Paypal trotz geschlossenem Fall Geld zurückfordern.

    • Soweit ich das verstanden habe, hat theallmaker nur bruchstückhafte Infos zum Verkäufer.

      Hauptsächlich hat er 2 Handynummern, vom VK und dessen Freundin.
      Und die Paypal-Mailadresse, die auf einen weiblichen Namen läuft, angeblich die Freundin des Verkäufers.
      Außerdem noch das Foto eines möglicherweise brasilianischen Passes. Somit also möglicherweise auch den Namen des Verkäufers, der aber offenbar kein deutscher Staatsbürger ist.
      Dazu den Artikelstandort bei Quoka, aber keine konkrete Anschrift.

      Zivilrechtliche Schritte sind also erstmal nicht möglich.
      Falls der Herr mit dem brasilianischen (?) Pass am Artikelstandort offiziell gemeldet ist, sollte die Polizei das mit einer einfachen Abfrage beim Einwohnermeldeamt feststellen können, das wäre der Idealfall.

      Ansonsten bleibt noch die Abfrage bei Paypal. Die bringt dann aber höchstens die Daten der Freundin des Verkäufers.
      Im Grunde genommen ist das aber relativ wurscht. Da diese Dame das Geld von / über Paypal erhalten hat, wäre im Grunde genommen sie es, die theallmaker eigentlich verklagen müsste.
    • Ok das mit Einstellungsbenachrichtigung mache ich noch.

      Das Problem ist ja, dass ich seine Adresse nicht weiß, aber ich hoffe mal, dass die Polizei seine Adresse oder zumindeste erstmal die Adresse der Freundin herausfindet und dann kann ich den Anwalt von meiner Tante fragen, was ich da zunächst tun soll.
    • Schützin schrieb:

      Soweit ich das verstanden habe, hat theallmaker nur bruchstückhafte Infos zum Verkäufer.

      Hauptsächlich hat er 2 Handynummern, vom VK und dessen Freundin.
      Und die Paypal-Mailadresse, die auf einen weiblichen Namen läuft, angeblich die Freundin des Verkäufers.
      Außerdem noch das Foto eines möglicherweise brasilianischen Passes. Somit also möglicherweise auch den Namen des Verkäufers, der aber offenbar kein deutscher Staatsbürger ist.
      Dazu den Artikelstandort bei Quoka, aber keine konkrete Anschrift.

      Zivilrechtliche Schritte sind also erstmal nicht möglich.
      Falls der Herr mit dem brasilianischen (?) Pass am Artikelstandort offiziell gemeldet ist, sollte die Polizei das mit einer einfachen Abfrage beim Einwohnermeldeamt feststellen können, das wäre der Idealfall.

      Ansonsten bleibt noch die Abfrage bei Paypal. Die bringt dann aber höchstens die Daten der Freundin des Verkäufers.
      Im Grunde genommen ist das aber relativ wurscht. Da diese Dame das Geld von / über Paypal erhalten hat, wäre im Grunde genommen sie es, die theallmaker eigentlich verklagen müsste.
      Ja ich kenne mich da rechtlich echt nicht gut aus, muss einfach schauen, was jetzt erstmal bei rum kommt. Er liest auch meine Whatsapp nachrichten aber meldet sich plötzlich nicht mehr.
    • Update:

      Der Typ wurde zur Anzeige gebracht und Er und seine Freundin wurden beide angerufen, jedoch ging keiner ran. Er schreibt auch die ganze Zeit auf Whatsapp mit mir und meint zuerst, dass er es gestern verschicken wird, dann wurde es gestern Abend und dann wurde scheinbar doch wieder nix und jetzt wartet er auf Geld von seinem Freund angeblich.

      Ich bräuchte eure Hilfe jedoch bezüglich einer Sache, unzwar hat er ja das Paypal Konto seiner Freundin verwendet und ich hatte auch die Nummer von beiden Personen. Nun hatte ich bei der Polizei eigentlich nur ihn zur Anzeige gebracht und nur dazu erwähnt, dass das Paypal von der Freundin des Betrügers verwendet wird. Jetzt sagt mir der Betrüger, dass seine Freundin angeblich nach Australien fliegt und möglicherweise Probleme usw haben wird bei Passkontrolle oder irgendwie solchen Sachen. Jetzt wollte ich fragen, ob das überhaupt stimmen kann? Ich hab ihn ja erst gestern zur Anzeige gebracht (und sogar eigentlich nur ihn, weil er ja der Betrüger ist) und jetzt schon soll seine Freundin angeblich Probleme bekommen.

