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    • bin letzten Sonntag auch reingefallen, Mist. Hier meine Überweisungsdaten:

      Empfänger: Jahwell Elektro Stern
      IBAN: DE52100110012622357891
      BIC: NTSBDEB1XXX
      Bank: N26 Bank, Berlin

      Hijacken die dann Konten oder wie läuft der Betrug? Die IBAN ändert sich anscheinend (siehe Post vom JusticeHunter)
    • PogoJoe schrieb:

      Hijacken die dann Konten oder wie läuft der Betrug? Die IBAN ändert sich anscheinend (siehe Post vom JusticeHunter)

      Jeder FS hat in der Regel immer mehr als ein Bankkonto.

      Der Ersteller eines Fakeshops ist in der Regel nicht dessen Betreiber.
      So ähnlich verhält es sich mit den dazu gehörigen Bankkonten. Der Betreiber erwirbt den kompletten Fakeshop mittels Bitcoins, was zur Folge hat, dass sich die Fakeshops oftmals sehr ähneln.

      Auch die Bankkonten eröffnet der Betreiber nicht selbst, oft sind es Konten die von arglosen „Heimarbeitsuchenden“ eröffnet werden, ohne dass diese selbst in betrügerischer Absicht handeln.
      Der spätere Kontoinhaber meldet sich zunächst auf ein Inserat beiKleinanzeigen oder erhält eine Antwort auf ein eigenes Gesuch.
      Der Arbeitssuchende bekommt dann z. B. ein Stellenangebot als "Produkttester", der den Kontoeröffnungsprozess verschiedener Banken "testen" soll.
      Diese können dann zumindest zivilrechtlich für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

      Siehe: unfreiwillige Kontoinhaber
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Moin, bin ebenfalls reingefallen, nachfolgend die Bankdaten, auf die ich überwiesen habe:

      Payment method: bank wire
      You have decided to pay by bank wire. Here is the information you need for your transfer:

      Betrag: 110,60 €

      Kontoinhaber: Samra Elektro Stern
      Konto: IBAN : DE68100110012625767638
      BIC : NTSBDEB1XXX
      Bankverbindung: N26 BANK
      Berlin
      Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Bestellnummer als Verwendungszweck an.

      Anzeige läuft!

      [Moderation: Beitrag in Form gebracht.]
    • Hallo.
      Bin ebenfalls reingefallen.
      Geld wurde am 25.05.20 überwiesen.


      Kontoinhaber: OSSAMA Elektro Stern
      Konto: IBAN: DE83100110012621798225
      BIC: NTSBDEB1XXX
      Bankverbindung: N26 BANK
      Berlin


      Lohnt es sich überhaupt da zur Polizei zu gehen?
      Kümmern die sich überhaupt um sowas?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Brezo ()

    • ich hab mal mit einem bekannten Anwalt telefoniert......er hat auch gemeint, dass es vorerst nichts bringt, wenn er involviert ist. Er hat gemeint, ich soll erst die Anzeige erstatten, wenn jemand ermittelt wurde, wird er dann tätig. Vorher bringt das wenig bis gar nichts.......das ist ne polizeiliche Angelegenheit.
    • Betrifft DE52100110012622357891 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

      1230 Js 48734/20
      Die Staatsanwaltschaft vollstreckt unter Az. 1230 Js 48734/20 eine Einziehungsanordnung des AG Meppen wegen Betrug (Az. 10 Ds 1/21) gegen den Einziehungsbeteiligten Jahwell Salome Dine Marianne Osseni. Diese ist rechtskräftig seit dem 04.05.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen. Die Staatsanwaltschaft hat die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt und durch Pfändung gesichert: Bankguthaben i.H.v 4.792,46 Euro.
      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:
      In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweils bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang unbekannte Täter die Webseite elektro-stern.com, auf der sie zum Schein Waren zum Kauf anbot. Betroffen sind Überweisungen, welche auf folgendes unter dem Namen Einziehungsbeteiligten geführte Konto DE52 1001 1001 2622 3578 91 bei der N26 Bank in Berlin erfolgt sind. Die unbekannten Täter stehen darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.
      Gemäß § 459i Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.
      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
      Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
      Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (§ 459h Abs. 2 StPO).
      Die Auskehrung an den Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Zustellung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen (§ 459k Abs. 1 StPO).Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist kann dem Verletzten unter den in den §§ 44 und 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 459k Abs. 4 StPO).
      Zudem bleibt es dem Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt. Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne des § 704 ZPO stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich.
      Ergeben sich die Berechtigung und die Höhe des angemeldeten Anspruchs des Antragstellers (des Verletzten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der Verwertungserlös in diesem Umfang an den Antragsteller ausgekehrt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Zulassung versagen, wenn der Verletzte seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des § 294 ZPO glaubhaft macht (§ 459k Abs. 2 StPO). Der von der Einziehungsanordnung Betroffene wird vor der Entscheidung über die Auskehrung, soweit möglich, angehört (§ 459k Abs. 3 StPO).

      Osnabrück, den 07.10.2021

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE52100110012622357891 überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 4.792,46 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!