Paypal trotz geschlossenem Fall Geld zurückfordern.

    • Paypal trotz geschlossenem Fall Geld zurückfordern.

      Hallo,
      Dies ist mein erster Foren Beitrag und ich hoffe ich mache alles richtig.

      Also zu meiner Geschichte: Ich hatte einen Artikel (iphone) erworben und sogar über paypal Käuferschutz gezahlt, damit ich auf der sicheren Seite bin. Da sich der Verkäufer nicht mehr gemeldet hat, hatte ich einen Fall bei Paypal eröffnet und plötzlich meldet sich der Verkäufer und meint, der Artikel sei auf dem Weg. Er hat mir auch leicht gedroht und meinte, ich solle den Fall schließen, weil er sonst seine angeblichen Rechnungen nicht zahlen kann, weil sein Paypal Konto im Minus Stand wegen diesem Fall. Ich hatte dann den Fall geschlossen (auch teilweise aus Angst, weil er meine Adresse kennt und nicht sehr weit weg wohnt). Ich wurde jedoch dann wirklich betrogen und er meldet sich auch nicht mehr und man darf ja bei Paypal einen Fall nicht zweimal eröfnnen.


      Meine Frage lautet nun: Was würdet ihr jetzt machen? Ich besitze die Handynummer des Verkäufers also sollte ich damit zur Polizei gehen und die können beim Telefonanbieter nach nach seinen Daten fragen? Würdet ihr zur Bank gehen und eine Lastschrift Rückbuchung fordern? Paypal erneut benachrichtigen?
      Ich habe echt Angst und weiß nicht was ich machen soll :( bitte auch keine gemeinen Kommentare, weil ich sowieso schon am Boden zerstört bin, wie dumm ich doch war.
    • Ich nehme an, wir reden hier von einem Kauf über Kleinanzeigen?

      theallmaker schrieb:

      weil er meine Adresse kennt und nicht sehr weit weg wohnt
      Warum um Himmels Willen bist Du denn dann nicht hingefahren und hast den Artikel selbst abgeholt??

      theallmaker schrieb:

      plötzlich meldet sich der Verkäufer und meint, der Artikel sei auf dem Weg
      Dann hätte er nur den Versandnachweis hochladen müssen und der Fall wäre von Paypal direkt geschlossen worden. Hast Du Dich nicht gefragt, warum er das nicht macht??

      theallmaker schrieb:

      Er hat mir auch leicht gedroht
      Wie genau muss man sich diese "leichten Drohungen" vorstellen??

      theallmaker schrieb:

      Ich besitze die Handynummer des Verkäufers
      ?? Und sonst nichts? Du hast Dir weder seinen Namen noch seine komplette Adresse geben lassen und überprüft?

      theallmaker schrieb:

      Ich habe echt Angst
      ??? Vor was genau??

      theallmaker schrieb:

      also sollte ich damit zur Polizei gehen
      Das in jedem Fall!

      theallmaker schrieb:

      die können beim Telefonanbieter nach nach seinen Daten fragen?
      Ob die Polizei mit der Handynummer irgendetwas anfangen kann, ist höchst fraglich, das ist wahrscheinlich irgendeine anonyme Prepaid-Karte.
      Aber sie können bei Paypal mal nach den Daten des Accounts fragen. Wenn es sich hier nicht um einen der üblichen Serienbetrüger handelt, sondern der Verkäufer wider Erwarten mit seinen eigenen Daten unterwegs ist, ist vielleicht bei Paypal sogar ein Bankkonto mit dessen Account verknüpft, über das er evtl ausfindig zu machen ist.

      theallmaker schrieb:

