Betrug auf Kleinanzeigen PAYPAL Lastschrift zurückziehen?

    • Betrug auf Kleinanzeigen PAYPAL Lastschrift zurückziehen?

      Hallo Leute,

      alter spalter was ich hier alles im Forum schlimmes lese, solche Schweine.
      Da hab ich ja noch richtig Dusel.

      Nun zur meiner Geschichte:

      Ich habe einen Prozessor gekauft für 156€.
      Überwiesen mit Paypal & Friends.
      Ware nicht erhalten.

      Dann - Mail erhalten die sagt, dass das Kleinanzeigenkonto gehackt worden ist und es ein Betrug war.

      Was würdet ihr tun?

      1. Nix.
      2. Polizei, Zivilklage
      3. Lastschrift zurückbuchen, dem Paypal Konto Goodbye sagen und sich mit dem Paypal inkasso rumärgern.

      Grüße und frohes Fest
    • Steuerchef schrieb:

      "mit dem Paypal inkasso rumärgern"
      Im Recht wären Sie jedenfalls.
      Welches "Recht" soll das denn bitte sein??

      Die Paypal-Zahlung an Freunde und Familie ist ausdrücklich nicht dazu da, geschäftliche Transaktionen mit Wildfremden abzuwickeln, sondern nur und ausschließlich dazu, Personen, die man wirklich gut kennt, Geld zu senden. Sie ist nicht an eine Gegenleistung (Lieferung von Ware oder Dienstleistung) geknüpft. Aus den beiden vorgenannten Voraussetzungen ergibt sich logischerweise, daß man bei einer solchen Zahlung keinen Käuferschutz benötigt. Deswegen ist eine solche Zahlung gebührenfrei.

      Käufer und Verkäufer haben hier absichtlich und vorsätzlich gegen die Paypal-AGB verstoßen. Sie haben gemeinsam verabredet, Paypal um die dem Dienstleister zustehenden Gebühren zu betrügen. Der Käufer, der freiwillig auf den Käuferschutz verzichtet hat, wurde im Anschluss deswegen dann vom Verkäufer betrogen. Und das soll ihm jetzt das "Recht" geben, auch noch widerrrechtlich eine Lastschrift zu stornieren, die Paypal völlig korrekt vom Konto des Käufers eingezogen hat??

      symbolinsight hat Paypal den Auftrag erteilt, einer Person, die angeblich ein Freund / Verwandter ist, Geld zu schicken und Paypal ein Lastschriftmandat erteilt, diese Summe von seinem Bankkonto abzubuchen.
      Diese Lastschrift anschließend zu stornieren ist Missbrauch der Lastschriftrückgabe. Das hat in jedem Fall zivilrechtliche Konsequenzen. Paypal wird es völlig zu Recht in diesem Fall nicht bei Drohungen des Inkassobüros belassen, sondern die Forderung letztendlich auf dem zivilen Rechtsweg vor Gericht eintreiben. Die Kosten des gesamten Verfahrens sind dann zusätzlich vom Beklagten zu tragen, damit dürften sich die 156,- EUR am Ende locker verfünffachen (Mahngebühren, Gebühren des Inkassobüros, Anwaltskosten, Gerichtskosten).

      @symbolinsight:
      Du hast Mist gebaut, indem Du erstens bei den Kleinanzeigen per Versand gekauft und dann auch noch statt einer gebührenpflichtigen Transaktionszahlung eine Freunde-Zahlung gemacht hast. Mit 156,- EUR ist Dein Lehrgeld zwar schmerzhaft, aber im Vergleich zu anderen Fällen noch erträglich.
      Mach die Sache nicht noch schlimmer, indem Du versuchst, den Schaden einem an der ganzen Geschichte unbeteiligten Dritten (Paypal) anzuhängen.
      Erstatte Anzeige bei der Polizei und finde Dich damit ab, daß vermutlich kein Täter ermittelt werden kann.

      Und nutze in Zukunft nie wieder die Option "Zahlung an Freunde und Familie", um damit einen Kauf oder eine Dienstleistung zu bezahlen.
      Das macht nicht den geringsten Sinn. Wenn Du sowieso von vornherein freiwillig auf den Käuferschutz verzichtest, kannst Du das Geld auch an den Verkäufer überweisen. Dann hättest Du jetzt wenigstens einen Kontoinhaber, von dem Du evtl Dein Geld zurückfordern könntest.
    • Schützin schrieb:

      Steuerchef schrieb:

      "mit dem Paypal inkasso rumärgern"
      Im Recht wären Sie jedenfalls.
      Welches "Recht" soll das denn bitte sein??

      Die Paypal-Zahlung an Freunde und Familie ist ausdrücklich nicht dazu da, geschäftliche Transaktionen mit Wildfremden abzuwickeln, sondern nur und ausschließlich dazu, Personen, die man wirklich gut kennt, Geld zu senden. Sie ist nicht an eine Gegenleistung (Lieferung von Ware oder Dienstleistung) geknüpft. Aus den beiden vorgenannten Voraussetzungen ergibt sich logischerweise, daß man bei einer solchen Zahlung keinen Käuferschutz benötigt. Deswegen ist eine solche Zahlung gebührenfrei.

