Fakeshop gador-markt.com - kontakt@gador-markt.com - 04018429862

    • Fakeshop gador-markt.com - kontakt@gador-markt.com - 04018429862

      Rechtswidriges Impressum, die Daten der darin benannten Personen wurden entweder frei erfunden oder gestohlen und werden nun für betrügerische Zwecke missbraucht!!!
      Evtl. kein HR-Eintrag vorhanden, UST-ID eines anderen Unternehmens. Was für eine Firma das auch immer sein soll - sie existiert nirgendwo.


      Hier gibt es definitiv keine Ware!


      Wie immer gilt: Nichts kaufen! Besser ist das!

      Link zum Fakeshop

      gador-markt.com


      Wichtiger Hinweis:


      Falls Leser dieses Threads eventuell aufgrund einer bereits getätigten Bestellung schon über aktuelle Bankdaten dieser Fakeshops verfügen, werden sie gebeten, sich bei auktionshilfe.info zu registrieren, hier im thread zu melden und unbedingt das Bankkonto, auf das sie überweisen sollten, zu posten.
      Kontoinhaber:
      Iban:
      Bic:
      Name der Bank:


      KEINEN VERWENDUNGSZWECK, RECHNUNGS-, BESTELL- ODER ARTIKELNUMMER ANGEBEN!


      Falls bereits eine Anzeige bei der Polizei erstattet wurde, bitte auch die Dienststelle und das Aktenzeichen zwecks Hilfe zur bundesweiten Koordination der Ermittlungsbehörden hier veröffentlichen.

      Aktenzeichen:
      Dienststelle:




      Für alle Käufer gilt folgendes:

      1.) Speichere die Infos zum passenden Fakeshop und diese Warnung ab und drucke sie auch aus.

      2.) Falls du noch nicht bezahlt hast, tue das auch weiterhin nicht. Du brauchst also weder irgendwie vom Kauf zurückzutreten
      noch bist du in diesem Fall zur Zahlung auf das Konto eines Betrügers verpflichtet. Versuche nicht, per Mail mit dem Täter
      Kontakt aufzunehmen. Antworte auch nicht auf Mails des Täters, sondern stell dich ihm gegenüber einfach tot. Irgendwann
      demnächst wird der Shop verschwinden.

      3.) Falls du erst in den letzten 24 Stunden überwiesen hast, ist evtl. noch etwas (Geld) zu retten. Auch wenn das Geld sofort
      bei dir abgebucht wurde, wirklich weg ist es erst, wenn es dem Empfänger gutgeschrieben wurde. Dazwischen können bis zu
      24 Stunden liegen, in denen deine Bank das evtl. noch stoppen kann. Daher solltest du sofort zu deiner Bank gehen und bitten,
      sie sollen alles versuchen, um die Überweisung noch aufzuhalten BEVOR sie beim Empfänger gutgeschrieben wird. Es zählt jetzt
      buchstäblich jede Sekunde!! Deine Bank soll unbedingt sofort bei der Empfängerbank anrufen und außerdem zusätzlich ein FAX dort hinschicken.
      Lass dich nicht abweisen, bestehe darauf, dass Deine Bank es wenigstens versucht ! Betone dabei, dass Du nicht von einer
      Rückbuchung o.ä. redest, sondern von einer Stornierung einer noch nicht wertgestellten Zahlung, das ist ein Unterschied.
      Eine Rückbuchung ist absolut unmöglich, eine Stornierung vor Wertstellung klappt ca. in jedem 3. bis 4. Fall.

      4.) Erstatte Anzeige bei der Polizei.
      Link zur Erstattung von Online-Strafanzeigen Online-Strafanzeige
      Drucke dir unbedingt auch alle Beiträge zu diesen Fakeshops inklusive aller bisher bekannten Bankkonten dieses Täters aus und füge sie deiner Anzeige hinzu.
      Die Polizei erkennt dann schneller, dass es sich bei dir nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um eine Betrugsserie.
    • Thema Google, Werbung und Vertrauen - Wer sich allein auf gute Bewertungen verläßt, zahlt dafür oft einen hohen Preis.

      Thema Google, Werbung und Vertrauen - Wer sich allein auf gute Bewertungen verläßt, zahlt dafür oft einen hohen Preis


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      Die betroffenen Käufer werden gebeten, sich hier im thread zu melden und unbedingt das Bankkonto, auf das sie überweisen sollten, zu posten.
      Bitte das Aktenzeichen der Anzeige und die Dienststelle dazu eintragen.