      Würdet ihr zur Bank gehen und eine Lastschrift Rückbuchung fordern?
      Also ich würde das ganz sicher nicht tun, denn Du hast Paypal ein Lastschrift-Mandat erteilt und die haben nur genau das getan, wozu Du sie ermächtigt hast, nämlich den Kaufpreis, den sie dem Verkäufer in Deinem Auftrag gutgeschrieben haben, von Deinem Bankkonto abgebucht.
      Den Fall hast Du selbst geschlossen, für Paypal ist die Sache damit erledigt. Wenn Du jetzt deren Lastschrift stornierst, bleibt der Schaden an Paypal hängen. Und die können erstens nichts dafür, daß Du Dich so kopflos verhältst. Und werden das auch zweitens mit Sicherheit nicht auf sich beruhen lassen. Paypal würde in dem Fall Deinen Paypal-Account um die stornierte Summe ins Minus setzen und Dich dann auffordern, den Betrag auszugleichen. Wenn Du das ignorierst, kommen als nächstes Schreiben vom Inkassobüro aus Hamburg, womit sich die geschuldete Summe sehr schnell erheblich vergrößert. Und da in dem Fall die Forderung völlig berechtigt ist, wird Paypal sie vermutlich letztendlich auch einklagen vor Gericht (wodurch dann auch noch erhebliche Gerichtskosten dazukämen).

      theallmaker schrieb:

      Paypal erneut benachrichtigen?
      Kannst Du versuchen, ich würd mir da aber keine großen Hoffnungen machen. Vor allem dann, wenn Paypal intern schon sehen kann, daß der Account des Verkäufers kein Guthaben aufweist und sie deswegen vermutlich auf dem Schaden sitzenbleiben würden, werden sie wahrscheinlich jede weitere Diskussion über diesen Fall ablehnen. Aber wie gesagt, versuchen kannst Du es ja wenigstens, evtl mit dem Verweis, daß Du bedroht worden bist (sofern eine Bedrohung tatsächlich stattgefunden hat).


      Fazit:
      Dir bleibt eigentlich nur noch der Weg zur Polizei.
      Die werden Dir aber Dein Geld auch nicht zurückholen, sondern im besten Fall lediglich ermitteln, wer der Verkäufer denn überhaupt ist.
      Dein Geld musst Du Dir dann von dem auf dem zivilen Rechtsweg selbst zurückholen.
      Und das alles auch nur unter der Prämisse, daß es sich überhaupt um einen real existierenden Verkäufer handelt und nicht um einen Serienbetrüger mit kompletten Fake-Daten.

      Nenne bitte mal die Annoncennummer sowie die Paypal-Mailadresse, an die DEine Zahlung ging.
      Und poste bitte auch den Link zum Nutzerprofil des Verkäufers. Klicke dazu in Deinem Kleinanzeigenaccount in der Kommunikation mit dem Verkäufer auf dessen Nutzernamen, dann kommst Du zu seinem Nutzerprofil.
    • Ja er meinte, er habe angeblich die Sendungsnummer verloren und ich war so gutgläubig und habe es ihm geglaubt.

      Ja habe auch mit Paypal telefoniert und die meinten auch,dass sie mit der Polizei zusammen arbeiten würden und selber nichts mehr tun können nachdem ein Fall geschlossen ist. Sie meinten auch, dass sie die Daten des Paypal Accounts rausrücken würden und ich besitze ja auch die IBAN des Verkäufers, weil an diese ja mein Geld versendet wurde.

      Mein Thread ist leider im falschen Bereich (sry bin komplett neu und kenne mich mit Foren kaum aus). Es handelt sich nämlich um eine Quoka Anzeige, welche jedoch bereits geschlossen ist, weil der Verkäufer scheinbar durch andere Nutzer bereits gemeldet worden war.

      Ich weiß jetzt nicht ganz, was eine Annoncen Nummer ist aber die paypal-Mailadresse lautet: enabesic2@gmail.com
      Diese kommt mir auch seriös vor, weil sie auch ein Profilbild hat und ich mit der Frau auch schon telefoniert habe. (Der Verkäufer hat über das Paypal seiner Freundin den Artikel mir verkauft, deshalb kenne ich sie)


      Also die Sache ist, dass ich auch mit dieser Nummer mit ihm Telefoniert habe und auch die Nummer seiner Freundin habe (er hatte mit der mich mal angerufen). Er hat mich sogar eben schon wieder über Whatsapp benachrichtigt, was ich jedoch nicht verstehe. Er versucht jeden Tag mit mir zu schreiben und einzureden, dass er das Paket versendet hat, aber warum tut er das? Seit 3 Wochen kam nix an also hat er mich ja höchstwahrscheinlich betrogen, aber wieso schreibt er mir dann überhaupt und macht sich die Mühe?

