Warnung vor folgendem Bankkonto: Maximilian Leonhard / DE63100100100211449136 / Postbank

    • Uwe64 schrieb:


      Wie schätzen Sie die Chancen vor Gericht ein, da der Kontoinhaber für den Schaden nicht aufkommen will?
      Und was würde Dir meine Einschätzung unterm Strich bringen? Ich bin weder Richter noch Anwalt ;)

      Klar will der Kontoinhaber nicht für den Schaden aufkommen....er sieht sich ja selbst auch als Opfer. In Deinem Fall hat der Kontoinhaber ja auch nicht wie sonst üblich auf ein Jobangebot reagiert, und wahrscheinlich bei einem VideoIdent-Verfahren nicht bewusst gelogen, als er die Fragen

      - ob ihm erstens klar ist, daß es um eine Kontoeröffnung geht und falls ja,

      - ob zweitens diese Kontoeröffnung irgendetwas mit einem Job /Stellenangebot zu tun hat

      beantwortet hat.

      Nachdem ihm aber klar war/wurde, was genau da passiert ist, hätte er zumindest sofort zwei Dinge tun müssen:

      01. Bei der Bank das Konto auflösen
      02. Bei der Polizei die Sache melden

      Hat er? Wissen wir nicht.

      Ich bin ganz bei Dir, wenn Du sagst "Für mich hat der Kontoinhaber grob Fahrlässig gehandelt mit den Zugangsdaten des Kontos, wobei ich dann auch zum Vermögenschaden gekommen bin."
      Sieht das der Richter genauso? Wissen wir nicht.

      Entscheidet der Richter zu Deinen Gunsten muss der Kontoinhaber Dir Dein Geld zahlen, plus die Gerichts -und Anwaltskosten tragen.
      Entscheidet der Richter zu gunsten des Kontoinhabers, bleibt das an Dir hängen.

      Dessen musst Du Dir bewusst sein.
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Was ich nicht verstehe:

      Warum ermittelt man nicht weiter gegen die Hintermänner dieser Betrügereien?

      Die sind doch in Kontakt mit dem Finanzagenten gewesen. Da muss man doch was rausfinden können?

      Zudem sprechen, die alle perfekt deutsch, die da teilweise abzocken.

      So weit weg können die gar nicht sein....
    • Uwe64 schrieb:


      Ersten Auskünften besteht angeblich absolut keine Chance, dass eine Klage erfolgreich wäre auf Schadensersatz des Kontoinhabers der seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, da ihm kein kollektives Verhalten mit dem Täter vorwerfbar ist und der Staatsanwalt das Verfahren eingestellt hat.
      Nachtrag:

      der Link stammt doch von Dir?

      czarnetzki.eu/it-recht/urteils…sung-fuer-internetbetrug/

      Es ist zwar nicht zu 100% das Selbe, aber da steht doch:


      Internetkaufrecht schrieb:


      • Zivilrechtlich haftet ein Kontoinhaber, wenn er einem anderen sein Konto überlässt und über dieses Konto betrügerische Geschäfte abgewickelt werden, auch wenn dies nicht unbedingt für den Kontoinhaber sofort erkennbar war. Im vorliegenden Fall muss man wohl schon von besonderer Blauäugigkeit sprechen, wenn man einem unbekannten Dritten, der einen Internethandel betreibt, sein eigenes Konto gegen eine Monatsgebühr von 400 ‚€ überlässt, damit dieser über dieses Konto Zahlungen abwickeln kann. Dass hier etwas nicht stimmen kann, hätte sich dem Kontoinhaber eigentlich aufdrängen müssen.
      • Strafrechtlich ist der Kontoinhaber noch einigermaßen glimpflich davon gekommen, nachdem er selbst Strafanzeige erstattet hatte, als etliche Überweisungen über sein Konto abgewickelt wurden und es zunehmend zu Beschwerden der geprellten Kunden des Onlineshops kam. Es war der Postbank nach der eingereichten Strafanzeige gelungen, einen Teilbetrag von rund 16.000 ‚€ auf das Konto des Kontoinhabers zurück zu holen. Das Guthaben wurde im Wege der Rückgewinnungshilfe zugunsten der Geschädigten gemäß § 111b Abs. 1 und 5 StPO gepfändet und sichergestellt. Ein gegen die Beklagte eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Betrug wurde von der Staatsanwaltschaft gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die Beklagte wurde vom Amtsgericht Hoyerswerda mit Urteil vom 10. März 2011 wegen leichtfertiger Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 1 und 5 StGB schuldig gesprochen; von einer Strafe wurde abgesehen.

