Betrug Ebay-Kleinanzeigen - Verkäufer : Sebastian Stein , angeblich Gewerblich 3 stelliger Betrag

    • Also das ist ganz klar seine Masche, bis kurz vor Ende so zu tun, als wäre alles top und legitim, da wohl viele Käufer auch erstmal testen, ob er einer Abholung zustimmt und die Ware existiert und sich am Ende dann doch die Ware schicken lassen. Er pokert bis zum Ende und kommt dann mit einer Ausrede.
      Gott sei Dank habe ich auch nur geblufft und es gibt natürlich keinen Freund in Hamburg, weder noch würde ich 2 TVs nehmen.
      Er dachte sich, "wow genial, dann kann ich gleich x2 Euros kassieren"
    • Hatte den Fall nun der Polizei noch nachgetragen und diese hat es noch mit aufgenohmen. Aber warscheinlich bin ich doch meine 3400 euro los... 2 einhalbs monatsgehälter weg....


      Wenn die Polizei irgendwas findet an Personalien (wollte sich bei der Bank informieren über seine Personalien ) , dann gehts dem Kerl schlecht.
    • Yep und bei mir meinte er bei seiner letzten Nachricht, an dem Tag an dem ich zur Abholung kommen wollte:
      "Guten Morgen, leider wurde uns gestern zugetragen, dass wir derzeit nur noch Artikel verschicken dürfen. Uns war leider nicht bewusst, dass hohe Bußgelder drohen. Was ich Ihnen deshalb anbieten kann, ist, dass sie über Paypal zahlen ( ohne Gebühren ) und ich Ihnen die beiden Geräte zuschicken werde ( es entstehen nur einmal die Versandkosten ). Grüße"

      Und bei seiner neuen Auktion jetzt steht: "Aufgrund der derzeitigen Situation ( Covid-19 ) bitte unbedingt vor einer Abholung einen Termin vereinbaren!"
    • KKK101 schrieb:

      Wenn die Polizei irgendwas findet an Personalien (wollte sich bei der Bank informieren über seine Personalien ) , dann gehts dem Kerl schlecht.
      Meist sind die Personalien gefälscht oder gestohlen und das Empfängerkonto wird durch ahnungslose unfreiwillige Kontoinhaber betrieben, wie JusticeHunter weiter oben schon geschrieben hat.
      Andernfalls wäre es ein sehr dummer Betrüger ...
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • KKK101 schrieb:

      anscheinend gibt es erste Informationen
      . So kommt der dem das konto gehört aus Hamburg mit dem Namen andre tsiehch tzech...
      Wie kann ich nun weiter vorgehen
      ?
      wie Du vorgehen kannst, wenn Du den hast, der das Konto eröffnet hat, habe ich Dir bereits in Post #4 hier im Thread beschrieben.

      Das wird dann wohl auf eine Zivilklage hinauslaufen, da der Kontoinhaber wohl nicht der eigentliche Betrüger ist.
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Generell erstmal ja, und dann kommt es auch zunächst mal auf den Ausgang an... gehen wir mal davon aus, dass Du gewinnst, und Dein "Gegner" ist flüssig genug:

      Bei Zivilverfahren vor den Amtsgerichten heißt es meist: Wer unterliegt, zahlt die Musik. Wurde Deiner Klage vollständig stattgegeben, muss der unterlegene Beklagte die Kosten des Verfahrens bezahlen. Und das kann ganz schön ins Geld gehen. Er muss nämlich nicht nur die Gerichtsgebühren zahlen. Dazu kommen gegebenenfalls Zeugenentschädigungen, Sachverständigenkosten und andere Auslagen. Und eben tatsächlich die Rechtsanwaltsgebühren.

      Trotzdem kann (und wird wahrscheinlich) Dein Anwalt Dir zunächst eine Rechnung präsentieren. Du hast mit der Übertragung des Mandats einen Vertrag mit Deinem Anwalt geschlossen. Er berät und vertritt Dich gegenüber dem Anspruchsgegner.Du bist somit verpflichtet, die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.

      Im gerichtlichen Verfahren bestimmen sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
      Für die Erhebung der Klage erhält der Rechtsanwalt beispielsweise eine Verfahrensgebühr. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührensatz und dem Streitwert.

      An diesem vertraglichen Anspruch des Anwalts auf Zahlung seiner Gebühren ändert auch das Urteil nichts
      Kostenschuldner der Gebühren bleibst Du. Dein Anwalt ist auch keineswegs verpflichtet, Dir seine Kosten erst nach Abschluss des Verfahrens in Rechnung zu stellen. Fällig werden die Gebühren zwar erst nach § 8 RVG. Allerdings kann Ihr Anwalt einen Vorschuss verlangen. Umgekehrt kann er Dir auch erst nach der Urteilsverkündung seine Rechnung übermitteln.

      Der Ausspruch im Urteil ist trotzdem nicht nur Schall und Rauch. Dem Verfahren schließt sich nämlich das Kostenfestsetzungsverfahren an. Die "siegreiche" Partei stellt dafür beim Gericht einen Antrag auf Kostenfestsetzung.
      Darin werden unter anderem die entstandenen Anwaltsgebühren und vorausgezahlte Gerichtsgebühren aufgeführt. Die Gegenseite erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Gericht setzt dann weitere Gerichts- und Verfahrenskosten dazu und erlässt einen Kostenfestsetzungsbeschluss.
      Mit diesem vollstreckbaren Titel kannst Du von der Gegenseite verlangen, dass die von Dir bereits gezahlten Anwaltskosten erstattet werden. Dein Anwalt wird sich für Dich wohl auch um das Kostenfestsetzungsverfahren kümmern.
      Wenn nötig, kannst Du DeineForderungen dann auch durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • @KKK01,
      hätte ich mal eher nach Sebatian Stein gesucht. Dann hätte ich weniger Probleme jetzt. Das übliche: Geld eingestrichen und keine Antwort mehr. Bei mir war es aber keine gewerbliche Anzeige, sondern eine Private. Die hieß "Sebastian Stein" und jetzt nur noch "Sebastian". Um es kurz zu fassen, kannst du mir die Nummer der Anzeige bei der Polizei schreiben? Dann wird es für die Staatsanwaltschaften einfacher und dann dann wäre auch der gewerbliche betrug erkennbar und auch verfolgbar. Schon mal besten Dank
    • Wie viel euro waren es bei dir ?

      Ich warte noch vom Landkreis den Brief ab mit der richtigen Adresse des Typen oder des Kontoinhabers. Leider meldet diese sich nicht , seitdem ich letzte Woche montag den Brief abgesendet hatte. Über Telefon gibt diese keine Auskunft aus....
    • Kannst du mir wenigstens den Kreis benennen, bei der du die Anzeige bei der Polizei gemacht hast? Das Aktenzeichen der Anzeige wäre auch sehr hilfreich. Denn wenn sich alle melden, dann ist der Druck auf die Strafverfolgungsbehörde größer den Schuft zu fassen. Ich danke schon mal...