      Käufer und Verkäufer haben hier absichtlich und vorsätzlich gegen die Paypal-AGB verstoßen. Sie haben gemeinsam verabredet, Paypal um die dem Dienstleister zustehenden Gebühren zu betrügen. Der Käufer, der freiwillig auf den Käuferschutz verzichtet hat, wurde im Anschluss deswegen dann vom Verkäufer betrogen. Und das soll ihm jetzt das "Recht" geben, auch noch widerrrechtlich eine Lastschrift zu stornieren, die Paypal völlig korrekt vom Konto des Käufers eingezogen hat??

      symbolinsight hat Paypal den Auftrag erteilt, einer Person, die angeblich ein Freund / Verwandter ist, Geld zu schicken und Paypal ein Lastschriftmandat erteilt, diese Summe von seinem Bankkonto abzubuchen.
      Diese Lastschrift anschließend zu stornieren ist Missbrauch der Lastschriftrückgabe. Das hat in jedem Fall zivilrechtliche Konsequenzen. Paypal wird es völlig zu Recht in diesem Fall nicht bei Drohungen des Inkassobüros belassen, sondern die Forderung letztendlich auf dem zivilen Rechtsweg vor Gericht eintreiben. Die Kosten des gesamten Verfahrens sind dann zusätzlich vom Beklagten zu tragen, damit dürften sich die 156,- EUR am Ende locker verfünffachen (Mahngebühren, Gebühren des Inkassobüros, Anwaltskosten, Gerichtskosten).


      Absolute Zustimmung, ich meinte mit "Sie" "die" vom Paypal Inkasso. Habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt :).
    • Schützin schrieb:

      Steuerchef schrieb:

      "mit dem Paypal inkasso rumärgern"
      Im Recht wären Sie jedenfalls.
      Welches "Recht" soll das denn bitte sein??
      Die Paypal-Zahlung an Freunde und Familie ist ausdrücklich nicht dazu da, geschäftliche Transaktionen mit Wildfremden abzuwickeln, sondern nur und ausschließlich dazu, Personen, die man wirklich gut kennt, Geld zu senden. Sie ist nicht an eine Gegenleistung (Lieferung von Ware oder Dienstleistung) geknüpft. Aus den beiden vorgenannten Voraussetzungen ergibt sich logischerweise, daß man bei einer solchen Zahlung keinen Käuferschutz benötigt. Deswegen ist eine solche Zahlung gebührenfrei.

      Käufer und Verkäufer haben hier absichtlich und vorsätzlich gegen die Paypal-AGB verstoßen. Sie haben gemeinsam verabredet, Paypal um die dem Dienstleister zustehenden Gebühren zu betrügen. Der Käufer, der freiwillig auf den Käuferschutz verzichtet hat, wurde im Anschluss deswegen dann vom Verkäufer betrogen. Und das soll ihm jetzt das "Recht" geben, auch noch widerrrechtlich eine Lastschrift zu stornieren, die Paypal völlig korrekt vom Konto des Käufers eingezogen hat??

      symbolinsight hat Paypal den Auftrag erteilt, einer Person, die angeblich ein Freund / Verwandter ist, Geld zu schicken und Paypal ein Lastschriftmandat erteilt, diese Summe von seinem Bankkonto abzubuchen.
      Diese Lastschrift anschließend zu stornieren ist Missbrauch der Lastschriftrückgabe. Das hat in jedem Fall zivilrechtliche Konsequenzen. Paypal wird es völlig zu Recht in diesem Fall nicht bei Drohungen des Inkassobüros belassen, sondern die Forderung letztendlich auf dem zivilen Rechtsweg vor Gericht eintreiben. Die Kosten des gesamten Verfahrens sind dann zusätzlich vom Beklagten zu tragen, damit dürften sich die 156,- EUR am Ende locker verfünffachen (Mahngebühren, Gebühren des Inkassobüros, Anwaltskosten, Gerichtskosten).

      @symbolinsight:
      Du hast Mist gebaut, indem Du erstens bei den Kleinanzeigen per Versand gekauft und dann auch noch statt einer gebührenpflichtigen Transaktionszahlung eine Freunde-Zahlung gemacht hast. Mit 156,- EUR ist Dein Lehrgeld zwar schmerzhaft, aber im Vergleich zu anderen Fällen noch erträglich.
      Mach die Sache nicht noch schlimmer, indem Du versuchst, den Schaden einem an der ganzen Geschichte unbeteiligten Dritten (Paypal) anzuhängen.
      Erstatte Anzeige bei der Polizei und finde Dich damit ab, daß vermutlich kein Täter ermittelt werden kann.

      Und nutze in Zukunft nie wieder die Option "Zahlung an Freunde und Familie", um damit einen Kauf oder eine Dienstleistung zu bezahlen.
      Das macht nicht den geringsten Sinn. Wenn Du sowieso von vornherein freiwillig auf den Käuferschutz verzichtest, kannst Du das Geld auch an den Verkäufer überweisen. Dann hättest Du jetzt wenigstens einen Kontoinhaber, von dem Du evtl Dein Geld zurückfordern könntest.
      Ich sehe das gar nicht so.
      Die Polizei hat gar nichts gemacht.
      Rechtsfreier Raum dank PayPal.
      PayPal hat einen Account vergeben an jemanden den es nicht gibt.
      Eine Bank darf sich nicht einfach aus dem Schneider ziehen wenn ein echter Betrug vorliegt.
      Wenn ein Betrug vorliegt muss eben alles rückgängig gemacht weden.
      Soll Paypal besser schauen wem der Account gegeben wird.
      Soll Paypal besser schauen wo die sich versichern - es ist eine Bank - die sollen sich zusammenreißen und sich versichern.
      Jetzt muss eine Einzelperson dran glauben.
      z. B. die Kreditkartenbetreiber sind alle gegen Betrug versichert!
      Mein Fall ist ein weiteres Beispiel dafür das PayPal zu meiden ist, dass PayPal den Betrug unterstützt.
      Mein Tipp für alle:


      Wenn ihr verkauft akzeptiert nur Bitcoins, normale Banküberweisung oder PayPal friends sonst wiederfährt euch der "Paypal Verkäufer liefert nicht oder Fälschung Trick"
      Wenn ihr kauft zahlt aussschließlich mit PayPal "Kauferschutz" (denn PP WD zahlt euch immer alles garantiert zu 100% auch wenn ihr im Unrecht seid) oder mit Kreditkarte (die ist auch versichert) oder Treuhand sonst passiert euch der "Paypal Friends Trick"



      Es handelt sich laut der Polizei um die nahezu einzigen existenten Onlinebetrugsmaschen die es noch gibt.
      Aber tausendmal passiert das. Paypal weiß das auch - macht nur nix dagegen.



      Wenn ihr kauft lasst euch den aktuellen Perso, mit aktueller Tageszeitung und seinem Kopf nebendrann abgebildet schicken.
      Lasst euch zudem mindestens fünf Abbildungen von an ihn addressierte Briefe schicken dann wisst ihr sicher wo er wohnt.
      Wenn er euch reinlegt könnt ihr wenigstens die klassische Selbstjustiz üben oder jemand damit beauftragen sonst hilft hier nix.

      Rechtsfrei ist alles eh schon. Gleiches mit gleichem vergelten. Hart aber Fair.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von symbolinsight ()

    • symbolinsight schrieb:

      Wenn ihr verkauft akzeptiert nur Bitcoins, normale Banküberweisung oder PayPal friends
      Nein.
      Ein Verkäufer, der Paypal Friends akzeptiert, kann seine Ware auch gleich aus dem Fenster werfen oder an der Hauptstraße an den Straßenrand stellen.
      Paypal Friends ist nicht dazu gedacht, Ware zu verkaufen / zu bezahlen. Es gibt weder Käufer- noch Verkäuferschutz.

      symbolinsight schrieb:

      Es handelt sich laut der Polizei um die nahezu einzigen existenten Onlinebetrugsmaschen die es noch gibt.
      Häh?
      Hier im Forum schlagen täglich (!!) mehrere Dutzend Käufer auf, die ihr Geld auf irgendwelchen Fake-Bankkonten versenkt haben. Davon sind ca 70% auf Fakeshops reingefallen, ca 25% auf betrügerische Kleinanzeigen und der Rest wurde über eBay abgezockt.
      Mit Paypal haben davon bei den Fakeshops überhaupt niemand und von den restlichen auch nur verschwindend wenige bezahlt.
    • symbolinsight schrieb:

      Ich sehe das gar nicht so. Die Polizei hat gar nichts gemacht.
      Was in Gottes Namen hätte die Polizei denn da machen sollen? Die erleben sowas jeden Tag und wissen ganz genau, daß sie bei dieser Konstellation garnicht erst nach Daten zu fragen brauchen.
      Du hast null nichts nada niente vom angeblichen Verkäufer. Du hast per Vorkasse / Versand auf einer Plattform gekauft, die dafür ausdrücklich nicht vorgesehen ist. Dort kann sich jeder ohne irgendwelche Daten anzugeben nur mit einer Mailadresse anmelden, weil man die Ware gegen Barzahlung beim Verkäufer abholen soll !! Daß täglich hunderte von Leichtsinnigen genau das nicht tun, ändert nichts daran, daß die Kleinanzeigen nicht für den Fernhandel vorgesehen sind.

      Und anschließend hast Du die Zahlung dann noch mit einem Zahlungsdienstleister getätigt, bei dem sich ebenfalls jeder völlig ungeprüft nur mit einer anonymen Mailadresse anmelden kann. Auch das hast Du gewusst und trotzdem zur Krönung dann auch noch diesen Zahlungsdienstleister auf eine Art genutzt, die ausdrücklich für diesen Zweck nicht gedacht und zugelassen ist.
      Bei einer Zahlung an "Freunde + Verwandte" geht die Zahlung an jemanden, der Dir persönlich und sehr gut bekannt ist. Da braucht niemand irgendwelche Anmeldedaten zu überprüfen.
      Und bei einer gebührenpflichtigen Zahlung bist Du als Käufer auf der sicheren Seite, da übernimmt dann Paypal den Schaden, wenn vom unbekannten Zahlungsempfänger keine Ware kommt.

      symbolinsight schrieb:

      Rechtsfreier Raum dank PayPal. PayPal hat einen Account vergeben an jemanden den es nicht gibt.
      Da die Anmeldedaten nicht überprüft werden, kann man da eintragen, was man will. Solange der Paypal-Account als reiner Guthaben-Account geführt wird, interessiert sich Paypal nicht weiter für irgendwelche Daten. Geprüft wird erst, wenn man ein Bankkonto mit dem Account verknüpft, dann testet Paypal durch eine Cent-Überweisung zumindest, ob es dieses Bankkonto gibt. Ob das Bankkonto tatsächlich demjenigen gehört, der den Account bedient, wissen sie dann aber immernoch nicht.

