Lustiger Betrugsversuch mit NVidia Grafikkarte "Paper Edition"

    • Ich sehe da schon einen Betrug. Es ist doch im Sinne des VK das sich die Bieter irren. Deshalb stellt er es doch auch so dar wie eine Grafikkarte und sogar noch in die selbe Kategorie. Er will doch das sich die Bieter irren. Es ist völlig unüblich ein Foto einer Grafikkarte zu verkaufen. Da kann man doch jeden Bieter einfach mal fragen worauf er glaubt hier zu bieten. Bei der Anzahl an mitbewerben dieser Masche kann man wirklich meinen das er in der Absicht handelt das Angebot so täuschend wie es nur geht wirken zu lassen, damit der Bieter eben denkt er würde auf die Technologie bieten, auch wenn der genauere Blick anderes offenbart.

      Ich denke vor Gericht kann das Gericht reichlich zur Überzeugung gebracht werden das der VK tatsächlich hoffte das er Gebote von irrigen erhält zumal das eine gängige Halsabschneiderei ist. Tatsächliche Interessenten für ein Foto der Sache wird er höchstens im eigenen Freundeskreis finden.

      Ansonsten würde ich es als Geschädigter auf jeden Fall auf dem zivilweg probieren.
    • Solange die Kategorie stimmt, darf er das so verkaufen. Auf dem größten Schrottplatz der Welt ist halt alles möglich.
      Ist ein kleines bisschen so wie mit Verträgen wo die Leute das kleingedruckte nicht lesen, weil das ja so schlecht für die Augen ist.
      Ebay, die grösste Müllhalde der Welt.....
    • StGB § 263 Betrug schrieb:

      (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Goreta schrieb:

      Ich sehe da schon einen Betrug. Es ist doch im Sinne des VK das sich die Bieter irren. Deshalb stellt er es doch auch so dar wie eine Grafikkarte und sogar noch in die selbe Kategorie. Er will doch das sich die Bieter irren.
      Das sehe ich auch so. Angebote dieser Art stellen von vornherein darauf ab, dass bei einer ausreichenden Anzahl von Interessenten eben dieser Irrtum erregt wird. Oft wird auch vom Verkäufer insofern nachgeholfen, dass er Gebote mit anderen Accounts in die Höhe schnellen lässt und so die Irrtumswahrscheinlichkeit befördert. Wenn es schon Gebote für ein Bild in Höhe von 150€ gibt, dann verlassen sich Interessenten auf diese und schauen nicht mehr so genau hin.
      Außerdem gibt es ja auch noch Leute, die nicht die hellsten Kerzen auf der Torte sind und ggf. auch fremdsprachige Interessenten, die den Inhalt der Artikelbeschreibung nicht (voll) erfassen.
      Genau solche sollen im vermeintlichen Einklang mit geltendem Recht abgezogen werden.

      f40 schrieb:

      Solange die Kategorie stimmt, darf er das so verkaufen.
      Das ist irrelevant und spielt allenfalls in Verbindung mit den ebay-AGB eine Rolle.

      Ich habe es allerdings auch schon erlebt, dass Richter in ähnlichen Fällen keine Täuschungsabsicht erkennen wollten. In Österreich hat man dagegen in solchen Fällen aber ratzfatz Geldstrafen ausgeprochen.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Bei Playstation(bild)angeboten wurde teilweise frech der Sofortkaufpreis von 400-500 Euro angesetzt. So viel kostet eine Playstation normalerweise.

      Da war auch viel um Netz darüber zu lesen:

      "Ebay hat Eurogamer zufolge angekündigt, betrügerische Angebote mit PS5-Fotos unterbinden zu wollen. Man verurteile diese Art von Verkäufern, die versuchten, andere in die Irre zu führen, so Ebay. Man sei dabei, alle Angebote für Fotos von der PS5 vom Marktplatz zu entfernen. Das ist aber bisher nicht passiert. Jedenfalls nicht in vollem Umfang. Ebay dürfte aber bei den Versuchen, die Fotos zu entfernen, an Grenzen stoßen. Schließlich weisen die Verkäufer der von uns gesehenen Angebote eindeutig darauf hin, dass es sich nur um Fotos handle."

      t3n.de/news/ps5-fotos-fuer-1000-euro-ebay-1341844/

      Aktuell konnte ich zumindest bei der Playstation 5 kein solches Angebot finden.
      Vielleicht hat ebay wirklich reagiert?
    • Ein Foto oder ein Karton in der richtigen Kategorie ist Ebay AGB konform. Wer dann dort einen schwachsinnigen Preis bietet, der will es so und geht einen rechtsgültigen Kaufvertrag ein.
      Wenn ich ein Angebot nicht lesen kann oder den Text nicht verstehe, biete ich nicht.

