Kontoinhaber "Kevin Schröder"nach Anzeige ermittelt-Ebay Kleinanzeigen

    • Kontoinhaber "Kevin Schröder"nach Anzeige ermittelt-Ebay Kleinanzeigen

      In 04/19 wurde eine Zahlung für eine Goldmünze getätigt - Ware aber nicht erhalten.
      Nach Durchlauf von Polizei - LKA - Staatsanwaltschaft und Amtsgericht : Täterermittlung !!!
      Wohnhaft im Kreis Pfaffenhofen.Strafbefehl wegen Geldwäsche in 7 Fällen erlassen !
      Ich hoffe, auf diesem Weg, mich mit anderen Betrogenen über mögliche zivilrechtliche Schadenersatzansprüche austauschen zu können.
      Denn das jemand ermittelt wird ist schon leider selten - aber dann etwas zurück zu bekommen steht auf einen anderen Blatt.
      Ich drücke allen anderen "Leidensgenossen" hier die Daumen, dass sie zumindest so weit kommen.

      Gruß

      Moderation:
      Überschrift editiert
    • Natürlich. Da ich kein Anwalt bin und daher keine Akteneinsicht bekomme, vermute ich, dass er sein Konto gegen Entgeld zur Verfügung gestellt hat. Da stecken noch Andere dahinter. Genaueres erfährt man erst NACH Akteneinsicht.
      Gruß
    • Die sogenannte "Sammelklage", wie man sie aus US-Amerikanischen Filmen kennt, gibt es in Deutschland nicht.
      Jeder muss seine Ansprüche für sich selbst durchsetzen. Es bringt daher auch nichts, sich mit anderen Geschädigten desselben Falles auszutauschen oder "zusammenzutun". Ein Anwalt darf im selben Fall immer nur einen Mandanten vertreten.
      Wenn man genauer darüber nachdenkt, macht das ja auch Sinn. Der Anwalt hat die Aufgabe, für seinen Mandanten das Bestmögliche herauszuholen. Beim Kontoinhaber dürfte, wenn überhaupt, nicht viel zu holen sein. Jeden Cent, den also ein anderer Geschädigter irgendwie vom Kontoinhaber bekommt, wirst DU wahrscheinlich nicht bekommen.

      Fin schrieb:

      Täterermittlung !!
      Eben nicht. Der Kontoinhaber hat ganz offensichtlich mit dem eigentlichen Betrug überhauptnichts zu tun. Höchstwahrscheinlich ist er auf irgendein beklopptes vermeintliches "Jobangebot" irgendwo im Internet hereingefallen. Daß er dadurch in einen Betrug verwickelt wurde, war ihm vermutlich garnicht bewusst, denn sonst wäre er nicht mit einem Strafbefehl wegen Geldwäsche davongekommen, sondern in einem richtigen Gerichtsverfahren auch wegen Betruges oder Beihilfe angeklagt und verurteilt worden.
      Lies Dir bitte mal diese beiden Threads duch:
      "Unfreiwillige Kontoinhaber"
      Finanzagenten / Was ist ein Finanzagent / eine Finanzagentin ?

      Der Kontoinhaber wurde vermutlich zunächst als Beschuldigter in den Betrugsermittlungen vernommen. Dabei dürfte er einen der in den oben verlinkten Threads beschriebenen Sachverhalte eingeräumt haben. Danach wurden die Ermittlungen wegen Betruges gegen ihn eingestellt, allerdings ist er wohl auf einen verärgerten Staatsanwalt getroffen, der der Ansicht war, daß soviel Fahrlässigkeit nicht völlig ungestraft bleiben sollte und daher stattdessen ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche eingeleitet hat (das kann er machen, muss er aber nicht!), das dann mit dem Strafbefehl beendet wurde.
      Die Betrugsermittlungen laufen aber vermutlich bis heute gegen Unbekannt weiter und werden dann irgendwann mangels Verdächtigem vorläufig eingestellt, möglicherweise bekommst Du dann noch einen Einstellungsbescheid der zuständigen Staatsanwaltschaft.

