"Scheckheftgepflegt" nicht überbewerten

    • "Scheckheftgepflegt" nicht überbewerten

      Wer ein Auto von einem Privatmann kau-
      fen will, sollte die Angabe, das Fahr-
      zeug sei scheckheftgepflegt, nicht
      überbewerten. Wie die Rechtsschutzver-
      sicherung Arag betont, übernimmt der
      Verkäufer damit nur die Gewähr dafür,
      dass die nötigen Inspektionstermine
      eingehalten wurden.

      Ob die ausführende Werkstatt sich beim
      Überprüfen des Autos strikt an die Vor-
      gaben des Herstellers hielt, kann der
      private Verkäufer auch nicht garantie-
      ren.
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!