Fakeshop maldano.com - info@maldano.com - 0511 8566492 - DE158724935

    • Fakeshop maldano.com - info@maldano.com - 0511 8566492 - DE158724935

      Rechtswidriges Impressum, die Daten der darin benannten Personen wurden entweder frei erfunden oder gestohlen und werden nun für betrügerische Zwecke missbraucht!!!
      Evtl. kein HR-Eintrag vorhanden, UST-ID eines anderen Unternehmens. Was für eine Firma das auch immer sein soll - sie existiert nirgendwo.


      Hier gibt es definitiv keine Ware!


      Wie immer gilt: Nichts kaufen! Besser ist das!

      Link zum Fakeshop

      maldano.com

      Wichtiger Hinweis:


      Falls Leser dieses Threads eventuell aufgrund einer bereits getätigten Bestellung schon über aktuelle Bankdaten dieser Fakeshops verfügen, werden sie gebeten, sich bei auktionshilfe.info zu registrieren, hier im thread zu melden und unbedingt das Bankkonto, auf das sie überweisen sollten, zu posten.
      Kontoinhaber:
      Iban:
      Bic:
      Name der Bank:


      KEINEN VERWENDUNGSZWECK, RECHNUNGS-, BESTELL- ODER ARTIKELNUMMER ANGEBEN!


      Falls bereits eine Anzeige bei der Polizei erstattet wurde, bitte auch die Dienststelle und das Aktenzeichen zwecks Hilfe zur bundesweiten Koordination der Ermittlungsbehörden hier veröffentlichen.

      Aktenzeichen:
      Dienststelle:




      Für alle Käufer gilt folgendes:

      1.) Speichere die Infos zum passenden Fakeshop und diese Warnung ab und drucke sie auch aus.

      2.) Falls du noch nicht bezahlt hast, tue das auch weiterhin nicht. Du brauchst also weder irgendwie vom Kauf zurückzutreten
      noch bist du in diesem Fall zur Zahlung auf das Konto eines Betrügers verpflichtet. Versuche nicht, per Mail mit dem Täter
      Kontakt aufzunehmen. Antworte auch nicht auf Mails des Täters, sondern stell dich ihm gegenüber einfach tot. Irgendwann
      demnächst wird der Shop verschwinden.

      3.) Falls du erst in den letzten 24 Stunden überwiesen hast, ist evtl. noch etwas (Geld) zu retten. Auch wenn das Geld sofort
      bei dir abgebucht wurde, wirklich weg ist es erst, wenn es dem Empfänger gutgeschrieben wurde. Dazwischen können bis zu
      24 Stunden liegen, in denen deine Bank das evtl. noch stoppen kann. Daher solltest du sofort zu deiner Bank gehen und bitten,
      sie sollen alles versuchen, um die Überweisung noch aufzuhalten BEVOR sie beim Empfänger gutgeschrieben wird. Es zählt jetzt
      buchstäblich jede Sekunde!! Deine Bank soll unbedingt sofort bei der Empfängerbank anrufen und außerdem zusätzlich ein FAX dort hinschicken.
      Lass dich nicht abweisen, bestehe darauf, dass Deine Bank es wenigstens versucht ! Betone dabei, dass Du nicht von einer
      Rückbuchung o.ä. redest, sondern von einer Stornierung einer noch nicht wertgestellten Zahlung, das ist ein Unterschied.
      Eine Rückbuchung ist absolut unmöglich, eine Stornierung vor Wertstellung klappt ca. in jedem 3. bis 4. Fall.

      4.) Erstatte Anzeige bei der Polizei.
      Link zur Erstattung von Online-Strafanzeigen Online-Strafanzeige
      Drucke dir unbedingt auch alle Beiträge zu diesen Fakeshops inklusive aller bisher bekannten Bankkonten dieses Täters aus und füge sie deiner Anzeige hinzu.
      Die Polizei erkennt dann schneller, dass es sich bei dir nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um eine Betrugsserie.
    • Thema Google, Werbung und Vertrauen - Wer sich allein auf gute Bewertungen verläßt, zahlt dafür oft einen hohen Preis.