      Kontoinhaber:
      Iban:
      Bic:
      Name der Bank:
      Aktenzeichen:
      Polizeidienststelle:


      KEINEN VERWENDUNGSZWECK, RECHNUNGS-, BESTELL- ODER ARTIKELNUMMER ANGEBEN!
    • Guten Tag!
      Ich hab da leider heute Nachmittag sehr Kopflos eine Nintendo Switch für 202,30€ bestellt.
      Nachdem ich den Beitrag hier gelesen habe, habe ich eben sofort bei der Bank angerufen um ein Überweisungsstopp zu veranlassen. Die Geno Bank meinte allerdings, es sei sehr unwahrscheinlich das Geld auf diesem Weg zurück zu bekommen. Trotzdem haben sie ein FAX an die in Deutschland bestehende Bank geschickt.

      Kontoinhaber: Gador Emma
      Iban: DE91100110012624777727
      Bic: NTSBDEB1XXX
      Name der Bank: N26 Bank
      Aktenzeichen: /
      Polizeidienststelle: /


      Sollte das mit dem Überweisungsstopp nicht funktioniert, bin ich etwas planlos wie es weiter geht.
    • Ich Dussel hab auch die Switch bestellt und 202,30 Euro überwiesen...

      Kontoinhaber: Gador Emma
      Iban: DE91100110012624777727
      Bic: NTSBDEB1XXX
      Name der Bank: N26 Bank

      Hat man ja bestimmt keine Chancen, dass man das wieder bekommt, oder?
      Oder könnte man mal bei der N26 Bank nachfragen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Goldlocke667 ()

    • Also meine Bank als auch die Polizeibehörde die sich bei mir gemeldet haben, machen einem wenig Hoffnung das Geld zurück zu bekommen. Man kann versuchen das Geld für eine Gebühr von 10€ bei der Bank zurück erstatten zu lassen, aber die Chance ist sehr gering. Vorallem weil man davon ausgehen kann, dass die Betrüger das Geld sofort weiterleiten.
      Bei der N26 Bank habe ich angefragt ob sie etwas tun können, aber sie handeln erst wenn sie einen Bescheid von der Polizei haben.
    • @Goldlocke
      Kommt drauf an wann du überwiesen hast. Wenn das grade erst war, versuche eine Stornierung einer noch nicht wertgestellten Zahlung. Das heisst, sofort mit deiner Bank sprechen.
      Ebay, die grösste Müllhalde der Welt.....

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von f40 ()

    • Da ich mich gerade durch andere Beiträge von Fake Shops gelesen habe, noch eine Anmerkung. Falls jemand von den Betroffenen zuerst versucht hat mit Kreditkarte zu zahlen, aber es angeblich nicht funktioniert hat:

      Kreditkarte !umgehend! sperren lassen und eine neue Karte beantragen.

      Die Betrüger könnten die Daten trotzdem gespeichert haben!
    • Ich habe auch am 08.04.2020 eine Nintendo Switch für 202,30 Euro bestellt.

      Online Anzeige ist raus aber ich habe noch keine Rückmeldung. Das Geld habe ich zurückziehen lassen. Da es "erst" 22 Stunden nach Überweisung war, hoffe ich mal das wir Glück haben und das Geld zurück bekommen.

      Überwiesen habe ich an:
      Gador Emma
      DE91 1001 1001 2624 7777 27

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von MelBie ()

    • Guten Tag,
      Ich habe vor einer Woche ebenfalls eine Bestellung bei dem Gador Markt getätigt.
      ich habe eine Nintendo Switch die bis heute nicht angekommen ist bestellt.

      Kontoinhaber: Gador Emma
      Iban: DE91100110012624777727
      Bic: NTSBDEB1XXX
      Name der Bank: Hamburger Sparkasse

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JamyW ()

    • Natürlich ist es gut und wichtig das jeder eine Anzeige erstattet und dann hier auch die Dienststelle und das Aktenzeichen zwecks Hilfe zur bundesweiten Koordination der Ermittlungsbehörden zu veröffentlicht.