      symbolinsight schrieb:

      Eine Bank darf sich nicht einfach aus dem Schneider ziehen wenn ein echter Betrug vorliegt. Wenn ein Betrug vorliegt muss eben alles rückgängig gemacht weden.
      Bitte ??! Bei welcher Bank kannst Du denn eine Überweisung rückgängig machen? Wenn das Geld auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben ist (in der Regel heutzutage spätestens nach 12 Stunden), kann nichts und niemand das Geld mehr zurückholen.
      Der einzige Unterschied zu Deinem Fall ist, daß die Bank (zumindest in Deutschland) den Kontoinhaber über einen Ausweis verifiziert. Entweder persönlich in der Filiale. Oder per Video-Ident-Verfahren. Wobei Letzteres auch gewaltige Probleme bereiten kann, siehe "Unfreiwillige Kontoinhaber"
      Und es gibt auch bei deutschen Banken regelmäßig immernoch Fälle, in denen Bankkonten mit gefälschten Papieren eröffnet werden. Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß dann die Bank dafür haftet??!

      symbolinsight schrieb:

      Soll Paypal besser schauen wo die sich versichern - es ist eine Bank - die sollen sich zusammenreißen und sich versichern.
      Eine der beiden Paypal-Gesellschaften hat tatsächlich eine Banklizenz. Sie betätigen sich hier aber nicht als Bank (oder hast Du per SEPA-Überweisung an eine IBAN überwiesen?), sondern als Zahlungsdienstleister.

      symbolinsight schrieb:

      SJetzt muss eine Einzelperson dran glauben.
      Und diese Einzelperson ist ein volljähriger, mündiger Bürger, der die Verantwortung für sein Handeln nun mal selbst trägt und mit den Folgen leben muss, wenn der eigene Leichtsinn und Fahrlässigkeit zu einem finanziellen Verlust geführt haben.

      Die Realität ist kein Ponyhof und das Internet ein Haifischbecken.
      Du solltest niemals online irgendwelche wahnwitzigen Dinge machen, bei denen Du im realen Leben nichtmal ansatzweise auf die Idee kämest, sie zu tun.
    • Ein Verkäufer, der Paypal Friends oder z.B. akzeptiert bekommt einfach nur sicher Geld - no fucks given or questions asked - das weiß ich aus eigener Erfahrung und ich verkaufe 1A Class Ware mit 100% Zufriedenheit!
      Betrugsmaschen NATÜRLICH auf Ebay-Kleinanzeigen bezogen. Es gibt ja wohl unendlich andere Möglichkeiten jemanden abzuziehen.
      Polizei soll wenigstens schauen wohin das Geld von Paypal gegangen ist. Diese Information und Adressen verfolgen, dem nachgehen, Register führen für die Nachwelt.

      Jetzt mal Butter bei den Fischen: Ein Flohmarkt ist eine Plattform wo nur "Abgeholt" wird. Eine online Plattform wie Ebay Kleinanzeigen ist eine online Plattform - Punkt.
      Natürlich handeln die Menschen da online und mit verschicken was sonst?.
      Ich erkenne einen Missstand: Behauptungen das KA nur Abholung unterstützt ist doch irgendwie sehr billig. Zu billig. Absolut unrealistisch. Es gehört so gemacht, dass man sich verifizieren muss und zwar 100%.

      Bei Paypal muss man sich nicht verifizieren, das ist ebenfalls ein Missstand. BRUTAL. Es gehört so gemacht, dass man sich verifizieren muss und zwar 100%.

      Banken müssen eben nix machen das ist eben das was krumm läuft! Die Bank des Betrügers sollte haften, dann schauen die auch an wen sie Konten geben.
      Wenn die Bank Probleme hat sicher Konten zu vergeben muss die sich halt schulen Ausweispapiere sicher zu überprüfen. Es gehört so gemacht, dass man sich verifizieren muss und zwar 100%.
      Wenn Zweifel sind müssen die eben ausgeräumt werden. Und natürlich muss die Bank sich versichern gegen Betrug dann passen die erst richtig auf an wen die ein Konto vergeben.

      Naja Schützerin für mich ist nicht alles in Stein gemeißelt. Wenn du alles wie es so läuft so lassen würdest passt es ja. Wir brauchen da nicht rumdiskutieren.
      Es wirkt einfach so als wärst du ein Paypal oder Ebay influencer :D.
      Ich finde es dünn ohne Ende wie man "Geschäfte" machen kann in Netz und 100% Verifizierungen und Versicherungspflicht von Ebay, Paypal und Banken würden den Zustand doch verbessern oder nicht?

