Abgezockt auf ebay Kleinanzeigen / KONTO: Samantha Harrison - DE70700222000076123128 - Fidor Bank

    • Abgezockt auf ebay Kleinanzeigen / KONTO: Samantha Harrison - DE70700222000076123128 - Fidor Bank

      Guten Abend zusammen ,
      Ich wurde auf eBay Kleinanzeigen abgezockt xxx, es ging hier um einen Vorwerk saugroborter VR 300 .

      Der Mail Kontakt war nett , auch wollte sie das ich den Artikel abhole bei ihr ,aber auf Grund der Entfernung von ca. 400 km frage ich nach Versand Möglichkeiten und ich bat sie mir ihren Ausweis zu schicken was sie ohne großes Zögern machte . Wir tauschten uns aus über eBay Kleinanzeigen und per Mail . Der Vorfall ereignete sich letzte Woche Sonntag Abend . Montag und Dienstag wurde ich Noch vertröstet und seitdem keine Reaktionen mehr .

      Ihr Bankkonto ist bei der Fidor Bank . Kann man das Geld zurück holen bei einer Überweisung ?

      Gibt es noch jemanden dem es ähnlich geht ?

      Habe heute Abend eine letzte Frist gestellt , dann werde ich leider eine Anzeige erstatteten müssen , hoffe nur dass der Perosnalausweis nicht gefälscht ist .

      Samantha Harrison
      IBAN: DE70700222000076123128
      BIC: FDDODEMMXXX
      Fidor Bank

      Moderation:
      Konto in Text und Überschrift ergänzt.
      Erster Satz editiert.
    • germanplumber schrieb:

      Guten Abend zusammen ,

      Ich wurde auf eBay Kleinanzeigen abgezockt von einer Samantha Harrison , es ging hier um einen Vorwerk saugroborter VR 300 .
      Hast Du dazu eine Anzeigennummer und einen Link /zur Verkäuferin/zum Verkäufer? Evtl. die Bankdaten?

      germanplumber schrieb:

      Der Mail Kontakt war nett
      Das ist leider kein Kriterium, für ein seriöses Geschäft

      germanplumber schrieb:

      ich bat sie mir ihren Ausweis zu schicken
      WIESO?!?

      Was für eine Sicherheit soll das denn bringen, wenn jemand den Du nicht kennst, und noch nie gesehen hast, Dir ein Bild von einem Ausweis schickt? Wer sagt oder garantiert, dass die Person auf dem Bild auch die Person ist mit der Du komuniziert hast?

      Hier gibt es nun zwei Möglichkeiten:
      Entweder der Ausweis ist echt, aber nicht die Person die Dich übers Ohr gehauen hat, oder es handelt sich um eine Fälschung.

      Schicke daher bitte das Bild zur Überpüfung an forum@auktionshilfe.info



      germanplumber schrieb:

      Ihr Bankkonto ist bei der Fidor Bank . Kann man das Geld zurück holen bei einer Überweisung ?
      Generell kann man bei einer Überweisung das Geld nicht einfach so zurückbuchen lassen. Man kann versuchen die Überweiung zu stoppen bevor sie passiert ist (in Deinem Fall ist das zu spät), oder eine Stornierung vor Wertstellung versuchen. Heisst, die Überweisung zu stornieren bevor sie auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde. (auch das dürfte zu spät sein)
      Ansonsten liegt es am Geldempfänger, ob er das Geld zurücküberweisen will, oder nicht .. und da tendiere ich auf "nicht", da das Geld wohl schon nicht mehr auf dem Konto ist.

      Zum Thema Fidor-Bank hier noch etwas Lesestoff:
      Fidorbank: Finanzspelunke oder nobles Geldhaus?

