Nichtzahler droht mit Ordnungsamt

    • Nichtzahler droht mit Ordnungsamt

      Hallo,
      habe vor ein paar Tagen einen 30 Euro Artikel bei Ebay verkauft.
      2 Tage später kam vom Käufer eine Mail das ich den Kauf stornieren soll.
      Habe ich nicht storniert und den Artikel als nicht bezahlt eröffnet.
      Den Fall habe ich dann geschlossen weil kein Geld überwiesen wurde und keine Mail vom Käufer kam.
      Die Verkaufsprovision wurde von Ebay gutgeschrieben.

      Jetzt kam eine Mail vom Käufer:
      tritt vom Verkauf des Artikels zurück.
      bei gewerblichen Verkäufern habe er Rücktrittsrecht.
      bei der Menge der angebotenen Artikel geht er davon aus das Gewerbe vorliegt.
      Forderung,den nichtbezahlen Artikel rückgängig zu mache.
      ansonsten Mitteilung an EBAY und Das Ordnungsamt der Stadt.

      Ich habe eine Bewertungspunktestand von 350 Bewertungen.
      Mitglied bin ich bei Ebay seit 3 Jahren.
      Im Moment habe ich 100 Artkel eingestellt.

      Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten.
      Vielen Dank
    • Zur Gewerblichkeit: medienrecht-urheberrecht.de/ab…er-privat-gewerblich.html

      Könnte ich mi bei 100 gleichzeitig eingestellten Artikeln allerdings auch vorstellen, dass das als gewerblich eingestuft wird:


      91 Angebote in 5 Wochen sahen die Richter allerdings als gewerbliche Aktivität an.


      Was auch immer er mit "rückgängig machen" eines nicht bezahlten Artikels will... ich würde drauf eingehen, den Ball flach halten und hoffen, dass nix weiter kommt.

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    • Den Vermerk im Account des Käufers kann wenn überhaupt nur ebay selbst löschen. Das willst Du jetzt aus Angst vor den Konsequenzen machen (lassen)?
      Das Ordnungsamt ist meiner Meinung nach eine ziemlich falsche Adresse für derlei "Meldungen".
      Schon eher das Finanzamt oder ein Mitbewerber, der dann eine Abmahnung verteilt.

      Bei der Frage nach Gewerblichkeit kommt es ja nicht nur auf die Menge an.
      Etliche neue Artikel, immer wiederkehrend, in verschiedenen Größen / Ausführungen...
      Gekauft um zu verkaufen...
      Die Gewinnerzielungs-Absicht ist ja durchaus auch bei Privaten gegeben, ich will ja nicht unbedingt Verlust machen. ;)
      Ein Blick auf Deine Angebote könnte die Situation klarer werden lassen, aber ich kann schon verstehen wenn Du das nicht willst.
    • Danke Hoizmichel,
      den Vermerk im Account des Käufers kann ich nicht löschen,das ist soweit klar.
      Reichlich unverschämt vom Käufer betrachte ich die Formulierung.
      Löschen ,wenn nicht folgt Meldung an Ordnungsamt und Ebay.
      Komme mir fast vor wie im Kindergarten,wo der Sprössling zur Tante rennt und petzt.
      Ich werde Ihm nicht entgegenkommen,er hat gekauft und zahlt nicht.Sein Problem.

      Meine angeboten Artikel sind fast ausschließlich von einer Sparte.
      Grundsätzlich gebraucht und im laufe der letzten 25 Jahre von Flohmärken mitgebracht.
      Mittlerweile ist die Sammelleidenschaft etwas zurückgegangen und desswegen wird verkauft.
      Einen großen Teil habe ich verkauft und ca. 250 Artikel wollen noch verkauft werden,ob es klappt ist fraglich weil "Ladenhüter".
      Der Umsatz pro Jahr ca.7000 Euro.
      Klingt viel,aber bezahlt habe ich die Artikel auch,also kein reiner Gewinn.
    • Hallo,
      den Kaufvertrag habe ich nicht aufgehoben.
      Gestern kam von Ihm noch eine Aufforderung: Tätigen Sie die Zahlung.

      Ich habe Ebay über "Käufer melden" den Fall gemeldet.
      Wg. Erpressung und versuchten Betruges.
      Ebay wird den Fall überprüfen.