Schlüssel im Auto nicht grob fahrlässig

    • Schlüssel im Auto nicht grob fahrlässig

      Wer Autoschlüssel und Papiere in seinem
      Auto zurücklässt, verliert bei einem
      Diebstahl des Wagens nicht automatisch
      den Schutz der Kasko-Versicherung. Nach
      einem Urteil des Oberlandesgerichts
      (OLG) Hamm fehlt es "an einer Ursäch-
      lichkeit zwischen Verhalten des Auto-
      besitzers und der späteren Entwendung".

      Im dem Rechtsstreit hatte sich die Ver-
      sicherung geweigert, für den Diebstahl
      Ersatz zu leisten: Das Zurücklassen der
      Kfz-Papiere sei grob fahrlässig. Die
      Richter waren der Ansicht, es sei nicht
      ersichtlich, dass der Dieb die Unterla-
      gen zuvor im Kofferraum gesehen habe.
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!