      Und wenn Du Dich fragst, wie es möglich ist, "annonym" zu Betrugszwecken ein Online-Konto zu eröffnen, hier eine kleine Erklärung wie die Betrüger sowas hinbekommen können (nein, keine Anleitung ;) )

      unfreiwillige Kontoinhaber

      und natürlich gibt es auch noch die sogenannten Finanzagenten



      germanplumber schrieb:

      Gibt es noch jemanden dem es ähnlich geht ?
      ein paar gibt es da schon:

      auktionshilfe.info/board/119-ebay-kleinanzeigen-und-quoka/

      Versteh mich bitte nicht falsch, aber in dem Moment wo Du die Kleinanzeigen anders als vergesehen genutzt hast, hast Du auch das Risiko übers Ohr gehauen zu werden in kauf genommen.
      Auf der Straße würdest Du auch keinem wildfremden Geld in die Hand drücken, nmur weil der Dir verspricht zwei/drei Tage später mit der von Dir gewünschten Ware wieder vorbei zu kommen... ;)

      Was Du vlt. versuchen kannst ... wenn es denn ein unfreiwilliger Kontoinhaber war, der das Konto eröffnet hat, ist, Dein Geld zivilrechtlich von dieser Person zurück zu bekommen.



      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Könntet ihr bitte mal die IBAN zu dem Bankkonto posten?
      Dieses Bankkonto ist das einzig Greifbare bei der ganzen Geschichte.
      Betrogen hat euch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht die Kontoinhaberin, die ahnt bis dato vermutlich nichtmal, daß dieses Bankkonto überhaupt noch aktiv ist und ein Unbekannter damit leichtgläubige Leute abzockt.

      Habt ihr den oben verlinkten Thread überhaupt gelesen?
      ==> "Unfreiwillige Kontoinhaber"
    • Was soll bei einer Anzeige rumkommen??? Solche Aussagen verstehe ich nicht.

      Bei einer Anzeige wird wegen einer Straftat ermittelt und der Kontoinhaber ermittelt. Sobald man die Daten vom Kontoinhaber hat, kann man gegen diesen Zivilrechtlich vorgehen, egal wie unschuldig er tut, er muss den Schaden ersetzen. Bei DE Konten ist das kein großes Problem, wer ins Ausland direkt überwiesen hat bleibt meisten darauf sitzen weil da die deutschen Behörden wenig unternehmen können.
      Was der Staatsanwalt und das Gericht mit dem Kontoinhaber macht ist für das Opfer uninteressant. Also es kommt genug dabei rum wenn man eine Anzeige erstattet und sich das ganze hier über ein deutsches Konto abgespielt hat!
    • @Uwe64
      ich verstehe solche Aussagen sehr gut.
      Du kannst auf ein deutsches Konto überwiesen haben, wenn der Kontoinhaber an der gemeldeten Adresse nicht auffindbar ist, bring dir der ganze Mahnbescheid nichts wenn er nicht zugestellt werden kann.
      Und dann ist das nächste, wenn kein Geld da ist kann auch kein Schaden ersetzt werden.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Jaja, wenn das Wörtchen "wenn" nicht wäre. Natürlich muss man Straftaten anzeigen und alles versuchen und nicht nur vom negativen "wenn-fall" ausgegehen "und das bringt doch nichts"

      Wenn man so denkt und vorher den Kopf in den Sand steckt, kann man jeden machen lassen was er will und jeder Straftäter wäre sicher, (egal ob Täter an Adresse auffindbar oder nicht) weil er ja weiß das einfach das Opfer gar nichts tut. Wenn der Staatsanwalt und die Polizei Ihn dort nicht antrifft werden solche Leute zur Fahndung ausgeschrieben, einfach Spurlos verschwinden ist schon nicht leicht wenn es um die eigene Existenz und geht.

      Auf jeden fall nicht entmutigen lassen und eine Anzeige bei der Polizei machen, manchmal versuchen hier auch die Täter, die ihre eigene Tat selber hier mitlesen und wollen die Leute beeinflussen, dass alles doch keinen Sinn hat und die armen Menschen doch nicht auch noch bestraft werden sollen, da sie Ihre Identität für ein Konto hergegeben haben und doch aus Unwissenheit ganz unschuldig sind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Uwe64 ()