      Thema Google, Werbung und Vertrauen - Wer sich allein auf gute Bewertungen verläßt, zahlt dafür oft einen hohen Preis


      +++++++++

      Die betroffenen Käufer werden gebeten, sich hier im thread zu melden und unbedingt das Bankkonto, auf das sie überweisen sollten, zu posten.
      Bitte das Aktenzeichen der Anzeige und die Dienststelle dazu eintragen.

      Kontoinhaber:
      Iban:
      Bic:
      Name der Bank:
      Aktenzeichen:
      Polizeidienststelle:


      KEINEN VERWENDUNGSZWECK, RECHNUNGS-, BESTELL- ODER ARTIKELNUMMER ANGEBEN!
      Es ist nicht notwendig, Textpassagen aus der Bestätigungsmail oder Rechnung bzw. Artikelnummer oder gekaufter Artikel per copy and paste einzufügen!
    • Hallo zusammen...
      Meine Partnerin hat sich übers Internet ein Fahrrad kaufen wollen... Der Lieferant heißt „Maldano“... Die SteuerID ist ein Fake, es gibt verschiedene Adressen querbeet in Deutschland (Hannover/München...)...
      Die Bankverbindung ist aus Spanien...
      Leider hab ich es auch erst zu spät bemerkt. Meine Partnerin gab mir das Geld in bar, ich hab’s auf mein Konto eingezahlt und dann die Überweisung veranlasst. Nur einen Tag später hat meine Partnerin mir mitgeteilt, dass ich sofort mit meiner Bank sprechen solle, um das Geld zurückbuchen zu lassen. Gesagt, getan. Meine Bank stellt nun beim Empfänger eine „Anfrage“, ob er das Geld zurückzahlt.
      Gebühr für diese Aktion: 27,00 Euro!!!!
      Anzeige bei der Polizei wird gemacht!
      Ob wir je das Geld wiedersehen? Es sind satte 293,30 Euro!!!
      Mich ärgert das ungemein!!!

      [Moderation: Beitrag in ein bereits vorhandenes Thema verschoben und den Inline-Code entfernt.]
    • MajorK schrieb:

      Kontoinhaber: Maldano

      Iban: ES 75 0182 1294 1802 0286 6563

      Bic: BBVAESMMXXX

      Name der Bank: Banko Bilbao Vizcaya Argentaria S.A.
      Hallo zusammen,
      leider sind wir auch auf diese Seite reingefallen. Das Geld haben wir auch überwiesen, ohne sich dabei Gedanken zu machen. Unsere Bank hat gesagt, dass wir das Geld nicht wiedersehen und es sich auch nicht lohnt eine "Anfrage " zu stellen.
      Anzeige habe ich heute gemacht, leider habe ich noch kein Aktenzeichen erhalten.

      Ich bin schockiert, sauer und sprachlos.
    • J_Ft schrieb:

      Unsere Bank hat gesagt, dass wir das Geld nicht wiedersehen und es sich auch nicht lohnt eine "Anfrage " zu stellen.
      Das kommt darauf an, ob die Überweisung schon älter als 24 Stunden ist oder nicht.

      Wurde das Konto, auf das überwiesen wurde, hier schon genannt?
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Die Dame aus der Bank hatte gesagt, dass das Geld nach ner halben Stunde schon auf deren Konto wäre und somit nicht stornierbar. Es waren knapp 24 Stunden, als wir die Bank kontaktiert haben.
      Das Konto habe ich jetzt niergends vorher gesehen. Hab’s zusätzlich aufgeführt.
    • Dann kannst Du Dich ja bei Gelegenheit mal bei der kompeteneten Dame bedanken:

      Um sein Geld wieder zu bekommen hat der Betrogene nur ein kleines Zeitfenster zur Verfügung, nämlich bis das Geld tatsächlich beim Betrüger auf dem Konto gelandet ist.
      Dazu muss man sich zunächst, am besten persönlich, mit seiner Hausbank in Verbindung setzen, und eine Stornierung einer noch nicht wertgestellten Zahlung veranlassen.
      Das bedeutet den Geldfluss aufzuhalten, bevor es dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde.
      Dies klappt unter Umständen, wenn die Überweisung noch keine 24 Stunden alt ist.
      Allerdings ist dies immer mit einer bankabhängigen Gebühr verbunden, egal ob man Erfolg hatte oder nicht.

