Kleinanzeigen- eine Frage hierzu.

    • Kleinanzeigen- eine Frage hierzu.

      Hallo,

      Da die Leute bei Kleinanzeigen leider recht unzuverlässig sind kann ich hier z.B. in die Anzeige schreiben dass ein Vertrag über den Kauf erst mit Bezahlung (bzw. Abholung) durch den Interessenten erfolgt?

      Ist eine solche Vereinbarung rechtlich bindend?


      Vielen Dank und alles Gute für das neue Jahr euch allen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nevaeh ()

    • Bei kijiji (das was Du als "kleinanzeigen" bezeichnest) kannst Du das machen, musst es aber nicht mal.

      Denn solange Du mit dem Interesenten nicht einen Kaufvertrag schliesst habt ihr keinen. Ist dort anders aus auf ebay.

      Auch wenn Du einen Interessenten hast und mit ihm einen Abholtermin ausmachst, kannst Du ihm immer noch schreiben, dass Du dir vorbehältst, den Artikel anderweitig zu verkaufen, wenn er den Termi nicht einhält. Ist deine Sache, wie Du den Vertrag gestalten willst.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.