      Die Sache ist, dass er mir geschrieben hat, dass seine Freundin mir mit einem Anwalt diesbezüglich droht. Bringt das ihr überhaupt was? Also selbst wenn die Geschichte stimmt, dann frage ich mich, ob
      1. Man wirklich sofort Probleme an der Grenze bekommt+ ist das jetzt schon 1 Tag her also müsste sie ja eigentlich schon längst dort angekommen sein.
      2. Worauf will sie mich verklagen? Auf Schadensersatz, weil sie zurückfliegen muss oder worauf?

      Ich habe echt Angst und weiß nicht, ob ich jetzt auch nach einem Anwalt schauen soll oder die Polizei erneut fragen soll, ob ich irgendwie Angst haben muss um mich.
    • Du wirst doch die Geschichte mit der Reise nach Australien nicht wirklich ernsthaft glauben?

      Zunächst bringt er Dich dazu, durch irgendwelchen Müll den er Dir weismacht, den Fall bei Paypal zu schliessen, und jetzt kommt er damit rüber?
      Also darfst Du ihn nicht anzeigen, weil seine Freundin in Urlaub fliegen will? Ernsthaft?!?
      Selbst wenn die Geschichte wahr wäre ... es kann Dir doch egal sein, schliesslich bist Du es der Betrogen wurde.
      Immer noch unter dem Aspekt, dass die Geschichte wahr wäre ... auf wessen Konto ging Dein Geld? Auf das der Person, die nun "damit" in den Urlaub fliegt?

      Falls er damit bezweckt, dass Du die Anzeige zurück ziehst ... es ist ein häufiger Irrtum, dass dies möglich ist. Eine Strafanzeige kann man nicht zurück ziehen
      Im Unterschied zum Strafantrag, bei dem § 77d StGB eine Rücknahme ausdrücklich vorsieht.

      Du bist betrogen worden, und hast den Betrug zur Anzeige gebracht ... das ist Dein gutes Recht, fertig!
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • JusticeHunter schrieb:

      Du wirst doch die Geschichte mit der Reise nach Australien nicht wirklich ernsthaft glauben?

      Zunächst bringt er Dich dazu, durch irgendwelchen Müll den er Dir weismacht, den Fall bei Paypal zu schliessen, und jetzt kommt er damit rüber?
      Also darfst Du ihn nicht anzeigen, weil seine Freundin in Urlaub fliegen will? Ernsthaft?!?
      Selbst wenn die Geschichte wahr wäre ... es kann Dir doch egal sein, schliesslich bist Du es der Betrogen wurde.
      Immer noch unter dem Aspekt, dass die Geschichte wahr wäre ... auf wessen Konto ging Dein Geld? Auf das der Person, die nun "damit" in den Urlaub fliegt?

      Falls er damit bezweckt, dass Du die Anzeige zurück ziehst ... es ist ein häufiger Irrtum, dass dies möglich ist. Eine Strafanzeige kann man nicht zurück ziehen
      Im Unterschied zum Strafantrag, bei dem § 77d StGB eine Rücknahme ausdrücklich vorsieht.

      Du bist betrogen worden, und hast den Betrug zur Anzeige gebracht ... das ist Dein gutes Recht, fertig!
      Ja ich will es ihm auch nicht glauben, aber ich bekomme natürlich erstmal Angst verklagt zu werden, weil sie irgendwelche Probleme wegen mir hatte. Die Sache ist ja, wie bereits gesagt, ich habe nur IHN (den Verkäufer) zur Anzeige gebracht und halt nur noch ein Foto meines Paypal Auszuges wo halt die Email der Freundin steht und mehr nicht.
      Er sagt halt, dass ich seine Freundin von der Anzeige entfernen/löschen soll und nur ihn bei der Anzeige lassen soll.
      Zu deiner Frage, das Geld ging an das Paypal seiner Freundin aber ich vermute mal, dass sie es ihm dann überwiesen hat oder so (wäre meine Vermutung).