    • Ob der Kontoinhaber überhaupt Samantha Harrison heißt, bleibt abzuwarten. Als Zahlungsempfänger kann man bei Online-Überweisungen auch "Osterhase", "Knecht Ruprecht" oder "Jungfrau Maria" schreiben, die Zahlung wird trotzdem einfach der angegebenen IBAN gutgeschrieben.
      Aber selbst wenn, so ist sie ja vermutlich nicht der unbekannte Betrüger, der die Geschädigten hier abgezockt hat. Den Täter wird die Polizei also mit ziemlicher Sicherheit an der zur Kontoeröffnung angegebenen Adresse nicht finden. Den wird die Polizei mit ähnlich hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt nie irgendwo finden, weil es schlicht keinerlei Hinweise auf seine Identität gibt. Es sei denn, er hätte irgendeinen dummen Fehler gemacht, was bei den strunzblöden Tätern, die in der Regel hinter den simpel gestrickten Betrügereien bei den Kleinanzeigen stecken, hin und wieder tatsächlich vorkommt.
      Greifbar sind am Ende meist nur die Kontoinhaber (sofern es sich um ein deutsches Konto handelt), deren Naivität und Fahrlässigkeit den Tätern einen unerschöpflichen Vorrat an ständig wechselnden Bankkonten beschert.

      Denen nun aber die gesamte Schuld anzuhängen, wäre im Grunde genommen auch nicht fair, denn die Geschädigten tragen, auch wenn sie das nie gerne hören, natürlich ebenfalls Mitschuld am entstandenen Schaden, denn auch sie waren fahrlässig und naiv.
      Letztendlich wäre eine ideale Lösung, wenn Kontoinhaber und Betrogener sich den Schaden je zur Hälfte teilen würden. In den meisten Fällen sehen die unfreiwilligen Kontoinhaber das aber anders, eine entsprechende außergerichtliche Einigung dürfte in der Regel also nicht möglich sein.
    • Schützin schrieb:

      Ob der Kontoinhaber überhaupt Samantha Harrison heißt, bleibt abzuwarten. Als Zahlungsempfänger kann man bei Online-Überweisungen auch "Osterhase", "Knecht Ruprecht" oder "Jungfrau Maria" schreiben, die Zahlung wird trotzdem einfach der angegebenen IBAN gutgeschrieben.
      Aber selbst wenn, so ist sie ja vermutlich nicht der unbekannte Betrüger, der die Geschädigten hier abgezockt hat. Den Täter wird die Polizei also mit ziemlicher Sicherheit an der zur Kontoeröffnung angegebenen Adresse nicht finden. Den wird die Polizei mit ähnlich hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt nie irgendwo finden, weil es schlicht keinerlei Hinweise auf seine Identität gibt. Es sei denn, er hätte irgendeinen dummen Fehler gemacht, was bei den strunzblöden Tätern, die in der Regel hinter den simpel gestrickten Betrügereien bei den Kleinanzeigen stecken, hin und wieder tatsächlich vorkommt.
      Greifbar sind am Ende meist nur die Kontoinhaber (sofern es sich um ein deutsches Konto handelt), deren Naivität und Fahrlässigkeit den Tätern einen unerschöpflichen Vorrat an ständig wechselnden Bankkonten beschert.

      Denen nun aber die gesamte Schuld anzuhängen, wäre im Grunde genommen auch nicht fair, denn die Geschädigten tragen, auch wenn sie das nie gerne hören, natürlich ebenfalls Mitschuld am entstandenen Schaden, denn auch sie waren fahrlässig und naiv.
      Letztendlich wäre eine ideale Lösung, wenn Kontoinhaber und Betrogener sich den Schaden je zur Hälfte teilen würden. In den meisten Fällen sehen die unfreiwilligen Kontoinhaber das aber anders, eine entsprechende außergerichtliche Einigung dürfte in der Regel also nicht möglich sein.
      Also ich sehe den Fehler durchaus vor allem bei mir. Das war fahrlässig. Ich hab mich sicher gefühlt weil es sonst immer gut funktioniert hat... Hätte ich einmal den Namen gegoogelt, wäre ich hier gelandet und wäre gewarnt. Fahrradkette! ;)
    • In meinem Fall gab es auch nichts verdächtiges, außer dem günstigen Preis. Und genau dieser hätte direkt misstrauisch machen müssen. Noch nie vorher auf einen Betrüger reingefallen, aber da hat die Falle zugeschnappt. Das Vertrauen in deutsche Konten und auch in DE Vorabüberweisungen zu machen ist bei mir gestorben. Mittlerweile scheint diese Art von Warenbetrug ja auch hier in Deutschland zum Volkssport geworden zu sein.

