Warnung vor folgendem Bankkonto: Maximilian Leonhard / DE63100100100211449136 / Postbank

    • Selbstverständlich kann er zivilrechtlich dafür belangt werden, es ist sein Konto und er ist somit dafür verantwortlich.

      Dabei ist es vollkommen egal, auf welche abstruse Geschichte er reingefallen ist. Ein "ups, hab ich nicht gewusst ... bin selbst Opfer" hilft ihm hier nicht viel weiter, und ist auch nicht Dein Problem.

      Lies mal hier:

      unfreiwillige Kontoinhaber

      Zum tatsächlichen Täter wird ein Bankkonto welches zum Betrügen genutzt wird wohl nie -oder wirklich sehr selten-führen, aber wenn es sich um ein deutsches Bankkonto handeln sollte, kannst Duversuchen, von dem Kontoinhaber das Geld auf dem zivilen Rechtsweg zurückzufordern.
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Der das Konto eröffnet hat überließ dem unbekannten Täter den Zugang zum neu errichteten Konto, in dem Glauben dadurch eine Mietwohnung zu erhalten.

      Die Masche hab ich auch noch nicht gelesen um ein Konto zu eröffnen und dann noch in dem Glauben Zugangsdaten zum Konto an den Fremden zu übermitteln.

      Vielleicht ist er auch noch um die Kaution selber betrogen worden. Aber das wird es wohl nicht besser machen da wohl mit der Abgabe der Zugangsdaten an einen Fremden zum Konto eine fahrlässige Handlung stattgefunden hat.

      Ist das noch ein unfreiwilliger Kontoinhaber der bewußt ein Konto eröffnet und die Zugangsdaten weitergibt?
    • Du hast es doch selbst geschrieben:

      Uwe64 schrieb:

      Der Geschädigte überließ dann dem unbekannten Täter den Zugang zum neu errichteten Konto.
      Das ist nicht nur fahrlässig, sondern schlicht dämlich.

      Und wie gesagt, es ist nicht Dein Problem...

      Der (ob freiwillige oder unfreiwillige) Kontoinhaber hat dieses Konto aus freien Stücken mit seinen Daten eröffnet. Er ist dafür verantwortlich, auch wenn er nicht im Traum damit gerechnet hat, dass damit ein anderer (Du) betrogen wird.
      Auch eine betrügerische Absicht kann man ihm hier wohl nicht unterstellen.

      Auch wenn er (ich kann es eigentlich kaum fassen) sein Konto einem anderen zugänglich gemacht hat, ist es immer noch sein Konto und er allein ist dafür verantwortlich.

      Natürlich kannst Du (oder Dein Anwalt) erstmal versuchen den Kontoinhaber zu kontaktieren um die Sachlage darzulegen und das Ganze gütlich zu regeln...vlt. sieht er seinen Fehler ja ein und erstattet Dir Dein Geld, bevor es zur Zivilklage kommt.

      Aber generell muss Dich das nicht jucken. Wenn Du und Dein Anwalt wissen wer der Kontoinhaber ist, dann kannst Du ihn auch zivilrechtlich belangen.
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Das ist halt seine Aussage gewesen die er gemacht hat bei der Vernehmung.

      Der RA holt sich jetzt die Akte aus München wo die komplette Adresse drin steht und dann bekommt er ein nettes Schreiben. Ich hab ja nur die Einstellung des strafrechlichen Verfahrens vom Staatsanwalt bekommen und was die Ermittlungen ergeben haben und was er ausgesagt hat und das Zivilrechtliche Ansprüche durch die Entscheidung nicht berührt werden.

      Ob er sich dann RA nimmt und außergeichtlich sich einigen will werden wir sehen. Eine betrügerische Absicht unterstellen wir ja auch nicht.

      Ich konnte es auch nicht fassen (wie du ) als ich das gelesen habe. Dann war ich direkt beim Anwalt da in dem Schreiben vom Staatsanwalt ja nur der Name des Beschuldigten steht aber nicht die komplette Anschrift. Die gibt's nur über Akteneinsicht.