      Die Erfahrung zeigt, dass es Banken gibt, die von vornherein sagen dass dies nicht möglich ist, noch bevor ein Versuch unternommen wurde.
      Daher sollte man sich nicht abwimmeln lassen, und zumindest auf den Versuch bestehen.
      Die Hausbank muss Kontakt mit der Empfängerbank aufnehmen, und es wenigstens versuchen.
      Eine Rückbuchung ist absolut unmöglich, eine Stornierung vor Wertstellung klappt ca. in jedem 3. bis 4. Fall.
      Ist das Geld einmal auf dem Konto des Betrügers, ist es weg. Zurück kommt es dann nur noch, wenn das Konto vor der Überweisung bereits als Betrugskonto gesperrt war.
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Das ist nicht korrekt. Sobald die Überweisung aus dem eigenen Gironetz hinaus ist, ist ein Zurückholen nicht mehr möglich. Das ist auch ein Grund, warum hier Auslandskonten verwendet werden. Ist das Geld erstmal am Bundesbank-Gironetz vorbei, wird es automatisch dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Wenn Du bei der Postbank bist, dann kannst Du Glück haben, da die Postbank nur einmal am Tag (kurz nach 14:00 Uhr) ausgehende Buchungen vornimmt. Jede Bank, bei der taggleiche, ausgehende Überweisungen möglich sind (das sind alle Banken außer der Postbank), ist das Zurückholen einer Überweisung bereits nach wenigen Stunden nicht mehr möglich.

      Die einzige Möglichkeit ist, über eure Bank die Empfängerbank um eine Rückbuchung zu bitten. Das ist jedoch nur möglich, wenn der Empfänger dem zustimmt (was hier wohl ausgeschlossen sein dürfte).

      Quelle: Eigene berufliche Erfahrung im Finanzsektor

      [Moderation: unnötiges Vollzitat entfernt]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TonySoprano ()

    • Ausser denen, die hier schon aufgeschlagen und davon schrieben, dass eine Stornierung vor Wertstellung eben sehr wohl funktioniert hat, hätte ich noch das hier:

      Erster Schritt ist ein Anruf bei der Hausbank, die sich dann wiederum an die Empfängerbank wenden kann.
      Zwischen der Abbuchung auf dem Konto des Auftraggebers und dem Eingang auf dem Konto des Empfängers vergehen rund 24 Stunden.
      Bemerkt man den Fehler innerhalb dieser Frist, kann die Empfängerbank eine so genannte Umsatz-Haben-Sperre auf dem Empfängerkonto über den überwiesenen Betrag einrichten

      Wie bei einem nicht existenten Konto geht dann das Geld automatisch an den Auftraggeber zurück.

      Quelle

      Natürlich klappt das nicht immer, aber das hat auch niemand behauptet ;)

      Diese Behauptung wäre genauso falsch, wie von vornherein zu sagen "geht nicht" ... aber wie gesagt, geschrieben habe ich

      Dies klappt unter Umständen, wenn die Überweisung noch keine 24 Stunden alt ist.
      Eine Rückbuchung ist absolut unmöglich, eine Stornierung vor Wertstellung klappt ca. in jedem 3. bis 4. Fall.

      Und ja, das ist korrekt.