      Der Richter und der Staatsanwalt kennen kein "fair" Wie die Richter schon sagen: Er sitze nicht dort um Gerechtigkeit oder Fairness walten zu lassen, sondern nur sein Urteil laut Gesetz zu sprechen in seinem Ermessungsspielraum. Viele Urteile sind für Nichtjuristen oft nicht zu verstehen.

      Auch ich würde gern so einfach Steuerfrei an Geld rankommen wollen, jedoch ist das mit meinem Gewissen nicht vereinbar und es schreckt auch ab das man als kein Mitleid vor Gericht erwarten kann. Wäre das anders, wäre die Rechtsprechung ala Täter, Mittäter und Opfer ein zahnloser Tiger.

      Fazit: Auch wenn man meint es wäre Vertrauensvoll und sicher, was ja auch nicht mehr bei DE Konten der Fall ist. Gelernt hat man jedenfalls daraus nie mehr eine Vorabdirektüberweisung zu machen, dann kann man sich viele Wege sparen.
    • jaja leider gibt es dieses Wörtchen wenn...
      Mein Mahnbescheid konnte nicht zugestellt werden.
      Sie ist bei der angemeldeten Adresse nicht anzutreffen.
      Sie ist dort gemeldet, aber sie wohnt dort nicht und es weiß auch angeblich keiner wo sie sich aufhält.
      Nächstes Jahr werde ich es erneut versuchen.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • So, bei mir gibts Neuigkeiten von der Polizei in Leipzig: es konnte eine reelle Person unter der IBAN ermittelt werden. Geht nun zum Staatsanwalt. Ich könnte mir einen Anwalt nehmen und bei einem Streitwert von 111€ müsste ich dem ca. 85€ Gebühren bezahlen.

      Ich habe mit einem befreundeten Anwalt gesprochen und er meinte es gäbe zwei Wege: zivilrechtliche Klage oder auch an die Bank herantreten und wenn es kein pfändungsfreies Konto ist (und noch etwas drauf ist), dann stünden die Chancen ganz gut.

      Interessiert jemanden von euch ein solches Vorgehen? Man könnte sich ggf. zusammentun und sich die Anwaltskosten teilen. Diese steigen zwar mit dem Streitwert, aber weniger als linear.

      Schreibt mir gerne eine persönliche Nachricht bei Interesse.
    • Hat der befreundete Anwalt Dir ernsthaft gesagt, es sei möglich, sich in einem Fall wie diesem "einen Anwalt zu teilen" ??
      Ich habe da erhebliche Zweifel, da dabei vermutlich automatisch ein Interessenskonflikt entstünde. Jeder Anwalt hat die Aufgabe, für seinen Mandanden das Bestmögliche herauszuholen.
      Bei einem "unfreiwilligen Kontoinhaber" oder Finanzagenten ist aber in aller Regel nicht viel zu holen (sonst wäre er auf den Quatsch, mit dem er angeworben wurde, ja nicht so bereitwillig reingefallen). Das bedeutet, jeder Cent, den der Geschädigte A pfänden lässt, steht für den Geschädigten B nicht mehr zur Verfügung. Und wenn der Anwalt das Wenige, was evtl beim Schuldner vorhanden ist, gleichmäßig auf alle Geschädigten verteilt, die er vertritt, hat er für keinen das Bestmögliche herausgeholt. Deswegen darf ein Anwalt bis auf wenige Ausnahmefälle in derselben Sache immer nur einen Mandanten in einem Rechtsstreit vertreten.

      Daß zu dem Bankkonto eine reale Person ermittelt werden konnte, ist nicht weiter überraschend, die gute Frau wird wahrscheinlich aus allen Wolken fallen, wenn sie die Vorladung zur Anhörung als Beschuldigte in einem Betrugsfall im Briefkasten findet. Ebensowenig überraschend wäre es, wenn die zuständige Staatsanwaltschaft Dir in einigen Wochen oder Monaten mitteilt, daß die Ermittlungen gegen die Kontoinhaberin eingestellt wurden.
      Hat die Polizei Dir die vollständigen Daten der Kontoinhaberin direkt mitgeteilt?
      Falls ja, brauchst Du erstmal überhauptkeinen Anwalt.
      Wenn Du die ladefähige Anschrift hast, kannst Du die ersten Schritte des zivilen Mahnverfahrens völlig problemlos selbst durchziehen.