Fakeshop topelktro-haus.de - E-mail : kontakt@topelktro-haus.de - Tel: 0176242514687

    • Fakeshop topelktro-haus.de - E-mail : kontakt@topelktro-haus.de - Tel: 0176242514687

      Rechtswidriges Impressum, die Daten der darin benannten Personen wurden entweder frei erfunden oder gestohlen und werden nun für betrügerische Zwecke missbraucht.
      Evtl. kein HR-Eintrag vorhanden, UST-ID eines anderen Unternehmens. Was für eine Firma das auch immer sein soll - sie existiert nirgendwo.


      Hier gibt es definitiv keine Ware!


      Wie immer gilt: Nichts kaufen! Besser ist das!

      Link zum Fakeshop

      topelktro-haus.de/index.php


      Wichtiger Hinweis:


      Falls Leser dieses Threads eventuell aufgrund einer bereits getätigten Bestellung schon über aktuelle Bankdaten dieser Fakeshops verfügen, werden sie gebeten, sich bei auktionshilfe.info zu registrieren, hier im thread zu melden und unbedingt das Bankkonto, auf das sie überweisen sollten, zu posten.
      Kontoinhaber:
      Iban:
      Bic:
      Name der Bank:


      KEINEN VERWENDUNGSZWECK ODER RECHNUNGSNUMMER ANGEBEN!


      Für alle Käufer gilt folgendes:

      1.) Speichere die Infos zum passenden Fakeshop und diese Warnung ab und drucke sie auch aus.

      2.) Falls du noch nicht bezahlt hast, tue das auch weiterhin nicht. Du brauchst also weder irgendwie vom Kauf zurückzutreten
      noch bist du in diesem Fall zur Zahlung auf das Konto eines Betrügers verpflichtet. Versuche nicht, per Mail mit dem Täter
      Kontakt aufzunehmen. Antworte auch nicht auf Mails des Täters, sondern stell dich ihm gegenüber einfach tot. Irgendwann
      demnächst wird der Shop verschwinden.

      3.) Falls du erst in den letzten 24 Stunden überwiesen hast, ist evtl. noch etwas (Geld) zu retten. Auch wenn das Geld sofort
      bei dir abgebucht wurde, wirklich weg ist es erst, wenn es dem Empfänger gutgeschrieben wurde. Dazwischen können bis zu
      24 Stunden liegen, in denen deine Bank das evtl. noch stoppen kann. Daher solltest du sofort zu deiner Bank gehen und bitten,
      sie sollen alles versuchen, um die Überweisung noch aufzuhalten BEVOR sie beim Empfänger gutgeschrieben wird. Es zählt jetzt
      buchstäblich jede Sekunde!! Deine Bank soll unbedingt sofort bei der Empfängerbank anrufen und außerdem zusätzlich ein FAX dort hinschicken.
      Lass dich nicht abweisen, bestehe darauf, dass Deine Bank es wenigstens versucht ! Betone dabei, dass Du nicht von einer
      Rückbuchung o.ä. redest, sondern von einer Stornierung einer noch nicht wertgestellten Zahlung, das ist ein Unterschied.
      Eine Rückbuchung ist absolut unmöglich, eine Stornierung vor Wertstellung klappt ca. in jedem 3. bis 4. Fall.

      4.) Erstatte Anzeige bei der Polizei.
      Tipps und Hinweise dazu findest du unter diesem Link: http://archive.fo/eJ60v
      Drucke dir unbedingt auch alle Beiträge zu diesen Fakeshops inklusive aller bisher bekannten Bankkonten dieses Täters aus und füge sie deiner Anzeige hinzu.
      Die Polizei erkennt dann schneller, dass es sich bei dir nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um eine Betrugsserie.
    • Thema Google, Werbung und Vertrauen - Wer sich allein auf gute Bewertungen verläßt, zahlt dafür oft einen hohen Preis.

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      Die betroffenen Käufer werden gebeten, sich hier im thread zu melden und unbedingt das Bankkonto, auf das sie überweisen sollten, zu posten.