      Der Empfänger muss nur dann einer Rücküberweisung zustimmen, wenn das Geld schon auf seinem Konto ist.
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Der Artikel, den Du verlinkt hast, ist zehn Jahre alt. Mittlerweile buchen nahezu alle Banken taggleich. Das bedeutet, dass das Geld, dass Du vormittags versendest, bereits am Nachmittag auf dem Empfängerkonto eingehend verbucht wird. Vor allem die Auslandsbanken sind da noch ein wenig schneller, was eingehende Buchungen angeht. Überweist man vor 13:00 Uhr von einem N26-Konto auf ein britisches Revolut, ist das Geld ohne Echtzeitüberweisung kurz nach 16:00 eingehend gebucht. Die meisten deutschen Banken – ich wiederhole: ALLE deutschen Banken, außer die Postbank – buchen ausgehend taggleich, wenn bis zum Cut-Off online die Überweisung beauftragt wurde. Viele Banken buchen ausgehende SEPA-Überweisungen mehrmals täglich, das erste Mal bereits bist 09:00 Uhr.

      Das liegt vor allem daran, dass die Gironetze (Sparkassen, Filialbanken, Bundesbanken) mittlerweile rasend schnell sind und mehrere Einlieferungs- und Auslieferungsfenster haben (die Bundesbank liefert Abends noch aus), selbiges gilt für die entsprechenden Pendants im Ausland. Deswegen klappt die Rückholung, so wie Du sie beschrieben hast, nur, wenn Dein Konto bei der Postbank ist, keinesfalls jedoch in jedem 3. oder 4. Fall.

      Hier die Bankangestellten zu schlecht zu machen, nur weil Du in einem uralten Artikel gelesen hast, dass das ja irgendwie gehen muss, verunsichert nur die User hier, denen Du weiß machen willst, dass ihre Bank sie belügt und/oder zu faul ist. Das ist eindeutig nicht der Fall. Kein Bankangestellter wird sich dagegen wehren, eine Überweisung, die an einen Betrüger gegangen ist, zurückzuholen, wenn das denn möglich ist. Das Gegenteil zu behaupten, ist im Grunde eine Frechheit.
    • TonySoprano schrieb:

      Der Artikel, den Du verlinkt hast, ist zehn Jahre alt.
      Das ist richtig. Das war der erste Artikel den ich gestern gefunden habe, um wenigstens eine andere Quelle angeben zu können ausser einem (wie bei Dir) "Eigene berufliche Erfahrung im Finanzsektor"

      Aber wenn Du es gerne etwas aktueller hättest:

      anwalt.de schrieb:

      Das Zurückholen einer fehlerhaft erfolgten Banküberweisung ist nicht ganz einfach, aber unter gewissen Voraussetzungen möglich und sollte immer gegenüber der eigenen Bank versucht werden.

      So wird zum Beispiel an einem Dienstag um 11:30 Uhr eine Überweisung via Onlinebanking getätigt. Ab 12:30 Uhr versucht der Bankkunde herauszufinden, ob alles glattgegangen ist und stellt dabei letztendlich fest, dass hier was nicht mit rechten Dingen zugeht und der Zahlungsempfänger wohl ein Betrüger ist.

      Nun ist es bereits 14:10 Uhr. Der Bankkunde wählt sich über das autorisierten Telefonbanking mit PIN seiner Hausbank ein und verlangt von dem mit ihm verbundenen Bankmitarbeiter, dass die Überweisung unverzüglich gestoppt wird, jedenfalls verhindert wird, dass der überwiesene Betrag dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird.
      Die Überweisung kann dann noch durch ein „Hold“ aufgehalten werden, wenn der tatsächliche Buchungsvorgang von der Hausbank noch nicht ausgeführt wurde, also bei der Empfängerbank noch keine Wertstellung erfolgte.

      Im Rahmen dieser gesetzlichen Regelung sind die Banken frei, die von ihr durchgeführten Überweisungen zu organisieren, sodass jede Bank jeweils zu verschiedenen selbstbestimmten festen Zeiten – teilweise mehrmals – am Tage Überweisungen ausführt.


