Fakeshop vetter-elektro.com - kontakt@vetter-elektro.com - +49 1516 1518962

    • so, ich bin leider auch hereingefallen:

      Name: Cindy Vetter
      IBAN: DE83100110012628153568
      BIC: NTSBDEB1XXX
      Bank: N26 Bank

      Samsung TV Gerät für EUR 540,20 bestellt, natürlich nichts erhalten, sogar keine AB.

      Unser Geschäftsanwalt hat einen auf e-commerce-Betrug spezialisierten Anwalt um Rat gefragt, dieser hat mir leider wenig Hoffnung gemacht, aber auf die Möglichkeit einer Sammelklage hingewiesen. Originalzitat:

      The website at issue as been registered in early June 2020, so it’s very recent. There are no elements shown in the WHOIS Information, since the owner of this website has exploited a WHOIS proxy service which shields his identity.

      See excerpt:

      Registrar Registration Expiration Date: 2021-06-06T13:48:33.00Z
      Registrar: NAMECHEAP INC
      Registrar IANA ID: 1068
      Registrar Abuse Contact Email: abuse@namecheap.com [reversewhois.domaintools.com]
      Registrar Abuse Contact Phone: +1.6613102107
      Reseller: NAMECHEAP INC
      Domain Status: clientTransferProhibited https://icann.org/epp#clientTransferProhibited [icann.org]
      Registry Registrant ID:
      Registrant Name: WhoisGuard Protected
      Registrant Organization: WhoisGuard, Inc.
      Registrant Street: P.O. Box 0823-03411
      Registrant City: Panama
      Registrant State/Province: Panama
      Registrant Postal Code:
      Registrant Country: PA
      Registrant Phone: +507.8365503
      Registrant Phone Ext:
      Registrant Fax: +51.17057182
      Registrant Fax Ext:
      Registrant Email: 640dc51b5dc940fbbdea6089cd518ca8.protect@whoisguard.com [reversewhois.domaintools.com]


      These Proxy services cannot be forced to disclose the identity of the registrant, unless our request is supported by a court order, a preliminary injunction or a subpoena.

      It looks like many other users have fallen prey of this site. See here: https://www.auktionshilfe.info/thread/21434-fakeshop-vetter-elektro-com-kontakt-vetter-elektro-com-49-1516-1518962/ [auktionshilfe.info]

      Maybe there is the ground to get in touch with other consumers who have been frauded by this site and see if there’s any chance to organize a sort of “class-action” against this site, share the costs and start a court proceeding and obtain the above injuction to compel the proxy and disclose the user details.

      Mir geht es weniger um das verlorene Geld, vielmehr ärgert es mich maßlos, dass solche fiesen Gauner einem das Geld aus der Tasche ziehen. Ich würde mich gerne dafür einsetzen, diesen Kriminellen das Handwerk zu legen. Wer wäre an solch einer Sammelklage interessiert? Bitte im 1. Schritt um kurze Info hier (so dass es alle sehen) sowie ebenfalls auf vorgehenfakeshopvetter@web.de Ich würde dann im 2. Schritt eine Übersicht mit allen relevanten Infos erstellen. Außerdem wundert es mich, dass die N26 Bank diese Vetter-Konten nach den ersten Hinweisen nicht sofort gesperrt hat, eventuell kann man hier auch dagegen vorgehen.
    • Guten Morgen!
      Auch ich bin auf diese Firma herein gefallen. Habe dort etwas gekauft und gleich überwiesen.

      Kontoinhaber: RAYAN VETTER
      Konto:
      IBAN: DE85100110012621769865


      BIC: NTSBDEB1XXX
      Bankverbindung: N26 Bank
      Meine Bank ist informiert und eine Anzeige ist erstattet.
    • Am 28. Juni habe leider auch überwiesen...
      Die Bank konnte das Geld nicht mehr zurückholen.
      Kontoinhaber: Rayan Vetter
      IBAN: DE36 100110012629179316
      BIC:NTSBDEB1XXX
      N26 Bank

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Vica () aus folgendem Grund: Habe auch anzeige erstattet, bei Polizeipräsidium Südhessen Darmstadt Aktenzeichen: SPH/0686564/2020

    • Betrifft DE88100110012624484065 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

      1240 Js 36838/20

      Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Nordhorn wegen Betruges (Az. 6 Ds 1240 Js 36838/20 (176/21) gegen unbekannt, alias Julien William Remi Procot. Diese Entscheidung ist rechtskräftig seit dem 24.08.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.