      Also nochmal zusammgen fasst:
      Ich habe ihn zur Anzeige gebracht, jedoch auch noch erwähnt, dass das Paypal seiner Freundin verwendet wurde und nicht seines(wegen der IBAN die Paypal wahrscheinlich rausgibt).
      Seine Forderung: Ich soll irgendwie seine Freundin von der Anzeige löschen und nur ihn "lassen". Wie auch immer ich das jetzt tun soll, weil ja das Paypal von ihr verwendet wurde und ich das ja nicht einfach magisch ändern kann.
    • Guten Abend,

      kann man eigentlich seinen Nutzernamen hier auch ändern?
      Weiß jemand, ob das geht, bzw. an wen man sich da wenden kann?

      @theallmaker
      Ohne dir auf den Schlips treten zu wollen...bist du eigentlich schon volljährig?

      Die Geschichte mit den Problemen bei der Passkontrolle ist totaler bullshit. Habe selten so einen gequirlten Unfug gelesen.
      Schön wäre das ja, wenn man die Leute wegen ihrer krummen Geschäfte oder jedweder Anzeigen den Zutritt in ein Land verwehren könnte. So geht das aber nicht. Also vollkommener Schwachsinn.
      Du hattest den Fall bei der Polizei geschildert und Anzeige erstattet und dabei hoffentlich auch die PP-Anschrift angegeben, weil der Inhaber des PP-Accounts ja offenbar dein Geld darauf hat.
      Ich glaube nicht an eine Freundin. Ich glaube eher an den Missbrauch eines Paypalaccounts oder daran, dass der mit einem falschen Namen aufgemacht wurde ... jedenfalls an irgendeine Konstellation, die in ihm die Befürchtung aufkommen lässt, man könnte ihm draufkommen.

      Das größere Problem wird sein, dass die Beamten nicht ALLE möglichen Daten anfordern werden. Dazu gehört selbstredend nämlich auch eine IP.
      Selbst die Gerätedaten haben die unter Umständen. Das wird leider nicht immer vollumfänglich erfragt.

      Da du den PP-Fall aufgrund einer Drohung geschlossen hast, könntest du auch über eine zusätzliche Anzeige wegen Nötigung nachdenken. Die Masche versucht er ja jetzt schon wieder.
    • Phantomos schrieb:

      Guten Abend,

      kann man eigentlich seinen Nutzernamen hier auch ändern?
      Weiß jemand, ob das geht, bzw. an wen man sich da wenden kann?

      @theallmaker
      Ohne dir auf den Schlips treten zu wollen...bist du eigentlich schon volljährig?

      Die Geschichte mit den Problemen bei der Passkontrolle ist totaler bullshit. Habe selten so einen gequirlten Unfug gelesen.
      Schön wäre das ja, wenn man die Leute wegen ihrer krummen Geschäfte oder jedweder Anzeigen den Zutritt in ein Land verwehren könnte. So geht das aber nicht. Also vollkommener Schwachsinn.
      Du hattest den Fall bei der Polizei geschildert und Anzeige erstattet und dabei hoffentlich auch die PP-Anschrift angegeben, weil der Inhaber des PP-Accounts ja offenbar dein Geld darauf hat.
      Ich glaube nicht an eine Freundin. Ich glaube eher an den Missbrauch eines Paypalaccounts oder daran, dass der mit einem falschen Namen aufgemacht wurde ... jedenfalls an irgendeine Konstellation, die in ihm die Befürchtung aufkommen lässt, man könnte ihm draufkommen.

      Das größere Problem wird sein, dass die Beamten nicht ALLE möglichen Daten anfordern werden. Dazu gehört selbstredend nämlich auch eine IP.
      Selbst die Gerätedaten haben die unter Umständen. Das wird leider nicht immer vollumfänglich erfragt.

      Da du den PP-Fall aufgrund einer Drohung geschlossen hast, könntest du auch über eine zusätzliche Anzeige wegen Nötigung nachdenken. Die Masche versucht er ja jetzt schon wieder.
      ja ich bin volljährig aber extrem naiv. Sogar der Polizist meinte zu mir, dass ich viel zu nett bin und man es sogar bei den Screenshots von den Chats lesen kann, dass ich sehr leichtgläubig bin.
      Okay ich kenne mich damit nicht aus, also wenn das Bullshit ist, dass fällt mir dadurch schon ein großer Stein vom Herzen.
      Ja ich habe die Paypal Anschrift seiner Freundin, mit der ich auch einmal telefoniert hatte, angegeben(Ich hatte auch bei Paypal mein Geld von ihr angefordert, aber sie hat es abgelehnt, also verwendet sie noch ihr Paypal). Zudem noch die Handynummer des Betrügers, die Handynummer seiner Freundin und ein Foto seines Angeblichen Passes (er hatte mir ein Foto gemacht, damit ich ihm glaube, aber es ist ein brasilianischer Pass). Das sind alle Daten die ich von ihm hatte.
    • @theallmaker
      Es ist vollkommen wurscht, was er von Dir möchte.
      Und Du musst auch vor nichts "Angst" haben, wieso auch?!?