      Der Überweisungsstopp erfolgte vor Überweisung bzw. Wertstellung bei der Empfängerbank
      Erfolgte wie in dem Beispiel des geschilderten Sachverhalts die Überweisung um 11:30 Uhr und das Telefonbanking um 14:10 Uhr, wobei die Hausbank ihre Überweisungszeiten täglich um 15:00 Uhr und um 18:00 Uhr hat, dann hat der Bankkunde Glück, weil dann die Überweisung noch nicht ausgeführt wurde: seine Hausbank kann den Überweisungsauftrag aufhalten und stornieren.

      Der Überweisungsstopp erfolgte nach Überweisung bzw. Wertstellung bei der Empfängerbank
      Wären die bankinternen Überweisungszeiten der Hausbank um 14:00 Uhr und 17:00 Uhr, dann hätte die Hausbank üblicherweise um 14:10 Uhr den Überweisungsauftrag ausgeführt, sodass der überwiesene Betrag der Empfängerbank bereits gutgeschrieben wurde.
      Jetzt kommt es darauf an, wann die Empfängerbank den ihr gutgeschriebenen Betrag wiederum ihrem Bankkunden, also dem eigentlichen Empfänger der Überweisung, gutschreibt. Auch bei dieser Fallvariante sollte der Bankkunde in jedem Fall mit Hilfe seiner Hausbank versuchen, die Wertstellung beziehungsweise die Verfügbarkeit bei er Empfängerbank zugunsten des Zahlungsempfängers noch verhindern.
      Dies kann dadurch geschehen, indem die Hausbank die Empfängerbank unmittelbar kontaktiert, um die Wertstellung aufzuhalten, zumindest bis die Rechtsverhältnisse aufgeklärt sind. Denn nach §675t BGB Abs. 1 S. 1 BGB soll die Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers durch die Empfängerbank unverzüglich erfolgen. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, also gerade nicht sofort im Moment der Wertstellung bei der Empfängerbank.

      Der Kontakt zur Empfängerbank erfolgte vor Wertstellung beim Zahlungsempfänger
      Wurde also aufgrund der Buchungszeit der Hausbank um 14:00 Uhr, also vor dem Telefonbanking um 14:10 Uhr der überwiesene Betrag bei der Empfängerbank gutgeschrieben und nimmt die Empfängerbank ihre Wertstellungen zugunsten ihrer Bankkunden jeweils erst um 15:00 Uhr vor, könnte diese Wertstellung noch von der Empfängerbank gestoppt werden, wenn die Empfängerbank kooperiert.

      Der Kontakt zur Empfängerbank erfolgte nach Wertstellung beim Zahlungsempfänger
      Erfolgte der Kontakt zur Empfängerbank erst nach Wertstellung beim Zahlungsempfänger, dann könnte auch die Empfängerbank den ihrem Bankkunden gutgeschriebenen Betrag nicht mehr zurückholen.
      In einem solchen Fall würde die Empfängerbank den Zahlungsempfänger kontaktieren und ihn auf die vermeintliche Falschbuchung hinweisen. Dieses Procedere wäre dann das „Recall“. Dann hat es allein der Zahlungsempfänger in der Hand, ob er das Geld zurückzahlt. In dem beschriebenen Beispielsfall wird der Betrüger wohl nicht freiwillig den Betrag zurückzahlen. Dem Käufer/Bankkunden bliebe nicht weiter übrig, als den betrügerischen Verkäufer zu verklagen und wegen Betrugsbei der Polizei anzuzeigen.

      Was kann der Bankkunde tun, wenn die Hausbank trotzdem nur ein „Recall“ vornimmt?
      In dem geschilderten Sachverhalt hat die Hausbank beim Telefonbanking zugesichert, dass der Überweisungsauftrag auf „Hold“ gesetzt ist, um dann lediglich schriftlich ein „Recall“ zu bestätigen.
      Damit die Hausbank sich später nicht herausreden kann, dass ein „Hold“ nicht (mehr) möglich gewesen sei, ist es aus Beweisgründen ratsam, den Fehler der Bank über das Telefonbanking mitzuteilen. Weiter sollte in jedem Falle der Betrug mit dem nichtgelieferten Fahrzeug zur Anzeige gebracht werden.