      Kontoinhaber:
      Iban:
      Bic:
      Name der Bank:

      KEINEN VERWENDUNGSZWECK ODER RECHNUNGSNUMMER ANGEBEN!
    • Mit freundlicher Empfehlung von Google

      Hier gibt es keine Ware ... Das alles hier ist Betrug, Fake


      Sony PS4 PRO 1TB: Fortnite Neo Versa Bundle



      topelktro-haus.de/index.php?id_product=54


      Den größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen. Dietrich Bonhoeffer
      Und wer nicht frei von Fehlern ist, sollte niemals Dinge tun, die keine Fehler erlauben.
    • Hallo,

      leider sind wir auf die Seite hereingefallen und haben per Vorkasse überwiesen. Morgen erstatten wir Anzeige.
      Die Bank des Empfängers prüft die Anzeige dann intern und schließt eine Rücküberweisung nicht aus.
      Sollten mehrere Betroffene Anzeige erstatten, könnte das durchaus weiterhelfen...


      Folgende Infos haben wir von der Seite erhalten:
      --------------------------------------------------------------
      SIE MÖCHTEN PER ÜBERWEISUNG ZAHLEN.
      Die Banküberweisung muss folgende Angaben enthalten:
      Betrag: XXXXXXX
      Kontoinhaber: GINO HAUS
      Konto: IBAN: DE64 1001 1001 2629 7754 59
      BIC: NTSBDEB1XXX
      Bankverbindung:
      Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Bestellnummer als Verwendungszweck an.
      ------------------------------------------------------------------

      Hoffen wir das Beste...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mk1986 ()

    • Hallo zusammen,

      mir ging es genau so. Leider war ich das erste Mal nicht aufmerksam genug und bin auf diesen FAKE Shop reingefallen.

      xxxxx € versenkt.

      Anzeige werde ich am Montag erstatten.

      Hier die Bankdaten, an die ich überwiesen hatte:

      Kontoinhaber: GINO HAUS
      Konto: IBAN: DE64 1001 1001 2629 7754 59
      BIC: NTSBDEB1XXX
      Bankverbindung:
      Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Bestellnummer als Verwendungszweck an.

      < Moderation: Details zur Bestellung vorsichtshalber editiert >
    • Generell müssen die Internetnutzer an sich selbst arbeiten und nicht prüfungs-, kritik- und arglos billigste Angebote, höchste extra ausgewiesenen Rabatte, Gutscheine und dergleichen für real halten, mag die Seite auch noch so gut gestaltet sein.

      Hat man von einem Shop noch nie etwas gehört, sollte man auf Kauf per Vorkasse verzichten, vor allem wenn das Geld an einen Shop in (angeblich) Deutschland ins Ausland überwiesen werden soll.
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Servus

      Hab gestern Abend überwiesen, heute morgen stutzig geworden... Bin gleich auf die Bank, hoffe das beste. Hab aber andere Konto Daten von topelktro bekommen.

      Kontoinhaber: KHADIDIATOU HAUS
      Konto: IBAN: DE50 1001 1001 2629 3558 95
      BIC: NTSBDEB1XXX

      Bitte passt auf!
    • Luemmel schrieb:

      Servus

      Hab gestern Abend überwiesen, heute morgen stutzig geworden... Bin gleich auf die Bank, hoffe das beste. Hab aber andere Konto Daten von topelktro bekommen.

      Kontoinhaber: KHADIDIATOU HAUS
      Konto: IBAN: DE50 1001 1001 2629 3558 95
      BIC: NTSBDEB1XXX

      Bitte passt auf!

      Habe ebenfalls diese anderen Kontodaten genannt bekommen.
      Nicht bezahlt, versucht, anzurufen und Mail zu schicken - beides geht nicht.
    • Leider in der Eile doch überwiesen... Auf Nachfrage gab es natürlich keine Reaktion. Habe heute gesehen, daß der Shop nun auch nicht mehr online ist.
      Wirklich ärgerlich!

