Paypal trotz geschlossenem Fall Geld zurückfordern.

    • Schützin schrieb:

      Jemanden anklagen darf in diesem Land nach wie vor nur ein Staatsanwalt.Und ein Strafverfahren hat auch nichts damit zu tun, daß oder ob Du Dein Geld wiederbekommst. Die Ermittlungsbehörden ermitteln einen Verdächtigen, der Staatsanwalt erhebt bei hinreichendem Tatverdacht Anklage und ein Richter entscheidet dann, ob der Angeklagte schuldig ist und wie er gegebenenfalls bestraft werden soll.

      Dein Geld musst Du selbst auf dem zivilen Rechtsweg zurückfordern. Dazu brauchst Du allerdings zwingend die ladefähige Anschrift des Schuldners. Und das ist eigentlich auch der einzige Grund, weswegen die Strafanzeige bei der Polizei für Dich wichtig ist: Nur die Ermittlungsbehörden können hier ermitteln, ob der Inhaber dieses brasilianischen Passes sich tatsächlich in Deutschland aufhält und hier gemeldet ist. Nur die Ermittlungsbehörden bekommen von Paypal irgendwelche Angaben zu dem verwendeten Paypal-Account und den hinterlegten Daten dieser angeblichen Freundin. Das wird aber einige Zeit dauern. Die Beamten auf Deiner zuständigen Wache scheinen ja recht hilfsbereit zu sein, also vielleicht bekommst Du die benötigten Angaben der beiden Tatverdächtigen ja auf Anfrage sogar ohne Anwalt von denen. Du solltest mal in 2-3 Wochen freundlich dort nachfragen.

      Wenn Du oder ein von Dir beauftragter Anwalt die vollständigen Daten des Verkäufers bekommen hat, kannst Du es erstmal mit einem Mahnbescheid versuchen, das ist deutlich kostengünstiger. Und erst wenn der Verkäufer gegen den MB Widerspruch einlegt, müsstest Du den Verkäufer oder die Freundin, die Dein Geld kassiert hat, gegebenenfalls verklagen.
      Für eine Zivilklage bei Amtsgericht brauchst Du keine "Erlaubnis" von irgendwem. Du kannst hierzulande jeden wegen jedem x-beliebigen Blödsinn verklagen, wenn's Dir Spaß macht (und Du das finanzieren kannst).
      Das Einzige, was Du wie gesagt zwingend brauchst, ist eine ladefähige Anschrift der Person, gegen die Du Deine Ansprüche bzw Deine Klage richten willst.

      Ich empfehle Dir, Google mal dafür zu nutzen, wozu es erschaffen wurde: Als Suchmaschine, um Wissen und Informationen zu verschiedenen Themen zu erlangen.
      Google mal nach "Ziviles Mahnverfahren", "Mahnbescheid" und "ziviler Rechtsweg".

      Und bitte kaufe nie wieder irgendetwas bei den Kleinanzeigen von einem Unbekannten per Versand, sondern nur in Deiner näheren Umgebung.
      Und wenn Du in der Umgebung einen Artikel gefunden hast, den Du kaufen möchtest, dann setze Dich ins Auto, den Bus oder die U-Bahn, fahr dorthin und hole die Ware gegen Barzahlung dort ab..
      Oh oki ich kenne mich leider damit nicht so ausführlich aus wie du. Also wird der Staatsanwalt bei hinreichendem Tatverdacht eine Anklage erheben und den Betrüger oder vllt die Freundin "bestrafen", aber das Geld muss ich immer noch selbst über einen "privaten" Anwalt einfordern?
      Der Beamte meinte auch, dass Wochen ins Land ziehen, bis was passiert. Falls nur die Daten der Freundin herausgefunden werden, müsste ich dann einen Mahnbescheid gegen sie einlegen oder?

      Da frage ich mich, wie das mit den Kosten aussieht, weil ein Anwalt ist ja schon recht teuer, aber wenn die ganze Sache auch Privat vor Gericht geht und ich dann (hoffentlich) gewinne, dann muss doch der "verlierer" aus dem Gericht alle Anwaltskosten bezahlen oder?
      (Ich bin jetzt einfach mal offen damit) Ich habe ca 1500€ auf dem Konto. Würde das ansatzweise reichen für einen Anwalt bzw die Kosten die man vorab zahlen muss?