      Also kurzgesagt, ich besitze die Handynummer vom Verkäufer und von seiner Freundin. Ich kenne den Vor- und Nachnamen der Freundin (so heißt sie zumindestens auf Paypal). Ich besitze ihre IBAN und der Verkäufer hatte mir auch ein Foto von seinem "Pass" geschickt, wo jedoch ich stark vermute, dass dieser gefaked ist, weil dies ein, ich vermute, brasilianischer Pass ist. Aufjedenfall ist das kein deutscher Pass. Ich werde mich auch gleich zur Polizei begeben.
    • Da passiert gar nichts. Außer das KSP ihn mit Emails und später vielleicht mit Briefen bombadiert. Die AGB von Paypal haben vor Gericht keinen Bestand. Paypal wird es auch nie zum Gerichtsverfahren kommen lassen.

      Ist also nur ein zahnloser Papiertiger. Habe ich selber schon mal durchgefochten. Nach 6 Wochen hat KSP aufgehört mich weiter mit Ihren Mahnungen per Mail zu belästigen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von leo123 ()

    • theallmaker schrieb:

      und ich besitze ja auch die IBAN des Verkäufers, weil an diese ja mein Geld versendet wurde.

      Moment mal. Du hattest doch gesagt, Du hast mit Paypal bezahlt. Und nun agst Du, dein Geld wäre an eine IBAN gegangen?

      Wie denn nun? Paypal oder Überweisung?

      Oder hast Du an eine IBAN überwiesen, deren BIC DEUTDEDBPAL war?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      theallmaker schrieb:

      und ich besitze ja auch die IBAN des Verkäufers, weil an diese ja mein Geld versendet wurde.
      Moment mal. Du hattest doch gesagt, Du hast mit Paypal bezahlt. Und nun agst Du, dein Geld wäre an eine IBAN gegangen?

      Wie denn nun? Paypal oder Überweisung?

      Oder hast Du an eine IBAN überwiesen, deren BIC DEUTDEDBPAL war?
      Oh ich bin blöd, bei meiner Sparkassen App steht eine IBAN an der es überwiesen wurde, aber ich gehe mal davon aus, dass das die IBAN von Paypal ist oder? Dachte das wäre die IBAN von dem Verkäufer. Tut mir leid mein Fehler. Also ja, es war Paypal. Die Polizei müsste bei Paypal nach der IBAN nachfragen.
    • Lasse die Lastschrift umgehen zurückgehen. Natürlich ist dann dein Painpalkonto futsch. Aber besser als wenn das Geld weg ist.

      Die Polizei macht nichts, außer im besten Fall wie bereits mitgeteilt die Adresse ausfindig machen. Ohne Rechtschutzversicherung (geht natürlich auch ohne, kostet aber weitaus mehr als die meistens 150 Euro Selbstbeteiligung) und ohne das beim Verkäufer etwas zu holen ist siehst du das Geld nicht wieder.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von leo123 ()

    • Hallo leo123

      Ganz so einfach, wie du es darstellst, ist aber nicht, wenn man die Lastschrift zurückholt, obwohl man einen Fall wegen Nichtlieferung geöffnet UND geschlossen hat. Das gilt für einige Fallkonstellation, aber nicht wirklich für diese!

      Das ist ja nun eigene Blödheit, sich von dem VK derart einschüchtern zu lassen, dass man den Fall schließt. Es ergibt auch gar keinen Sinn. Holte sich PP in solchen Fällen das Geld NICHT zurück, öffnete das Tür und Tor für noch weitere Betrugsmethoden.

      Ich würde ihn anzeigen, die Polizei auf das Prozedere hinweisen, das PP zur Verfügung stellt, wenn die Ermittlungsbehörden was wollen und ganz deutlich darauf hinweisen, dass die um Himmels Willen nicht vergessen, ihr Häkchen bei "IP-Adresse" zu setzen. Es gibt tatsächlich Leute, die nicht in der Lage sind, bei allen zur Verfügung stehenden Punkten ihr Häkchen zu setzen.
      Nicht allein die Anzeige wegen Betrugs steht hier im Raum, sondern womöglich auch die der Nötigung. Das kommt auf den Dialog an.
      Nicht selten kommt es vor, dass Leute unversichert versenden und hoffen, dass das Zeug doch noch ankommt.