      Für die Geschädigten ist die Sache mit dem Strafbefehl wegen Geldwäsche zwar sicherlich hilfreich, zivilrechtliche Ansprüche hängen aber nicht zwangsläufig davon ab, ob eine Straftat begangen wurde. Auch Fahrlässigkeit kann nach dem Verursacherprinzip bereits zivilrechtliche Ansprüche begründen.
      Beispiele:
      Du fährst beim Einparken eine Beule in das danebenstehende Auto. Du bist irgendwo eingeladen und zertrümmerst versehentlich die kostbare Vase der Gastgeber. Oder oder oder.
      In keinem dieser Fälle hattest Du den Vorsatz, Schaden anzurichten oder hast gar eine Straftat begangen, trotzdem bist Du in aller Regel zu Schadensersatz verpflichtet.

      Übrigens Stichwort Fahrlässigkeit:
      Wie kam es denn überhaupt zu dem Dir entstandenen Schaden? Wo hast Du diese Goldmünze gekauft und wie lief das Ganze dann später weiter ab?
      Nenne bitte auch mal die IBAN, auf die das Geld geflossen ist, evtl erkennen weitere Betroffene die dann wieder und melden sich auch hier.
    • @Schützin,

      schön, dass Sie sich so umfangreich mit dem Thema beschäftigt haben. :thumbsup:

      Aber wie kommen Sie auf Sammelklage ? Davon habe ich nichts geschrieben ! Vielleicht eröffnen sich, bei einem Zusammenschluss mehrerer Geschädigten, Möglichkeiten, doch einfacherer gemeinsam an Informationen zu kommen, ob ein zivilrechtlicher Schritt Sinn ergibt. Denn wenn es absehbar ist, dass wohl langfristig nichts zu holen ist, brauche ich nicht noch weiter Geld "investieren". Resümee : In der Gruppe ist man immer stärker. ;)

      Des Weiteren schreiben Sie :

      Eben nicht. Der Kontoinhaber hat ganz offensichtlich mit dem eigentlichen Betrug überhauptnichts zu tun. Höchstwahrscheinlich ist er auf irgendein beklopptes vermeintliches "Jobangebot" irgendwo im Internet hereingefallen. Daß er dadurch in einen Betrug verwickelt wurde, war ihm vermutlich garnicht bewusst, denn sonst wäre er nicht mit einem Strafbefehl wegen Geldwäsche davongekommen, sondern in einem richtigen Gerichtsverfahren auch wegen Betruges oder Beihilfe angeklagt und verurteilt worden.

      Das genau habe habe ich in Post 3 auch geschrieben - nur viel kürzer !

      Ich verstehe zur Zeit nur nicht, was Sie mir mit Ihrer Ausführung sagen möchten. Bitte informieren Sie sich einmal über aktuelle Rechtsprechungen - auch vom BGH.
      Für mich ist es vollkommen unerheblich und egal, ob weitere Ermittlungen laufen. Schadenersatzpflichtig ist NUR der Ermittelte.
      Zusätzliche Info : Dem Urteil ist eine Wertersatzforderung anhängig.

      Eine Angabe von Konten habe ich nicht aufgeführt, da sie schon seit Monaten nicht mehr existieren (sollen).
      N26 DE73 1001 1001 2627 9516 00
      Comdirect DE42 2004 1144 0270 2744 00

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fin ()

    • @ Moderation:
      Überschrift editiert

      Die Moderation ersetzt " Betrüger " mit Kontoinhaber... Woher weiß die Moderation, dass der Kontoinhaber (alias) " Kevin Schröder " nicht auch ein (der) Betrüger ist, ohne Akteneinsicht erhalten zu haben und dementsprechend keine Kenntnisse über Hintergründe haben kann ??? ?(
      Eine Verurteilung wegen Geldwäsche sagt nicht aus, dass er nicht auch ein (der) Betrüger ist. Außer die Moderation kennt die Aussage von ihm - oder er hat als Beschuldigter gar keine gemacht.

      Jetzt wird es spannend, wie die Moderation antwortet...
    • Ich bin zwar nicht die Moderation, aber ich würde sagen:

      Solange nicht erwiesen ist, dass der Kontoinhaber auch der Betrüger ist, sollte man es tunlichst unterlassen ihn als solchen zu bezeichnen.
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Du hast ne Frage gestellt, ich habe sie Dir beantwortet.

      Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

      Wenn Du zwingend chatten willst, bist Du hier leider falsch.

      Fakt ist, Du hast jemanden als Betrüger bezeichnet, obwohl Du selbst sagst, dass dies nicht erwiesen ist.