      Eigentlich hast du recht es ist sein Konto und er hat die Verantwortung dafür und für sein handeln. Das wollen die dann aber nicht wahr haben da sie sich selbst betrogen fühlen und sich wohl mehr als Opfer sehen als wie die Opfer durch dieses Verantwortungslose handeln betrogen wurden.
    • Uwe64 schrieb:

      Das ist halt seine Aussage gewesen die er gemacht hat bei der Vernehmung.
      Klar, strafrechtlich ist er aus der Sache raus, da er ja nicht betrogen hat, aber halt nicht zivilrechtlich.
      Das ist halt ein Unterschied. Der Strafprozess (bzw. das Strafrecht) regelt die Beziehung zwischen dem Staat und dem Bürger (= öffentliches Recht). Der Zivilprozess regelt die Beziehungen zwischen den Bürgern untereinander.

      Er kann ja dann versuchen den ihm entstandenen Schaden wiederum bei dem einzuklagen, dem er Zugang zu seinem Konto gegeben hat. ;)
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Da ist man noch gar nicht so schnell Strafrechtlich raus. Da hab ich jetzt aber auch nicht schlecht geschaut

      Des weiteren verurteilte das Amtsgericht dann in der Zivilklage noch den Kontoinhaber wegen leichtfertiger Geldwäsche.

      wurde von der Staatsanwaltschaft gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die Beklagte wurde vom Amtsgericht
      wegen leichtfertiger Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 1 und 5 StGB schuldig gesprochen.

      Man kann zwar nicht mehr wegen Geldwäsche mehr bestraft werden aber immerhin wenn man sich nicht Außergerichtlich einigen will riskiert man doch noch nen Dämpfer vom Amtsgericht.

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    • § 170 Abs. 2 StPO: Einstellung des Strafverfahrens. Nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in einem Strafverfahren ein, wenn kein hinreichender Tatverdacht zur Erhebung der öffentlichen Klage besteht.

      Das meinte ich damit:

      JusticeHunter schrieb:

      Klar, strafrechtlich ist er aus der Sache raus, da er ja nicht betrogen hat, aber halt nicht zivilrechtlich.

      Woher hast Du das?

      Uwe64 schrieb:


      Des weiteren verurteilte das Amtsgericht dann in der Zivilklage noch den Kontoinhaber wegen leichtfertiger Geldwäsche.
      Wer hat denn da schon eine Zivilklage gegen den Kontoinhaber beim Amtsgericht eingereicht?
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Achso, ich dachte es geht bei Deinem Zitat auch um "Deinen Fall" ...

      im Prinzip ist es ja das was ich auch gesagt habe ... nur in dem von Dir verlinkten Fall hat der Kontoinhaber ja gewusst, dass sein Konto von einem Dritten für den Onlinehandel genutzt wird, und ist sogar dafür bezahlt worden...
      in Deinem Fall ist das ja etwas anders, hier wusste der Kontoinhaber das ja nicht, und hat auch kein Geld gesehen.
      Somit (ausdrücklich nur meine Meinung!) wäre hier wohl die (fahrlässige) Geldwäsche vom Tisch, da "Dein" Kontoinhaber ja nicht aktiv in die Betrügereien verwickelt war.

      Ich drücke Dir auf alle Fälle die Daumen, dass Du die Klage auch für Dich entscheidest, was (auch wieder nur meine persönliche Meinung!) ausser Frage steht.
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Auch hier geht es ja um einen "Job" als Finanzagent und um Geldwäsche.

      In "Uwes Fall" ja nicht, hier wurde ein Konto eröffnet und dem Betrüger zur Verfügung gestellt.

      Fast, aber nicht ganz das selbe.
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Danke !

      Ich bin davon ausgegangen das er sein Konto durch überlassen der Zugangsdaten an einem dritten nicht anders handelt als in diesem Fall.

      Unter Konsequenzen steht ja auch das es Zivilrechtlich dem Kontoinhaber nicht offensichtlich sein muss das dieses Konto was er einem anderen überlässt für Betrügereien genutzt wird.