      In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweils bestellten Gegenstände zu liefern, wurden die Webseiten m3-markt.com und vetter-electro.com eingerichtet, auf denen sie zum Schein Ware zum Kauf anboten. Die Kaufpreise sollten jeweils auf das allein zu Betrugszwecken eingerichtete Konto DE88 1001 1001 2624 4840 65 bei der N26 Bank GmbH überwiesen werden.

      Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzter ein Anspruch auf Auskehrung des Schadenbetrages entstanden, den Sie nun geltend machen können.

      Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (§ 459h Abs. 2 StPO).


      Die Auskehrung an den Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Zustellung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen (§ 459k Abs. 1 StPO).

      Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist kann dem Verletzten unter den in den §§ 44 und 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 459k Abs. 4 StPO).

      Zudem bleibt es dem Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt. Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne des § 704 ZPO stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich.


      Ergeben sich die Berechtigung und die Höhe des angemeldeten Anspruchs des Antragstellers (des Verletzten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der Verwertungserlös in diesem Umfang an den Antragsteller ausgekehrt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Zulassung versagen, wenn der Verletzte seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des § 294 ZPO glaubhaft macht (§ 459k Abs. 2 StPO). Der von der Einziehungsanordnung Betroffene wird vor der Entscheidung über die Auskehrung, soweit möglich, angehört (§ 459k Abs. 3 StPO).


      In dem Fall einer Insolvenzeröffnung muss der Verletzte seinen Anspruch eigenständig und schriftlich bei dem Insolvenzverwalter gemäß § 174 InsO in dem Insolvenzverfahren geltend machen.


      Wird über das Vermögen des Betroffenen das Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die durch die Staatsanwaltschaft erlangten Sicherungsrechte. Die im Zuge des Ermittlungs- und/oder Vollstreckungsverfahrens gepfändeten Vermögenswerte werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben (§ 111i Abs. 1 StPO).


      Gibt es mehrere Verletzte, die ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anmelden, und stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche aller Verletzten zu befriedigen, stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betroffenen (§ 459h Abs. 2 i.V.m. § 111i Abs. 2 StPO). Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, treten die zuvor beschriebenen Folgen ein (§ 111i Abs. 1 StPO).


      Kann ein Insolvenzantrag nicht gestellt werden oder wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, wird der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte an denjenigen Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) ausgekehrt, der ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt. Die Auskehrung ist ausgeschlossen, wenn zwei Jahre seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder seit dieser Benachrichtigung verstrichen sind (§ 459m Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 459m Abs. 1 S. 1 – 3 StPO).


      Befriedigt der von der Einziehung Betroffene den Anspruch, der einem Verletzten aus der Tat auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, kann der Betroffene in dem Umfang der von ihm geleisteten Befriedigung Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen, soweit der Verwertungserlös unter den vorgenannten Voraussetzungen an den Verletzten auszukehren gewesen wäre. Die Befriedigung des Anspruchs muss dabei durch eine Quittung des Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolgers) glaubhaft gemacht werden. Der Verletzte (oder dessen Rechtsnachfolger) wird – soweit möglich – vor der Entscheidung über den geltend gemachten Ausgleichsanspruch des Betroffenen angehört.

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE88100110012624484065 Julien William Remi Procoti überwiesen haben. Der angebliche Kontoinhaber wird als "alias" bezeichnet, was imho heißen soll, dass sie nicht real existiert. Nicht unüblich bei der N26.

      Eine verfügbare Gesamtsumme wurde nicht genannt.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von itneen ()