Defekte Grafikkarte gut getarnt - kann ich was machen?

    • Defekte Grafikkarte gut getarnt - kann ich was machen?

      Hallo zusammen,

      ich habe auf KA eine MSI Aero GTX 1070 gekauft, das Geld überwiesen, die Tracking ID bekommen und einen Tag später das Paket. Nach dem Einbau --- nichts.
      Also erstmal die Beschreibung des Verkäufers geholt (Screenshot) und leider scheint es mein Fehler gewesen zu sein. Vielleicht gibt es aber doch eine Möglichkeit, da wieder raus zu kommen.

      In der Beschreibung ist viel Text und einem Block in der Mitte ist Beschrieben:
      "Ich kann den Artikel im Moment nicht auf Funktion testen. Deshalb wird die Grafikkarte ausdrücklich als Defekt verkauft."

      In der Anzeige ich nicht erwähnt, dass das Siegel der Schraube auf der Rückseite (für die Befestigung des Kühlkörpers) gebrochen wurde. Habe ich hier evtl. eine Möglichkeit?

      Vielen Dank vorab für die Hilfe.


      Screenshot der Kleinanzeige
    • Ich fürchte, da ist kaum was zu machen.

      Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder ist die von dir erwähnte Schraube auf einem der Bilder zu sehen, dann ist das Teil des Verrtags. Oder sie ist nicht zu sehen, dann trägst Du im Bestreitensfall die Beweiselast, dass das
      a.) nicht von dir stammt
      b.) vom Verkäufer auch bemerkt wurde.

      Ich fürchte, Du bist auf dem üblichen Risiko aufgelaufen, wenn Inixwiss Issekaput enen Artikel verkauft.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Was Du tun kannst wäre in Zukunft KA so zu nutzen wie es gedacht ist:

      Ohne Deinem Verkäufer Betrug zu unterstellen gibt es da einige Punkte die Dich schon von vornherein vom Kauf hätten abhalten müssen.
      Allein schon die gewünschte Zahlart Paypal Freunde und Familie...dazu noch "abholen zwar ja, aber derzeit lieber doch nicht..."

      Abgesehen davon, dass Dein Verkäufer ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass das Teil als defekt verkauft wird, und Du jetzt nicht sagen kannst "hey, ist ja kaputt", ist KA zur Abholung gedacht, nicht zum vorab überweisen und versenden.
      Wenn Du es dennoch so nutzt, gehst Du jedesmal ein Risiko ein nicht das zu bekommen was Du erwartest (wenn den überhaupt was kommt). Egal wie oft das vorher schon geklappt hat, und wie sehr man das Teil von dem völlig Unbekannten der weit weg wohnt auch haben möchte.

      Genau wie Du konnte sich Dein Gegenüber einfach per Mail-Adresse bei KA anmelden.
      Dies funktioniert logischerweise auch mit einer völlig frei erfundenen "Wegwerf-Adresse" alá .web.de, gmx.de, etc. Keine der Angaben werden bei
      KA irgendwie kontrolliert, und man kann praktisch jede Adresse usw.eingeben die man möchte (was natürlich keinen Sinn macht, wenn man KA so nutzt wie es gedacht ist).

      Die Option "Paypal Freunde" ist dazu da, um Freunden oder Familienangehörigen Geld zu senden. Nicht dazu, bei irgendeinem anonymen Unbekannten einen Wareneinkauf zu bezahlen. Es gibt keinen Käuferschutz oder sonst irgendeine Sicherheit bei dieser Zahloption, denn Ausgangsposition ist ja, daß Du den Zahlungsempfänger persönlich sehr gut kennst.

      Du hast zwei Plattformen anders benutzt als gedacht und etwas gekauft was als defekt verkauft wird.... was also glaubst Du noch tun zu können?
      Du kannst versuchen Dich mit dem Verkäufer zu einigen, aber müssen muss er garnix.

      Paypal wird auch nur mit den Schultern zucken. Die wurden vorsätzlich um die ihnen zustehenden Transaktionsgebühren für eine Warenzahlung betrogen, also warum sollten sie sich ein Bein ausreißen?

      Du hast die Ware so erhalten wie beschrieben, dass ein vielleicht defektes Teil dann wirklich nicht funktioniert, dass sollte man in betracht ziehen.
      Dass Du diesen Hinweis garnicht, oder erst später, liest ... dafür kann Dein Verkäufer ja nichts.

      Edit: Löschbert war schneller
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • JusticeHunter schrieb:

      Du hast zwei Plattformen anders benutzt als gedacht und etwas gekauft was als defekt verkauft wird

      Also ich habe es so verstanden, dass er überwiesen hat. Aber egal. Selbst bei einer normalen Paypal-Zahlung (also nicht FuF) würde der Käuferschutz nicht greifen.

      Erstes Argument: KA ist, wie Du schon gesagt hast, für Abholung gedacht. Das könnte man noch wegbekommen, weil es in der AB steht aber gelegentlich stellt sich PP da schon stur.

      Zweites Argument: Kann kaputt sein. Ist kaputt. Optionale Sonderausstattung wurde mitgeliefert. Und auch wenn ich das jetzt bewusst flapsig formuliere, um dieses Argument kommt man dann nicht mehr herum. Steht sogar ausdrücklich als Tatbestand für einen Artikel der nicht von der Beschreibung abweicht in den Käuferschutzbedingungen.

      Gerade das zweite Argument zeigt deutlich, dass es nicht ausschlaggebend ist, welche Paypal-Methode man zur Zahlung verwendet. Wenn drinsteht "Kann kaputt sein" ist der einzige Fall, den man noch durchbekommt, der nicht erhaltene Artikel. Aber nicht den defekten Artikel.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      JusticeHunter schrieb:

      Du hast zwei Plattformen anders benutzt als gedacht und etwas gekauft was als defekt verkauft wird
      Also ich habe es so verstanden, dass er überwiesen hat.
      Ich bin von Paypal Familie und Freunde ausgegangen, wel dies als bevorzugte Zahlungsweise in der Anzeige angegeben wird.
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Das ist schon so ein Grenzfall. Ich bin selbst mal auf sowas ähnliches reingefallen, als ein Verkäufer die Wertlosigkeit des Artikels (in meinem Fall iTunes Guthabenkarten von einem Verkäufer aus Leisnig) in einem großen Textblock am Ende der Artikelbeschreibung versteckt hat. Dieser Matthias E. ließt hier übrigens mit, daher nicht mehr dazu.

      Ich habe daraus jedenfalls gelernt, dass es zwar theoretisch möglich wäre gegen so einen Verkäufer juristisch vor zu gehen, aber meiner Meinung nach ist dafür der Textblock in Deinem Fall nicht groß und lang genug. Zumal in Deinem Fall auch noch "Wichtig" darüber steht. Ohne Zweifel gehört so eine wichtige Angabe wie "defekt" meiner Meinung nach in die Überschrift, aber es wäre mit einem hohen Risiko verbunden dagegen zu klagen. Ich würde empfehlen zu versuchen, sich mit dem Verkäufer freundlich zu einigen, vielleicht erstattet er Dir ja ein paar Euros zurück.