      Vielleicht schilderst du mal, was du wann gekauft hast und ein paar Details zum Verkäufer.
    • theallmaker schrieb:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      theallmaker schrieb:

      und ich besitze ja auch die IBAN des Verkäufers, weil an diese ja mein Geld versendet wurde.
      Moment mal. Du hattest doch gesagt, Du hast mit Paypal bezahlt. Und nun agst Du, dein Geld wäre an eine IBAN gegangen?
      Wie denn nun? Paypal oder Überweisung?

      Oder hast Du an eine IBAN überwiesen, deren BIC DEUTDEDBPAL war?
      Oh ich bin blöd, bei meiner Sparkassen App steht eine IBAN an der es überwiesen wurde, aber ich gehe mal davon aus, dass das die IBAN von Paypal ist oder? Dachte das wäre die IBAN von dem Verkäufer. Tut mir leid mein Fehler. Also ja, es war Paypal. Die Polizei müsste bei Paypal nach der IBAN nachfragen.
      Normalerweise steht da nix von IBAN, die mit dem PP-Account verknüpft ist. Das ist doch auch der eigentliche Witz an PP. Deine Sparkassen-App hat nichts mit einer klassischen Paypalzahlung zu tun. Beachte bitte DRINGEND die Frage von löschbert bezüglich der BIC!!!!
    • Phantomos schrieb:

      Hallo leo123

      Ganz so einfach, wie du es darstellst, ist aber nicht, wenn man die Lastschrift zurückholt, obwohl man einen Fall wegen Nichtlieferung geöffnet UND geschlossen hat. Das gilt für einige Fallkonstellation, aber nicht wirklich für diese!

      Das ist ja nun eigene Blödheit, sich von dem VK derart einschüchtern zu lassen, dass man den Fall schließt. Es ergibt auch gar keinen Sinn. Holte sich PP in solchen Fällen das Geld NICHT zurück, öffnete das Tür und Tor für noch weitere Betrugsmethoden.

      Ich würde ihn anzeigen, die Polizei auf das Prozedere hinweisen, das PP zur Verfügung stellt, wenn die Ermittlungsbehörden was wollen und ganz deutlich darauf hinweisen, dass die um Himmels Willen nicht vergessen, ihr Häkchen bei "IP-Adresse" zu setzen. Es gibt tatsächlich Leute, die nicht in der Lage sind, bei allen zur Verfügung stehenden Punkten ihr Häkchen zu setzen.
      Nicht allein die Anzeige wegen Betrugs steht hier im Raum, sondern womöglich auch die der Nötigung. Das kommt auf den Dialog an.
      Nicht selten kommt es vor, dass Leute unversichert versenden und hoffen, dass das Zeug doch noch ankommt.

      Vielleicht schilderst du mal, was du wann gekauft hast und ein paar Details zum Verkäufer.
      Ok das merk ich mir. Also ich hatte am 2 Februar einen Artikel über Paypal erworben auf der Seite Quoka und der Verkäufer kam mir auch seriös rüber, weil ich mir dachte,dass ein Verkäufer ja niemals über Paypal verkaufen würde wenn er im vornerein weiß, dass er betrügt. Somit dachte ich, ich wäre auf der sicheren Seite, aber ich idiot hab mich halt für blöd verkaufen lassen und den Fall bei Paypal schließen lassen leider(auch zum Teil aus Angst). Der Verkäufer schreibt auch mit mir (hat mir sogar vorhin wieder auf whatsapp geschrieben) und ich habe halt wie gesagt ein Foto von seinem angeblichen Pass wo seine Daten draufstehen (also name, pass nummer etc). Meine letzte Hoffnung wäre halt, dass der Pass echt ist (was ich stark bezweifle, weil das echt dumm für einen Betrüger wäre) und die Polizei damit ihn finden kann. Meine Tante besitzt einen Anwalt also wäre das wahrscheinlich kein Problem, da ich ja klare Beweise habe (habe den gesamten Chat abfotographiert) und deshalb aufjedenfall ich im Recht sein werde.
    • leo123 schrieb:

