Privat oder Gewerbe?

    • Der User tobias77727 ist meiner Meinung nach ganz unzweifelhaft ein gewerblicher Verkäufer. Würde er nur die im Augenblick von ihm angebotenen 12 neuen und original-eingeschweißten Spiele anbieten, könnte man noch von einem Grenzfall spechen und ihn als Privatverkäufer einer kleinen Sammlung durchgehen lassen. Aber wenn man sich mal anschaut wieviel und was der User in den letzten Wochen verkauft hat (230 neue Artikel, davon oftmals gleiche Artikel), wird wohl kaum ein Gericht das noch als privaten Verkauf werten.

      Leider gibt es ja keine Melde-Funktion bei eBay für gewerbliche Verkäufer, die sich als Privatverkäufer ausgeben. Aber Du kannst ihn vermutlich sehr erfolgreich abmahnen lassen.
    • Ich hasse solche Verkäufer, gerade weil man selbst viell. 7500,00 EUR und mehr Steuern jährlich abdrücken muss, weil man einen legalen Shop besitzt. Es gibt aber extrem viele Verkäufer, die gewerblich handeln und sich eben als Privatkäufer ausgeben ohne jeglichen Gesetze und Pflichten. eBay wird immer mehr zu AMAZON und beide legen seit einigen Jahren keinen Wert mehr darauf, diese Verkäufer melden zu lassen. Früher war das möglich für Jedermann. Ich kann mir aber vorstellen, dass nach eine gewissen Masse von Einnahmen der Algorithmus von eBay die Accounts Mitarbeitern anzeigen lässt und dem Finanzamt meldet. Jedenfalls herrschen jetzt stärkere Kontrollen und seit 2 Jahren kann man eBay ja nun endlich auch von der Steuer absetzten. Wenn man z.B. Worte in PNs wie "außerhalb eBay" Paypal oder eine verschleierte E-Mail verschickt + einen Artikel aus eBay entfernt wird man kurze zeit später von eBay abgemahnt. Das erkennt das System.
    • Acrylium schrieb:

      Wenn man einen Artikel aus eBay entfernt wird man von eBay abgemahnt? Wie kommst Du darauf?

      Naja, er subsumiert da einige Umstände, die bei ebay inzwischen üblich geworden sind.

      Wenn Du dich über das Nachrictensystem mit einem Interessenten über eine Kaufmodalität austauschst, kann es je nach verwendeten Formulierungen dazu komen, dass Du von ebay eine Mail bekommst, die in etwa folgendes aussagt:

      "Lieber ebay-Nutzer, bei dem grundgesetzwidrigen automatisierten Ausschnüffeln ihren Nachrichtenverkehrs im Rahmen unserer Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses ist uns aufgefallen, dass Sie möglicherweise einen Verkauf ausserhalb von ebay planen bzw vollzogen haben".

      Also gut, ich gebe ja zu: Ganz so ehrlich formulieren sie das nicht, aber sinngemäß ist es das, was passiert.

      Wenn man dazu noch den Artikel vorzeitig beendet hat (was ja bei einem Festpreis gar nicht mehr anders geht) kann ebay mit Hilfe seiner durch ausreichend kriminelle Energie getragenen Ausspähung von Daten sogar zu dem Schluss kommen, dass Du an ebay vorbei verkauft hast.

      Was dann kommt steht inzwischen sogar in den AGB: "Du zwar nix verkauf aber Du zahle jetzt mal Provision." (Auch wieder frei formuliert)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.