      Sind halt nur ein paar parallele drin.

      Ansonsten sehe ich das wie du das in meinem Fall der Kontoinhaber grob Fahrlässig gehandelt hat indem er dem Betrüger das Konto eröffnet und die Zugangsdaten von sich aus im Glauben an die Wohnung dem Betrüger übergeben hat.

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    • Es ist fast das gleiche, nur dass in Deinem Fall der Kontoinhaber nicht aktiv war und Geld weitergeleitet hat.

      Trotzdem ist er für sein Konto verantwortlich.

      Aber das kann Dein Anwalt für Dich klären, bzw. hat er schon.
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Es gibt Neuigkeiten:

      Meine Rechtsanwältin und der gegnerische Rechtsanwalt sehen keine Schadensersatz-Grundlage und eine Zivilrechtlich Klage ohne jegliche Aussicht auf Erfolg.

      Begründung: Da die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat gemäß 170 ABS.2 würden auch Zivilrechtlich keine Schadensersatzforderungen durchsetzbar sein.

      Das heißt obwohl er wissentlich ein Konto eröffnet hat und die Zugangsdaten dem fremden übergeben hat, er aber dieses im Glauben tat eine Wohnung zu bekommen und somit kein kollektives Zusammenarbeiten mit dem Straftäter bestand kann auch keine Schadensersatzforderung gestellt werden gegen den eigentlichen Kontoinhaber.

      Jetzt kann jeder einem Betrüger ein Konto eröffnen und Zugangsdaten geben und sagt das er selber Opfer ist. Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein und derjenigen der wissentlich das Konto einen fremden Betrüger gegeben hat in seiner dämlichkeit und Verfehlung ist nicht mehr Schadensersatzpflichten!

      Somit sind den Betrügern alle Türen weit geöffnet und den dämlichen Kontoeröffnern die damit anderen Schaden kann man nicht an die Wäsche!

      Was nun weiter? Gibt es Zivilrechtlich wirklich keine Chance und eine Klage ist wirklich ohne Aussicht auf Erfolg wie die beiden Anwälte meinen da der Stattsanwalt das Verfahren eingestellt hat und nicht kollektiv mit dem Täter zusammengearbeitet hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Uwe64 ()

    • Ich will Dich sicher nicht dazu überreden vor Gericht zu ziehen...

      Die Staatsanwaltschaft hat nach § 170 Abs. 2 StPO das Strafverfahren eingestellt.
      "Nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in einem Strafverfahren ein, wenn kein hinreichender Tatverdacht zur Erhebung der öffentlichen Klage besteht."


      Klar, er war/ist ja nicht der Betrüger, das hast Du ja selbst Ende April hier geschrieben.

      Das ist halt ein Unterschied. Der Strafprozess (bzw. das Strafrecht) regelt die Beziehung zwischen dem Staat und dem Bürger (= öffentliches Recht). Der Zivilprozess regelt die Beziehungen zwischen den Bürgern untereinander.

      Und wenn Du der Meinung bist, dass Du im Recht bist, kannst Du ihn selbstverständlich zivilrechtlich belangen.

      Ob und wie das am Ende für Dich ausgeht liegt in der Hand der Anwälte und des Richters.

      Du musst Dir aber auch darüber im Klaren sein, dass Du zunächst mal die Kosten trägst...auch für Deinen Anwalt.

      Das Ganze geht praktisch "bei Null los", und der Verlierer zahlt die Musik.
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Wenn ich das hier alles so lese, muss ich, verzeiht mir die Wortwahl, lang im Strahl kotz......

      Das ärgert mich total.

      @Uwe: Bin auch auf die Standardmasche bei EbayKleinanzeige reingefallen. Gehacktes EbayKleinanzeige Konto + deutsches Bank Geisterkonto/Finanzagent Konto.

      Alle drehen sich hier aus dem Sachverhalt gekonnt raus und es passiert NICHTS?

      Unfassbar.