      Da passiert gar nichts. Außer das KSP ihn mit Emails und später vielleicht mit Briefen bombadiert. Die AGB von Paypal haben vor Gericht keinen Bestand. Paypal wird es auch nie zum Gerichtsverfahren kommen lassen.
      Ist also nur ein zahnloser Papiertiger. Habe ich selber schon mal durchgefochten. Nach 6 Wochen hat KSP aufgehört mich weiter mit Ihren Mahnungen per Mail zu belästigen.
      Das kommt drauf an, um was es bei dem Fall ging. Wenn es da um einen von der Beschreibung abweichenden Artikel ging, dann klagt Paypal in der Regel nicht, weil sie schlicht nicht befugt sind zu entscheiden, ob ein Artikel nun tatsächlich abweicht oder nicht. An dieser Stelle kollidieren die AGB von Paypal tatsächlich mit deutschem Recht. Und weil sie sich das auf keinen Fall von einem deutschen Richter schriftlich bestägigen lassen wollen, klagen sie in so einem Fall auch nicht, wenn sie dem Verkäufer den Account ins minus setzen und der nicht zahlt.

      Aber wenn Du einem Zahlungsdienstleister ein Lastschriftmandat erteilst, damit er den Kaufpreis bei Dir abbucht und Deinem Transaktionspartner gutschreibt, dann ist es schlicht illegal, anschließend die Lastschrift wieder zurückzubuchen. Wenn Paypal da nicht klagen würde, könnten sie ihren Laden dichtmachen, denn dann könnte ja jeder einfach die Lastschriften von Paypal nach Erhalt der Ware platzen lassen.

      theallmaker hat durch das Schließen des Falles quasi bestätigt, die Ware erhalten zu haben. Den Fall wieder zu öffnen, ist danach nicht mehr möglich. Und das macht auch durchaus Sinn.
      Stell Dir vor, Du bist ein normaler, aber etwas lahmarschiger Verkäufer und hast einen Käufer, der sofort nach 1 Woche einen Fall aufmacht. Am nächsten Tag kommt das Paket an, er bestätigt Dir den Erhalt und schließt den Fall wieder. Du atmest erleichtert auf, schmeißt den Sendungsnachweis in den Müll und vergisst die Angelegenheit. Und 2 Wochen später macht Paypal den Fall plötzlich wieder auf und will den Versandnachweis sehen, den Du bereits entsorgt hast, weil der Fall geschlossen war. 8o
      Daß es im vorliegenden Fall nicht so ist, spielt dabei keine Rolle. Aber auch sowas würde sehr schnell Schule machen, wenn Paypal da nicht feste Regeln setzen würde.

      Im Übrigen: Wenn die AGB von Paypal von A bis Z keinen Bestand hätten, würde das ja auch für den gesamten Käuferschutz gelten. Dann hätte theallmaker ja erst Recht keinen Grund, die Lastschrift platzen zu lassen, denn der Käuferschutz ist etwas, was Paypal über seine AGB an die eigentliche Dienstleistung, nämlich das Weiterleiten von Zahlungen von einem Tranaktionspartner an den anderen, geknüpft hat.
    • theallmaker schrieb:

      Oh ich bin blöd, bei meiner Sparkassen App steht eine IBAN an der es überwiesen wurde, aber ich gehe mal davon aus, dass das die IBAN von Paypal ist oder? Dachte das wäre die IBAN von dem Verkäufer. Tut mir leid mein Fehler. Also ja, es war Paypal.

      Phantomos schrieb:

      Normalerweise steht da nix von IBAN, die mit dem PP-Account verknüpft ist. Das ist doch auch der eigentliche Witz an PP. Deine Sparkassen-App hat nichts mit einer klassischen Paypalzahlung zu tun. Beachte bitte DRINGEND die Frage von löschbert bezüglich der BIC!!!!
      Da geht es um die Lastschrift (nicht Überweisung, der TE wirft da alles durcheinander), die Paypal vom Bankkonto von theallmaker gezogen hat. Natürlich hat Paypal das Geld von dessen Bankkonto abgebucht, nachdem der mit Paypal an die eMail-Adresse enabesic2@gmail.com des Verkäufers bezahlt hatte.
    • Ich habe damals auch 2 Lastschriften zurückgehen lassen, weil sie von mir Geld eingefroren haben. Ok, der Fall ist ein wenig anders, da ich gleiches mit gleichem aufgewogen habe.

