Hallo!
Habe mich soeben im Forum registriert um mich hier mal zu informieren! Hab nach diesem Thema gesucht, aber nicht wirklich das gefunden, was ich gern wissen würde!
Ich wurde heute Vormittag von Ebay ausgeschlossen (hab einen gefakte Artikel verkaufen wollen) und auch diese Mail bekommen:
-voruebergehend vom Handel bei eBay ausgeschlossen
-Damit wir Sie wieder zum Handel bei eBay zulassen koennen, bitten wir
Sie um eine Stellungnahme sowie um Nachweise, anhand derer wir Ihre
eBay-Anmeldedaten ueberpruefen koennen.
Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen per Post:
1. Eine formlose Absichtserklaerung, in der Sie versichern, dass Sie
sich kuenftig an die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen von eBay halten
werden
2. Je eine Kopie der Vorder- und Rueckseite Ihres Personalausweises
BLABLABLA ... das hab ich auch heute gemacht - Brief geschickt!
Nun wollte ich wissen, ob es jemanden gibt, dem das gleiche schon wiederfahren ist, bzw. sagen kann, dass er wieder handeln konnte nach einem vorübergehenden Ausschluss ... und falls ja, wie lange das gedauert hat!
Habe nämlich vor kurzen ca. 30 Artikel verkauft (hab meinen Kasten ausgemistet
...) und die Käufer stressen jetzt natürlich und ich kann ja auf keine Daten mehr zugreifen!
Wollte auf frage, ob ma da angezeigt werden kann - also wegen gefakten Sachen? Bzw. wie würde man das nachweisen wollen, wenn natürlich niergends steht dass es kein "Original" ist ...?
Hat da schon jemand Erfahrung?
Vielen Dank für eure Antworten ...
Martina (eine verzweifelte Ebay-Userin
..)
Habe mich soeben im Forum registriert um mich hier mal zu informieren! Hab nach diesem Thema gesucht, aber nicht wirklich das gefunden, was ich gern wissen würde!
Ich wurde heute Vormittag von Ebay ausgeschlossen (hab einen gefakte Artikel verkaufen wollen) und auch diese Mail bekommen:
-voruebergehend vom Handel bei eBay ausgeschlossen
-Damit wir Sie wieder zum Handel bei eBay zulassen koennen, bitten wir
Sie um eine Stellungnahme sowie um Nachweise, anhand derer wir Ihre
eBay-Anmeldedaten ueberpruefen koennen.
Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen per Post:
1. Eine formlose Absichtserklaerung, in der Sie versichern, dass Sie
sich kuenftig an die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen von eBay halten
werden
2. Je eine Kopie der Vorder- und Rueckseite Ihres Personalausweises
BLABLABLA ... das hab ich auch heute gemacht - Brief geschickt!
Nun wollte ich wissen, ob es jemanden gibt, dem das gleiche schon wiederfahren ist, bzw. sagen kann, dass er wieder handeln konnte nach einem vorübergehenden Ausschluss ... und falls ja, wie lange das gedauert hat!
Habe nämlich vor kurzen ca. 30 Artikel verkauft (hab meinen Kasten ausgemistet

Wollte auf frage, ob ma da angezeigt werden kann - also wegen gefakten Sachen? Bzw. wie würde man das nachweisen wollen, wenn natürlich niergends steht dass es kein "Original" ist ...?
Hat da schon jemand Erfahrung?
Vielen Dank für eure Antworten ...
Martina (eine verzweifelte Ebay-Userin