      Ich bin jetzt komplett auf Bitcoins und PPF umgestiegen - es läuft prima! Kann ich nur empfehlen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von symbolinsight ()

    • symbolinsight schrieb:

      Es gehört so gemacht, dass man sich verifizieren muss und zwar 100%.
      Hast Du das schon ebay-Kleinanzeigen mitgeteilt?
      Übrigens, auch ein 100%-verifizierter Handelspartner ist keine Garantie, wie ja allgemein schon seit langem bekannt ist ...
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fairhandel () aus folgendem Grund: Schreibfehler korrrigiert

    • symbolinsight schrieb:

      Ein Verkäufer, der Paypal Friends oder z.B. akzeptiert bekommt einfach nur sicher Geld - no fucks given or questions asked - das weiß ich aus eigener Erfahrung
      Bis Du hochwertige Ware anbietest, ein Serienbetrüger mit einem gehackten Paypal-Account bezahlt, Du die Ware versendest und ein paar Stunden später bucht Paypal die Zahlung wieder zurück, weil sich der echte Accountinhaber gemeldet hat.
      Bei einer regulären Waren-Zahlung hättest Du für genau diesen Fall dann Verkäuferschutz. Bei einer Freundezahlung ist das Geld weg. Und die Ware auch.
      Das passiert täglich Dutzende von Malen.
      Übrigens muss dafür der Paypal-Account nicht mal wirklich gehackt sein, es genügt, daß der Inhaber behauptet, er hätte diese Zahlung nicht selbst ausgeführt. Bei einer Freundezahlung prüft Paypal das garnicht erst. Wozu auch? Es gab ja keinen Verkauf, also kann der Empfänger auch nicht Opfer eines Betrügers sein. Absender und Empfänger der Zahlung sind doch beste Freunde, also können die sowas dann untereinander regeln.

      Und nein, ich habe weder Influenza noch bin ich Fan von Paypal, das ganze System ist überflüssig wie ein Kropf, zumindest in Europa. Und verstößt mit dem "Käuferschutz" regelmäßig eklatant gegen deutsches Recht, insbesondere bei der SNAD-Version des Käuferschutzes.
      Wenn Du als Verkäufer sicher Geld für einen Kauf bekommen möchtest, dann lass es Dir überweisen, das ist wesentlich sicherer als Paypal !!!

      Das Guthaben aus Deiner Zahlung hat der Betrüger wahrscheinlich direkt in Bitcoins umgerubelt und ist damit in den Weiten des Darknet verschwunden.

      symbolinsight schrieb:

      Bei Paypal muss man sich nicht verifizieren, das ist ebenfalls ein Missstand. BRUTAL. Es gehört so gemacht, dass man sich verifizieren muss und zwar 100%.
      Banken müssen eben nix machen das ist eben das was krumm läuft! Die Bank des Betrügers sollte haften, dann schauen die auch an wen sie Konten geben.
      Wenn die Bank Probleme hat sicher Konten zu vergeben muss die sich halt schulen Ausweispapiere sicher zu überprüfen. Es gehört so gemacht, dass man sich verifizieren muss und zwar 100%.
      Wenn Du eine Verifizierung mit Ausweiskontrolle willst, dann musst Du eine SEPA-Überweisung auf ein echtes deutsches Bankkonto mit IBAN machen.
      Paypal ist keine Bank, sondern ein Zahlungsdienstleister, das ist etwas völlig anderes. Und nur weil Du hier bockig mit dem Fuß aufstampfst, wird sich daran auch nichts ändern.
      Deutsche Banken sind verpflichtet, per Ausweiskontrolle zu verifizieren, wer der Kontoinhaber ist, aber seitdem es online-Banking gibt, ist es der Bevölkerung ja nicht mehr zuzumuten, irgendwo mal persönlich zu erscheinen, deswegen gibt es Video-Identverfahren und ähnlichen Blödsinn. Das führt dann zu solchen haarsträubenden Ergebnissen: "Unfreiwillige Kontoinhaber"

      symbolinsight schrieb:

      Eine online Plattform wie Ebay Kleinanzeigen ist eine online Plattform - Punkt.
      Natürlich handeln die Menschen da online und mit verschicken was sonst?.
      Nein. Die Kleinanzeigen heißen so, weil sie die online-Version der Kleinanzeigen in den Printmedien sind. Das was früher "Der heiße Draht", "Annoncen-Avis" oder "AbisZ" hieß.
      Allerdings vermute ich, daß Du nicht alt genug bist, um überhaupt zu wissen, wovon ich spreche. Das waren gedruckte Zeitungen, die man wöchentlich, 14tägig oder monatlich am Kiosk kaufen konnte und die nichts anderes enthielten als Kleinanzeigen. In der Regel immer nur für eine Region, da eben zum Selbstabholen gedacht.

      Für den online-Versandhandel von / an privat gibt es eBay. Allerdings unterschreibst Du auch dort, daß Du Dich selbst um die Verifizierung der Daten Deines Handelspartners kümmern wirst, weil eBay schon vor vielen Jahren festgestellt hat, daß es ihnen nichtmal ansatzweise gelingt, die Identität der Mitglieder sicherzustellen.

      Daher gilt eigentlich überall im Internet: Niemand außer Dir selbst trägt die Verantwortung für Dein Geld.
    • Schützin schrieb:

      Allerdings unterschreibst Du auch dort, daß Du Dich selbst um die Verifizierung der Daten Deines Handelspartners kümmern wirst, weil eBay schon vor vielen Jahren festgestellt hat, daß es ihnen nichtmal ansatzweise gelingt, die Identität der Mitglieder sicherzustellen.
      Wie soll man das denn machen ?(
      Grüße von BuFi
    • Schützin schrieb:

      Nein. Die Kleinanzeigen heißen so, weil sie die online-Version der Kleinanzeigen in den Printmedien sind. Das was früher "Der heiße Draht", "Annoncen-Avis" oder "AbisZ" hieß.

