Fakeshop: markt-staubsauger.de - 0152 406564377 - kontakt@markt-staubsauger.de

    • Fakeshop: markt-staubsauger.de - 0152 406564377 - kontakt@markt-staubsauger.de


      Rechtswidriges Impressum, die Daten der darin benannten Personen / Firmen wurden entweder
      frei erfunden oder gestohlen und werden nun für betrügerische Zwecke missbraucht.
      Weiterhin sind nur die Bezahlung per Vorkasse / Überweisung möglich.
      Webseite wurde über einen Anonymisierungsdienst registriert.


      Link zum Fakeshop :
      markt-staubsauger.de/


      Wichtiger Hinweis:

      Falls Leser dieses Threads eventuell aufgrund einer bereits getätigten Bestellung schon
      über aktuelle Bankdaten dieses Fakeshops verfügen, werden sie gebeten, hier im Forum die
      Registrierung durchzuführen und alle vorliegenden Daten umgehend mitzuteilen.

      Den größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen. Dietrich Bonhoeffer
      Und wer nicht frei von Fehlern ist, sollte niemals Dinge tun, die keine Fehler erlauben.
    • HINWEIS zum I m p r e s s u m und Co.

      MARKT SAUBSAUGER
      Hauptstr. 21
      63768 Hösbach
      Deutschland
      Rufen Sie uns an: 152 406 5643 77
      E-mail : kontakt@markt-staubsauger.de


      Quelle: markt-staubsauger.de/index.php?id_cms=3&controller=cms
      Den größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen. Dietrich Bonhoeffer
      Und wer nicht frei von Fehlern ist, sollte niemals Dinge tun, die keine Fehler erlauben.
    • Für alle Käufer gilt folgendes:

      1.) Speichere die Infos zum passenden Fakeshop und diese Warnung ab und drucke sie auch aus.

      2.) Falls du noch nicht bezahlt hast, tue das auch weiterhin nicht. Du brauchst also weder irgendwie vom Kauf zurückzutreten
      noch bist du in diesem Fall zur Zahlung auf das Konto eines Betrügers verpflichtet. Versuche nicht, per Mail mit dem Täter
      Kontakt aufzunehmen. Antworte auch nicht auf Mails des Täters, sondern stell dich ihm gegenüber einfach tot. Irgendwann
      demnächst wird der Shop verschwinden.

      3.) Falls du erst in den letzten 24 Stunden überwiesen hast, ist evtl. noch etwas (Geld) zu retten. Auch wenn das Geld sofort
      bei dir abgebucht wurde, wirklich weg ist es erst, wenn es dem Empfänger gutgeschrieben wurde. Dazwischen können bis zu
      24 Stunden liegen, in denen deine Bank das evtl. noch stoppen kann. Daher solltest du sofort zu deiner Bank flitzen und bitten,
      sie sollen alles versuchen, um die Überweisung noch aufzuhalten BEVOR sie beim Empfänger gutgeschrieben wird. Es zählt jetzt
      buchstäblich jede Sekunde!! Deine Bank soll unbedingt sofort bei der Empfängerbank anrufen und außerdem zusätzlich ein FAX dort hinschicken.

      Lasse dich nicht abwimmeln, bestehe darauf, dass Deine Bank es wenigstens versucht ! Betone dabei, dass Du nicht von einer
      Rückbuchung o.ä. redest, sondern von einer Stornierung einer noch nicht wertgestellten Zahlung, das ist ein Unterschied. Eine
      Rückbuchung ist absolut unmöglich, eine Stornierung vor Wertstellung klappt ca. in jedem 3. bis 4. Fall.

      4.) Erstatte Anzeige bei der Polizei.
      Drucke dir unbedingt auch alle Beiträge zu diesen Fakeshop inklusive aller bisher bekannten Bankkonten dieses Täters aus und füge sie deiner
      Anzeige hinzu. Die Polizei erkennt dann schneller, dass es sich bei dir nicht um einen Einzelfall handelt, sondern um eine Betrugsserie.

      Tipps und Hinweise dazu findest du unter diesem Link: archive.today/eJ60v
      Link zur Erstattung von Online-Strafanzeigen: onlineanzeige.de


      Wichtiger Hinweis:

      Für Kunden, die mit Kreditkarte bezahlt haben, bitte hier nachlesen.
      novalnet.de/payment-lexikon/chargeback


      Wichtiger Hinweis:

      Die betroffenen Käufer werden gebeten, in diesem Thread schnellstmöglich die
      Bankdaten zu posten, die ihnen von diesem Fakeshop mitgeteilt wurden.

      Kontoinhaber:
      Iban:
      Bic:
      Name der Bank:

      KEINEN VERWENDUNGSZWECK, RECHNUNGS-, BESTELL- ODER ARTIKELNUMMER ANGEBEN!



      Falls bereits eine Anzeige bei der Polizei erstattet wurde, bitte auch die Dienststelle und das
      Aktenzeichen zwecks Hilfe zur bundesweiten Koordination der Ermittlungsbehörden hier veröffentlichen.