      Zumal, die Anzeige ist gemacht, die kannst Du eh nicht "ändern".
      Was Du tun kannst, ist zur Anzeige bringen dass man Dir deswegenmit dem Anwalt droht.

      @Phantomos
      zunächst mal ... eine Änderung des Nutznamens ist meines Wissens nicht vorgesehen.

      dann wäre es gut, bei allem Verständnis, bei den Postings sachlich zu bleiben. Spitzen wie "bist Du schon volljährig" gehören da eher nicht dazu, und sind eher kontraproduktiv.
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • JusticeHunter schrieb:

      @theallmaker
      Es ist vollkommen wurscht, was er von Dir möchte.
      Und Du musst auch vor nichts "Angst" haben, wieso auch?!?
      Ich bin halt Student und könnte mir halt keinen Anwalt leisten (will es auch eigentlich nicht meiner Familie erzählen, sondern es für mich alleine klären).
      Ich denke mir halt so im Kopf, "omg wenn das stimmt, verklagt sie mich und wenn ich verliere, muss ich die gesamten Anwaltskosten usw bezahlen" und dieser Gedanke macht mir einfach Angst :/
    • JusticeHunter
      Es ist überhaupt keine Spitze und schon gar nicht unsachlich, wenn man nach der Volljährigkeit fragt, sondern relevant! Indirekt für die Ermittlung, direkt aber auch für den Vertragsschluss!
      Das ist eine ganz andere Hausnummer, wenn ein Minderjähriger ein iPhone kauft, wenn das z.B. wahrlich nicht mehr unter ein Taschengeldgeschäft fällt. Übrigens auch im Zusammenhang mit PP.

      @theallmaker
      Leider hast du noch nicht so ganz aufgeklärt, wieso eine IBAN vom Geldempfänger im Rahmen deiner Sparkassen-App zu sehen gewesen ist.
      Bei Paypal ist doch der eigentliche Witz, dass man vom eigenen Paypalaccount Geld an eine E-Mail-Addy versendet.
      Ob dieser Paypalaccount dann mit einer Kreditkarte oder einem Bankkonto verknüpft ist, soll für den Zahlenden gar nicht zu sehen sein.
      Also siehst du im Normalfall auch keine IBAN.
      Anders wäre das, wenn man auf Rechnung über Paypal kauft. Dann durchläuft man eine Kaufabwicklung und erhält eine IBAN zur Überweisung von Bank zu Bank.

      Vielleicht solltest du die Handynummern und alles, was du hast, mal über das Meldeformular an die Redaktion senden. Womöglich sind die Daten schon bekannt. auktionshilfe.info/meldeformul…f0a57dd649666f837050cadd3

      Du musst selbstverständlich bei der Polizei angeben, wohin das Geld gegangen ist. Wenn es in dem Zusammenhang um eine E-Mail geht, in der der Name einer Person "verwurstet" wurde, hat die halt Pech. Sie MUSS ihren Paypalaccount dafür nicht zur Verfügung stellen und du kannst aus der Ferne doch auch gar nicht bewerten, ob sie nicht dein Geld raushaut.
      Formal könntest du zivilrechtlich auch gegen den Geldempfänger vorgehen: § 812 BGB.
      Also hättest du auch zivilrechtlich einen berechtigten Anspruch auf Erlangung der Daten von Paypal.
    • theallmaker schrieb:

      JusticeHunter schrieb:

