Nein, die Daten der Person bekomme ich nur über Akteneinsicht, die nur ein Anwalt beantragen kann. Der Name, der bei der IBAN angegeben wurde, ist natürlich Quatsch und hat mit der reellen Person nichts zu tun. Der Polizist konnte mir so viel verraten: die Person sei schon polizeibekannt.
Und "Anwalt teilen" ist so nicht gemeint. Man könnte mehr eine Sammelklage machen, und dann die Anwaltskosten teilen. Aber du hast wahrscheinlich recht: zu viel Aufwand für zu wenig Ertrag mit mäßigen Erfolgsaussichten.
Und "Anwalt teilen" ist so nicht gemeint. Man könnte mehr eine Sammelklage machen, und dann die Anwaltskosten teilen. Aber du hast wahrscheinlich recht: zu viel Aufwand für zu wenig Ertrag mit mäßigen Erfolgsaussichten.