Retoure eBay Falscher Artikel

    • Retoure eBay Falscher Artikel

      Hallo ihr Lieben,

      ich habe einen komplett falschen Artikel zugeschickt bekommen und der Verkäufer erzählt mir jetzt ich müsste erst den Rückgabefall bei eBay schliessen da es ansonsten nicht möglich ist mir einen Retourenschein zuzusenden.

      Veräppelt der Verkäufer mich?

      Vielen Dank und liebe Grüße.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nevaeh ()

    • Ich beziehe mich jetzt mal nur auf Käufe mit Käuferschutz. Also Paypal-Zahlung, neues Zahlungssystem oder ebay-Garantie.

      Nevaeh schrieb:

      Veräppelt der Verkäufer mich?

      Ja.

      Durch Akzeptieren der Rücknahme schliesst er den Fall und kann dan auch den Retourenschein über ebay erstellen. Kleiner Haken für ihn an der Geschichte: das gibt dann natürlich einen Abzug bei den "Gute-Nudel-Sternchen". Anders gesagt: er hat dann einen Mangel im Profil.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ah, die Gute Nudel Sternchen. :D

      Naja, ich habe jetzt herausgefunden warum der Verkäufer mich verschei*ert:

      Nachdem ich den Fall an eBay abgegeben hatte ,da der Verkäufer mir nur andauernd "Schließen Sie den Fall!!!" antwortete, hat eBay nun aus eigener Tasche "aus Kulanz" erstattet.

      Scheint eine neue Masche zu sein: Verkäufer schickt eine falsche und obendrein billigere Ware, stellt sich bei der Rückgabe einfach dumm und darf das Geld und die höherwertige Ware behalten weil eBay auf eigene Kosten an den Käufer erstattet.

      Auch noch nicht erlebt...ich hatte mich noch gewundert warum der sich so anstellt.

      Liebe Grüße!
    • Dazu kann ich folgendes sagen: Paypal und eBay werden scharmlos von einzelnen Verkäufern, meist aber von großen Ketten ausgenutzt. Paypal und eBay bieten einen Käuferschutz. Diesen Service zahlt Paypal und eBay aus eigener Tasche. Das Geld wird dann zwar erstattet und dem Verkäufer in Rechnung gestellt.. das Rücksende-Ticket aber nicht! Das heißt, das Rücksendeticket zahlt eBay/ Paypal - wenn der Verkäufer nicht handelt.
      So geschehen über 2000 Mal bei der Kette "Hardeck" macht sogar TV-Werbung. Wehe du reklamierst da was! Es gibt keinen kostenlosen Rücksendeschein. Hardeck bearbeitet keine Retouren und antwortet weder auf Anrufe noch E-Mails. Das bedeutet nach 5 Woche entscheidet z.B. Paypal den Fall und du bekommst das Geld wieder. Da Hardeck nicht reagiert, zahlt Paypal auch die Rücksendekosten. Ergo die Verkäufer wälzen die Kosten über den Paypal oder eBay-Kundenservice extra und vorsätzlich ab! Das es dazu noch keine Abmahnungen gibt, verstehe ich nicht! Wenigstens gibt es solche Seiten wie Trust, wo man Firmen bewerten kann..
    • m_atze schrieb:

      Smarty schrieb:

      Es gibt keinen kostenlosen Rücksendeschein.
      Wo steht irgendwo geschrieben das der Verkäufer einen zur Verfügung stellen muß
      Im "Bürgerlichen Gesetzbuch" (BGB):
      Ist die Ware mangelhaft, muss der Unternehmer die Transport- oder Versandkosten übernehmen. Gemäß § 439 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

      Das gilt nur bei Reklamationen, nicht bei Widerruf.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Smarty ()

    • Smarty schrieb:

      m_atze schrieb:

      Smarty schrieb:

      Es gibt keinen kostenlosen Rücksendeschein.
      Wo steht irgendwo geschrieben das der Verkäufer einen zur Verfügung stellen muß
      Im "Bürgerlichen Gesetzbuch" (BGB):Ist die Ware mangelhaft, muss der Unternehmer die Transport- oder Versandkosten übernehmen. Gemäß § 439 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

      Das gilt nur bei Reklamationen, nicht bei Widerruf.
      da steht aber nichts von kostenlosem Retourenschein, der Verkäufer muss nur die Kosten erstatten - ob er nun einen Retourenschein bereitstellt / sendet oder "nur" das Geld für die Rücksendung bleibt ja ihm überlassen