IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Seehofer will BSI zur Hackerbehörde ausbauen

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      Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll deutlich ausgebaut und aufgewertet werden. Das steht im neuen Gesetzentwurf des Innenministeriums, den wir veröffentlichen.
      Die Behörde soll unsichere Systeme hacken und Daten per Fernzugriff löschen lassen.

      Seit zwei Jahren arbeitet das Innenministerium an einer neuen Version des IT-Sicherheitsgesetzes. Letztes Jahr haben wir einen ersten Referentenentwurf veröffentlicht, doch darauf konnte sich die Bundesregierung nicht einigen. Vor wenigen Tagen hat Innenminister Seehofer einen neuen Entwurf in die Ressortabstimmung gegeben, wir veröffentlichen diese Version in Volltext.
      Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik massiv aufwerten: mehr Kompetenzen, mehr Geld, mehr Personal. Das BSI-Gesetz wird deutlich überarbeitet, bekommt elf neue Paragrafen und etliche Änderungen. Dazu kommen Neuerungen in Telekommunikations- und Telemediengesetz.

      Einloggen und Software installieren
      Letztes Jahr urteilten wir, dass das BSI zur Hackerbehörde werden soll – daran will das Innenministerium nicht rütteln. Das Bundesamt soll das Internet nach unsicheren Geräten durchsuchen, beispielsweise mit Portscans, aber auch durch Ausprobieren von Standard-Passwörtern wie „0000“ oder „admin“. Das ist eigentlich eine Hacking-Straftat.

      Quelle/weiterlesen: netzpolitik.org/2020/seehofer-…-hackerbehoerde-ausbauen/
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.