      Fin schrieb:

      Da ich kein Anwalt bin und daher keine Akteneinsicht bekomme, vermute ich, dass er sein Konto gegen Entgeld zur Verfügung gestellt hat. Da stecken noch Andere dahinter. Genaueres erfährt man erst NACH Akteneinsicht.
      Gruß

      Selbst dass er sein Konto zur Verfügung gestellt hat, ist nur eine Vermutung von Dir.

      Und natürlich wird sowas editiert.


      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • @Moderation

      Es war hier nur ein Versuch evtl. weitere Geschädigte ausfindig zu machen. Leider kommentieren Leute mit noch nicht einmal Halbwissen, was nicht zielführend sein kann.
      Da ich glaube, dass "mein Thema" ergebnislos bleiben wird und ich keine Lust habe mit Anonymen "zu chatten" und doppelt zu erklären, bitte ich die Moderation, meine Gesuch zu schließen/löschen.
    • @Fin

      Bitte unterlasse deine Einschätzungen von Stammschreibern, die seit Jahren innerhalb dieses Forums eine echte Bereicherung mit umfangreichem Fachwissen rund um Internetbetrug sind.
      Außerdem ist es zielführend, Infos zu posten, Nachfragen zu beantworten und sich diesen zu stellen.
      Dies geht auch außerhalb einer Chatform.

      Wir werden diesen Thread hier nicht löschen.
      Und ja, wir haben die Überschrift editiert, da hier nicht erwiesen ist, dass der Beschuldigte tatsächlich ein Betrüger ist.
      Eine Verurteilung wegen Verstosses gegen das Geldwäschegesetz ist auch nicht gleichzusetzen mit einer oder mehrerer Verurteilungen wegen Betruges.

      Natürlich ist es weiterhin möglich, dass durch diesen Thread andere User hier her finden um sich mit dir auszutauschen.
      Aus dieser Sicht halten wir es für zielführend den Thread stehen zu lassen.
    • Fin schrieb:

      ...demnach müssten >90% aller Beiträge auf dieser Plattform daraufhin editiert werden.
      Bis auf sehr wenige Ausnahmen werden hier die Kontoinhaber nicht als Betrüger bezeichnet, weil sie eben genau das nicht sind.
      Wenn die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen wäre, daß Dein Kontoinhaber außer fahrlässiger Geldwäsche auch noch Betrug begangen hat, dann wäre er nicht mit einem Strafbefehl nur wegen Geldwäsche davon gekommen, sondern man hätte ihm mit ziemlicher Sicherheit eine Anklage mitsamt Gerichtsverfahren vor's Knie genagelt, egal, ob er als Beschuldigter nun eine Aussage zur Sache gemacht hätte oder nicht.

      Fin schrieb:

      Eine Angabe von Konten habe ich nicht aufgeführt, da sie schon seit Monaten nicht mehr existieren (sollen).
      Davon bin ich ausgegangen. Trotzdem macht es Sinn, nach den Kontodaten zu fragen. Da bei online-Überweisungen schon lange der angegebene Zahlungsempfänger überhauptkeine Rolle mehr spielt, passen die Betrüger oft den Zahlungsempfänger einfach ihren Bedürfnissen an. Bei den Fakeshops zB werden in den meisten Fällen einfach irgendwelche frei erfundenen Firmenbezeichnungen als Zahlungsempfänger genannt. In anderen Fällen hat der Täter das Bild irgendeines Personalausweises zur Hand, der zwar mit dem Konto eigentlich garnichts zu tun hat, aber den Käufern als vermeintlicher Identitätsnachweis übermittelt wird.
      Es ist daher garnicht so selten, daß mehrere Käufer zwar auf dieselbe IBAN überwiesen haben, aber mit völlig verschiedenen Namen als Zahlungsempfänger.

      Fin schrieb:

      Das genau habe habe ich in Post 3 auch geschrieben - nur viel kürzer !
      In der Überschrift hattest Du den Kontounhaber allerdings zunächst als Betrüger bezeichnet. Und in #1 dann als Täter.

