Scheidung von Paypal... Ebay stellt sein Bezahlsystem in Deutschland um

    • Scheidung von Paypal... Ebay stellt sein Bezahlsystem in Deutschland um

      tagesspiegel.de/wirtschaft/sch…tschland-um/24247174.html

      Tagesspiegel schrieb:

      Der Online-Händler Ebay ändert seine Zahlungsabwicklung. Dadurch sollen die Kosten sinken und die Bezahloptionen steigen.


      Lange waren Ebay und Paypal so etwas wie siamesische Zwillinge. Als der Online-Händler auch einen Großteil seiner kleineren Verkäufer verpflichtete, den eigenen Zahlungsdienst anzubieten, ermittelte sogar das Kartellamt – und erlaubte die Praxis 2010 letztlich. Doch mit der Zeit wurde Paypal erfolgreicher als die Mutter, so erzielte der Zahlungsdienstleister im Vorjahr einen Umsatz von 15,4 Milliarden Dollar, bei Ebay waren es 10,7 Milliarden. Und schließlich wurde Paypal 2015 im Zuge eines Börsengangs abgespalten.
      Nun geht die Scheidung von Paypal in die nächste Runde: Neben den Quartalszahlen gab Ebay gestern Abend bekannt, dass der Konzern künftig in Deutschland die Zahlungen selbst verwaltet. Bislang haben Käufer die fälligen Summen direkt an den Verkäufer überwiesen, nun tritt Ebay als Mittler dazwischen. „Verkäufer können so an einem zentralen Ort gleichzeitig Bestellungen und Zahlungen managen“, sagt Ebay-Deutschlandchef Eben Sermon.
      Das Unternehmen nutzt dabei den niederländischen Zahlungsdienstleister Adyen, zu dessen Kunden auch Spotify, Uber, Microsoft oder Flixbus zählen. Dadurch wird es eine größere Auswahl an Zahlungsoptionen als bisher geben, so kommen beispielsweise Google Pay und Apple Pay als neue Varianten hinzu, auch Lastschrift und Kreditkartenzahlung sollen angeboten werden. Zudem stehen künftig bei jedem Artikel die gleichen Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung, bislang variieren sie sehr stark.
      Ebay will damit auch im Wettbewerb mit Amazon attraktiver werden. Zuletzt hatte das Unternehmen dazu mit Catch eine neue Plattform gestartet, auf der besonders günstige Artikel angeboten werden.
    • Schade, dass der Artikel völlig unkritisch ist und nicht darauf hinweist, dass mit dem neuen Bezahlsystem Betrügern auf Käufer-Seite Tür und Tor geöffnet wird. Wenn man dann als Käufer einfach an eBay meldet, man möchte sein Geld für einen erhaltenen Artikel zurück, wird man es ohne Nachweise oder Rückfragen zurückerhalten und die Verkäufer werden grundsätzlich auf den so verursachten Schäden sitzen bleiben, ohne Möglichkeit sich dagegen zu wehren oder die Bezahlung von den Käufern einzuklagen.

      Ich frage mich, wie die solch eine Abwicklung mit ihrer Banklizenz vereinbaren können.
    • Acrylium schrieb:

      Ich frage mich, wie die solch eine Abwicklung mit ihrer Banklizenz vereinbaren können.

      Das werden sie dann schon merken...


      Acrylium schrieb:

      oder die Bezahlung von den Käufern einzuklagen.