      Nein. Die Kleinanzeigen heissen so, weil das Online-Kleinanzeigenportal kijiji.de (die Markplaats B.V.) mal von ebay aufgekauft wurde. Und weil ebay verbraucherwirksam (um nicht verbrauchertäuscherisch) da "ebay" mit drin haben wollte, haben sie das eben dann irgendwann mal in "kleinanzeigen" umbenannt und das "ebay" im hübschen roten Kringel davorgesetzt.

      Der alte Link tut aber natürlich auch noch: kijiji.de

      Und wenn wir den hier mit konstanter Boshaftigkeit verwenden fällt erstens den Serverbetreibern (ebay.de, dort ist kijiji in der Subdomain kleinanzeigen abgelegt) auf, dass fast alle Aufrufe der alten Domain von hier kommen und die Nutzer der Seite, die hier aufschlagen sehen auch viel schneller, dass kijiji eben nicht ebay ist. Weil es schon mal gar nicht so heisst. Höchstens zufällig. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Schützin schrieb:

      Kijiji war / ist ein Kleinanzeigenformat und nicht dazu gedacht, irgendwas per Vorkasse und Versand zu kaufen.

      Absolut richtig. War es nie, ist es nicht und wird es wohl auch nie sein. Mir widerstrebt es nur, diesen üblen Mrketingtrick von ebay zu unterstützen, dem Ding einfach das ebay-Logo zu verpasen und damit den Nutzern vorzugaukeln, das wäre so eine Art ebay.

      Zu der Zeit, als kijiji noch kijiji hieß war das klar. Damals wäre auch nie jemand auf die Idee gekommen, in den ebay-Foren eine Frage zu dem Kleinanzeigenportal zu stellen. Hieß ja nichts mit ebay. Genau das und die gedankliche Verbindung zu den Mechanismen der ebay-Plattform hinsichtlich Kaufabwicklung und allem anderen drumherum hat erst richtig zu diesen massiven Betrugsfällen geführt. Sonst würdest Du hier auch z.B. dhd24 oder quoka in entsprechender Menge finden. Dort sind die Leute aber offensichtlich wesentlich zurückhaltender und vorsichtiger. Steht ja nicht ebay dran.

      Dir und mir ist natürlich klar, dass ein Verkäufer auf kijiji weniger Daten preisgeben muss als ein Paypal-Nutzer im Gastmodus. Aber die meisten sehen eben das "ebay" im Titel der Seite und ziehen dann genau den gewollten Trugschluss. Ich wüsste auch nicht, wer da explizit darauf hinweist. Den Wikipedia-Artikel liest auch niemand, der ihn nicht gezielt sucht. Zumal der auch noch recht allgemein gehalten ist, wenn man nicht sowieso weiss, was damit gemeint ist. Also wer soll das im Netz oben halten, wenn nicht wir hier? Immerhin war die Umbenennung schon 2009, ist also inzwischen über zehn Jahre her. Trotzdem (oder gerade deshalb) funktioniert dieses eingekringelte ebay anscheinend.

      Ich weiss, es ist nervig, dauernd auf Dinge hinzuweisen, die eigentlich altbekannt und selbsterklärend sind, aber wenn das Hinweisen auf altebekannte und selbsterklärende Dinge mal grundsätzlich überflüssig werden würde, würde das bedeuten, dass es keinen Online-Betrug mehr gibt.

      Denn wenn Du ehrlich bist musst Du zugeben, das wir seit rund 20 Jahren immer wieder exakt die selben Muster sehen und auch seit 20 Jahren immer wieder die selben nicht wirklich neuen Ratschläge erteilen können. Also zumindest bei mir ist das jetzt so lange her.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Für die Leute, die es bisher bei ebay Kleinanzeigen nicht gesehen hatten und nicht wussten:

      ebay Kleinanzeigen schrieb:

      Sicher Kaufen und Verkaufen
      Wie funktioniert eBay Kleinanzeigen?
      [Blockierte Grafik: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/static/img/static-pages/sicherheitshinweise/security-visual-lb.abfxmbajmskl.png] eBay Kleinanzeigen ist ein Online-Marktplatz und funktioniert wie der Anzeigenteil in Ihrer Tageszeitung. Käufer und Verkäufer kommen zusammen, verhandeln, kaufen und verkaufen.
      eBay Kleinanzeigen nimmt nicht an der Transaktion teil. In den meisten Fällen wird die Ware persönlich abgeholt bzw. die Dienstleistung erbracht und vor Ort bar bezahlt.
      Dies ist auch die sicherste Art der Abwicklung.
      Deswegen werden auf eBay Kleinanzeigen auch keine persönlichen Daten abgefragt. Die Registrierung erfolgt unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passwortes. Persönliche Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer übermitteln die Vertragsparteien, wenn sie sich über die Abwicklung einig geworden sind, direkt.

      Sollten Sie sich doch einmal für den Versand eines Artikels entscheiden, sollten Sie folgende Hinweise befolgen:
      • Hinweise für Käufer Vertrauen Sie Ihrem Instinkt. Angebote die zu gut sind um wahr zu sein, sind es meistens auch nicht.


        • Nehmen Sie Kontakt zum Anbieter auf.

