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    • Leider bin ich auch von dieser Betrugsgeschichte betroffen. Ich habe gerade eine Strafanzeige online eingegeben:

      Ereignisnummer 687-772-365
      Dienstelle: Polizeiinspektion Germersheim

      Die Bankverbindung, an die ich per Vorauskasse überwiesen hatte, wurde bereits genannt.

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    • Ich habe heute Post von der meiner Bank erhalten, bei der ich einen Nachforschungsauftrag zu meiner verunglückten (selbst getätigten) Überweisung an Media-Grundo gestellt habe. Sie nahmen Kontakt mit der Empfängerbank auf. Wie erwartet hat diese die Rückbuchung abgelehnt.

      Sie haben aber Auskunft über den Kontoinhaber (Überweisungsempfänger) gegeben. Der Name der Person samt Adresse liegt mir jetzt vor. Ich werde diese Information an die Polizei weiterreichen, muss noch überlegen wie, denn von meiner Online-Strafanzeige von vor über einem Monat habe ich habe ich bis heute nicht eine Silbe gehört.
    • Ich habe Post (21.10.2020) von der Staatsanwaltschaft Münster bekommen. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt.

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      81 Js 3069/20

      Bezüglich XXXXXXX kann das Verfahren zur Zeit nicht fortgeführt werden, weil der Aufenthalt des Beschuldigten nicht ermittelt werden konnte. Die bisherigen Nachforschungen sind erfolglos verlaufen.

      Ich habe die erforderlichen Fahndungsmaßnahmen veranlasst. Falls Sie Kenntnis von dem Aufenthalt des Beschuldigten erhalten sollten, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie ... mitteilen würden.
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      Update
      Ich habe den Namen XXXXXXX nachträglich wieder entfernt. Es gibt wohl mehrere Menschen mit diesem Namen. Und noch ist es ja nur ein Ermittlungsverfahren. :(

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    • Betrifft DE83100110012620412386 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung an Tatverletzte über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1230 Js 40194/20

      Die Staatsanwaltschaft Osnabrück führt ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt.

      Einziehungsbeteiligter: Slawomir Piotr Ochtmann, geb. am 14.06.1986

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

      In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligen bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang nicht ermittelte Täter die Webseite grill-star24.de auf der sie zum Schein Waren (u.a. Gasgrills) zum Kauf anboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE83 1001 1001 2620 4123 86 bei der N26 Bank überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.

      Die unbekannten Täter stehen daher darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um den unbekannten Tätern und dem Einziehungsbeteiligten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme von 23.623,00 € erwirkt.

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Oben ist zwar der Fakeshop grill-star24.de genannt, aber das Konto wurde auch hier verwendet. Deswegen sollten Ansprüche auch hier berechtigt sein.


      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE83100110012620412386 Slawomir Piotr Ochtmann überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 23.623,00 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!