      Unterschreibst du auch Verträge ohne sie gelesen oder verstanden zu haben? Ich nicht.
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    • Jeder Bieter / Käufer darf ganz von allein und ohne jede Überprüfung bei jedem VK davon ausgehen nicht von ihm über den Tisch gezogen zu werden. (Treu und Glauben)

      Die Inserate sind ganz oft nicht in sich stimmig beschrieben. Auf dem ersten Blick sieht es zumeist so aus als würde eine Technologie angeboten und erst auf dem zweiten doch nur das Bild oder der Karton der Sache.

      Wenn du dich bei einer Plattform anmeldest und in den AGB klein steht das du ab Abschluss 100 € pro Monat für mindestens 5 Jahre zu bezahlen hast dann musst du das auch nicht zahlen. Es gibt Regeln und die betreffen auch die Inserate. Es darf einfach oben nicht so aussehen als würde derjenige eine Technologie anbieten und unten dann nicht. Bilder oder Kartons die in die richtige kategorie eingetragen sind erhalten doch fast nie ein gleich hohes Angebot.

      In Einzelfällen würde ich verstehen wenn der Käufer dann einfach Pech hat, aber die masche ist seit Jahren bekannt und die Intention der Verkäufer auch, zumal man nicht Soetwas verkauft weil es tatsächlich eine Nachfrage für Bilder oder den Karton der Technologie gibt, sondern allein weil man weiß das Leute darauf reinfallen.

      Ich sehe schon das ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft den Vorsatz in der Sache auch erkennen kann. Die alleinige Frage wird die sein ob der VK sein Angebot täuschend genug dargestellt hat. Und das hat er meiner Meinung nach schon wenn die Kategorie nicht stimmt. Vor einem massenabfertigungs amtsgericht wird die Sache denke ich schnell gegessen sein. Ansonsten muss der VK ersteinmal einen Anwalt finden der ihn vertreten will und den auch noch bezahlen wahrscheinlich vorab. Und das wird ihn schon mehr kosten als er überhaupt da gewerblich verkauft hat, ganz besonders auch nerven.
    • Um auf das EP und den dort genannten Artikel zu zurückzukommen

      Saeschau schrieb:

      Die neue 30XX-Grafikkartenserie von NVidia ist ja äußerst knapp und begehrt, was mal wieder lustige Gestalten auf den Plan ruft. Hier bieten die Leute sogar über 700€ für ein ausgedrucktes Bild davon :thumbup:


      ebay.de/itm/RTX-3080-Founders-…aper-Edition/124351892398
      Das Angebot ist zwar nicht mehr aufrufbar, aber das ist das Artikelbild gewesen:

      RTX 3080 Founders Edition Paper Edition Art. 124351892398

      Was ist auf diesem Bild zu sehen?

      Es ist eine RTX 3080 zu sehen, noch dazu ein Standardfoto. Ein wirklich eigenes Bild/Foto von einer physisch vorhandenen RTX 3080 sieht anders aus. Der dargestellte Artikel stellt demnach nicht denjenigen dar, der zum Verkauf steht. Ein eindeutiger Verstoß gegen die ebay-AGB, mal abgesehen davon, dass das kopierte Standardfoto möglicherweise auch noch urheberrechtlich geschützt ist. So etwas kann dem Verkäufer aber ganz gewaltig auf die Füße fallen.

      f40 schrieb:

      Ein Foto oder ein Karton in der richtigen Kategorie ist Ebay AGB konform.
      Was ist denn das für eine Korinthenkackerei?

      Dafür, dass du deinen Nick vermutlich nach dem ehemaligen ebay-Sicherheits-Forum benannt hast, gibst du bemerkenswert eigenartige Auffassungen von dir. Man hätte dir dort aber gehörig die Meinung gegeigt.

      Off in dieser Angelegenheit.
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