      Das ist ein Irrtum. Selbst wenn das da drinstehen sollte. Aber das merken die Käufer dann auch irgendwann. Oder eben auch nicht, weil die Verkäufer zu blöd sind und nicht die Eier haben, das auch umzusetzen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Acrylium schrieb:

      Ich frage mich, wie die solch eine Abwicklung mit ihrer Banklizenz vereinbaren können.
      Das werden sie dann schon merken...
      Die haben doch eine Rechtsabteilung. Die müssen doch wissen, dass sie als Bank nicht einfach Kundengelder die einem Konto erstmal gutgeschrieben wurden, später an Dritte weiterreichen dürfen. So ein großes Unterfangen wie diese neue Zahlungsabwicklung bereitet man doch umfassend vor und prüft alle möglichen Fallstricke bevor man das umsetzt. Die müssen sich dazu irgendwas überlegt haben wie sie das in Zukunft handhaben wollen. VIelleicht denken sie ja wirklich total naiv, dass sich die auf diese Art betrogenen Verkäufer damit abfinden werden und niemand klagt. Aber das anzunehmen währe doch sehr naiv, irgendwer klagt einfach immer.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Acrylium schrieb:

      oder die Bezahlung von den Käufern einzuklagen.
      Das ist ein Irrtum. Selbst wenn das da drinstehen sollte. Aber das merken die Käufer dann auch irgendwann. Oder eben auch nicht, weil die Verkäufer zu blöd sind und nicht die Eier haben, das auch umzusetzen.
      Wegen Kleinbeträgen klagt in der Regel tatsächlich niemand, da meist die Erstberatungsgebühr des Anwalts teurer ist, als der verkaufte Artikel. Und auch wenn man theoretisch diese Kosten vom Käufer zurückerhalten kann, ist das Ausfallrisiko zu groß als dass man es für geringe Summen eingehen würde. Denn es ist immer völlig unabwegbar, ob der Käufer der einen da gerade betrogen hat, überhaupt solvent ist und ob bei dem was zu holen ist. Bevor ich als Verkäufer wegen einem 50 Euro-Artikel eine Klage einreiche, dafür erst mal enorme Kosten vorstrecken muss, und dann absolut nicht abschätzen kann, ob bei dem Beklagten auch was zu holen ist, lasse ich es einfach sein. Das hat nichts mit "Eier haben" zu tun, schlicht mit einer wirtschaftlichen Risikobewertung.

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    • Acrylium schrieb:

      Die haben doch eine Rechtsabteilung.

      Nö, die haben keine. Ds Zahlungstransfergeschäft wickelt in Deutschland eine ebay S.a.r.L. mit Sitz in Luxemburg ab. Nicht zu verwechseln mit der ebay S.a.r.L, die früher Vetragspatrner der ebay-Nutzer in der EU war. Das ist 'ne andere Firma. Wir reden hier von der früheren
      StubHub Services S.à r.l., bei der CSSF registriert unter Registrierungsnummer Z00000007 als elektronischer Zahlungsdienstleister.


      Acrylium schrieb:

      VIelleicht denken sie ja wirklich total naiv

      Die denken amerikanisch. In den USA können sie so wa ja machen. Hier klappt das aber halt nicht.


      Acrylium schrieb:

      Wegen Kleinbeträgen klagt in der Regel tatsächlich niemand, da meist die Erstberatungsgebühr des Anwalts teurer ist, als der verkaufte Artikel. Und auch wenn man theoretisch diese Kosten vom Käufer zurückerhalten kann, ist das Ausfallrisiko zu groß als dass man es für geringe Summen eingehen würde.

      Und genau da liegt das Problem beim Zahlungstransfergeschäft. Da ist die Zahlung zu transferieren. Mehr nicht. Das heist.. ganz korrekt ist das nicht. Nach ZAG ist auch die Identität des Zahlenden und des Zahlungsempfängers zu prüfen. Und zwar unabhängig davon, ob das schon eine andere Vorinstanz getan hat. Aber das ist eine andere Geschicte.

      Der Finanztransferagent ist aber ebenfalls haftbar. Für alles, was er an Verfehlungen anstellt. Sobald also eine Schadenseratzpflicht aus 823 BGB eintritt, schickt man den Mahnbescheid gesamtschuldnerisch an beide. Das vereinfacht die wirtschaftliche Risikobewertung ungemein.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.