        • Telefonisch lassen sich Details am Besten besprechen.
          Bei Verkäufern, die den persönlichen Kontakt ausschließen, sollten Sie misstrauisch werden.
        • Erfragen und speichern Sie die Adressdaten des Verkäufers.
        • Speichern Sie sich die Anzeige und den E-Mail-Verkehr mit dem Anbieter ab, schreiben sich die Anzeigennummer auf oder drucken Sie sich diese aus.
        • Einigen Sie sich auf eine sichere Zahlungsmethode, wie zum Beispiel PayPal.
          Erkundigen Sie sich hierbei vorher nach den Käuferschutzbedingungen von PayPal.
          eBay Kleinanzeigen bietet selbst kein Käuferschutzprogramm oder Treuhandservice an.
          Zahlen Sie niemals per Western Union, PaySafe, MoneyGram oder Bargeld im Briefumschlag.

      • Hinweise für Verkäufer

      Worauf sollte ich speziell beim Kauf hochpreisiger Artikel achten?
      • Elektronik
        • Die Ware sollte grundsätzlich persönlich übergeben werden.
          Andernfalls haben Sie keine Möglichkeit sich vorab von der Existenz und Funktionstüchtigkeit des Gerätes zu überzeugen.
          Stimmt der angegebene Artikelstandort in der Anzeige mit dem vom Verkäufer genannten Abholort überein?
          Erkundigen Sie sich nach den marktüblichen Preisen. Im Betrugsfall liegt der Preis des Angebots weit darunter.

        • Besonders hier gilt: Angebote die zu gut sind um wahr zu sein, sind nicht wahr.
        • Versuchen Sie sich bei der persönlichen Übergabe ein Bild von der Seriosität des Verkäufers und der Ware zu machen.
        • Lassen Sie sich ggf. einen Personalausweis und Kaufbelege zeigen.
        • Bei Zahlungsbeträgen von mehreren hundert Euro empfehlen wir zusätzlich, eine Begleitperson mitzunehmen.
        Eine bekannte Betrugsmasche: Ein Käufer ist auf ein scheinbar unglaubliches Schnäppchen gestoßen: Ein nagelneues iPhone Smartphone weit unter dem üblichen Marktpreis. Da der Verkäufer nicht aus der unmittelbaren Umgebung stammt, sich der Käufer das Angebot aber auf keinen Fall entgehen lassen möchte, fragt er den Verkäufer kurzerhand nach dessen Bankdaten, damit dieser ihm das Gerät zusendet. Nach der Überweisung des Geldes wartet der Käufer vergebens auf die Lieferung seines iPhones.
      • Eintrittskarten & Tickets
        • Die Ware sollte grundsätzlich persönlich übergeben werden. Andernfalls haben Sie keine Möglichkeit sich vorab von der Existenz oder Echtheit der Karten zu überzeugen.
        • Stimmt der angegebene Artikelstandort in der Anzeige mit dem vom Verkäufer genannten Abholort überein?
        • Erkundigen Sie sich nach den marktüblichen Preisen. Im Betrugsfall werden Tickets sehr kurzfristig und weit über dem Marktwert angeboten.
        • Besonders hier gilt: Angebote die zu gut sind um wahr zu sein, sind nicht wahr.
        • Versuchen Sie sich bei der persönlichen Übergabe ein Bild von der Seriosität des Verkäufers und der Ware zu machen.
        • Lassen Sie sich ggf. einen Personalausweis und Kaufbelege zeigen.
        • Bei Zahlungsbeträgen von mehreren hundert Euro empfehlen wir zusätzlich, eine Begleitperson mitzunehmen.
        Eine bekannte Betrugsmasche: Ein Fußball-Großereignis steht an. Die Veranstaltung ist ausverkauft. Eine Woche vor dem Spiel findet der Käufer ein Angebot, bei dem der Verkäufer zwei Karten auf Grund von Krankheit angeblich nicht einlösen kann. Der Verkäufer bietet die Karten auf Grund der Tatsache, dass das Spiel seit langer Zeit ausverkauft ist, zu einem horrenden Preis an. Der Käufer ist so glücklich, die letzten beiden Karten bekommen zu können, dass er bereit ist den überteuerten Preis zu zahlen. Der Verkäufer gibt an, keine Zeit für eine persönliche Übergabe zu haben. Der Käufer soll das Geld überweisen und der Verkäufer würde die Karten zusenden. Nach Überweisung des Geldes hört der Käufer nie wieder vom Verkäufer.
      • Auto, Rad & Boot
        • Die Ware sollte grundsätzlich persönlich übergeben werden. Andernfalls haben Sie keine Möglichkeit sich vorab von der Existenz und Funktionstüchtigkeit zu überzeugen.
        • Stimmt der angegebene Artikelstandort in der Anzeige mit dem vom Verkäufer genannten Abholort überein?
        • Erkundigen Sie sich nach den marktüblichen Preisen. Im Betrugsfall liegt der Preis des Angebots weit darunter.
        • Bei Angeboten vor allem aus dem Ausland, insbesondere mit Versand sowie bei Land- und Baumaschinen unter dem marktüblichen Preis, handelt es sich immer um Betrug.
        • Besonders hier gilt: Angebote die zu gut sind um wahr zu sein, sind nicht wahr.
        • Versuchen Sie sich bei der persönlichen Übergabe ein Bild von der Seriosität des Verkäufers und der Ware zu machen.
        • Erkundigen Sie sich nach Mängeln oder bekannten Schäden.
        • Lassen Sie sich ggf. einen Personalausweis und Kaufbelege zeigen. Halten Sie die Übergabe in einem schriftlichen Kaufvertrag fest. Erkundigen Sie sich nach Mängeln oder bekannten Schäden.
        • Bei Zahlungsbeträgen von mehreren hundert Euro empfehlen wir zusätzlich, eine Begleitperson mitzunehmen.
        Eine bekannte Betrugsmasche: Ein Käufer interessiert sich für einen vier Jahre alten VW Golf, der weit unter dem aktuellen Marktwert liegt. In der Angebotsbeschreibung sind ausschließlich Produktdetails angegeben, jedoch keine persönlichen Kommentare des Verkäufers und keine Telefonnummer. Auf Grund des günstigen Angebots, schickt der Käufer dem Verkäufer dennoch eine Anfrage zur Besichtigung des Autos. Der Verkäufer entschuldigt sich zuerst in seiner Antwort, kein Deutsch sprechen zu können, da er ursprünglich aus England stammt. Daher bittet er auf Englisch antworten zu dürfen. Dem stimmt der Käufer zu, da er nach wie vor Interesse an dem Schnäppchen hat. Der Verkäufer gibt weiterhin an, das Auto in Deutschland während seiner vorrübergehenden beruflichen Tätigkeit dort gekauft zu haben. Wieder zurück in England hat sich der Verkäufer entschieden, das Auto zu verkaufen. Daher müsste es verschifft werden, wodurch weitere Kosten entstehen. Daher gibt der Verkäufer an, habe er den Verkaufspreis extra niedriger gewählt. Dem Käufer erscheint dies schlüssig. Er überweist das Geld auf eine Bank in London. Nach der Überweisung hört der Käufer nie wieder vom Verkäufer und fährt seitdem Fahrrad.