      @theallmaker
      Es ist vollkommen wurscht, was er von Dir möchte.
      Und Du musst auch vor nichts "Angst" haben, wieso auch?!?
      Ich bin halt Student und könnte mir halt keinen Anwalt leisten (will es auch eigentlich nicht meiner Familie erzählen, sondern es für mich alleine klären).Ich denke mir halt so im Kopf, "omg wenn das stimmt, verklagt sie mich und wenn ich verliere, muss ich die gesamten Anwaltskosten usw bezahlen" und dieser Gedanke macht mir einfach Angst :/
      Jetzt stellen wir uns mal vor, der Typ hat wirklich eine Freundin, ist kein gewiefter Betrüger und hat einfach mal seine Freundin gefragt, ob er nicht zum Geldempfang ihr PP-Konto nutzen kann. Und sie hat nichts hinterfragt und sich auch nicht mehr weiter darum gekümmert. Wenn eine Person dann in ein solches Verfahren hineingezogen wird, kann sie zweierlei sein: Beteiligte oder Beschuldigte.
      Du hast den Typen angezeigt, der zum Geldempfang ihr PP-Konto angegeben hat. Damit ist sie zunächst eine Beteiligte und unter Umständen eine Zeugin. Beschuldigt ist sie damit noch nicht.

      Würdest du jemanden allerdings anzeigen, obwohl du WEISST, dass er oder sie eigentlich nichts mit einer Sache zu tun hat, könnte man dich eventuell wegen falscher Beschuldigung anzeigen bzw. zivilrechtlich gegen dich vorgehen (Klage auf Unterlassung). Aber das ist hier nicht passiert. Du MUSST alle relevanten Fakten, die damit zu tun haben, dass eine Person von dir Geld erhalten hat, ohne eine Gegenleistung zu erbringen, bei einer Anzeige wegen Betrugs (denn davon gehst du ja aus) bei der Polizei angeben. Also auch den PP-Account, an den dein Geld geflossen ist. Die Behörden ermitteln dann - theoretisch ergebnisoffen - und wenn sie nichts damit zu tun hat, wird sie nie beschuldigt werden.
      Es ist eines jeden gutes Recht, einen solchen Vorgang zur Anzeige zu bringen und alle relevanten Daten und eventuell beteiligte Personen zu benennen.
      Anders gesagt: Sie kann dir nix, weil du bei der Polizei zum Vorgang alle Fakten auf den Tisch gelegt hast.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Phantomos ()

    • Phantomos schrieb:

      kann man eigentlich seinen Nutzernamen hier auch ändern?
      Weiß jemand, ob das geht, bzw. an wen man sich da wenden kann?

      Zur ersten Frage: Nö.
      Zur zweiten Frage: beantwortet sich eigentlich schon durch die erste Antwort.
      ;)

      theallmaker schrieb:

      Ja ich will es ihm auch nicht glauben, aber ich bekomme natürlich erstmal Angst verklagt zu werden, weil sie irgendwelche Probleme wegen mir hatte. Die Sache ist ja, wie bereits gesagt, ich habe nur IHN (den Verkäufer) zur Anzeige gebracht und halt nur noch ein Foto meines Paypal Auszuges wo halt die Email der Freundin steht und mehr nicht.
      Er sagt halt, dass ich seine Freundin von der Anzeige entfernen/löschen soll und nur ihn bei der Anzeige lassen soll.

      Tja, das ist dann wohl deren Problem. Du hast den VK angezeigt und die Trachtengruppe hat dann ein bisschen eigenständig gearbeitet. So wie sie das auch müssen.

      Was den Blödsinn mit Australien angeht, hat der wohl ein bisschen viel Border Control Australien geguckt. Aber eventuell könntest Du das ja den Beamten mal ergänzend mitteilen. Ich denke, seine Freundin freut sich dann so richtig, wenn der Staatsanwalt darin Fluchtgefahr erkennt.
      8)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Es ist schon extrem perfide, einen Menschen erst über den Leisten zu ziehen und ihm dann noch mit einen solchen Unfug zu drohen!
      Ich würde es angemessen finden, der würde irgendwo mit seinen Daten "nackig" gemacht werden, damit er nicht weitere Leute betrügt.
    • Phantomos schrieb:

      @theallmaker
      Leider hast du noch nicht so ganz aufgeklärt, wieso eine IBAN vom Geldempfänger im Rahmen deiner Sparkassen-App zu sehen gewesen ist.
      Bei Paypal ist doch der eigentliche Witz, dass man vom eigenen Paypalaccount Geld an eine E-Mail-Addy versendet.
      Ob dieser Paypalaccount dann mit einer Kreditkarte oder einem Bankkonto verknüpft ist, soll für den Zahlenden gar nicht zu sehen sein.
      Also siehst du im Normalfall auch keine IBAN.
      Nein also ich glaube, dass das die IBAN von Paypal selbst ist, die mir in der Sparkassen App angezeigt wird. Aber ich werde mal schauen, ob der Betrüger sich traut ein Foto von seiner Bankkarte zu machen. (angeblich bei der Bank Wüstenrot).

