Per eBay-Kauf von privat defekte Ware erhalten: Bitte um Einschätzung meines weiteren Vorgehens.

    • Per eBay-Kauf von privat defekte Ware erhalten: Bitte um Einschätzung meines weiteren Vorgehens.

      Hallo,

      ich habe mich hier neu angemeldet, weil ich eine Einschätzung der Situation bräuchte.

      Ich habe auf eBay einen Artikel von einem privaten Verkäufer gekauft und erhalten, der sich allerdings bei der ersten Benutzung als defekt herausgestellt hat. Der Verkäufer geht nicht auf meine Aufforderung ein, mir einen Vorschlag mitzuteilen, wie wir weiter vorgehen könnten. (Ich habe erstmal davon abgesehen, seine Nachrichten wortwörtlich hier 'reinzukopieren.)

      Es geht um dieses Angebot: , eine Umschaltknarre vom Hersteller Hazet.
      Vor dem Klick auf Sofort-Kaufen hatte ich per "Verkäufer kontaktieren" nachgefragt, welcher Art die Umschaltknarre ist und was genau er unter "Gebraucht guterhalten" verstehe (12.04.20 01:20). Die Antwort war, daß die Knarre bis 200 NM geeignet sei, sie aus einem Nachlass stamme und sie "gebraucht mit kratzer usw." sei (12.04.20 02:22)
      Ich habe dann per Sofort-Kauf gekauft (14.04.20 16:08), per Überweisung bezahlt (46,49 € = 40,- € Kaufpreis plus 6,49 € Versandkosten) und die Ware auch recht zügig erhalten.

      Leider hat sich beim ersten Gebrauch herausgestellt, daß sie bereits bei einer Belastung von weniger als 100 NM "nachgibt", d.h. nicht den vom Verkäufer angegebenen 200 NM standhält. (Der Hersteller gibt 300 NM an.)

      Daraufhin habe ich auf eBay eine Rückgabe geöffnet (18.04.20 13:30) und dazu folgenden Text geschrieben:

      Hallo,

      vielen Dank für die sehr schnelle Zusendung der Einsteck-Umschaltknarre!

      Leider muß ich Ihnen mitteilen, daß die Einsteck-Umschaltknarre defekt ist: Sie "rutscht" an bestimmten Positionen bei Belastungen weit unterhalb der vom Hersteller angegebenen Drehmomentwerte durch. (300Nm, s.a.: hazet.de/de/produkte/drehmomen…?number=de_6404-1&c=23703 ) Ich habe sie mittels der beiden TORX-Schrauben geöffnet und es wurde sichtbar, daß sowohl am Zahnkranz, als auch an der Sperrklinke Teile ausgebrochen sind, die z.T. auch noch im Gehäuse lagen. (s. beigefügte Photos) Dieses Schadensbild kann durch eine Krafteinwirkung weit über der vom Hersteller vorgesehenen verursacht werden, z.B. indem der Hebel verlängert und damit die Krafteinwirkung wesentlich vergrößert wird.
      Damit ist die Einsteck-Umschaltknarre leider nicht mehr verwendbar.

      Ich bitte Sie, sich mit mir in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen abzusprechen.

      Mit freundlichen Grüßen,

      [Name]


      Dazu habe ich diese Bilder mitgeschickt:
      ibb.co/pb6XGtH
      ibb.co/2krQXHm
      ibb.co/8MtzM2T
      ibb.co/q5NnRBP
      ibb.co/YRkPJXd


      Darauf hat der Verkäufer nicht reagiert und die Rückgabe-Anfrage wurde von eBay geschlossen, ohne, daß ich eine Reaktion erhalten habe (27.05.20 00:05).

      Ich habe dann den Verkäufer nochmals kontaktiert, mit diesem Text (27.05.20 21:22):


      Sehr geehrter Herr [Name],

      leider habe ich keine Antwort auf meine Nachricht vom 18. April 2020 erhalten.
      Dementsprechend fordere ich Sie auf, sich bis zum 6. Juni 2020 mit mir in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Dies liegt auch in Ihrem Interesse, um das Entstehen von weiteren Komplikationen u./o. Kosten zu vermeiden.


      Mit freundlichen Grüßen,

      [Name]

      Auf diese Nachricht habe ich gleich eine Antwort bekommen (27.05.20 21:29). Leider ist sie nicht ganz klar formuliert, aber, so wie ich sie verstehe, schreibt er, daß die Ware vorher geprüft worden sei und wie ich auf die Idee käme (im Sinne von: was mir einfiele), die Umschaltknarre zu öffnen. Außerdem laße er sich von mir nicht bedrohen und schließt mit "MfG".

      Mein erster Gedanke war, ihm wieder per eBay zu antworten, ihm kurz zu schreiben, daß ich die Umschaltknarre geöffnet habe, um zu prüfen, weshalb sie der relativ geringen Belastung nicht standhält und daß ich ihm nicht gedroht habe, sondern lediglich vermeiden möchte, daß weitere Kosten entstehen und ich ihn unter Fristsetzung (1 Kalenderwoche?) auffordere, mir unter Bezugnahme auf § 434 und 437 BGB mitzuteilen, welches Vorgehen er vorschlagen würde - soll heißen, ob er versuchen will, nachzuerfüllen oder ob er eine Minderung in Höhe der Instandsetzungskosten (der Hersteller bietet einen Reparatursatz für 37,49 € zzgl. 5,50 € Versandkosten an) oder ob er es bevorzugt, daß ich ihm gleich die defekte Umschaltknarre zurückschicke und er mir dann den Kaufpreis inkl. die mir entstandenen Versandkosten (46,49 € plus Porto) erstattet.

