Uwe64 schrieb:
Wie schätzen Sie die Chancen vor Gericht ein, da der Kontoinhaber für den Schaden nicht aufkommen will?

Klar will der Kontoinhaber nicht für den Schaden aufkommen....er sieht sich ja selbst auch als Opfer. In Deinem Fall hat der Kontoinhaber ja auch nicht wie sonst üblich auf ein Jobangebot reagiert, und wahrscheinlich bei einem VideoIdent-Verfahren nicht bewusst gelogen, als er die Fragen
- ob ihm erstens klar ist, daß es um eine Kontoeröffnung geht und falls ja,
- ob zweitens diese Kontoeröffnung irgendetwas mit einem Job /Stellenangebot zu tun hat
beantwortet hat.
Nachdem ihm aber klar war/wurde, was genau da passiert ist, hätte er zumindest sofort zwei Dinge tun müssen:
01. Bei der Bank das Konto auflösen
02. Bei der Polizei die Sache melden
Hat er? Wissen wir nicht.
Ich bin ganz bei Dir, wenn Du sagst "Für mich hat der Kontoinhaber grob Fahrlässig gehandelt mit den Zugangsdaten des Kontos, wobei ich dann auch zum Vermögenschaden gekommen bin."
Sieht das der Richter genauso? Wissen wir nicht.
Entscheidet der Richter zu Deinen Gunsten muss der Kontoinhaber Dir Dein Geld zahlen, plus die Gerichts -und Anwaltskosten tragen.
Entscheidet der Richter zu gunsten des Kontoinhabers, bleibt das an Dir hängen.
Dessen musst Du Dir bewusst sein.
Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.