      Phantomos schrieb:

      Es ist schon extrem perfide, einen Menschen erst über den Leisten zu ziehen und ihm dann noch mit einen solchen Unfug zu drohen!
      Ich würde es angemessen finden, der würde irgendwo mit seinen Daten "nackig" gemacht werden, damit er nicht weitere Leute betrügt.
      Ja er ist sehr kreativ was so Geschichten scheinbar angeht. Er hatte ja auch behauptet, seine Freundin müsse Rechnungen bezahlen und deshalb hatte ich den Fall bei Paypal geschlossen.
    • Könnte es womöglich sein, dass das Geld auf dem Paypal seiner Freundin ist und er nur so tut, als ob er der Betrüger ist?
      Vielleicht will er ja deshalb, dass ich den Namen seiner Freundin streiche, weil er das Geld nie auf sein Konto überwiesen hat und sagen könnte, er habe nix gemacht und seine Freundin würde ja dann auch nicht zur Anzeige mehr stehen.

      Also das wäre nur so eine Hypothese von mir, warum er so komisch drauf ist.
    • Herr im Himmel, jetzt hör doch mal auf mit diesem ständigen "hätte, könnte, was wäre wenn..."!!!

      Erstens: Bei einer Anzeige wegen Betruges zeigt man nicht "jemanden" an, sondern man zeigt an, daß man betrogen wurde.
      Und dann ist es die Aufgabe der Polizei, nach Möglichkeit einen Tatverdächtigen zu ermittelm. Bei den Ermittlungen stützt sich die Polizei zunächst mal auf die von Dir beigebrachten Fakten und Unterlagen. In welche Richtung die Ermittlungen dann laufen und wer am Ende tatverdächtig ist oder als Beschuldigter vernommen wird, darauf hast Du jetzt erstmal keinen Einfluss mehr. Es sei denn, Du kannst noch neue Fakten zur Sache beitragen.

      Zweitens: Ob es diese angebliche Freundin überhaupt gibt oder der Täter den Namen einfach erfunden hat, bleibt abzuwarten. Fakt ist: Bei Paypal kann sich jeder mit völlig frei erfundenen Daten anmelden. Oder mit den Daten seiner Nachbarn. Oder den Daten eines Verstorbenen, die man aus dessen Todesanzeige entnommen hat. Oder notfalls auch einfach als Max Mustermann, Jane Doe, Kater Karlo oder Hugo Habicht.

      Drittens: Wenn es die Freundin gibt und das Geld auf deren Paypalaccount eingegangen ist, dann trägt sie die Verantwortung dafür, daß Du es wieder zurückbekommst. Auch wenn diese Freudin selbst nicht vorhatte, Dich zu betrügen, kann sie ja trotzdem nicht einfach Dein Geld behalten. Und wenn sie das Geld ihrem missratenen Freund gegeben hat, dann ist das auch nicht Dein Problem, dann muss sie das mit ihrem Freund klären.
      Tatsache ist: Wenn es diese Freundin gibt und ihr dieser Paypal-Account gehört, dann hat sie Dein Geld erhalten und ist somit auch dafür verantwortlich, daß Du es zurückbekommst.
      Und wenn das nicht ihr Paypal-Accuont ist, sondern der Täter evtl die Daten seiner Freundin dafür benutzt hat, ohne deren Wissen einen Paypal-Account auf ihren Namen zu eröffnen, dann kann ich zwar durchaus nachvollziehen, daß er jetzt gewaltigen Stress hat mit der jungen Dame, aber das ist sein Problem, nicht Deins.
      Die Polizei jedenfalls muss und wird selbstverständlich ermitteln, auf welche Daten der Paypal-Account angemeldet ist, ob mit dem Account ein Bankkonto vernüpft ist und falls ja, wem das Bankkonto gegebenenfalls gehört. Und daß in diesem Zusammenhang natürlich auch die angebliche Inhaberin dieses Paypal-Accounts kontaktiert und vernommen wird, ist doch völlig logisch. Die gilt wahrscheinlich zunächstmal genauso als Beschuldigte wie der angebliche Besitzer dieses Reisepasses.