      Ja ich werde auch nie wieder so etwas dummes machen. Nur noch über private Foren wo die Leute sehr viele Bewertungen haben (und auch alle positiv sind) oder halt normale Seiten wie Ebay von "großen" Verkäufern.

      Ich hoffe einfach mal, dass es nicht so lange dauert, sodass es wirklich vor ein Gericht muss. Hoffentlich findet die Polizei über die Handynumern oder die Paypal Adresse deren Bankdaten und gegebenenfalls ihre Adresse raus und dass der Betrüger oder die Freundin dann aus Angst vor einer Klage einfach Überweisen.

      Info nebenbei: Der Betrüger meinte vorhin auf Whatsapp "Meine Mutter hat das Geld überwiesen und sendet mir ein Foto", das hört sich so unglaublich lächerlich an und ich bin auch nicht darauf eingegangen und ignoriere ihn einfach weiterhin.
      Theoretisch könnte er doch, wenn das Geld überwiesen ist und ich das Geld wirklich auf mein Konto habe und die Anzeige aufhebe, die Überweisung zurückziehen oder?

      Danke Schützin aber dir für die ausführliche Hilfe :) Es ist so schwer solche Dinge alle alleine zu googlen usw.
    • theallmaker schrieb:


      Theoretisch könnte er doch, wenn das Geld überwiesen ist und ich das Geld wirklich auf mein Konto habe und die Anzeige aufhebe, die Überweisung zurückziehen oder?
      was Du hier geschrieben hast, klappt weder theoretisch noch praktisch....

      01) Du kannst eine Anzeige nicht "aufheben" ... das habe ich Dir gestern schon geschrieben...

      Die Annhame, dass man eine Strafanzeige zurücknehmen kann ist ein häufiger Irrtum

      Die Strafanzeige ist genau das, was ihr Name sagt: Die Anzeige einer Straftat.

      Eine Strafanzeige kann also nicht zurückgenommen werden. Hat die Polizei durch die Strafanzeige Kenntnis von der Straftat erlangt, nimmt sie die Ermittlungen auf – sie ist wegen des sog. Legalitätsprinzips sogar dazu verpflichtet.


      02) Wie in Herrgottsnamen soll der den eine Überweisung zurückziehen?!?!?

      Wenn das ginge hätten alles Betrugsopfer hier ihr Geld wieder.

      Das Zurückbuchen einer Überweisung ist unmöglich, hier müsste der Empfänger des Geldes (also Du) schon damit einverstanden sein, und das Geld selbst zurück überweisen.
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Hallo @theallmaker

      Sollten die Behörden dann irgendwann eine valide Anschrift von den tatsächlich Beteiligten haben, muss man dir die nicht geben. Es kommt immer mal vor, aber im Regelfall bekommt man sie nur über Akteneinsicht durch einen RA.
      Eine Akteneinsicht kostet oftmals nicht viel. Unter 100 Euro jedenfalls. Deine Unkosten, die daraus entstanden sind, dass der Typ dich betuppt hat, kannst du zum Großteil auf den Verursacher abwälzen. Wenn bei ihm was zu holen ist...
      Man kann aber auch versuchen, sich auf § 406e Abs. 3 StPO zu berufen und bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht als "Verletzter", also Geschädigter, zu beantragen. Kann klappen, muss nicht. Leider habe ich in den vergangenen Jahren den Eindruck gewonnen, dass sich auch nicht mehr an die Vorgaben aus § 406d StPO gehalten wird. Da wäre ich neugierig, wie ein Antrag auf Akteneinsicht bewertet wird. Liegt vielleicht am hohen Aufkommen von Anzeigen.

      Betrug ist ein sog. Offizialdelikt. Hier muss die Staatsanwaltschaft von Amts wegen Ermittlungen anstellen, wenn sie von diesem Delikt Kenntnis erlangt und ein hinreichender Tatverdacht besteht. Leider werden diese Verfahren auch oft eingestellt. Das hat damit zu tun, dass der Aufwand zur Erlangung und Verifizierung personenbezogener Daten oft riesig ist und auch hier das Prinzip von Verhältnismäßigkeit gelten muss.
      Bei einem einmaligen Vorfall kann es also vorkommen, dass man sich kein Bein ausreißt. Darum ist es auch wichtig, dass Daten und Erfahrungen anderer Leute zusammengetragen werden.
      Erhöht sich die Schadenssumme, kann man auch mehr Zeit und Geld aufwenden, um so einen Typen am Allerwertesten zu bekommen!