      Betrag: 223,50 €
      Kontoinhaber: KHADIDIATOU HAUS
      Konto: IBAN: DE50 1001 1001 2629 3558 95
      BIC: NTSBDEB1XXX
      Bankverbindung:
    • Betrifft DE64100110012629775459 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

      1240 Js 23371/21

      Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine selbstständige Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Aurich wegen Verdachts des Betruges (Az. 6 Ds 1241 AR 1162/20 (157/20)) gegen Gino Mario Ielian Piacentini. Diese ist rechtskräftig seit dem 01.04.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.

      Auf Grund dieser Entscheidung ist den Verletzten ein Anspruch entstanden, der nun geltend gemacht werden kann.

      Es liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
      In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligs bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang nicht ermittelte Täter die Webseite topelkto-haus.com, auf der sie zum Schein Elektrogeräte zum Kauf anboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE64 1001 1001 2629 7754 59 bei der N26 Bank GmbH überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.

      Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (§ 459h Abs. 2 StPO).


      Die Auskehrung an den Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Zustellung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen (§ 459k Abs. 1 StPO).

      Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist kann dem Verletzten unter den in den §§ 44 und 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 459k Abs. 4 StPO).

      Zudem bleibt es dem Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt. Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne des § 704 ZPO stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich.


      Ergeben sich die Berechtigung und die Höhe des angemeldeten Anspruchs des Antragstellers (des Verletzten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der Verwertungserlös in diesem Umfang an den Antragsteller ausgekehrt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Zulassung versagen, wenn der Verletzte seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des § 294 ZPO glaubhaft macht (§ 459k Abs. 2 StPO). Der von der Einziehungsanordnung Betroffene wird vor der Entscheidung über die Auskehrung, soweit möglich, angehört (§ 459k Abs. 3 StPO).


      In dem Fall einer Insolvenzeröffnung muss der Verletzte seinen Anspruch eigenständig und schriftlich bei dem Insolvenzverwalter gemäß § 174 InsO in dem Insolvenzverfahren geltend machen.


      Wird über das Vermögen des Betroffenen das Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die durch die Staatsanwaltschaft erlangten Sicherungsrechte. Die im Zuge des Ermittlungs- und/oder Vollstreckungsverfahrens gepfändeten Vermögenswerte werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben (§ 111i Abs. 1 StPO).


      Gibt es mehrere Verletzte, die ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anmelden, und stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche aller Verletzter zu befriedigen, stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betroffenen (§ 459h Abs. 2 i.V.m. § 111i Abs. 2 StPO). Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, treten die zuvor beschriebenen Folgen ein (§ 111i Abs. 1 StPO).


      Kann ein Insolvenzantrag nicht gestellt werden oder wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, wird der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte an denjenigen Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) ausgekehrt, der ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt. Die Auskehrung ist ausgeschlossen, wenn zwei Jahre seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder seit dieser Benachrichtigung verstrichen sind (§ 459m Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 459m Abs. 1 S. 1 – 3 StPO).


      Befriedigt der von der Einziehung Betroffene den Anspruch, der einem Verletzten aus der Tat auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, kann der Betroffene in dem Umfang der von ihm geleisteten Befriedigung Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen, soweit der Verwertungserlös unter den vorgenannten Voraussetzungen an den Verletzten auszukehren gewesen wäre. Die Befriedigung des Anspruchs muss dabei durch eine Quittung des Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolgers) glaubhaft gemacht werden. Der Verletzte (oder dessen Rechtsnachfolger) wird – soweit möglich – vor der Entscheidung über den geltend gemachten Ausgleichsanspruch des Betroffenen angehört.

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE64100110012629775459 Gino Mario Ielian Piacentini überwiesen haben.