      Auch hier wurde das Strafverfahren nach § 170 Abs. 2 eingestellt, und trotzdem der Kontoinhaber zivilrechtlich verurteilt.

      Auch hier konnte man dem Kontoinhaber kein kollektives Verhalten mit dem Täter vorwerfen.
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Uwe64 schrieb:


      Ersten Auskünften besteht angeblich absolut keine Chance, dass eine Klage erfolgreich wäre auf Schadensersatz des Kontoinhabers der seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, da ihm kein kollektives Verhalten mit dem Täter vorwerfbar ist und der Staatsanwalt das Verfahren eingestellt hat.
      Ich bin ja nun auch kein Jurist, halte diese "ersten Auskünfte" aber für falsch. Es kann ja nun nicht davon abhängen, ob der Kontoinhaber gemeinsam mit dem Betrüger gehandelt hat. Der Kontoinhaber ist selbst verantwortlich für seine Konten, völlig unabhängig von Dritten denen er einen Zugang dazu eingeräumt hat. Wenn diese Verantwortlichkeit immer nur davon abhinge, ob ein betrügerischer Dritter da mit involviert ist, wäre der ganze Grundgedanke der Eigenverantwortlichkeit ad absurdum geführt - denn dann könnte sich jeder herausreden mit dem Argument, dass er ja nicht kollektiv mit dem Betrüger gehandelt hat.
    • Hatte heute den Kontakt mit einem Fachanwalt in dem Bereich. Leider ist es tatsächlich so, dass eine Schadensersatzklage gegen den Kontoinhaber keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Begründung ist, da zwischen Täter und Kontoinhaber kein kollektives Zusammenwirken bestanden hat. Die Rechtsauffassung der Justiz ist also gewaltig anders, im Gegensatz des Bürgers der glaubt das man Verantwortung hat. Das Fazit ist, das Geld ist weg und der Kontoinhaber der Zugangsdaten an einen Täter weitergibt und später glaubhaft macht selbst betrogen worden zu sein und nicht mit dem Täter zusammengearbeitet hat ist auch nicht verantwortlich für sein Konto trotz fahrlässigen oder grob fahrlässigen Verhaltens bei der Kontoeröffnung und Weitergabe von Zugangsdaten.
    • Es mag sein das Strafrechtlich das Verfahren eingestellt wird aber nicht Zivilrechtlich .
      Der Kontoinhaber hat unberechtigt dein Geld behalten und das holst du dir jetzt zurück.

      Beispiel
      Ebay, die grösste Müllhalde der Welt.....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von f40 () aus folgendem Grund: Link eingefügt

    • Ist der Paragraph abgeschafft worden oder fehlt die Seite im Gesetzestextbuch deine Fachanwaltes?

      § 823 BGB: Schadensersatzpflicht
      (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
      Ebay, die grösste Müllhalde der Welt.....
    • Der Paragraph zählt in diesen Fällen wirklich nicht. Hab 2 verschiedene Anwälte zur Beratung herangezogen gehabt. Die Rechtsprechung sagt der Kontoinhaber wurde selber betrogen und hat somit nicht fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt. Das wäre nur der Fall wenn er mit dem Täter zusammengearbeitet hätte.
    • Die Weitergabe des Zugangs zum Bankkonto an einem fremden Dritten soll also nicht fahrläßig gewesen sein? Der Kontoinhaber haftet also gar nicht für das, was über sein Konto passiert zu dem er wissentlich die Zugangsdaten herausgegeben hat, weil er selbst von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist und damit selbst betrogen wurde?

      Schau mal hier: RA Dr. Herzog
      Oder hier: Polizei Beratung


      Den Beiträgen entnehme ich mit meinem laienhaften Verständnis, dass Finanzagenten zivilrechtlich für den Schaden haften. Außerdem wurden hier im Forum bereits zahlreiche Urteile zu solchen und ähnlichen Sachverhalten verlinkt.
    • Ich hätte geklagt, doch die Rechtssprechung ist eine andere und kein Anwalt erklärt sich bereit sowas durchzuziehen. Ich bin vollkommen Eurer Meinung aber die Justiz sieht leider vieles anders als wir. Deshalb gibt es ja soviele Urteile die man nicht nachvollziehen kann.