      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Fairhandel schrieb:

      Für die Leute, die es bisher bei ebay Kleinanzeigen nicht gesehen hatten und nicht wussten:

      Hast Du schon jemals erlebt, dass die Leute das Kleingedruckte lesen? :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      und das "ebay" im hübschen roten Kringel davorgesetzt.
      Nee, ebay steht da genauso nackich wie auf der "Internetauktionsplattform". Im roten Kringel steht Kleinanzeigen *klugscheixxmodusoff*

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      damit den Nutzern vorzugaukeln, das wäre so eine Art ebay.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Dir und mir ist natürlich klar, dass ein Verkäufer auf kijiji weniger Daten preisgeben muss als ein Paypal-Nutzer im Gastmodus. Aber die meisten sehen eben das "ebay" im Titel der Seite und ziehen dann genau den gewollten Trugschluss. Ich wüsste auch nicht, wer da explizit darauf hinweist.
      Jeder, der etwas bei den Kleinanzeigen kauft, hat sich vorher dort angemeldet. Und brauchte nichts weiter als eine Mailadresse anzugeben. Jedem Nutzer ist also aus eigener Erfahrung genau bekannt, welche Daten von den Kleinanzeigen erhoben werden (bzw eben nicht erhoben werden).
      Wenn daraus dann nicht der logische Schluss gezogen wird "Wenn ich bei meiner Anmeldung weder Name noch Adresse angeben musste, dann musste das auch sonst niemand, der hier handelt", dann ist das eher nicht die Schuld des Plattformbetreibers.

      Kaum einer der hier aufschlagenden Geschädigten ist auch gleich bei seinem ersten Kauf bei den Kleinanzeigen betrogen worden, sondern das ist fast immer ein schleichender Prozess. Es ist trotz aller Unsicherheit, die er vielleicht anfangs sogar noch verspürt hat, immer wieder gutgegangen, also wird der Käufer immer leichtsinniger. Und irgendwann bricht er dann durchs dünne Eis.

      Zitat Wikipedia: "Im März 2007 avancierte kijiji.de zum reichweitenstärksten Online-Kleinanzeigenmarkt in Deutschland."
      Kijiji war also schon 2 Jahre vor dem Relaunch als "ebay Kleinanzeigen" wesentlich bekannter als Quoka. Jeder, der was verkaufen will, bietet da an, wo er die meisten Interessenten findet. Und jeder, der was sucht, sucht da, wo er die meisten Angebote findet. Die Bekanntheit einer solchen Seite steigt also ab einem bestimmten Level wohl ganz von alleine, egal, ob da jetzt ebay drübersteht oder kijiji. Und ich bin mir relativ sicher, daß sich an der Betrugssituation bei den Kleinanzeigen nicht das Geringste ändern würde, wenn man da wieder Kijiji drüberschreibt, solange die restliche Optik und Funktion gleichbleibt.
      Falls es wirklich nur der Name ebay wäre, der die Leute zu teilweise wirklich irrwitzigen Aktionen verleitet, wäre damit ja wenigstens nach dem ersten Betrugsfall Schluss.
      Nichtsdestrotrotz kaufen die einmal Betrogenen aber sehr häufig innerhalb weniger Wochen abermals per Vorkasse bei den Kleinanzeigen...

      Übrigens: Wenn bei mir jemand über Kleinanzeigen etwas per Überweisung kauft, dann übermittle ich bei Verkäufen über 20 EUR unaufgefordert (!) zusammen mit meinen Bankdaten immer auch meine komplette Adresse sowie meine Festnetz-Telefonnummer.
      Jetzt darfst Du mal raten, wieviele Käufer in den letzten ca 3 Jahren daraufhin vor der Überweisung diese Festnetznummer angerufen haben, einfach nur um zu prüfen, daß die tatsächlich existiert und zum Verkäufer gehört... ;(