      Aktenzeichen:
      Dienststelle:
      Den größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen. Dietrich Bonhoeffer
      Und wer nicht frei von Fehlern ist, sollte niemals Dinge tun, die keine Fehler erlauben.
    • Betrifft DE69100110012626771958 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

      1240 Js 12185/21

      Die Staatsanwaltschaft vollstreckt eine Einziehungsanordnung des Amtsgerichts Delmenhorst wegen Betruges (Az. 81 Ds 1240 Js 12185/21 (248/21)) gegen Anthony Daniel Gerard Viel, geb. am 22.03.2002, bzw. unbekannt. Dies Entscheidung ist rechtskräftig seit dem 10.08.2021. Das Gericht hat diese Anordnung getroffen, um das aus Straftaten Erlangte wieder zu entziehen.

      In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweils bestellten Gegenstände zu liefern, wurde die Webseite markt-staubsauger.de eingerichtet, auf denen sie zum Schein Ware (u. a. Spielekonsolen) zum Kauf anboten. Die Kaufpreise sollten jeweils auf das allein zu Betrugszwecken eingerichtete Konto DE69 1001 1001 2626 7719 58 bei der N26 Bank GmbH überwiesen werden.

      Auf Grund dieser Entscheidung ist Ihnen als Verletzte/r ein Anspruch auf Auskehrung des Schadenbetrages entstanden, den Sie nun geltend machen können.

      Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (§ 459h Abs. 2 StPO).


      Die Auskehrung an den Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Zustellung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen (§ 459k Abs. 1 StPO).

      Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist kann dem Verletzten unter den in den §§ 44 und 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (§ 459k Abs. 4 StPO).

      Zudem bleibt es dem Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) unbenommen, seinen Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem er ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der Anspruch ergibt. Einem vollstreckbaren Endurteil im Sinne des § 704 ZPO stehen bestandskräftige öffentlich-rechtliche Vollstreckungstitel über Geldforderungen gleich.


      Ergeben sich die Berechtigung und die Höhe des angemeldeten Anspruchs des Antragstellers (des Verletzten oder dessen Rechtsnachfolgers) ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der Verwertungserlös in diesem Umfang an den Antragsteller ausgekehrt. Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Zulassung versagen, wenn der Verletzte seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des § 294 ZPO glaubhaft macht (§ 459k Abs. 2 StPO). Der von der Einziehungsanordnung Betroffene wird vor der Entscheidung über die Auskehrung, soweit möglich, angehört (§ 459k Abs. 3 StPO).


      In dem Fall einer Insolvenzeröffnung muss der Verletzte seinen Anspruch eigenständig und schriftlich bei dem Insolvenzverwalter gemäß § 174 InsO in dem Insolvenzverfahren geltend machen.


      Wird über das Vermögen des Betroffenen das Insolvenzverfahren eröffnet, erlöschen die durch die Staatsanwaltschaft erlangten Sicherungsrechte. Die im Zuge des Ermittlungs- und/oder Vollstreckungsverfahrens gepfändeten Vermögenswerte werden an den Insolvenzverwalter herausgegeben (§ 111i Abs. 1 StPO).


      Gibt es mehrere Verletzte, die ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anmelden, und stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte nicht ausreicht, um die angemeldeten Ansprüche aller Verletzten zu befriedigen, stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betroffenen (§ 459h Abs. 2 i.V.m. § 111i Abs. 2 StPO). Eröffnet das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren, treten die zuvor beschriebenen Folgen ein (§ 111i Abs. 1 StPO).


      Kann ein Insolvenzantrag nicht gestellt werden oder wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, wird der Erlös aus der Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte an denjenigen Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) ausgekehrt, der ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt. Die Auskehrung ist ausgeschlossen, wenn zwei Jahre seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder seit dieser Benachrichtigung verstrichen sind (§ 459m Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 459m Abs. 1 S. 1 – 3 StPO).


      Befriedigt der von der Einziehung Betroffene den Anspruch, der einem Verletzten aus der Tat auf Ersatz des Wertes des Erlangten erwachsen ist, kann der Betroffene in dem Umfang der von ihm geleisteten Befriedigung Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen, soweit der Verwertungserlös unter den vorgenannten Voraussetzungen an den Verletzten auszukehren gewesen wäre. Die Befriedigung des Anspruchs muss dabei durch eine Quittung des Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolgers) glaubhaft gemacht werden. Der Verletzte (oder dessen Rechtsnachfolger) wird – soweit möglich – vor der Entscheidung über den geltend gemachten Ausgleichsanspruch des Betroffenen angehört.

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Die StA schreibt: " ... gegen Anthony Daniel Gerard Viel, geb. am 22.03.2002, bzw. unbekannt."
      Offensichtlich hat man Zweifel am Geburtsdatum, obwohl das eigentlich aus den Daten des Kontoinhabers zweifelsfrei hervorgehen sollte. Imho ein Indiz dafür, dass seitens der N26 und deren Helfershelfer erneut nicht hinreichend verifiziert worden ist und der Kontoinhaber möglicherweise real nicht existiert.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE69100110012626771958 Anthony Daniel Gerard Viel überwiesen haben.

      Eine verfügbare Gesamtsumme wurde nicht genannt.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!