      Mein zweiter Gedanke war, diese Nachricht nicht per eBay-Nachrichtensystem zu schicken, sondern per Übergabe-Einschreiben und die Kosten dafür zusätzlich von ihm zu verlangen.
      Mein dritter Gedanke: Ich mache eine Negativ-Bewertung mit "Verschickt defekte Ware und weigert sich zu einer Lösung beizutragen" und warte ab, was passiert.

      Was würde für welches Vorgehen sprechen? Oder gibt es noch etwas anderes, vielleicht etwas sinnvolleres, auf das ich noch nicht gekommen bin?

      Ich hoffe, das war jetzt alles nicht zu ausführlich, aber ich denke, das erspart vielleicht die Notwendigkeit für die ein oder andere Nachfrage ;)

      Schonmal vielen Dank für's lesen!
      Wünsche allen noch einen schönen sonnigen Sonntag!
      :)
    • Moin
      Deine ersteigert Ware sollte Sachmangelfrei sein und die vom Verkäufer zugesicherte Eigenschaft haben, ABER:
      Du hast leider selbst an der Knarre Hand angelegt (geöffnet) und das hat dein Verkäufer schriftlich von dir. Woher soll er jetzt wissen das du nicht alte Teile selbst eingebaut hast?
      Beim nächsten mal wenn du etwas ersteigerst was einen Sachmangel aufweist gibst du erst dem Verkäufer die Chance das Problem zu lösen.

      Verbuche es unter Lehrgeld und xxx drauf.
      Ebay, die grösste Müllhalde der Welt.....
    • Hallo f40,

      danke für die Antwort!

      Tja, dann gebe ich ihm eine rote Bewertung, immerhin ist der 6. Juni 2020 vorübergegangen, ohne, daß ich noch etwas von ihm gehört hätte.
      Mag sein, daß er durch mein Nachsehen, weshalb die Knarre durchrutscht nun von der Sachmangelhaftung befreit ist und er zu nichts verpflichtet ist. In Ordnung finde ich es trotzdem nicht, etwas defektes zu verkaufen und sich auf meine erste Nachricht wochenlang nicht zu melden und dann auf eine weitere Nachricht (zugegeben: mit etwas mehr Nachdruck) plötzlich doch innerhalb von Minuten ganz schnell zu antworten, ohne etwas zur Lösung beizutragen (vom "Ton" ganz zu schweigen)...

      Nur zur Klarstellung:
      Ich habe die Knarre weder beschädigt, noch Teile ausgetauscht o.ä. Mein Fehler liegt also "nur" darin, daß ich zuerst sichergehen wollte, daß tatsächlich etwas defekt ist und dies auch mit Photos nachzuweisen, um einer Diskussion darüber, ob ein Defekt besteht und welcher Natur er ist, vorzubeugen. Ich also meine Aussage belegen wollte. (Zumal es in diesem Fall keinebesonderen Fähigkeiten braucht, zwei Schrauben zu lösen - die sich nebenbei bemerkt, beim Öffnen als recht lose entpuppt hatten - und das vorgefundene zu photographieren.) Ich habe jetzt gelernt, daß ich in so einem Fall einfach nur stumpf schreibe, daß das Gekaufte nicht wie erwartet funktioniert (hier: weil die Knarre bei Belastung durchrutscht).

      Und jetzt mal nur noch interessehalber:
      Ist es denn als Verkäufer nicht immer möglich, zu behaupten, daß der Käufer den von ihm angesprochenen Defekt selbst herbeigeführt hat bzw. etwas manipuliert hat? Auch ohne, daß ich die Umschaltknarre geöffnet habe (und dies dem Verkäufer geschrieben habe), könnte der doch trotzdem behaupten, ich hätte entweder das Teil bei der ersten Benutzung zerstört oder manipuliert.
    • Dein Fehler war deine Gutmütigkeit.
      Wenn du ihm nicht schriftlich bestätigt hättest das du die Knarre selbst geöffnet hast wäre der Schwarze Peter bei ihm. Sachmangelhaftung kann er nicht ausschließen, in deinem Fall könnte er aber sagen: Herr Richter, sehen Sie selbst, er hat daran rumgefummelt.
      Dann steht Aussage gegen Aussage.

      Bei einer Mängelrüge musst du erst dem Verkäufer die Chance geben den Mangel zu begutachten, oder begutachten zu lassen.

      Wie gesagt, du warst einfach zu nett.
      Ebay, die grösste Müllhalde der Welt.....
    • Deine Klarstellung ist so leider richtig und dein Interessehalber auch.
      Dafür gibt es ja die Mängelrüge und wenn er darauf nicht reagiert die In Verzugsetzung.

      Ebay und wie sie alle heißen sind halt die größten Schrottplätze der Welt.
      Ebay, die grösste Müllhalde der Welt.....