      Viertens: Du solltest in Deinem eigenen Interesse den Kontakt zum Täter endlich abbrechen. Schreib dem kurz und knapp ein letztes Mal, daß er Dir das Geld erstatten und Dich ansonsten nicht mehr volllabern soll. Nach erfolgtem Geldeingang (!!) würdest Du den Ermittlungsbehörden mitteilen, daß Du das Geld zurückbekommen hast. Und bis dahin laufen die Ermittlungen gegen beide beteiligten Personen selbstverständlich weiter. Im Übrigen hättest Du an weiterer Kommunikation mit ihm genau nullkommanull Interesse, das Thema sei für Dich an dieser Stelle beendet.
      Und danach blockierst Du den Kerl konsequent sowohl per Mail als auch auf Deinem Handy.
    • Schützin schrieb:

      Herr im Himmel, jetzt hör doch mal auf mit diesem ständigen "hätte, könnte, was wäre wenn..."!!!

      Erstens: Bei einer Anzeige wegen Betruges zeigt man nicht "jemanden" an, sondern man zeigt an, daß man betrogen wurde.
      Und dann ist es die Aufgabe der Polizei, nach Möglichkeit einen Tatverdächtigen zu ermittelm. Bei den Ermittlungen stützt sich die Polizei zunächst mal auf die von Dir beigebrachten Fakten und Unterlagen. In welche Richtung die Ermittlungen dann laufen und wer am Ende tatverdächtig ist oder als Beschuldigter vernommen wird, darauf hast Du jetzt erstmal keinen Einfluss mehr. Es sei denn, Du kannst noch neue Fakten zur Sache beitragen.

      Zweitens: Ob es diese angebliche Freundin überhaupt gibt oder der Täter den Namen einfach erfunden hat, bleibt abzuwarten. Fakt ist: Bei Paypal kann sich jeder mit völlig frei erfundenen Daten anmelden. Oder mit den Daten seiner Nachbarn. Oder den Daten eines Verstorbenen, die man aus dessen Todesanzeige entnommen hat. Oder notfalls auch einfach als Max Mustermann, Jane Doe, Kater Karlo oder Hugo Habicht.

      Drittens: Wenn es die Freundin gibt und das Geld auf deren Paypalaccount eingegangen ist, dann trägt sie die Verantwortung dafür, daß Du es wieder zurückbekommst. Auch wenn diese Freudin selbst nicht vorhatte, Dich zu betrügen, kann sie ja trotzdem nicht einfach Dein Geld behalten. Und wenn sie das Geld ihrem missratenen Freund gegeben hat, dann ist das auch nicht Dein Problem, dann muss sie das mit ihrem Freund klären.
      Tatsache ist: Wenn es diese Freundin gibt und ihr dieser Paypal-Account gehört, dann hat sie Dein Geld erhalten und ist somit auch dafür verantwortlich, daß Du es zurückbekommst.
      Und wenn das nicht ihr Paypal-Accuont ist, sondern der Täter evtl die Daten seiner Freundin dafür benutzt hat, ohne deren Wissen einen Paypal-Account auf ihren Namen zu eröffnen, dann kann ich zwar durchaus nachvollziehen, daß er jetzt gewaltigen Stress hat mit der jungen Dame, aber das ist sein Problem, nicht Deins.
      Die Polizei jedenfalls muss und wird selbstverständlich ermitteln, auf welche Daten der Paypal-Account angemeldet ist, ob mit dem Account ein Bankkonto vernüpft ist und falls ja, wem das Bankkonto gegebenenfalls gehört. Und daß in diesem Zusammenhang natürlich auch die angebliche Inhaberin dieses Paypal-Accounts kontaktiert und vernommen wird, ist doch völlig logisch. Die gilt wahrscheinlich zunächstmal genauso als Beschuldigte wie der angebliche Besitzer dieses Reisepasses.