      Gruß

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    • Obwohl schon seit Jahren Konten für Betrüger eröffnet werden und diesen unbekannten dann noch mit großer Dämlichkeit die Zugangsdaten übergeben werden gibt es bisher noch keinen einzigen Zivilprozess der die Fahrlässigkeit des Kontoinhabers zu Schadensersatz verurteilt hat.

      Alle gehen davon aus das ein Prozess nicht erfolgreich sein wird. Zum Schadensersatz kann nicht der Kontoinhaber Zivilrechtlich verurteilt werden wenn dieser nicht in einem Strafverfahren verurteilt wird.

      Da es bisher keine Urteile Zivilrechtlich gibt die den Kontoinhaber wegen grob fahrlässiger oder fahrlässiger Weitergabe der Zugangsdaten an fremde Personen gibt oder auch bei bewusster Falschaussage bei beantworten der Fragen zur Eröffnung eines Kontos im Videoidentverfahren und dadurch nur die Bank Rechtlich geschützt ist bleiben alle Geschädigten die durch diesen dämlichen Kontoeröffner auf ihren Schaden sitzen.

      Somit können Sie weiter auf Jobs oder in der Hoffnung auf eine Mietwohnung weiter Konten für Betrüger eröffnen ohne Angst vor weiteren Folgen haben zu müssen.

      Es wird ja einen Grund haben warum sich noch keiner in den ganzen Jahren getraut hat solch eine Klage einzureichen und lieber den Verlust des Geldes hin nimmt!
    • Uwe64 schrieb:


      Es wird ja einen Grund haben warum sich noch keiner in den ganzen Jahren getraut hat solch eine Klage einzureichen und lieber den Verlust des Geldes hin nimmt!
      Weil es genauso gut sein kann, dass der Richter Zugunsten des Kontoinhabers entscheidet?
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Beschuldigte selbst Opfer kriminellen Handelns wurde. Aufgrund eines Wohnungsinserats wurde der Beschuldigte von einem unbekannten Täter da zu gebracht, ein Mietkautionskonto anzulegen. Dies tat der Beschuldigte in der Folge und eröffnete das Konto bei der Bank mit der IBAN xxxxx, auf welches die Geschädigten ihre Zahlungen anwiesen. Der Beschuldigte überließ sodann dem unbekannten Täter den Zugang zu dem neu errichteten Bankkonto, wobei der Beschuldigte in dem Glauben handelte, eine Mietwohnung zu erhalten. Tatsächlich wurden jedoch durch den unbekannten Täter die betrügerischen ebay- Verkäufe durchgeführt. Die Gutschriften auf dem Namen des Beschuldigten läutenden Konto wurde an ausländische Konten weiter überwiesen. Der eigentliche Täter konnte bislang nicht ermittelt werden.

      Hat man Zivilrechtlich eine Chance eine Klage auf Schadensersatz gegen den Kontoinhaber zu gewinnen, da der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft ein Konto wissentlich eröffnet hat und dem unbekannten Täter im Glauben auf die Wohnung auch noch die Zugangsdaten einen fremden dritten überlassen hat?
      Für mich hat der Kontoinhaber grob Fahrlässig gehandelt mit den Zugangsdaten des Kontos, wobei ich dann auch zum Vermögenschaden gekommen bin.

      Ersten Auskünften besteht angeblich absolut keine Chance, dass eine Klage erfolgreich wäre auf Schadensersatz des Kontoinhabers der seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, da ihm kein kollektives Verhalten mit dem Täter vorwerfbar ist und der Staatsanwalt das Verfahren eingestellt hat.

      Leider konnte ich auch kein Urteil im Netz finden welches schon mal im Zivilrecht gesprochen worden ist.
      Wie schätzen Sie die Chancen vor Gericht ein, da der Kontoinhaber für den Schaden nicht aufkommen will?

      Hole mir gerade noch eine zweite Meinung ein von einem Fachanwalt für Schadensersatzrecht. Dann mal weiter sehen

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Uwe64 ()