      Wie dem auch sei, ich würde es risikieren und KSP immer wiedersprechen. Wie man hört passiert bei KSP in Bezug auf Anklagen nicht viel.

      Streng genommen müssten sie ihm erstmal nachweisen, dass er die Zahlung autorisiert hat. Können sie sowie so nicht zu 100 %.

      Nur die Frage ist um welchen Betrag es ging. Bei kleinen Beträgen würde ich lieber das Paypalkonto behalten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von leo123 ()

    • Schützin schrieb:

      Phantomos schrieb:

      Normalerweise steht da nix von IBAN, die mit dem PP-Account verknüpft ist. Das ist doch auch der eigentliche Witz an PP. Deine Sparkassen-App hat nichts mit einer klassischen Paypalzahlung zu tun. Beachte bitte DRINGEND die Frage von löschbert bezüglich der BIC!!!!
      Da geht es um die Lastschrift, die Paypal vom Bankkonto von theallmaker gezogen hat. Natürlich hat Paypal das Geld von dessen Bankkonto abgebucht, nachdem der mit Paypal an die eMail-Adresse des Verkäufers bezaht hatte.
      Ja, aber da steht doch nichts von der IBAN des Empfängers. Der TE wird doch wohl noch seine eigene IBAN erkennen.
    • theallmaker schrieb:

      Oh ich bin blöd, bei meiner Sparkassen App steht eine IBAN an der es überwiesen wurde, aber ich gehe mal davon aus, dass das die IBAN von Paypal ist oder?

      Genau das ist ja die Frage.

      Hast Du an eine IBAN überwiesen, die dir als Paypal-IBAN genannt wurde?

      Oder hast Du die Zahlung ganz normal im Paypal-Account an einen anderen Paypal-Account gesendet und der Betrag wurde dann von Paypal bei dir abgebucht?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      theallmaker schrieb:

      Oh ich bin blöd, bei meiner Sparkassen App steht eine IBAN an der es überwiesen wurde, aber ich gehe mal davon aus, dass das die IBAN von Paypal ist oder?
      Genau das ist ja die Frage.

      Hast Du an eine IBAN überwiesen, die dir als Paypal-IBAN genannt wurde?

      Oder hast Du die Zahlung ganz normal im Paypal-Account an einen anderen Paypal-Account gesendet und der Betrag wurde dann von Paypal bei dir abgebucht?
      Ich habe ganz normal über paypal gezahlt. Die IBAN die mir in der App von Sparkasse angezeigt wird, ist das Konto von der Paypal Firma. Es war ein Missveständniss meinerseits.
    • theallmaker schrieb:

      Ich habe ganz normal über paypal gezahlt.

      Ok, es ging mir nur darum, ob das "regulär" abgelaufen ist oder ob Du auf eine eher neue Betrugsmasche aufgelaufen bist.

      Den Quatsch von leo vergisst Du nun am besten komplett. Paypal ist bei deinem Problem raus, weil du den Fall zugemacht hast. War ein Fehler. Das Inserat kannst Du eventuell im google-Cache noch finden, sonst müsstest Du dich an Quoka wenden, ob die dir das nochmal zuschicken könenm falls Du es dir nicht vorher abgespeichert hast. ebay kleinanzeigen macht so was.

      Die Strafanzeige erhöht zwar den Druck auf deinen Verkäufer, bringt dir aber weder Ware noch Geld. Wenn der nicht wirklich weit weg von dir wohnt, könntest Du auch prüfen, ob der da tatsächlich wohnt. In dem Fall kannst Du deinen Anspruch natürlich auch ohne Paypal ganz normal zivilrechtlich durchsetzen.

      Ach, noch eine Frage: Hast Du bei der Anzeige angegeben, dass Du eine Einstellungsbenachrichtigung bekommen möchtest? Falls nicht, mach das mal noch.

      Du schreibst ihm also jetzt erst mal einen Brief, in dem Du ihn aufforderst, dir entweder die Ware zu liefern oder den Kaufbetrag zu erstatten. Darin setzt Du ihm eine datierte Frist von 14 Tagen und kündigst ihm an, dass Du nach Fristablauf einen Mahnbescheid beantragst.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.