      Eine sichergestellte Summe wurde nicht genannt.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von itneen ()

    • Betrifft DE50100110012629355895 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

      1240 Js 19786/21

      Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Osnabrück wegen Betruges gegen Khadidiatou Cissokho. Diese ist rechtskräftig seit dem 29.03.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zugrunde:

      Unter Verwendung eines gefälschten Ausweises eröffnete der Betroffene bei der N26 Bank ein Konto mit der IBAN DE50 1001 1001 2629 3558 95. Auf der von ihm betriebenen Webseite topelektro-haus.de bot der Betroffene Elektroartikel in dem Vorhaben an, von Käufern den Kaufpreis zu kassieren, ohne die Ware zu liefern. Auf dem Konto gingen in dem Zeitraum vom 01.02.2020 bis 31.03.2020 insgesamt Zahlungen ein, die im Zusammenhang mit Bestellungen auf der Seite topelektro-haus.de stehen.

      Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch auf Auskehrung eines Betrages entstanden, den Sie nun geltend machen können.

      Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (§ 459h Abs. 2 StPO).


      Die Auskehrung an den Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Zustellung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen (§ 459k Abs. 1 StPO).

      Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist kann dem Verletzten unter den in den §§ 44 und 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 459k Abs. 4 StPO).

      Zudem bleibt es dem Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt. Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne des § 704 ZPO stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich.


      Ergeben sich die Berechtigung und die Höhe des angemeldeten Anspruchs des Antragstellers (des Verletzten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der Verwertungserlös in diesem Umfang an den Antragsteller ausgekehrt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Zulassung versagen, wenn der Verletzte seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des § 294 ZPO glaubhaft macht (§ 459k Abs. 2 StPO). Der von der Einziehungsanordnung Betroffene wird vor der Entscheidung über die Auskehrung, soweit möglich, angehört (§ 459k Abs. 3 StPO).


      In dem Fall einer Insolvenzeröffnung muss der Verletzte seinen Anspruch eigenständig und schriftlich bei dem Insolvenzverwalter gemäß § 174 InsO in dem Insolvenzverfahren geltend machen.


      Wird über das Vermögen des Betroffenen das Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die durch die Staatsanwaltschaft erlangten Sicherungsrechte. Die im Zuge des Ermittlungs- und/oder Vollstreckungsverfahrens gepfändeten Vermögenswerte werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben (§ 111i Abs. 1 StPO).


      Gibt es mehrere Verletzte, die ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anmelden, und stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche aller Verletzten zu befriedigen, stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betroffenen (§ 459h Abs. 2 i.V.m. § 111i Abs. 2 StPO). Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, treten die zuvor beschriebenen Folgen ein (§ 111i Abs. 1 StPO).


      Kann ein Insolvenzantrag nicht gestellt werden oder wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, wird der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte an denjenigen Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) ausgekehrt, der ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt. Die Auskehrung ist ausgeschlossen, wenn zwei Jahre seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder seit dieser Benachrichtigung verstrichen sind (§ 459m Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 459m Abs. 1 S. 1 – 3 StPO).


      Befriedigt der von der Einziehung Betroffene den Anspruch, der einem Verletzten aus der Tat auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, kann der Betroffene in dem Umfang der von ihm geleisteten Befriedigung Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen, soweit der Verwertungserlös unter den vorgenannten Voraussetzungen an den Verletzten auszukehren gewesen wäre. Die Befriedigung des Anspruchs muss dabei durch eine Quittung des Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolgers) glaubhaft gemacht werden. Der Verletzte (oder dessen Rechtsnachfolger) wird – soweit möglich – vor der Entscheidung über den geltend gemachten Ausgleichsanspruch des Betroffenen angehört.

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE50100110012629355895 Khadidiatou Cissokho überwiesen haben.

      Eine sichergestellte Summe wurde nicht genannt.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • mk1986 schrieb:

      In welcher Form kann ich als Verletzter bei Staatsanwaltschaft Anspruch anmelden?

      Vorerst reicht es imho, wenn du die anschreibst, deine Ansprüche formlos begründet geltend machst und alle zugehörigen Unterlagen beifügst, Anzeige bei der Polizei, Rechnung vom Fakeshop, Kontoauszug. Postalisch, versteht sich.

      staatsanwaltschaft-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/
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