpartner ist.


      Die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. hat übrigens für die gesamte EU auch selbst eine Bankenlizenz.
      Wenn Du also schon mit Schreiben um Dich wirfst, könntest Du evtl die BaFin auch gleich noch mit auf die Verteilerliste setzen 8)