      Zusammenfassung: In jedem Fall sofort Hausbank kontaktieren
      DerBankkunde sollte bei Kenntnis der Fehlerhaften Buchung so schnell wie möglich seine Hausbank kontaktieren und darauf bestehen, dass diese alles innerhalb ihrer Möglichkeiten unternimmt, um die Überweisung zu stoppen, jedenfalls um die Wertstellung beim Zahlungsempfänger aufzuhalten.

      TonySoprano schrieb:

      Hier die Bankangestellten zu schlecht zu machen, nur weil Du in einem uralten Artikel gelesen hast...
      Das mache ich auch nicht... diesen "uralten Artikel" habe ich, wie gesagt, gestern zum ersten Mal gelesen, Du könntest also aufhören mir dies zu unterstellen ;)
      Auch liegt es mir fern Bankangestellte schlecht zu machen. Allerdings ist es so, dass gefühlt 9 von 10 Bankkunden mit einem "geht nicht" wieder weg geschickt werden, noch bevor überhaupt etwas seitens der Hausbank unternommen wurde.
      Auch ist es so, dass auch (nicht nur) durch meinen Hinweis die Bankkunden nochmals bei ihrer Bank waren, und tatsächlich ihr Geld wieder bekommen haben, weil eben ihre Hausbank dann doch aktiv wurde.
      Das kann man hier sogar auf AH nachlesen...Du bist ja nun auch schon seit 4 Jahren hier als stiller Leser "aktiv", das ein oder andere Mal könnte Dir das also schon aufgefallen sein.

      TonySoprano schrieb:

      Deswegen klappt die Rückholung, so wie Du sie beschrieben hast, nur, wenn Dein Konto bei der Postbank ist, keinesfalls jedoch in jedem 3. oder 4. Fall.
      Also ist dieser Hinweis, der bei jedem FS-Thread bereits im EP aufgeführt war nach Deiner Aussage falsch?
      Dann wundere ich mich aber, warum Du erst gestern damit um die Ecke kommst... ;)

      TonySoprano schrieb:

      ...verunsichert nur die User hier, denen Du weiß machen willst, dass ihre Bank sie belügt und/oder zu faul ist. Das ist eindeutig nicht der Fall. Kein Bankangestellter wird sich dagegen wehren, eine Überweisung, die an einen Betrüger gegangen ist, zurückzuholen, wenn das denn möglich ist. Das Gegenteil zu behaupten, ist im Grunde eine Frechheit.
      Ich sehe hier eigentlich nur einen, der gerade die User verunsichert... "belügt" oder "faul" sind auch Worte, die ich hier nicht benutzt habe, und auch nicht benutzen werde.

      Auch will ich keinem User irgendwas "weis machen". Was ich sagen kann ist aber, dass viele Betrugsopfer von ihrer Bank mit einem "geht nicht" wieder weggeschickt wurden, noch bevor ein Versuch unternommen wurde.
      Beim zweiten (oder sogar schon dritten) Besuch bei ihrer Hausbank wurde dann etwas unternommen, und das dann am Ende auch erfolgreich.

      Ich bestehe nicht darauf, dass sich ein User hier an meine Hinweise oder Tips hält. Das kann und muss jeder für sich selbst entscheiden. Schließlich kann es am Ende auch nur nochmal Geld gekostet haben (Gebühr der Hausbank), ohne eine erfolgreiche Rückbuchung (darauf weise ich ja auch hin).

      Wenn Du allerdings annimmst, dass ich nun damit aufhöre diesen Hinweis einer Stornierung vor Wertstellung zu geben, nur weil Du nach 4 Jahren "stummen lesens" gestern dagegen anzugehen was ich hier schreibe (frühere Gelegenheiten hättest Du schon mehr gehabt), dann muss ich Dir leider sagen, dass Du Dich hier irrst.