      Fin schrieb:

      das jemand ermittelt wird ist schon leider selten
      Ein Täter wird in der Tat nur in den allerwenigsten Internet-Betrugsfällen ermittelt.
      Die Kontoinhaber hingegen existieren bei deutschen Bankkonten inzwischen in geschätzt über 90% aller Fälle wirklich. Da braucht die Polizei auch garnicht viel zu ermitteln, die fragen bei der Bank nach Name und Anschrift des Kontoinhabers und finden den dann genau an der angegebenen Adresse. Und in aller Regel fällt diese Person dann aus allen Wolken, wenn die Vorladung zur Vernehmung im Briefkasten liegt.
      Wenn Du wissen möchtest, wie diese Bankkonten in den allermeisten Fällen zustande kommen - hier auktionshilfe.info/thread/20419 ist grade mal wieder so eine Seite mit betrügerischen Jobangeboten neu aufgetaucht. Du kannst Dich ja mal zum Schein dort bewerben und Dir anschauen, wie sowas abläuft.

      Fin schrieb:

      Für mich ist es vollkommen unerheblich und egal, ob weitere Ermittlungen laufen. Schadenersatzpflichtig ist NUR der Ermittelte.
      Und da wird jetzt die Sache mit der Akteneinsicht wirklich wichtig.
      Falls der wirklich diese Bankkonten wissentlich und absichtlich unbekannten Dritten gegen Entgelt zur Verfügung gestellt oder sogar selbst aktiv Geld weitergeleitet hat, also ein echter Finanzagent war, ist die Sache mit der Haftung relativ klar.
      Falls es sich allerdings um einen "unfreiwilligen Kontoinhaber" handelt, der garnicht vorhatte, ein echtes Bankkonto irgendwem zu überlassen, sondern zB davon ausging, daß er als "Produkttester" lediglich den Kontoeröffnungsprozess verschiedener Banken testet, dann gibt es bisher noch keinen hier bekannten Präzedenzfall, daß so ein unfreiwilliger Kontoinhaber tatsächlich zu Schadensersatz verurteilt worden wäre.
      Hauptsächlich deswegen, weil die Geschädigten in der Regel einfach zu faul sind, sich zivilrechtlich um die Durchsetzung ihrer möglichen Ansprüche gegen den Kontoinhaber zu kümmern oder das finanzielle Risiko scheuen, die Kosten für den Anwalt und die Klage erstmal vorzustrecken.

      Und da kommen wir dann zu dem Punkt, den Du jetzt vermutlich auch wieder überhauptnicht gerne hören willst:
      Wenn der Kontoinhaber tatsächlich auf irgendsoein Jobangebot hereingefallen ist und ihm garnicht klar war, daß er da grade ein oder mehrere echte Bankkonten eröffnet hat, dann war er allenfalls ziemlich merkbefreit und fahrlässig.
      Das trifft allerdings auch auf die Käufer zu, die bei den Kleinanzeigen die bildschirmfüllenden Popups wegklicken, die darauf hinweisen, daß die Kleinanzeigen eigentlich nur für Abholung gegen Barzahlung gedacht sind und stattdessen einem Unbekannten, von dem sie wirklich überhauptnichts wissen außer einer IBAN, drei- oder sogar vierstellige Summen per ungesicherter Vorkasse überweisen.
      Wohlgemerkt: Den unbekannten Betrüger will ich damit in keinster Weise irgendwie in Schutz nehmen oder verharmlosen. Der ist der einzig wirklich Schuldige in dem ganzen Fall. Aber der wird für den an Dir begangenen Betrug vermutlich nie zur Verantwortung gezogen.
      Der unfreiwillige Kontoinhaber, wenn es sich denn tatsächlich um einen solchen handelt, hat sich hingegen eigentlich kaum anders verhalten als Du.
      Fair und gerecht wäre es in dem Fall, ihm zunächst außergerichtlich einen Vergleich anzubieten, daß ihr beide jeweils die Hälfte des Schadens tragt. Wenn er das ablehnt, kannst Du ihn immernoch verklagen...
    • @Schützin

      Danke für deine ausführliche Stellungnahmen und Beurteilung, welche ich jetzt hier nicht mehr im Detail kommentieren möchte.
      Meine bisherigen Kenntnisse und Einschätzungen beruhen ausschließlich auf ein ausführliches Gespräch mit dem zuständigen Richter und Fax-Verkehr.
      Womöglich werden ja doch noch weitere Betroffene auf diesen Thread aufmerksam, mit Denen ich auch allzu gerne eine evtl. durchgesetzte Rückforderung teilen würde.

      MfG