      Viertens: Du solltest in Deinem eigenen Interesse den Kontakt zum Täter endlich abbrechen. Schreib dem kurz und knapp ein letztes Mal, daß er Dir das Geld erstatten und Dich ansonsten nicht mehr volllabern soll. Nach erfolgtem Geldeingang (!!) würdest Du den Ermittlungsbehörden mitteilen, daß Du das Geld zurückbekommen hast. Und bis dahin laufen die Ermittlungen gegen beide beteiligten Personen selbstverständlich weiter. Im Übrigen hättest Du an weiterer Kommunikation mit ihm genau nullkommanull Interesse, das Thema sei für Dich an dieser Stelle beendet.
      Und danach blockierst Du den Kerl konsequent sowohl per Mail als auch auf Deinem Handy.
      Danke erstmal für deine ausführliche Antwort. Ja ich werde ihm ein letztes mal schreiben,dass er das Geld senden soll und danach nichts mehr mit ihm zu tun haben. Ich hoffe einfach, dass die Polizei einen Täter findet und ich diese dann anklagen darf. Ich finde es halt auch einfach frech, wie der Betrüger, obwohl ich die Polizei eingeschaltet habe, immer noch so zögert mit der Überweisung. Es sind ja "nur" 700€ und dafür so ein Risiko einzugehen finde ich schon echt unglaublich.
    • theallmaker schrieb:

      und ich diese dann anklagen darf
      Jemanden anklagen darf in diesem Land nach wie vor nur ein Staatsanwalt.
      Und ein Strafverfahren hat auch nichts damit zu tun, daß oder ob Du Dein Geld wiederbekommst. Die Ermittlungsbehörden ermitteln einen Verdächtigen, der Staatsanwalt erhebt bei hinreichendem Tatverdacht Anklage und ein Richter entscheidet dann, ob der Angeklagte schuldig ist und wie er gegebenenfalls bestraft werden soll.

      Dein Geld musst Du selbst auf dem zivilen Rechtsweg zurückfordern. Dazu brauchst Du allerdings zwingend die ladefähige Anschrift des Schuldners. Und das ist eigentlich auch der einzige Grund, weswegen die Strafanzeige bei der Polizei für Dich wichtig ist: Nur die Ermittlungsbehörden können hier ermitteln, ob der Inhaber dieses brasilianischen Passes sich tatsächlich in Deutschland aufhält und hier gemeldet ist. Nur die Ermittlungsbehörden bekommen von Paypal irgendwelche Angaben zu dem verwendeten Paypal-Account und den hinterlegten Daten dieser angeblichen Freundin. Das wird aber einige Zeit dauern. Die Beamten auf Deiner zuständigen Wache scheinen ja recht hilfsbereit zu sein, also vielleicht bekommst Du die benötigten Angaben der beiden Tatverdächtigen ja auf Anfrage sogar ohne Anwalt von denen. Du solltest mal in 2-3 Wochen freundlich dort nachfragen.

      Wenn Du oder ein von Dir beauftragter Anwalt die vollständigen Daten des Verkäufers bekommen hat, kannst Du es erstmal mit einem Mahnbescheid versuchen, das ist deutlich kostengünstiger. Und erst wenn der Verkäufer gegen den MB Widerspruch einlegt, müsstest Du den Verkäufer oder die Freundin, die Dein Geld kassiert hat, gegebenenfalls verklagen.
      Für eine Zivilklage bei Amtsgericht brauchst Du keine "Erlaubnis" von irgendwem. Du kannst hierzulande jeden wegen jedem x-beliebigen Blödsinn verklagen, wenn's Dir Spaß macht (und Du das finanzieren kannst).
      Das Einzige, was Du wie gesagt zwingend brauchst, ist eine ladefähige Anschrift der Person, gegen die Du Deine Ansprüche bzw Deine Klage richten willst.

      Ich empfehle Dir, Google mal dafür zu nutzen, wozu es erschaffen wurde: Als Suchmaschine, um Wissen und Informationen zu verschiedenen Themen zu erlangen.
      Google mal nach "Ziviles Mahnverfahren", "Mahnbescheid" und "ziviler Rechtsweg".

      Und bitte kaufe nie wieder irgendetwas bei den Kleinanzeigen von einem Unbekannten per Versand, sondern nur in Deiner näheren Umgebung.
      Und wenn Du in der Umgebung einen Artikel gefunden hast, den Du kaufen möchtest, dann setze Dich ins Auto, den Bus oder die U-Bahn, fahr dorthin und hole die Ware gegen Barzahlung dort ab...