      Selbstverständlich werde ich weiterhin User darauf hinweisen bei ihrer Hausbank eine Stornierung vor Wertstellung zu versuchen, wenn auch nur eine geringe Chance auf Erfolg besteht.
      Ob und was der jeweilige Leser dann damit macht, ist jedem selbst überlassen.

      Von meiner Seite aus ist somit alles gesagt, weswegen ich nun diesen Thread nicht weiter ins OT ziehen werde. Dir noch einen schönen und erfolgreichen Tag :)
      Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
    • Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber der Artikel von anwalt.de stützt doch exakt meine Argumentation und nicht Deine. Dass eine Rückholung einer Überweisung innerhalb einer gewissen Zeit möglich ist, habe ich nie abgestritten, lediglich Deine Zeitangabe von "innerhalb 24 Stunden" entspricht einfach nicht (mehr) der Realität (außer bei der Postbank). Das geht auch aus dem von Dir verlinkten Artikel hervor. Vielleicht liest Du noch einmal meinen Ursprungspost, in dem aufgrund der inzwischen äußerst schnellen Überweisungslaufzeiten von "wenigen Stunden" die Rede ist.

      Wenn Du lieber einen alten Artikel aus der WELT oder aus einem Anwaltsportal zitierst und die Einschätzungen eines Mitarbeiters einer großen deutschen Filialbank ignorierst, dann bleibt Dir das natürlich unbenommen. Richtiger wird Deine Aussage dadurch allerdings nicht.

      Es ist gut, den Usern weiterhin zu raten, umgehend ihre Hausbank zu kontaktieren. Nur bitte nicht mit Zeitangaben, die außerhalb der Realität liegen. Das könnte dazu führen, dass der Leser wichtige Zeit verstreichen lässt. Und wir sind doch auf derselben Seite – oder nicht?
    • Also rein theoretisch könnte es vllt klappen oder sollte es zu mindestens, jedoch in der Praxis sieht es ganz anders aus. Wir haben sowohl telefonisch mit der Bank kontakt aufgenommen als auch persönlich in der Filiale. Beide waren der Meinung, dass das Geld weg wäre und eine Rückbuchung nichts bringt.

      Zu der Zeit war mir natürlich nicht bewusst, dass das Zeitfenster so minimal ist, habe natürlich gehofft bzw. gedacht, dass man trotzdem irgendwie das Recht, dass Geld zurück zu bekommen.

      Aber wenn ich nicht die erste wäre, die auf dieses Konto überwiesen hat, warum war es denn nicht gesperrt?

      JusticeHunter schrieb:

      Dann kannst Du Dich ja bei Gelegenheit mal bei der kompeteneten Dame bedanken:

      Um sein Geld wieder zu bekommen hat der Betrogene nur ein kleines Zeitfenster zur Verfügung, nämlich bis das Geld tatsächlich beim Betrüger auf dem Konto gelandet ist.
      Dazu muss man sich zunächst, am besten persönlich, mit seiner Hausbank in Verbindung setzen, und eine Stornierung einer noch nicht wertgestellten Zahlung veranlassen.
      Das bedeutet den Geldfluss aufzuhalten, bevor es dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde.
      Dies klappt unter Umständen, wenn die Überweisung noch keine 24 Stunden alt ist.
      Allerdings ist dies immer mit einer bankabhängigen Gebühr verbunden, egal ob man Erfolg hatte oder nicht.

      Die Erfahrung zeigt, dass es Banken gibt, die von vornherein sagen dass dies nicht möglich ist, noch bevor ein Versuch unternommen wurde.
      Daher sollte man sich nicht abwimmeln lassen, und zumindest auf den Versuch bestehen.
      Die Hausbank muss Kontakt mit der Empfängerbank aufnehmen, und es wenigstens versuchen.
      Eine Rückbuchung ist absolut unmöglich, eine Stornierung vor Wertstellung klappt ca. in jedem 3. bis 4. Fall.
      Ist das Geld einmal auf dem Konto des Betrügers, ist es weg. Zurück kommt es dann nur noch, wenn das Konto vor der Überweisung bereits als Betrugskonto gesperrt war.