      Deshalb glaube ich nicht mehr an diesen Rechtsstaat und deren Justiz. Das sieht man an Wirecard was eine Bafin wert ist.

      Ja Finanzagenten würden haften. Alles was mit dem Täter zusammenarbeitet. Kontoinhaber die für eine angebliche Wohnung oder Job dem Betrüger zur Verfügung stellen und den Betrüger nicht kennen und nicht mit ihm zusammenarbeiten können nicht haftbar gemacht werden.

      Es gibt kein Urteil hier oder sonstwo zu finden wo ein angeblich unwissender Kontoinhaber oder im Glauben handelt eine Arbeit oder Wohnung zu bekommen ein Konto für den Betrüger eröffnet zu Schadensersatz verpflichtet wurde.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Uwe64 ()

    • Beim Dr. Herzog steht ja das derjenige zu leichtfertiger Geldwäsche angeklagt und verurteilt werden muss. Meistens stellt der Staatsanwalt das Verfahren gegen den Kontoinhaber ein wie in diesem Fall und somit ist Zivilrechtlich nichts zu machen.
    • Ich weiss jetzt nicht genau, was ich dazu beitragen soll. Ich gehe das mal aus juistischer Sicht an.

      Uwe64 schrieb:

      Ich hätte geklagt, doch die Rechtssprechung ist eine andere und kein Anwalt erklärt sich bereit sowas durchzuziehen.

      Das ist so nicht ganz korrekt. Ein Anwalt, den ich mandatiere, der klagt das ein, was ich ihm sage. Die Frage ist nur, ob ich einen Anwalt finde, der das Mandat annimmt. Bei den haushaltsüblichen Summen um die es da geht ist das Honorar des Anwalts nach RVG eher besch.....eiden. So irgendwas uim dreistelligen Bereich für etliche Stunden arbeit. Man kann natürlich auch eine Honorarvereinbarung auf Stunden basis mit dem Anwalt treffen. Das hat aber den Nachteil, dass man trotzdem nur die "normalen" Anwaltskosten ersetzt bekommt, wen man gewinnt. Und bei einem Stundensatz von rund 200 Euro aufwärts (Höcker z.B. nimmt sogar 350) ist man dann mit der fünften Stunde anwaltlicher Arbeit spätestens in den Miesen.

      Zu trennen it auch die straf- und die zivilrechliche Sete. Während im Strafrecht der Staatsanwalt die Klage erhebt (und man scho ndeshalb nichts zahlen muss) zahlt man bei der Zivilklage eben erst mal alles im Voraus. Anwalt, Gerichtskosten und und und

      Dazu kommt noch, dsas Staatsanwälte derzeit immer noch dem Irrglauben erliegen, der normalverständige Kontoherausgeber ist doof. Der muss nicht wissen, dass das eine Betrugsmasche ist. Ob und wann sich das ändert weiss ich nicht. Also darf der Finanzagent naiv sein bis zur kompletten Gehirnerweichung, es reicht nicht für ein strafrechtlich relevantes Verhalten. Hier müsste eine Anzeige dann auf jeden Fall Hinweise auf (am besten) Sendungen des ÖR GEZ-Fernsehens wie z.B. markt enthalten in denen diese Masche breitgetreten wird. Eventuell auch noch ein bisschen Aktenzeichen xy. Und so weiter. Damit der StA erkennt, dass man das mit normalem Fernsehwissen wissen konnte. Von selber braucht er auf die Idee nicht zukommen. Da darf dann auch er doof sein. Spart ihm Arbeit.

      Für die zivilrechliche Schadenseratzpficht dagegen liegt die Hürde etwas niedriger. Aber auch da sollte man hinreichend belegen, dass das erstens keine neue und zweitens keine unbekannte Masche ist. Damit kommt man dann zumindest in den Bereich, dss der Richter auf Fahrlässigkeit (besser natürlch auf bedingten Vorsatz) erkennen könnte. Aber wie oben schon erwähnt wird kein Anwalt wegen 700 Euro Schadenssumme aktiv werden, wenn er dafür nur die normale Vergütung erhält.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.