      Da bisher hier immer nur ein (deutsches) Konto genannt wurde könnte auch folgender Link hilfreich sein:

      unfreiwillige Kontoinhaber

      Die Bankkonten eröffnet der Betreiber nicht selbst, oft sind es Konten die von arglosen „Heimarbeitsuchenden“ eröffnet werden, ohne dass diese selbst in betrügerischer Absicht handeln.
      Der spätere Kontoinhaber meldet sich zunächst auf ein Inserat bei Kleinanzeigen oder erhält eine Antwort auf ein eigenes Gesuch.
      Der Arbeitssuchende bekommt dann z. B. ein Stellenangebot als "Produkttester", der den Kontoeröffnungsprozess verschiedener Banken "testen" soll.
      Diese können dann unter Umständen zumindest zivilrechtlich für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Betrifft DE91100110012624777727 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung gem. § 459 i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsentscheidung

      1240 Js 41485/20

      Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Oldenburg wegen Betruges (Az. 46 Ds 17/21) gegen den Inhaber des Kontos mit der IBAN DE91 1001 1001 26247777 27. Diese ist rechtskräftig seit dem 23.07.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.

      Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch entstanden, den Sie nun geltend machen können.

      Folgender Sachverhalt liegt zu Grunde:

      In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweils bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang unbekannte Täter die Webseite gadormarkt.com, auf der sie zum Schein Elektrogeräte zum Kauf anbot. Betroffen sind Überweisungen, welche auf folgendes unter dem Namen Emma Julia Fréderique Henriette Nocelli geführte Konto DE91 1001 1001 26247777 27 bei der N26 Bank GmbH erfolgt sind.

      Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (§ 459h Abs. 2 StPO).


      Die Auskehrung an den Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Zustellung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen (§ 459k Abs. 1 StPO).

      Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist kann dem Verletzten unter den in den §§ 44 und 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 459k Abs. 4 StPO).

      Zudem bleibt es dem Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt. Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne des § 704 ZPO stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich.


      Ergeben sich die Berechtigung und die Höhe des angemeldeten Anspruchs des Antragstellers (des Verletzten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der Verwertungserlös in diesem Umfang an den Antragsteller ausgekehrt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Zulassung versagen, wenn der Verletzte seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des § 294 ZPO glaubhaft macht (§ 459k Abs. 2 StPO). Der von der Einziehungsanordnung Betroffene wird vor der Entscheidung über die Auskehrung, soweit möglich, angehört (§ 459k Abs. 3 StPO).


      In dem Fall einer Insolvenzeröffnung muss der Verletzte seinen Anspruch eigenständig und schriftlich bei dem Insolvenzverwalter gemäß § 174 InsO in dem Insolvenzverfahren geltend machen.


      Wird über das Vermögen des Betroffenen das Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die durch die Staatsanwaltschaft erlangten Sicherungsrechte. Die im Zuge des Ermittlungs- und/oder Vollstreckungsverfahrens gepfändeten Vermögenswerte werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben (§ 111i Abs. 1 StPO).


      Gibt es mehrere Verletzte, die ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anmelden, und stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche aller Verletzten zu befriedigen, stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betroffenen (§ 459h Abs. 2 i.V.m. § 111i Abs. 2 StPO). Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, treten die zuvor beschriebenen Folgen ein (§ 111i Abs. 1 StPO).


      Kann ein Insolvenzantrag nicht gestellt werden oder wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, wird der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte an denjenigen Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) ausgekehrt, der ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt. Die Auskehrung ist ausgeschlossen, wenn zwei Jahre seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder seit dieser Benachrichtigung verstrichen sind (§ 459m Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 459m Abs. 1 S. 1 – 3 StPO).


      Befriedigt der von der Einziehung Betroffene den Anspruch, der einem Verletzten aus der Tat auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, kann der Betroffene in dem Umfang der von ihm geleisteten Befriedigung Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen, soweit der Verwertungserlös unter den vorgenannten Voraussetzungen an den Verletzten auszukehren gewesen wäre. Die Befriedigung des Anspruchs muss dabei durch eine Quittung des Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolgers) glaubhaft gemacht werden. Der Verletzte (oder dessen Rechtsnachfolger) wird – soweit möglich – vor der Entscheidung über den geltend gemachten Ausgleichsanspruch des Betroffenen angehört.

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
      Gemeint ist gador-markt.com und nicht gadormarkt.com.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE91100110012624777727 Emma Julia Fréderique Henriette Nocelli überwiesen haben.

      Eine verfügbare Gesamtsumme wurde nicht genannt.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von itneen ()

    • MelBie schrieb:

      Kann man mir diese nochmal zu senden?
      8o

      Wen meinst du mit "man"?

      Woher sollen andere User das Aktenzeichen wissen, das du erhalten hast, zumal der Vorgang schon über ein Jahr alt ist und sich bisher auch noch keine weiteren Betrogene gemeldet haben.

      Wende dich formlos unter dem oben angegebenen Aktenzeichen an die StA Osnabrück, schildere den Sachverhalt, füge deine Kaufunterlagen bei und mache deine Ansprüche geltend.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!