      Es kommt aber auch vor, dass die Staatsanwaltschaft einem Täter anbietet, das Verfahren mit oder ohne größere Auflagen einzustellen, wenn er den Geschädigten Geld oder Ware aushändigt. Solltest du also Geld bekommen, wovon ich nicht ausgehe, solltest du das dann auch entsprechend mitteilen.

      Schau doch mal in "Spielregeln" von Paypal. paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full?locale.x=de_DE#5
      Du hast ja sicher ein Aktenzeichen oder eine Vorgangsnummer von der Polizei bekommen. Wenn du diese angibst, könntest du bei Paypal direkt dein berechtigtes Interesse zur Erlangung der Daten von Paypal erhalten. Das geht aber nur schriftlich.

      Bei zivilrechtlichen Schritten musst du eventuell einen langen Atem haben. Betrüger sind nicht immer Leute, die gut mit Geld umgehen können. Die sind oft eigentlich blank und man braucht etwas Ausdauer, bis man einen Titel (Urteil über die Zahlungspflicht des Schuldners) tatsächlich umsetzen und das Geld eintreiben kann.

      Überweisungen kann man nur unter bestimmten und sehr engen Umständen "zurückholen". Dazu müsste er aber gewisse Dinge nachweisen und das Zeitfenster dafür ist heute extrem eng. Solltest du wirklich Geld von ihm erhalten haben, ist es dir sicher.
      Anders wäre es, wenn er nur wieder einen Dreiecksbetrug konstruiert und du das Geld von einem unbeteiligten Dritten bekommst, der eigentlich glaubt, er habe Geld für einen Kauf überwiesen und somit Ware erwartet. Dann hast du zwar das Geld, aber hinterher womöglich ganz anderes Theater.
    • Phantomos schrieb:

      Hallo @theallmaker

      Schau doch mal in "Spielregeln" von Paypal. paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full?locale.x=de_DE#5
      Du hast ja sicher ein Aktenzeichen oder eine Vorgangsnummer von der Polizei bekommen. Wenn du diese angibst, könntest du bei Paypal direkt dein berechtigtes Interesse zur Erlangung der Daten von Paypal erhalten. Das geht aber nur schriftlich.
      Also müsste ich denen eine Email oder einen Brief schreiben, in dem ich nach den Daten der Person frage und dabei das Aktenzeichen von der Polizei angebe?
      Meine Frage die mich interessiert ist, wenn die Behörden eine Anschrift rausfinden, wieso wird sie mir denn nicht mitgeteilt? Also ich habe ja Anzeige erstattet, also was genau würde mir denn dann die Polizei mitteilen? Einfach nur, dass sie den Täter gefasst haben und mehr nicht oder wie ist das?
      Und ja ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft ihm das anbietet. Es wäre ja echt lächerlich, wenn er selbst danach versucht es noch anzufechten, weil er ja dann sowieso am Ende noch mehr bezahlen müsste.
    • Hallo, wenn Du Student bist dann bekommst du doch einen Beratungshilfeschein bzw. bei notwendigem Prozess Prozesskostenhilfe.
      Geh mit Deinem BAföG Bescheid einfach zu Deinem Amtsgericht und beantrage dort den Beratungshilfeschein...damit gehst du dann zum Anwalt.
    • Nevaeh schrieb:

      Hallo, wenn Du Student bist dann bekommst du doch einen Beratungshilfeschein bzw. bei notwendigem Prozess Prozesskostenhilfe.
      Geh mit Deinem BAföG Bescheid einfach zu Deinem Amtsgericht und beantrage dort den Beratungshilfeschein...damit gehst du dann zum Anwalt.
      Oh das ist sehr interessant, das wusste ich garnicht. Danke für die Info! Falls es so weit kommt, was ich nicht hoffe, werde ich mir dies zu nutze machen. Danke dir :)