Verkäufer-Aktivitäten nachträglich auflisten

    • Verkäufer-Aktivitäten nachträglich auflisten

      Hallo Zusammen,

      ich lese schon eine Weile hier im Hintergrund mit. Auf diese Seite bin ich gestoßen, weil ich Probleme mit einem Ebay-Verkäufer habe. Dazu schreibe ich gleich unten mehr.

      Jetzt benötige ich kurz Eure Hilfe. Vielleicht stelle ich mich ja gerade blöd an, aber ich finde keine Möglichkeit zu schauen, was für Dinge ein Verkäufer bei eBay in letzter Zeit verkauft hat. Ich meine nicht die Bewertungen, da nicht zwangsläufig jeder Verkauf eine Bewertung bringt. Habt Ihr ein Tool oder könnt Ihr mir helfen?

      Hintergrund:
      Im September habe ich bei eBay einen Artikel gekauft. Der Wert inkl. Versand belief sich um die 120 EUR. Der Verkauf hat über eBay mittels Preisvorschlag stattgefunden. Das Geld wurde umgehend von mir auf das angegebene Konto überwiesen. Danach war Funkstille. Ich habe den Verkäufer mehrmals angeschrieben über eBay. Keine Reaktion.

      eBay hat mir die Adresse des Verkäufers übermittelt und ich habe sowohl Strafanzeige als auch online einen Mahnbescheid beantragt. Der Mahnbescheid ist durch und ich habe dann den Vollstreckungsbescheid erhalten. Mit diesem habe ich dann Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher übergeben. Dieser hat den entsprechend meiner Weisung die Vermögensauskunft aufgenommen. Ergebnis der Vermögensauskunft war, dass da nichts zu holen ist. Also der Griff ins Klo sozusagen.

      Nun habe ich aber festgestellt, dass der Verkäufer wieder weiter bei eBay aktiv ist. er verkauft Dinge, die er in der Vermögensauskunft hätte angeben müssen. Somit ist die Vermögensauskunft falsch. Ich habe vor morgen eine weitere Strafanzeige gemäß § 156 StGB wegen falscher Vermögensauskunft zu stellen.

      Dafür wäre nun eine schöne Auflistung der in letzter Zeit verkauften oder bei eBay eingestellten Dinge hilfreich.

      Habt Ihr eine Idee?

      Danke im Voraus!

      Gruß
      Mistermister
    • ebay.de/sch/xxx/m.html?LH_Comp…nc&_trksid=p2046732.m1684
      Bei xxx fügst Du den Accountnamen ein

      Der Pfad dorthin:

      Bewertungsprofil aufrufen
      rechts oben Link "Angebote aufrufen" anklicken, dann kommst Du zu den aktiven Angeboten.
      Auf dieser Seite links unten Häkchen setzen bei "Nur anzeigen"
      ==> "beendete" = alle eingestellten Artikel der letzten 3 Monate
      ==> "verkaufte" = nur die tatsächlich verkauften Artikel der letzten 3 Monate
    • Schützin schrieb:

      ebay.de/sch/xxx/m.html?LH_Comp…nc&_trksid=p2046732.m1684
      Bei xxx fügst Du den Accountnamen ein

      Der Pfad dorthin:

      Bewertungsprofil aufrufen
      rechts oben Link "Angebote aufrufen" anklicken, dann kommst Du zu den aktiven Angeboten.
      Auf dieser Seite links unten Häkchen setzen bei "Nur anzeigen"
      ==> "beendete" = alle eingestellten Artikel der letzten 3 Monate
      ==> "verkaufte" = nur die tatsächlich verkauften Artikel der letzten 3 Monate
      Super, der Link hilft mir weiter!

      Danke dafür!

      Gruß

      MisterMister
    • Geht auch noch anders, gehst in deinem ebay oben auf erweiterte Suche, dann anklicken nach Verkäufer suchen und den Nick da eingeben.
      Danach musst Du die Seite hochscrollen und aktivierst das Kästchen für abgeschlössene Verkäufe. Danach auf Finden klicken.
      Dann bekommst Du die Auflistung der letzten ca 3 Monate.

    • Hallo MisterMister

      Als Erfahrungswert: Eine solche Strafanzeige bringt dem Gläubiger nicht wirklich viel. Wenn es aber deutliche Hinweise dafür gibt,
      dass sich die Vermögensverhältnisse eines Schuldners seit der Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse wesentlich geändert haben, kannst du eine erneute Auskunft anstoßen.
      Das kann sehr lästig sein.
      Behalte hierbei auch die Kleinanzeigenangebote im Blick. Viele fahren da zweigleisig.

      Zu befürchten steht aber, dass der Typ nichts von der Ware hat, sondern einfach nur weitere Leute über den Leisten ziehen wird.
      Darum solltest du vielleicht aktiv vor diesem Account warnen.
    • Danke Euch allen für die schnellen Antworten!

      Screenshots wurden erstellt.

      Ich möchte nur bedingt gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen, deswegen sehe ich gerade von einem weiteren Schritt an den Gerichtsvollzieher ab. Dennoch hallte ich eine weitere Strafanzeige für sinnvoll, da dies Strafrecht ist. Mein Geld sehe ich, wenn überhaupt, nur über das Zivilrecht wieder. Da die Falschaussage der Vermögensauskunft Strafrecht ist, deswegen die erneute Anzeige.

      Ich habe bewusst hier noch keine Namen, Kontodaten oder den Mitgliedsnamen bei eBay hier kundgetan, da mir nicht bewusst ist, ob dieses hier gewünscht ist.

      Gruß

      MisterMister
    • Ja, ich habe den Verkäufer, der bei eBay als privater Verkäufer angemeldet ist, angezeigt.

      Das Verfahren ist an die entsprechende Amtsanwaltschaft weitergeleitet worden. Das aktuelle Aktenzeichen liegt mir vor und die weitere Strafanzeige habe ich direkt mit Hinweis auf die erste Anzeige wg. Betrugs und Hinweis auf Vollstreckungsbescheid mit Vermögensauskunft gegeben.